Diabetes mellitus ist eine weit verbreitete Stoffwechselerkrankung, von der in Deutschland rund acht Millionen Menschen betroffen sind. Sie kann zu einer Vielzahl von Folgeerkrankungen führen, darunter die diabetische Polyneuropathie. Um die mit Diabetes verbundenen Beeinträchtigungen auszugleichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) zu stellen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Antragsprozess und die Vorteile eines anerkannten GdB bei Diabetes, insbesondere im Zusammenhang mit diabetischer Polyneuropathie.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark der Körper- und Gesundheitszustand eines Menschen von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Schwere der Beeinträchtigung wird auf einer Skala von 10 bis 100 in Zehnerschritten ausgedrückt, wobei höhere Werte eine schwerere Beeinträchtigung darstellen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.
Um einen GdB gemäß Sozialrecht anerkannt zu bekommen, muss der beeinträchtigende Zustand voraussichtlich länger als sechs Monate andauern.
Diabetes und der GdB: Voraussetzungen
Auch Menschen mit Diabetes können einen GdB beantragen. Ob und in welcher Höhe ein GdB zuerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Schwere der Erkrankung: Wie stark beeinträchtigt der Diabetes den Alltag des Betroffenen?
- Vorhandene Folgeerkrankungen: Liegen bereits Folgeerkrankungen wie diabetische Polyneuropathie, Retinopathie oder Nierenschäden vor?
- Begleiterkrankungen: Gibt es weitere Erkrankungen, die die Gesamtbeeinträchtigung verstärken?
- Therapieaufwand: Wie aufwendig ist die Behandlung des Diabetes? Muss beispielsweise mehrmals täglich Insulin gespritzt und der Blutzucker kontrolliert werden?
Seit 2010 gelten geänderte Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderung bei Diabetes. Früher war der Nachweis einer schwer einstellbaren Stoffwechsellage und erheblicher Unterzuckerungen ausschlaggebend. Heute werden Menschen mit Diabetes als schwerbehindert anerkannt, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie selbstständig an Ernährung, Bewegung und Blutzucker anpassen müssen. Zudem müssen sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.
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Es reicht jedoch häufig nicht aus, dass die Erkrankung die Lebensführung beeinträchtigt. Vielmehr muss eine gravierende Teilhabeeinschränkung vorhanden sein. In der Realität bekommen Diabetiker daher allein aufgrund ihrer Erkrankung Diabetes sehr selten einen GdB von mehr als 40°. Vielmehr müssen andere Begleiterkrankungen oder entsprechende Folgeerkrankungen unbedingt angegeben werden. Dies ist oft das „Zünglein an der Waage“ und kann die 50° erbringen.
Diabetische Polyneuropathie als Faktor
Die diabetische Polyneuropathie, eine Nervenschädigung infolge von Diabetes, kann einen erheblichen Einfluss auf den GdB haben. Sie kann zu Taubheitsgefühl, Kribbeln, Schmerzen oder Schwäche in den Extremitäten führen und die Lebensqualität stark beeinträchtigen.
Je nach Ausprägung der Polyneuropathie kann diese den GdB erhöhen. Insbesondere wenn die Polyneuropathie das Gehvermögen einschränkt, kann dies zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" führen, welches eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bescheinigt.
Der Antragsprozess
Um einen GdB feststellen zu lassen, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Vorbereitung des Antrags
Der Antrag sollte sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Erkrankungen, Komplikationen und Folgeschäden anzugeben. Bezüglich des Diabetes sind das genaue Behandlungs- und Therapieregime aufzuführen und die damit verbundenen Aufwände zu dokumentieren.
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Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
- Ärztliche Gutachten und Berichte: Diese sollten die Diagnose Diabetes, den Verlauf der Erkrankung, bestehende Folgeerkrankungen wie diabetische Polyneuropathie und deren Auswirkungen auf dieFunktionsfähigkeit bestätigen.
- Dokumentation der Blutzuckerwerte und Insulininjektionen: Es besteht eine Aufzeichnungspflicht für Blutzuckerwerte und Insulininjektionen. Alternativ sind Auswertungen von kontinuierlichen Glukosemessungen zulässig. Auch hier muss dokumentiert werden, wann zu welchem Zeitpunkt welche Dosis an Insulin gespritzt wurde.
- Schilderung der empfundenen Einschränkungen: Eine ausführliche Schilderung der empfundenen Einschränkungen im Alltag ist wichtig, um verdeutlichen zu können, welche "gravierende" Beeinträchtigung vorliegt.
Begutachtung und Bescheid
Das Versorgungsamt prüft den Antrag und holt gegebenenfalls weitere ärztliche Gutachten ein. Anschließend wird ein Bescheid erlassen, in dem der GdB mitgeteilt wird.
Gegen einen Bescheid vom Versorgungsamt kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird diesem Widerspruch nicht stattgegeben, so kann innerhalb eines weiteren Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden. Das Verfahren ist kostenfrei; ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Aufgrund des oft komplizierten Sachverhalts wird empfohlen, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Verschlimmerungsantrag
Im Falle einer Verschlimmerung der Erkrankung kann ein sogenannter Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Dabei wird stets der gesamte Sachverhalt neu geprüft. Unter Umständen kann es sogar zu einer Rückstufung der Grade kommen. Daher sollte ein Verschlimmerungsantrag nur bei wirklich triftigen Gründen gestellt werden.
Vorteile eines anerkannten GdB
Ein anerkannter GdB, insbesondere ab einem Wert von 50 (Schwerbehinderung), bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich:
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- Arbeitsrechtlicher Schutz: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Hürde für den Arbeitgeber, eine Kündigung auszusprechen, ist sehr viel höher. Er darf unter anderem nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat.
- Zusatzurlaub: Arbeiten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte in einer 5-Tage-Woche, so haben diese Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
- Steuerliche Vergünstigungen: Es gibt Pauschalbeträge, die von den jährlich zu zahlenden Steuern abgezogen werden. Auch Eltern von Kindern mit Diabetes und Schwerbehinderung bekommen ausgleichend, aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes, Steuervergünstigungen.
- Vorzeitige Altersrente: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren möglich. Hier erfolgt ein Rentenabzug von ca.
- Ablehnung von Mehrarbeit: Bereitschaftsarbeiten, die eine Mehrarbeit bedeuten, können abgelehnt werden, angeordnete Überstunden können abgelehnt werden.
- Verbesserte Chancen im öffentlichen Dienst: Bei gleicher Eignung und Befähigung sind behinderte Menschen grundsätzlich bevorzugt einzustellen.
- Vergünstigungen: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
Nachteilsausgleiche
Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gibt es für sie sog. Nachteilsausgleiche.
Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), z.B. Medizinische Rehabilitation (z.B.
Ab GdB 50: 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren oder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen.
Das Merkzeichen "G"
Bei Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks kann im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zuerkannt werden. Ist jemand nicht in der Lage, innerhalb von 30 Minuten ohne Gefahr für sich oder andere eine Strecke von 2 km zu Fuß zurückzulegen, kann ein Merkmal G beantragt werden. Im konkreten Fall Diabetes kann dies z.B. bei rezidivierenden schweren Unterzuckerungen, die einer Fremdhilfe bedürfen, der Fall sein. Auch Gangstörungen bei diabetischer Polyneuropathie oder Amputationen können das Merkmal G rechtfertigen. Vorteil wäre hier die kostenlose Teilnahme am Nahverkehr.
Psychische Aspekte
Manche Personen mit Diabetes empfinden es jedoch als belastend, wenn ihnen vom Amt offiziell eine „Schwerbehinderung“ bescheinigt wird. Deswegen sollten auch psychische Aspekte in der Entscheidung mit berücksichtigt werden. Dabei sollten sich Betroffene jedoch bewusst machen, dass ihnen als Diabetiker*innen einige Vorteile mit einem GdB von 50 gesetzlich zustehen. Es muss ihnen nicht peinlich sein, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.
Gerade für Menschen mit Diabetes, die beruflich noch nicht Fuß gefasst haben, kann ein Schwerbehindertenstatus auch Nachteile mit sich bringen. Hinzu kommt: noch immer sind die Begriffe „Behinderung” und „Schwerbehinderung” gesellschaftlich mit Vorurteilen verbunden. Einige Diabetiker empfinden es belastend, offiziell als „schwerbehindert” ausgewiesen zu sein.
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