Migräne ist mehr als nur ein starker Kopfschmerz. Für viele Betroffene ist es eine chronische neurologische Erkrankung, die erhebliche Auswirkungen auf ihr Arbeitsleben haben kann. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte im Umgang mit Migräne am Arbeitsplatz, von der Krankmeldung bis hin zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Migräne: Mehr als nur Kopfschmerzen
Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die sich durch oft einseitig pulsierende Kopfschmerzen äußert. Hinzu kommen häufig Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Geräuschempfindlichkeit. In manchen Fällen geht einer Attacke eine Aura voraus, die mit Seh- und Sprachstörungen oder Taubheitsgefühlen einhergehen kann. Diese Symptome können die Konzentrationsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und die Arbeitsfähigkeit stark einschränken.
Migräne als Wirtschaftsfaktor
Die Auswirkungen von Migräne auf die deutsche Wirtschaft sind beträchtlich. Laut dem BARMER Arztreport gehört Migräne zu den Top 20 der Gründe für Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldungen. Schätzungen zufolge entstehen jährlich rund 143 Millionen Arbeitsausfälle aufgrund von Migräne, was zu Kosten von etwa 15 Milliarden Euro führt. Rechnet man die Kosten für medizinische Behandlung und Medikamente hinzu, belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf rund 16 Milliarden Euro.
Die Krankmeldung bei Migräne: Was ist zu beachten?
Wenn sich eine Migräneattacke ankündigt, ist es wichtig, schnell zu handeln. Betroffene sollten ihre Migränemedikamente einnehmen und sich unverzüglich bei ihrem Vorgesetzten krankmelden.
Fristen und Formalitäten
In der Regel können Arbeitnehmer bis zu drei Tage wegen einer akuten Migräneattacke zu Hause bleiben, ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen zu müssen. Der Arbeitgeber kann jedoch die Vorlage einer AU auch schon zu einem früheren Zeitpunkt einfordern. Es ist ratsam, sich über die im Betrieb geltenden Regelungen zu informieren, um Missverständnisse und mögliche Abmahnungen zu vermeiden.
Lesen Sie auch: Wie Fehldiagnosen bei Alzheimer vermieden werden können
Der Inhalt der Krankmeldung
Auch wenn der Arbeitgeber im besten Fall über die Migräneerkrankung informiert ist, besteht keine Pflicht, den genauen Grund für die Krankmeldung anzugeben. Es empfiehlt sich, konkrete Beschwerden wie Übelkeit oder Sehstörungen zu vermeiden und möglichst neutral zu bleiben.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit dem 1. Januar wurde die gedruckte Krankschreibung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übermittelt die Arztpraxis die eAU digital an die Krankenkasse, von wo aus der Arbeitgeber sie abrufen kann. Der Arbeitnehmer muss sich also nicht mehr selbst um die Weiterleitung der Bescheinigung kümmern.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten im Umgang mit Migräne am Arbeitsplatz.
Die Pflichten des Arbeitnehmers
- Unverzügliche Krankmeldung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Sofern erforderlich, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine AU vorlegen.
- Gesundheitsförderliches Verhalten: Der Arbeitnehmer sollte alles unterlassen, was seiner Genesung entgegenwirken könnte.
Die Rechte des Arbeitgebers
- Anforderung einer AU: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer AU zu verlangen, auch schon vor dem dritten Krankheitstag.
- Prüfung der Arbeitsunfähigkeit: Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber die Krankenkasse des Arbeitnehmers mit der Prüfung beauftragen.
- Gestaltung eines migränefreundlichen Arbeitsplatzes: Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sollte der Arbeitgeber versuchen, den Arbeitsplatz möglichst migränefreundlich zu gestalten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer haben bei Krankheit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen (42 Tage). Ein längerer Anspruch kann in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt sein. Erkrankt der Arbeitnehmer mehrfach hintereinander, können die Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet werden.
Migräne am Arbeitsplatz: Tipps für Betroffene
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und Ihren Kollegen über Ihre Migräneerkrankung. Dies kann zu mehr Verständnis und Unterstützung führen.
- Gestaltung des Arbeitsplatzes: Versuchen Sie, Ihren Arbeitsplatz möglichst migränefreundlich zu gestalten. Vermeiden Sie grelles Licht, Lärm und Zugluft.
- Stressmanagement: Lernen Sie, Stress abzubauen. Entspannungsübungen, Sport und eine gesunde Ernährung können helfen, Migräneattacken vorzubeugen.
- Kopfschmerztagebuch: Führen Sie ein Kopfschmerztagebuch, um Auslöser und Muster Ihrer Migräneattacken zu erkennen.
- Professionelle Hilfe: Suchen Sie professionelle Hilfe bei einem Arzt oder Therapeuten. Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Migräne in den Griff zu bekommen.
Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
Der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten kann für Migränepatienten eine Herausforderung darstellen. Nicht immer stoßen Betroffene auf Verständnis und Unterstützung.
Lesen Sie auch: Umfassender Überblick zur Meningitis-Diagnose
Vorurteile und Stigmatisierung
Viele Migränepatienten kämpfen täglich gegen Unverständnis, Vorurteile und Stigmatisierung. Sprüche wie "Soll sich nicht so anstellen" oder "Man ist nie so krank, dass man nicht arbeiten kann" sind keine Seltenheit.
Kommunikation als Schlüssel
Offene Kommunikation ist der Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Erklären Sie Ihren Kollegen und Vorgesetzten, was Migräne bedeutet und wie sie sich auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt. Geben Sie ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Vorurteile abzubauen.
Verhaltensregeln für den Umgang mit Migräne-Betroffenen
- Migräne-Anfälle sind keine starken Kopfschmerzen. Migräne ist eine eigenständige neurologische Erkrankung.
- Oft sieht man es Migräne-Betroffenen nicht an, dass sie unter einer Attacke leiden. Voreilige Schlüsse sind unangebracht.
- Keine Ratschläge geben. Was dem einen hilft, muss nicht zwangsläufig auch dem anderen helfen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Unternehmen können viel tun, um Migräne entgegenzuwirken und Betroffenen gezielt zu helfen. Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet zahlreiche Maßnahmen, um Kopf- und Nackenschmerzen am Arbeitsplatz und auch im Homeoffice vorzubeugen. Dazu gehören Entspannungspausen während der Arbeitszeit, Seminare rund um die Themen Stressmanagement, Resilienz und Achtsamkeit sowie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Schwerbehindertenausweis und Erwerbsminderungsrente
In schweren Fällen von chronischer Migräne kann unter Umständen ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Auch eine Erwerbsminderungsrente ist möglich, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund der Migräne dauerhaft eingeschränkt ist.
Lesen Sie auch: Diagnosekriterien der systemischen Sklerose
tags: #diagnose #migrane #bescheinigung #fur #arbeitgeber