Demenz-Wohngemeinschaft in Bayern: Voraussetzungen und Kosten

Viele Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Um dies zu ermöglichen, ist es wichtig, den Wohnraum altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Da viele Wohnungen und Häuser jedoch nicht entsprechend ausgestattet sind, gibt es verschiedene Wohn- und Pflegealternativen, die in Betracht gezogen werden können. Eine davon ist die Demenz-Wohngemeinschaft.

Wohnen im Alter: Mehr als nur das eigene Zuhause

Der häufigste Weg ist immer noch der, dass eine betroffene Person nicht mehr in der bisherigen Wohnung leben oder gepflegt werden kann und dann ins Pflegeheim "muss". Oft ist der Zeitdruck (manchmal auch mangelnde Information) dafür verantwortlich, dass andere Wohn- und Pflegealternativen nicht in Erwägung gezogen werden können. Wer sich jedoch rechtzeitig informiert, hat heute viele Möglichkeiten, das Wohnen im Alter zu gestalten.

Alternativen zum Pflegeheim

Wer weiterhin in der bisherigen Wohnung leben möchte, kann beispielsweise Mahlzeitendienste oder andere Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen oder müssen teilweise selbst bezahlt werden. Ein besonderer Aspekt ist der altersgerechte Umbau der eigenen Wohnung, für den die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € leisten kann. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft ist und einen Pflegegrad hat.

Weitere Alternativen sind das betreute Wohnen, bei dem man eine eigene Wohnung in einer Wohnanlage hat, oder die Aufnahme in einer Gastfamilie. Immer öfter schließen sich Senioren auch zusammen, um eine Senioren-Wohngemeinschaft zu gründen.

Senioren-Wohngemeinschaften: Gemeinsam statt einsam

In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Menschen gemeinsam unter einem Dach und teilen sich bestimmte Bereiche wie Küche, Wohnzimmer und Bad. Jeder Bewohner hat in der Regel ein eigenes Zimmer als Rückzugsort. Diese Wohnform bietet die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen, sich gegenseitig zu unterstützen und einer Vereinsamung entgegenzuwirken.

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Voraussetzungen für Bewohner

Feste Voraussetzungen für den Einzug in eine Senioren-WG gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Miete inklusive Nebenkosten und eventuell anfallende Pflegeleistungen aufgebracht werden können. Wer in eine bereits bestehende Wohngemeinschaft einziehen darf, entscheiden in der Regel die Bewohner oder die verantwortlichen Träger. Insbesondere bei klassischen Wohngemeinschaften spielt die Sympathie eine wichtige Rolle.

Ideal ist eine Senioren-WG für Menschen, die gesellig sind, Gemeinschaft bevorzugen, kompromissbereit, kommunikativ und flexibel sind und ihre Interessen gerne teilen.

Gründung einer Senioren-WG

Wer die maximale Gestaltungsmöglichkeit haben möchte, kann eine eigene Senioren-WG gründen. Der Planungs- und Organisationsaufwand ist hier zwar vergleichsweise hoch, jedoch gibt es nur wenige Kompromisse.

Schritt 1: Die Suche nach Mitbewohnern

Im Prinzip kann jede interessierte Person eine eigene Senioren-WG gründen und sich potenzielle Mitbewohner suchen. Das gelingt auf eigene Faust durch Inserate in der Zeitung oder im Internet. Möglicherweise gibt es auch interessierte Freunde oder Verwandte.

Bei der Wahl der neuen Mitbewohner ist es hilfreich, wenn es einige gemeinsame Interessen gibt und man sich auch auf der persönlichen Ebene gut versteht. Das zu beurteilen, ist bei fremden Menschen nicht immer einfach - hier bieten sich mehrere Kennenlerntermine und ein Fragebogen an, der die wichtigsten Vorstellungen (gemeinsame Aktivitäten, Pflegebedarf, Unterstützungsangebote usw.) abfragt.

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Schritt 2: Ein geeignetes Wohnobjekt finden

Zur Gründung einer Senioren-WG braucht es ein passendes Wohnobjekt. Das kann ein Haus mit separaten Wohneinheiten oder eine Wohnung sein, die ausreichend Privatsphäre, aber auch großzügige Gemeinschaftsflächen bereithält.

Am besten überprüfen Sie, welche Einkaufsmöglichkeiten und kulturellen Angebote es in der Nähe gibt. Auch die Verkehrsanbindung ist entscheidend. Bitte beachten Sie: Das Wohnobjekt sollte für Sie aber auch für künftige Bewohner attraktiv sein.

Neben Bestandsobjekten kommt auch ein Neubau infrage. Das ehrgeizige Ziel kann mithilfe einer Bauherrengemeinschaft (GbR) umgesetzt werden. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei, dass Sie die eigenen vier Wände komplett nach den individuellen Vorstellungen planen und gestalten können - inklusive einer komfortablen Haustechnik und Barrierefreiheit. Neben dem Kauf ist es natürlich auch möglich, entsprechende Objekte zu mieten.

Schritt 3: Für klare Verhältnisse sorgen

Ganz gleich, ob Miete oder Kauf - vor dem Einzug ist es wichtig, für klare Verhältnisse zu sorgen, um Konflikten vorzubeugen. Im Optimalfall schließen alle Beteiligten einen separaten Mietvertrag ab. Außerdem sollte es feste Vereinbarungen für den Fall geben, dass jemand ausziehen möchte oder die Miete nicht mehr zahlen kann. Gleiches gilt für die Haltung von Haustieren oder regelmäßige Besuche der Familie.

Im Falle des gemeinsamen Hausbaus besteht weiteres Konfliktpotenzial durch unterschiedliche Vorstellungen bei der baulichen Umsetzung und der Finanzierung. Hier ist während der Bauphase in jedem Fall die Gründung einer GbR mit einem schriftlichen Vertrag sinnvoll, die anschließend in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) übergeht.

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Senioren-WG finden

Wer nicht eigeninitiativ eine eigene WG gründen möchte, hat auch die Möglichkeit, nach bestehenden Projekten Ausschau zu halten. Neben Kleinanzeigenportalen haben sich inzwischen spezielle Webseiten wie wohnen-im-alter.de und das Forum Gemeinschaftliches Wohnen e. V. auf Senior:innen spezialisiert. Auch Seniorentreffs, die Tageszeitung, Wohnbaugesellschaften oder Kontakte zu Pflegediensten können hilfreich sein.

Demenz-Wohngemeinschaften: Eine besondere Form

Eine Sonderform der Senioren-WG sind Demenz-Wohngemeinschaften. Hier leben Menschen mit Demenz in einer familiären Umgebung zusammen und werden von qualifizierten Pflegekräften betreut. Der Alltag wird strukturiert gestaltet, um den Bewohnern Sicherheit und Orientierung zu geben.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

In Deutschland gibt es zunehmend ambulant betreute Wohngruppen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten sind. Solche Wohngruppen funktionieren ähnlich wie eine Wohngemeinschaft, in der die Bewohner in einem familiären Umfeld zusammenleben. Jede Wohngemeinschaft ist anders organisiert, aber in der Regel verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. Mindestens drei und maximal zwölf Bewohner sind erforderlich, um aus der Pflegekasse Zuschüsse für diese Wohnform zu erhalten (drei der Bewohner müssen einen Pflegegrad haben). Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner, auch ein ambulanter Pflegedienst kommt nach Hause, möglicherweise gibt es auch einen Sozialarbeiter, der als täglicher Ansprechpartner dient. Art und Umfang der Hilfeleistungen bestimmen die Bewohner und die Angehörigen je nach Bedarf selbst.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften von Pflegediensten

Inzwischen organisieren und betreiben auch Pflegedienste solche Demenz-WGs. Je nachdem ob eine Demenz-WG selbst organisiert ist oder von einem Anbieter, etwa einem Pflegedienst, betrieben wird, gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Individuell gestaltete WGs unterliegen keiner Qualitätskontrolle. Bei der Auswahl einer Einrichtung sollten Interessenten unbedingt die betreuenden Dienste genauer unter die Lupe nehmen. Das Zusammenleben - Umgang mit Haushaltsgeldern, Beauftragen von Hilfsdiensten etc.

Kosten einer Senioren-WG

Die Kosten in einer Senioren-WG setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Miete: Mieten und Kaufen kostet zunächst nicht mehr oder weniger als die üblichen Preise auf dem Markt. Wie in jedem anderen Mietobjekt auch kommen Bewohner für die alleinig genutzten Räume selbst auf. Bei einem Kauf finanzieren Mitbewohner ihren Teil selbst durch das eigene Vermögen oder ein Darlehen. Die Kosten für die Gemeinschaftsräume werden unter allen Beteiligten gerecht aufgeteilt. Grundsätzlich sind hier monatliche Kosten ab 200 Euro üblich. Der Durchschnitt liegt in einer attraktiven Lage jedoch nicht selten bei 600 Euro. Da sich alle Bewohner die Kosten für gewisse Räumlichkeiten teilen, ist die Gesamtmiete meist etwas günstiger als in der eigenen Wohnung.
  • Haushaltskosten: Teilen sich die Bewohner den Haushalt, entstehen gemeinsame Kosten für Lebensmittel, Putz- und Waschmittel oder auch die Tageszeitung. Am besten legen Sie für die Haushaltskasse etwa 200 Euro im Monat zurück.
  • Pflege- und Betreuungskosten: Sind alle Bewohner noch fit und unterstützen sich gegenseitig, ist vielleicht gar kein ambulanter Pflegedienst nötig. Meistens ist es jedoch so, dass sich Menschen, die einen Pflegebedarf haben, zusammenschließen und die Pflege gemeinsam organisieren. Dafür gibt es seit 2008 das sogenannte Pooling. Das betrifft beispielsweise die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe oder anderer Unterstützungsangebote. So lassen sich etwa anfallende Fahrtkosten reduzieren. Legen alle Pflegebedürftigen zusammen, lässt sich mit dem Pflegegeld und dem Entlastungsbetrag theoretisch auch eine “24-Stunden-Betreuung” realisieren - so sind Sie und Ihre Mitbewohner rund um die Uhr versorgt.
  • Sonstige Kosten: Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Freizeitaktivitäten, Versicherungen oder persönliche Ausgaben.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzierung einer Senioren-WG kann über verschiedene Quellen erfolgen:

  • Rente und Ersparnisse: Die beanspruchte Rente spielt ebenso eine Rolle wie der eventuell bestehende Pflegegrad.
  • Pflegeleistungen: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zudem Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem (Kombinationsleistung) zu, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • Grundsicherung und Wohngeld: Für finanziell schwächer gestellte Rentner kann eine bedarfsorientierte Grundsicherung infrage kommen oder das Wohngeld, das bei der örtlichen Wohngeldstelle zu beantragen ist.
  • Wohngruppenzuschlag: Eine Besonderheit gibt es in WGs, in denen mindestens drei Personen pflegebedürftig sind und eine ambulant betreute Wohngruppe vorliegt. Diese Bewohner haben unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Anspruch auf 224 Euro, den sogenannten Wohngruppenzuschlag.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag

  • Gemeinsame Wohneinheit mit geteiltem Bad, Küche und einem Gemeinschaftsraum
  • 3-12 Personen
  • Mindestens drei Personen sind pflegebedürftig
  • Keine Versorgung, die der vollstationären Pflege entspricht

Sind diese Punkte erfüllt, besteht bei einer Neugründung zudem ein Anspruch auf eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613 Euro je Person bzw. maximal 10.000 Euro je Wohngemeinschaft.

Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Fördermittel von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verfügung, wenn eine Wohnraumanpassung bzw. ein barrierefreier Umbau des häuslichen Umfeldes nötig ist. Ein Anspruch darauf haben auch die Bewohner von WGs. Eine Gruppe kann hier bis zu 16.000 Euro für den alters- oder behindertengerechten Umbau einer Wohnung bei der Pflegekasse beantragen.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

In Bayern regelt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Anforderungen an Pflege, Betreuung und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung. Seit der Gesetzesnovelle 2023 sind neben selbstgesteuerten auch trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften zulässig. Die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG) muss der zuständigen Behörde (FQA) spätestens drei Monate vorher mitgeteilt werden - inklusive Informationen zu Pflege- und Betreuungsleistungen. Bei einer geplanten Auflösung ist die Behörde unverzüglich zu informieren.

Arten von ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) zeichnen sich über ihre Zuordnung als selbst- oder trägergesteuert aus. Zudem gibt es Kriterien, die speziell nur für ambulant betreute Intensivwohngemeinschaften gelten. Die Mieter bzw. ihre gesetzlichen Vertreter entscheiden selbst über alle Angelegenheiten des Gemeinschaftslebens, in einem regelmäßig tagenden Gremium.

Selbstgesteuerte Wohngemeinschaften

In selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften muss ein Gremium der Selbstbestimmung eingerichtet werden. Stimmberechtigt sind die Mieter bzw. ihre gesetzlichen Vertreter. Vermieter sowie Pflege- und Betreuungsdienste haben kein Stimmrecht. Der beauftragte ambulante Betreuungs- oder Pflegedienst hat sicherzustellen, dass die zu erbringenden Betreuungs- und Pflegeleistungen dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen und persönlich und fachlich geeignete Beschäftigte eingesetzt werden sowie die Qualität des Wohnens angemessen ist.

Trägergesteuerte Wohngemeinschaften

Wenn die Voraussetzungen für eine selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht erfüllt sind, gilt sie als trägergesteuert. Für trägergesteuerte Wohngemeinschaften sowie für solche mit mehr als 12 pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen gelten die Vorschriften für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gemäß PfleWoqG. Die Bildung eines Gremiums der Selbstbestimmung ist ebenfalls vorgeschrieben. Es hat jedoch nur eine Mitwirkungsfunktion, nicht aber Mitbestimmung bei Alltagsentscheidungen.

Projekte in Bayern

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) werden nach pflegefachlichem Schwerpunkt klassifiziert. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik (Stand: Dezember 2023) verteilen sich die abWG-Typen wie folgt: Demenz-WGs (12,5 %), Pflege/Mischformen (43,6 %), Intensivpflege-WGs (43,2 %) und WGs für Pflegebedürftige unter 65 Jahren (0,6 %). Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern führt Projektlisten von abWGs mit Angaben zu Ort, abWG-Mieteranzahl, Zielgruppe und Ansprechpersonen.

Finanzielle Unterstützung in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention bietet eine Anschubfinanzierung für neue ambulant betreute abWGs (inkl. trägergesteuerte). Förderzeitraum: max. Pflegebedürftige mit Anspruch nach § 38a SGB XI erhalten zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe einmalig bis zu 2.613 € für barrierearme Umbaumaßnahmen. Die Gesamtförderung pro Wohngruppe beträgt maximal 10.452 €. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI fördern Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa technische Hilfen oder barrierefreie Umbauten, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit stärken. In ambulant betreuten Wohngruppen (3-12 Personen) können bis zu vier Pflegebedürftige je 4.180 € erhalten - max. 16.720 € pro Maßnahme.

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