Die Diagnose Demenz oder Alzheimer ist für Betroffene und Angehörige oft ein Schock. Viele Fragen kommen auf, insbesondere zur Lebenserwartung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über Pflegegrad 5 bei Demenz, die damit verbundenen Leistungen und die Lebenserwartung.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im System der Pflegeversicherung und wird Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung zuerkannt. Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Wer zuvor Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder einen anerkannten Härtefall hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 wird bei schwerstmöglicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 90 und 100 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 5 und damit die höchste Leistungsstufe der Pflegeversicherung.
Das NBA bewertet sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl einfließen:
- Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
- Selbstversorgung: Kann sich der Versicherte waschen?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist der Betroffene in der Lage, seinen eigenen Tagesablauf zu planen?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen
Maßgeblich für die Einstufung ist in erster Linie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen Situation. Es ist ratsam, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten und ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Hilfebedarf zu dokumentieren.
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Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden. Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten.
Leistungen bei Pflegegrad 5
Menschen mit Pflegegrad 5 sind ständig auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen. Ihnen stehen unter den jeweiligen Voraussetzungen alle Pflegeleistungen in vollem Umfang zur Verfügung.
Finanzielle Leistungen
- Pflegegeld: Wer zu Hause von Familienmitgliedern gepflegt wird, erhält monatlich 990 Euro Pflegegeld.
- Pflegesachleistungen: Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, stehen monatlich 2.299 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich flexibel miteinander verbinden.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftigen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der für Alltagshilfen genutzt werden kann.
- Zuschuss für die vollstationäre Pflege: Die Pflegekasse übernimmt monatlich 2.096 Euro der pflegebedingten Kosten im Pflegeheim.
Weitere Leistungen
- Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige die Pflege kurzzeitig nicht übernehmen können, übernimmt professionelles Pflegepersonal die Betreuung. Hierfür gibt es einen Zuschuss von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen, erweiterbar auf bis zu sechs Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege.
- Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine professionelle Kurzzeitpflege mit bis zu 1.854 Euro für maximal 28 Tage im Jahr bezuschusst werden. Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Zeit der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängern, die mit bis zu 3.539 Euro bezuschusst werden.
- Pflegehilfsmittel: Es besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat, z. B. für Handschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.
- Wohnraumanpassung: Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden, z. B. für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers.
- Wohngruppenzuschlag: Leben bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe, erhalten sie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Der Wohngruppenzuschlag beträgt bis zu 224 € pro Monat.
- Pflegeberatung und Pflegekurse: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine fachliche Beratung zur optimalen pflegerischen Versorgung sowie kostenlose Pflegekurse und Schulungen für ehrenamtlich Pflegende.
- Technische Hilfsmittel: Die Pflegekasse bezuschusst auch technische Hilfsmittel, z. B. einen Hausnotruf.
Zusätzliche Leistungen
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat
- Medizinische Hilfsmittel, z.B. Hausnotrufsysteme
- Digitale Pflegeanwendungen bis zu 53 € pro Monat
- Wohraumanpassungen bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen
- Wohngruppenzuschüsse 224 € pro Monat
Lebenserwartung bei Pflegegrad 5
Die Lebenserwartung bei Pflegegrad 5 hängt stark von der individuellen gesundheitlichen Situation, dem Alter und eventuellen Begleiterkrankungen ab. Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass die Lebenserwartung stark variieren kann - von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren -, abhängig von der medizinischen Versorgung, der Qualität der Pflege und der familiären Unterstützung.
Einflussfaktoren
- Alter: Je später im Leben die Pflegebedürftigkeit eintritt, desto geringer ist tendenziell die Lebenserwartung.
- Gesundheitlicher Zustand: Begleiterkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Infektionen können die Lebenserwartung verkürzen.
- Art der Pflege: Eine gute medizinische Versorgung, eine hohe Qualität der Pflege und eine starke familiäre Unterstützung können die Lebenserwartung positiv beeinflussen.
Verweildauer im Pflegegrad
Der Pflegereport 2024 der Barmer Versicherung zeigt, dass von den Pflegebedürftigen, die 2021 in Pflegegrad 5 eingestuft wurden, nach zwei Jahren nur noch 17,6 Prozent pflegebedürftig waren. Dies deutet darauf hin, dass viele Pflegeverläufe mit Pflegegrad 5 nicht länger als zwei Jahre andauern und häufig durch den Tod beendet werden.
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Demenz und Lebenserwartung
Im Fall der Alzheimer-Demenz gilt, dass die noch verbleibende Lebenserwartung umso geringer ist, je später im Leben die Erkrankung auftritt, je schwerer die Symptome sind und je mehr körperliche Begleiterkrankungen bestehen. Studien haben gezeigt, dass Menschen, bei denen Anzeichen der Demenz vor dem 65. Lebensjahr eintritt, eine Lebenserwartung von acht bis zehn Jahren haben. Tritt eine Demenz im Alter zwischen 65 und 75 auf, so verkürzt sich die Lebenserwartung statistisch auf weniger als fünf Jahre. Erkrankt ein Mensch nach dem 85. Lebensjahr an einer Demenz, so verringert sich die Lebenserwartung auf weniger als drei Jahre.
Todesursachen
Die Demenzerkrankung selbst ist nicht die Todesursache. Allerdings weisen Experten darauf hin, dass gegen Ende der Erkrankung, wenn die Patienten also im Endstadium sind, häufig das Immunsystem nachlässt, wodurch die Anfälligkeit für Infektionen steigt. 80 Prozent aller Alzheimer-Patienten sterben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. an Folgeerkrankungen wie einer Lungenentzündung, die oft im Zusammenhang mit langer Bettlägerigkeit auftritt.
Leben mit Demenz und Pflegegrad 5
Herausforderungen
Die Pflege von Menschen mit Demenz und Pflegegrad 5 ist eine große Herausforderung. Sie erfordert viel Zeit, Geduld und Kraft. Pflegende Angehörige müssen sich selbst nicht zu viel zumuten und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen.
Unterstützung für Angehörige
- Pflegekurse: Praktisches Pflegewissen vom Ankleiden über den Transfer bis zur Körperpflege erlernen Sie in Pflegekursen.
- Pflegeberatung: Auch mit Pflegegrad 5 können Sie eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a in Anspruch nehmen.
- Entlastungsangebote: Der monatliche Entlastungsbetrag (131€) ist in erster Linie für „Hauswirtschaft und Betreuung“ gedacht.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Die pflegenden Angehörigen genießen weitgehenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld gewährleistet in akuten Pflegenotfällen die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts für Pflegende.
- Auszeit für pflegende Angehörige: Es gibt Rehabilitationsangebote und Pflegehotels, die eine Auszeit von der Pflege ermöglichen.
Umgang mit Demenz
- Kommunikation: Achten Sie auf einen würdevollen und wertschätzenden Umgang. Beziehen Sie sich auf die Lebenserfahrung der Person und wertschätzen Sie diese.
- Raumgestaltung: Schaffen Sie eine demenzgerechte Raumgestaltung mit Barriereabbau und Orientierungshilfen.
- Beschäftigung: Bieten Sie Beschäftigung und Spiele an, die die geistige und körperliche Aktivität anregen und soziale Interaktion erzeugen.
- Inkontinenz: Wählen Sie individuell geeignetes Inkontinenzmaterial aus, das bequem sitzt und ausreichend Schutz bietet. Dokumentieren Sie die Toilettengänge, um Verstopfungen vorzubeugen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Im frühen Stadium einer Demenzerkrankung ist das Wahrnehmungsvermögen des Patienten noch nicht getrübt und er ist geschäftsfähig. Im Krankheitsverlauf kann sich das schnell ändern, den der geistige und körperliche Verfall schreitet voran. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie eine Patientenverfügung aufzusetzen.
Fazit
Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar und ist mit umfassenden Leistungen verbunden. Die Lebenserwartung bei Pflegegrad 5 ist stark von individuellen Faktoren abhängig, liegt aber tendenziell niedriger. Eine gute medizinische Versorgung, eine hohe Qualität der Pflege und eine starke familiäre Unterstützung sind entscheidend für die Lebensqualität und Lebenserwartung der Betroffenen. Pflegende Angehörige sollten sich nicht überfordern und die vielfältigen Unterstützungsangebote nutzen.
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