Dissoziative Krampfanfälle können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und werfen Fragen bezüglich der Fahrtauglichkeit auf. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik umfassend, von der Definition dissoziativer Störungen und ihrer Symptome bis hin zu den rechtlichen Aspekten und Behandlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Autofahren.
Einführung in dissoziative Störungen
"Weggetreten sein", "nicht man selbst sein", "neben sich stehen" oder "sich losgelöst fühlen" - diese Redewendungen beschreiben Zustände, die fast jeder Mensch gelegentlich erlebt. Diese Zustände, die als Dissoziation bekannt sind, können von harmlosen Alltagserscheinungen bis hin zu pathologischen Formen reichen, die als dissoziative Störungen bezeichnet werden. Dissoziative Störungen sind durch einen Verlust der psychischen Integration von Erleben und Handeln gekennzeichnet. Betroffene empfinden nicht mehr die Ganzheitlichkeit der eigenen Person.
Dissoziative Symptome treten selten als Einzelstörungen auf, sondern sind oft Teil der Symptomatik anderer psychischer Störungen wie Phobien, Depressionen, Schizophrenie oder Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie treten meist vor dem 30. Lebensjahr auf und sind bei Frauen dreimal häufiger als bei Männern. Schätzungsweise 1,4 bis 4,6 Prozent der Bevölkerung sind betroffen.
Vielfalt der dissoziativen Störungen
Der Begriff "dissoziative Störungen" umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Krankheitsbilder, die isoliert oder kombiniert auftreten können. Dazu gehören:
- Dissoziative Amnesie: Erinnerungslücken an bestimmte Lebensereignisse oder Lebensphasen. Meist sind diese Erinnerungslücken nicht vollständig.
- Dissoziative Fugue: Plötzliches und unerwartetes Entfernen aus der gewohnten Umgebung, an das sich die Betroffenen später nicht mehr erinnern können.
- Dissoziativer Stupor: Kaum oder gar keine Bewegung, fast kein Sprechen, völlige Inaktivität, keine Reaktionen mehr, kein Essen und Trinken. Normale Reaktionen auf Berührungen, Geräusche oder Licht können fehlen. Die betroffenen Personen sprechen nicht. Die Bewegungsstarre oder die deutliche Einschränkung der Beweglichkeit einer Person wird dissoziativer Stupor genannt.
- Depersonalisation: Das eigene Selbst wird als verändert, entfremdet und unwirklich wahrgenommen. Das eigene Tun erscheint automatenhaft.
- Derealisation: Die Umwelt wird als unwirklich und fremd wahrgenommen.
- Dissoziative Krampfanfälle: Können epileptischen Anfällen, Ohnmachten oder Wutanfällen ähneln und mit Missempfindungen einhergehen. Die Anfälle entstehen ohne erkennbare körperliche Ursache und dauern oft mehrere Minuten.
- Dissoziative Identitätsstörung (Multiple Persönlichkeitsstörung): Ein Zustand, bei dem mindestens zwei unterscheidbare Teilidentitäten in einem Individuum vorhanden sind, die abwechselnd die Kontrolle über das Verhalten des Betroffenen übernehmen. Von diesen verschiedenen Persönlichkeiten ist jeweils nur eine nachweisbar. Sie haben keinen Zugang zu der Existenz oder den Erinnerungen der anderen. Nie treten zwei Persönlichkeiten zur selben Zeit auf. Betroffenen ist dieser Wechsel oft nicht bewusst, sie erleben in ihrem Alltag dann vermehrt Erinnerungslücken, da sie keinen Zugang zu der Existenz oder den Erinnerungen der anderen Persönlichkeiten haben.
- Dissoziative Trancezustände: Gehen mit dem Verlust des persönlichen Identitätsgefühls und der Umgebungswahrnehmung einher.
- Dissoziative Besessenheitszustände: Der Betroffene ist überzeugt, von einer fremden Macht gesteuert und beherrscht zu werden.
- Ganser-Syndrom: Eine seltene dissoziative Störung, die durch das Vorbeireden und Vorbeiantworten des Betroffenen im Gespräch charakterisiert ist.
Bewegungsstörungen sind die häufigsten dissoziativen Symptome. Lähmungen einzelner oder mehrerer Gliedmaßen, ein unsicherer Gang, die Unfähigkeit, freihändig zu stehen oder zu gehen, können Folgen einer solchen Störung sein.
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Ursachen und Erklärungsansätze
Zur Funktion dissoziativer Störungen gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Psychoanalytische Konzepte gehen von einer aktiven Verdrängung und Abwehr inakzeptabler Erfahrungen aus. Gefühle und Erfahrungen, die der Betroffene nicht in sein Selbstbild integrieren kann, werden abgespalten. Die Psyche versucht, sich mit dieser Strategie selbst zu schützen.
Verhaltenstherapeutische Konzepte nehmen an, dass verschiedene Faktoren bestimmte Menschen für diese Störungen anfällig machen. Dazu zählen eine genetische Disposition, eine erhöhte Suggestibilität und frühe traumatisierende Erfahrungen wie Deprivation, Gewalt und sexueller Missbrauch. Dissoziationen ermöglichen es dem Betroffenen, extreme Belastungssituationen erträglich zu machen und zu verarbeiten. Ist der Betroffene wiederholtem Stress ausgesetzt, so etabliert sich im Lauf der Zeit ein Mechanismus, der automatisch abläuft und nicht mehr auf konkrete psychosoziale Belastungen als Auslöser angewiesen ist.
Dissoziative Krampfanfälle im Detail
Dissoziative Krampfanfälle ähneln auf den ersten Blick epileptischen Anfällen. Typisch ist ein plötzlicher Kontrollverlust über den Körper. Es kann zu Zuckungen, Verkrampfungen oder einem Ohnmachtsanfall kommen. Anders als bei Epilepsie fehlt jedoch eine krankhafte elektrische Entladung im Gehirn.
Die Diagnose stützt sich auf das typische Erscheinungsbild der Anfälle. Dissoziative Anfälle sind meist Folge unbewusster seelischer Belastung. Manchmal stehen frühere medizinische Ereignisse wie ein epileptischer Anfall oder eine Ohnmacht am Anfang. Menschen mit anderen chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Migräne, Depression, Angst- oder Schlafstörungen haben ein erhöhtes Risiko.
Diagnose und Abgrenzung zur Epilepsie
Dissoziative Störungen werden häufig falsch diagnostiziert oder nicht erkannt. Das liegt einerseits an Symptomen, die denen neurologischer Erkrankungen und der Borderline-Störung stark ähneln, andererseits an der hohen Komorbidität mit anderen psychischen Störungen. Voraussetzung für jede psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung ist daher eine gründliche Diagnose. In den letzten Jahren sind dafür eine Reihe valider Selbstbeurteilungsverfahren und Interviewleitfäden entwickelt worden. Um dissoziative Störungen verlässlich diagnostizieren zu können, bedarf es einer umfassenden und detaillierten Befragung der Betroffenen. Aufgrund der Komplexität und teilweisen „Unschärfe“ der Symptome sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden, aber gleichzeitig auch keine Schilderungen vorschnell als irrelevant abgetan werden. Neben der genauen Befragung der Betroffenen zu ihren Erlebnissen und Beschwerden, deren Häufigkeit, Dauer, Intensität und der Frage, wann und in welchen Situationen die Symptome auftreten, können auch Angehörige und sonstige Kontaktpersonen bedeutsame Informationen liefern. Wichtig ist eine umfassende biografische Anamnese mit dem Fokus auf möglichen belastenden Ereignissen in der Vergangenheit.
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Behandlungsmöglichkeiten
Zur Behandlung wird ein multimodales Vorgehen empfohlen. Zu Beginn der Therapie muss der Patient über das Krankheitsbild aufgeklärt werden. Er sollte darüber informiert werden, dass es sich bei Dissoziationen um normale Wirkungen einer innerpsychischen Belastungsverarbeitung handelt. Außerdem muss er wissen, dass das Wiedererleben traumatischer Erfahrungen zur Behandlung zählt. Manchmal ist ein Patient auch erst therapiefähig, wenn die Symptome verringert sind. Zur Symptomreduktion eignen sich unter anderem Krankengymnastik, logopädische Therapie, kognitive Verfahren und Pharmakotherapie.
Zentral für die erste Therapiephase ist der Aufbau von Sicherheitserleben. Erst wenn der Patient emotional stabilisiert ist und sich physisch und psychisch sicher fühlt, können die eigentlichen Ursachen angegangen werden. Traumata sind häufig die Ursache, dennoch lässt sich von dissoziativen Symptomen nicht automatisch auf eine Traumatisierung schließen. Im weiteren Verlauf der Therapie ist darauf zu achten, dass Dissoziationen während der Therapiesitzungen frühzeitig erkannt und gestoppt werden und der Patient alternative Verhaltensweisen zum Rückzug in dissoziative Zustände einübt. In der zweiten Therapiephase werden dann mögliche Traumata explizit bearbeitet. Dazu können verschiedene Verfahren eingesetzt werden, wie Konfrontation, kognitive Restrukturierung, therapeutische Gespräche, Hypnose oder psychodynamische Fokaltherapie. Auch Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) wurde mit wechselnden Erfolgen versucht. Ziel der Traumabearbeitung ist die Reintegration der abgespaltenen Erfahrungen. Zunächst kann mithilfe kreativer Verfahren der Patient dazu gebracht werden, Unsägliches zum Ausdruck zu bringen. Es wird danach angestrebt, dass er seine Erinnerungen ausspricht und Zugang zu verdrängten Erfahrungen gewinnt. Indem sie verbalisiert werden, gewinnt der Patient Kontrolle und Distanz. Das traumatische Geschehen wird weniger bedrohlich, und der Patient kann sein Abwehr- und Vermeidungsverhalten allmählich aufgeben und alternative Bewältigungsstrategien erlernen.
Die aktuellen psychotherapeutischen Behandlungskonzepte ähneln in vieler Hinsicht einer psychologischen Psychotherapie bei posttraumatischer Belastungsstörung sowie der verhaltenstherapeutischen Behandlung von Panikstörungen und Phobien. Vergleichsstudien zeigen, dass Psychotherapien wirksamer als Pharmakotherapien sind.
Ohne gezielte Therapie bleiben dissoziative Anfälle oft über Jahre bestehen. Eine individuell angepasste Psychotherapie kann jedoch sehr wirksam sein. Jeder zweite Betroffene wird mit Therapie anfallsfrei - früh beginnen lohnt sich! Mit gezielter Therapie sind die Chancen gut: Bei über der Hälfte der Patienten nehmen die Anfälle stark ab oder verschwinden ganz.
Dissoziative Störungen und Fahrtauglichkeit
Die Frage, ob Menschen mit dissoziativen Störungen ein Kraftfahrzeug führen dürfen, ist komplex und hängt von der individuellen Ausprägung der Störung und den damit verbundenen Risiken ab. Grundsätzlich gilt, dass die Fahreignung beeinträchtigt sein kann, wenn die Störung zu Bewusstseinsstörungen, Kontrollverlust über den Körper oder anderen Symptomen führt, die ein sicheres Führen eines Fahrzeugs unmöglich machen.
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Rechtliche Aspekte
Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) befasst sich mit Krankheiten, welche die Fahreignung beeinträchtigen und zum Fahrverbot führen können. Auch bei dissoziativen Störungen kann eine Eignung oder zumindest eine bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient stabil ist und keine Anfälle mehr auftreten. Geht es um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, oder FzF gelten strengere Vorgaben.
Ein ärztliches Fahrverbot aufgrund von dissoziativen Störungen ist zwar rechtlich nicht bindend, allerdings können Sie große Probleme bekommen, wenn es aufgrund eines dissoziativen Anfalls zum Unfall kommt und die Krankheit bekannt war.
Einzelfallprüfung ist entscheidend
Ob die Fahreignung trotz einer dissoziativen Störung noch besteht, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Art und Schwere der Störung: Treten die Anfälle regelmäßig und unkontrolliert auf? Gibt es Vorwarnzeichen (Aura)?
- Behandlungserfolg: Ist die Störung durch Therapie gut kontrolliert?
- Individuelle Risikobereitschaft: Ist der Betroffene sich der Risiken bewusst und bereit, Verantwortung zu übernehmen?
Fahrverbot und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot kann ausgesprochen werden, wenn aufgrund der dissoziativen Störung eine akute Gefahr für den Straßenverkehr besteht. Bleiben Sie länger anfallsfrei und kann Ihnen eine Fahrtauglichkeit bescheinigt werden, kann das Fahrverbot wieder aufgehoben werden und Sie dürfen trotz dissoziativer Störung wieder fahren.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt die Komplexität der Thematik:
Eine Antragstellerin, die an einer rezidivierenden depressiven Störung mit psychogenen Anfällen leidet, wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem sie während einer Autofahrt einen Anfall erlitten hatte. Das Landratsamt begründete die Entscheidung mit der mangelnden Fahreignung aufgrund der Erkrankung. Die Antragstellerin argumentierte, dass der Vorfall durch ein äußeres Ereignis ausgelöst worden sei und sie seitdem keine weiteren Anfälle gehabt habe. Das Gericht wies den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zurück, da aufgrund der Anamnese und des Gutachtens eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für weitere Anfälle bestehe und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr gegeben sei.
Verhalten im Ernstfall
Es ist wichtig, dass Angehörige, Freunde und Kollegen wissen, wie sie im Falle eines dissoziativen Anfalls reagieren sollen:
- Ruhe bewahren: Panik hilft niemandem.
- Umgebung sichern: Entfernen Sie gefährliche Gegenstände.
- Nicht festhalten: Lassen Sie die Bewegungen zu, es besteht Verletzungsgefahr.
- Nichts in den Mund stecken: Es besteht Erstickungsgefahr.
- Nach dem Anfall: Legen Sie die Person in die stabile Seitenlage und sprechen Sie beruhigend.
- Nicht allein lassen: Bleiben Sie, bis die betroffene Person wieder vollständig ansprechbar ist.
Prävention
Viele Krampfanfälle lassen sich vermeiden - vor allem, wenn keine chronische Erkrankung wie Epilepsie vorliegt. Wer seine Gewohnheiten kennt und Warnzeichen ernst nimmt, kann das Risiko deutlich senken:
- Regelmäßig schlafen: Zu wenig oder unregelmäßiger Schlaf gehört zu den häufigsten Anfallsauslösern.
- Stress abbauen: Entspannungstechniken wie Atemübungen, Yoga oder Spaziergänge helfen, das Nervensystem zu entlasten.
- Alkohol und Drogen vermeiden: Diese Stoffe bringen das Gehirn aus dem Gleichgewicht, besonders beim Entzug.
- Ernährung im Blick behalten: Ein stabiler Blutzuckerspiegel und ausreichend Elektrolyte (z. B. Magnesium, Kalzium) sind wichtig für die Nervenfunktion.
- Medikamente zuverlässig einnehmen: Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, sollte seine Therapie konsequent umsetzen.
- Anfallskalender führen: Damit erkennen Sie Muster und besprechen Veränderungen gezielt mit Ihrem Arzt.
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