Ein nicht bestandener Drittversuch kann für Studierende der H-BRS eine belastende Situation darstellen. Der Traum vom Studienabschluss scheint in weite Ferne zu rücken, wenn die Zwangsexmatrikulation droht. Es ist wichtig, in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und sich über die verschiedenen Handlungsoptionen zu informieren. Dieser Artikel richtet sich an Studierende der H-BRS, die einen Zweitversuch oder Drittversuch nicht bestanden haben, und soll ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Die Situation richtig einordnen
Bevor es ans Eingemachte geht, müssen wir ein paar Basics klären, damit du deine Situation richtig einordnen kannst. Dein Studium besteht aus verschiedenen Fächern, die in so genannten Modulen zusammengefasst sind. Für jede (Teil-)Prüfung steht dir eine gewisse Anzahl an Versuchen zur Verfügung. Solltest du eine Prüfung also nicht direkt bestehen, darfst du sie wiederholen. Eine (Modul-)Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn du sie auch in der letzten Wiederholung nicht bestehst. Wichtig ist dabei, dass du auf die genaue Bezeichnung achtest und dich nicht verwirren lässt: Der erste Wiederholungsversuch ist insgesamt der zweite Prüfungsversuch; ein zweiter Wiederholungsversuch ist insgesamt der dritte Prüfungsversuch und so weiter. An dieser Stelle geraten viele Studenten durcheinander und verwechseln Prüfungsversuch mit Wiederholungsversuch. Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Modul ist zwangsläufig auch die Abschlussprüfung (zum Beispiel die Bachelor- oder Masterprüfung) des Studiengangs endgültig nicht bestanden. Dein Studium wird dadurch vorzeitig beendet und du wirst exmatrikuliert. Das endgültige Nichtbestehen eines Wahlmoduls oder einer Teilprüfung innerhalb eines Wahlbereichs würde demnach nicht zur Exmatrikulation führen. Dein Studium wird erst dann abgebrochen, wenn du alle Module innerhalb der Wahlmöglichkeiten im letzten Prüfungsversuch nicht bestehst - es sei denn, deine Prüfungsordnung legt etwas anderes fest. Es sind also nicht alle Prüfungen von gleicher Relevanz. Bestehst du einen verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht mehr weiter studieren.
Erste Schritte nach dem Nichtbestehen
Nach einem nicht bestandenen Drittversuch ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen. Atme tief durch und nimm dir Zeit, die Situation zu verarbeiten. Es ist verständlich, dass du enttäuscht und frustriert bist, aber es gibt noch Möglichkeiten, die du prüfen solltest.
Die Prüfungsordnung genau lesen
Der erste Schritt nach einem nicht bestandenen Drittversuch besteht darin deine Prüfungsordnung zu lesen. Selbst dann, wenn du deine Studienordnung bereits kennst, ist eine genaue Lektüre zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich. Der Grund: In der Prüfungsordnung sind alle Regeln deines Studiengangs definiert - und zwar verbindlich. Nur wenn du die Prüfungsverfahren im Detail verstanden hast, kannst du deine Lage korrekt bewerten und Handlungsmöglichkeiten abschätzen. Deine Prüfungsordnung bildet deine prüfungsrechtliche Anspruchsgrundlage.
Prüfungseinsicht wahrnehmen
Viele Studenten geben nach einem nicht bestandenen letzten Prüfungsversuch viel zu früh auf. Sie nehmen das Prüfungsergebnis kampflos hin und schließen im Moment der Notenbekanntgabe mit ihrem Studium ab. Doch das ist zu früh. In jedem Fall solltest du zumindest die Prüfungseinsicht wahrnehmen und dir deine Prüfung samt Bewertung ansehen. Gehe die Einsicht daher mit Bedacht an und arbeite dich sorgfältig durch deine Prüfungsunterlagen. Erstelle ein eigenes Gutachten der Korrektur oder fertige eine Kopie der Prüfungsunterlagen an falls dieses Vorgehen an deiner Hochschule zulässig ist. Wenn die Möglichkeit besteht: Sprich mit dem Prüfer oder dem Aufsichtspersonal über die Bewertung. Beseitige Unklarheiten und versuche, den Bewertungsspielraum für zusätzliche Punkte zu hinterfragen. Weise auch darauf hin, dass es sich um deinen Drittversuch handelt.
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Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
Bei Klausuren haben Sie nach dem letzten nicht bestandenen Wiederholungsversuch das Recht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung, kurz MEP, mit der Sie sich auf eine 4,0 „retten“ können. Beachten Sie aber, dass eine MEP bei allen anderen Prüfungsformen (zum Beispiel Hausarbeiten, Kolloquien, mündlichen Prüfungen et cetera) nicht möglich ist.
Mögliche Anträge und Rechtsmittel
Solltest du deinen Drittversuch bzw. den letzten Prüfungsversuch nicht bestehen, muss deine akademische Laufbahn nicht vorbei sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die du kennen solltest.
Härtefallantrag stellen
Die Anzahl der möglichen Wiederholungen einer Prüfung sind zwar durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgegeben, doch einige Hochschulen gewähren im Einzelfall zusätzliche Wiederholungstermine. Diese Zusatztermine müssen in der Regel gesondert beantragt werden - in Form eines sogenannten Härtefallantrags. Informiere dich in einem ersten Schritt darüber, ob deine Hochschule diese Möglichkeit bietet und welche Formalitäten zu berücksichtigen sind. Danach solltest du kritisch prüfen, ob in deinem Fall ein Härtefall bzw. eine Ausnahmesituation für einen weiteren „Drittversuch“ vorliegt. Danach formulierst du den Antrag und lieferst eine triftige Begründung, warum deinem Antrag entsprochen werden sollte.
Nicht jede Uni bietet die Möglichkeit an, einen Härtefallantrag zu stellen. Der Grund für den Antrag muss nachvollziehbar sein. Dass die Prüfung "zu schwer gewesen ist", reicht nicht aus. Du könntest Recht bekommen, wenn Du Dich während der Prüfung in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden hast. Das ist zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie sowie nach einer Trennung oder Krankheit der Fall. Ein Härtefallantrag kann auch nur dann Erfolg haben, wenn deutlich ist, dass Du bei einer Wiederholung bestehen würdest.
Widerspruch gegen die Prüfung einlegen
Solltest du der Meinung sein, dass im Rahmen deines letzten Prüfungsversuchs etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kannst du einen Widerspruch gegen die Prüfung einlegen. Dies geschieht in Form eines Antrags an den Prüfungsausschuss, in welchem du eine Neuansetzung bzw. eine Wiederholung des Prüfungsversuchs beantragst. Generell kannst du sowohl gegen das Prüfungsverfahren (Organisation, Durchführung etc.) als auch gegen die Bewertung deiner Leistung Widerspruch einlegen. Entscheidend für deine Erfolgsaussichten ist die angeführte Begründung: Nur, wenn du einen sinnvollen, triftigen Grund anbringst, warum dein Prüfungsversuch nicht zählen sollte, wird der Prüfungsausschuss deinem Antrag folgen und du darfst die Prüfung wiederholen. Beachte dabei die Widerspruchsfristen deiner Hochschule und lass dich ggf.
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Du kannst beispielsweise die Bewertung der Prüfung, Fehler im Prüfungsverfahren (oder auch beides gleichzeitig) anfechten. Generell ist es dabei ratsam, dir anwaltliche Unterstützung zu suchen. Erkundige dich bei deinem AStA, ob sie kostenfreie juristische Hilfe anbieten.
Gründe für einen Widerspruch:
- Verfahrensfehler: Unzulässiger Prüfungsstoff, ordnungswidrige Prüfungsverfahren (z.B. Minuspunkte für falsche Antworten im Multiple-Choice-Verfahren), unzumutbare Prüfungsbedingungen (z.B. Lärm), Nichteinhaltung der Prüfungszeit, unklare Aufgabenstellung, Befangenheit des Prüfers.
- Bewertungsfehler: Nachweis eines unfairen oder fehlerhaften Bewertung. Dies ist jedoch schwieriger nachzuweisen, da der Professor einen gewissen Beurteilungsspielraum hat.
Wichtig: Die Rügepflicht beachten! Verfahrensfehler müssen unverzüglich während der Prüfung beim Prüfer/der Prüferin gerügt und protokolliert werden.
Klage gegen die Zwangsexmatrikulation
Falls dein Widerspruch erfolglos geblieben ist, kannst du Rechtsmittel gegen die Entscheidung deines Prüfungsausschusses einlegen und gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Alle relevanten Fristen und die zuständigen Institutionen teilt dir deine Hochschule über eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung mit. Generell kannst du deine Prüfung immer anfechten, wenn diese unter fehlerhaften Bedingungen abgelaufen ist, Fehler bei der Korrektur vorliegen oder die Bewertung des Prüfers unfair ist. Die Erfolgsaussichten lassen sich hierbei jedoch nur im Einzelfall beurteilen und es ist ratsam einen Anwalt als juristischen Beistand zu engagieren. Dieser kann deine Situation von Beginn an objektiv einschätzen, kennt mögliche Schwachstellen im Prüfungsverfahren und kann deine Rechte optimal vertreten.
Dir sollte klar sein, dass die Anwalts- und Prozesskosten sehr hoch sein können. Zum Teil richten sie sich sogar nach der Art der Prüfung. Ob so eine Klage (oder eine außergerichtliche Einigung) Erfolg hat, ist pauschal schwer zu beantworten. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn der Fehler ganz klar nicht bei Dir lag.
Alternativen zum Weiterstudium des gleichen Studiengangs
Wie eingangs erwähnt, verlierst du in der Regel durch einen nicht bestandenen Drittversuch den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht weiter studieren. Das bedeutet aber nicht, dass du keinen anderen Studiengang studieren darfst.
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Studiengangswechsel
Ein Studiengangswechsel stellt demnach eine ernsthafte Option für dich dar. Entscheidend ist an dieser Stelle das Modul, welches du endgültig nicht bestanden hast. Warum nur als Daumenregel? Weil die Bewertung, ob ein Modul aus Studiengang X mit einem Modul aus Studiengang Y übereinstimmt, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Und das je Bundesland, Hochschule und Studiengang. Die inhaltliche Äquivalenz zweier Module wird im Einzelfall geprüft und hängt damit von der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Kontrollinstanz ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in einem Fall die Module „Mathematik I“ und „Grundlagen der Mathematik“ nicht als inhaltlich gleichwertig angesehen werden, während in einem anderen Fall die Module „Chemie“ und „Thermodynamik“ sehr wohl als äquivalent durchgehen.
Du kannst alle anderen Studienfächer studieren, in welchen das Modul, durch welches du final durchgefallen bist (was du nicht mehr schreiben darfst) nicht vorkommt. Fachnah kannst du also studieren, solange dieses Modul nicht vorkommt, sogar an der gleichen Hochschule wie vorher.
Wichtig: Informiere dich genau, ob das Modul, in dem du durchgefallen bist, in dem neuen Studiengang nicht vorkommt.
Hochschulwechsel
Sollte ein Wechsel innerhalb deiner Hochschule nicht möglich sein, besteht immer noch die Option, an einer anderen Hochschule weiter zu studieren. Dabei wird auf gleiche Weise wie bei einem Studiengangswechsel geprüft, ob durch das endgültige Nichtbestehen eines Moduls dein Prüfungsanspruch erloschen oder weiterhin vorhanden ist. Der organisatorische Aufwand ist bei einem Hochschulwechsel besonders hoch und es ist keinesfalls sicher, dass deine bereits bestandenen Module vollständig anerkannt werden. Das heißt: Einige Prüfungen wirst du unter Umständen erneut ablegen müssen - und dadurch verlierst du Zeit. Außerdem können die Bewerbungsfristen je Hochschule und Hochschultyp (Uni, FH usw.) stark variieren, was dich im schlimmsten Fall wieder ein Semester kosten könnte.
Umschreibung in einen anderen Bachelorstudiengang (Technische Fakultät FAU)
Als Bachelor-Student*in können Sie sich im Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ohne Probleme auch noch kurz nach Beginn des neuen Semesters in die meisten anderen Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät umschreiben. Wenn Sie einen anderen ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen, besteht die Chance, dass Sie zum Master in unseren Medizintechnikstudiengang zurückkehren können.
Wechsel in einen anderen Masterstudiengang (FAU)
Wenn Sie im Master studieren und Ihnen ein Letztversuch bevorsteht, ist es sehr empfehlenswert, sich sicherheitshalber parallel zur Prüfungsvorbereitung um eine Zulassung in anderen Masterstudiengängen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfristen über das Campo-Portal für diesen alternativen Studiengang bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Neben den Studiengängen an der FAU müssen Sie sich unbedingt auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen! Staatliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können.
Studium in Österreich
Ansonsten kannst du deinen Studiengang auch in Österreich abschließen.
Unterstützung und Beratung
Viele Studenten fühlen sich nach einem negativen Drittversuch alleingelassen. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden und um Hilfe bitten können - und das, obwohl es an deiner Hochschule zahlreiche Einrichtungen gibt, die dich in dieser Lage unterstützen. Nach deinem Prüfungsversuch solltest du zuerst mit deiner (Fach-)Studienberatung sprechen. Zusammen könnt ihr die Situation analysieren und mögliche Optionen durchgehen. Neben der Studienberatung kannst du dich auch mit deinem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen und dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Zudem stehen dir das Studentenwerk deiner Hochschule sowie der AStA und möglicherweise auch deine Fachschaft als Ansprechpartner zur Verfügung. Unter Studierenden sind Fehlinformationen und Mythen zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen weit verbreitet, z.B. hinsichtlich der Fortsetzung des bisherigen Studiengangs und des Wechsels in einen vergleichbaren Studiengang. Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Inhalte und Benotung Ihrer Prüfung können in der Beratung nicht kommentiert werden. Sie stehen mit Ihren Fragen und Bedürfnissen im Mittelpunkt.
Weitere wichtige Punkte
- Ehrlichkeit: Was Du niemals tun darfst: Deine Exmatrikulation und das Nichtbestehen der Prüfung verschweigen. Damit machst Du Dich strafbar! Sei ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du grundlegende Schwierigkeiten in Deinem Studienfach hast, ist es vielleicht wirklich nicht das Richtige.
- Prüfungsunfähigkeit: Wenn Sie sich am Tag der Prüfung prüfungsunfähig fühlen, treten Sie auf jeden Fall unter Vorlage eines Attests beim Prüfungsamt von der Prüfung zurück bzw. brechen Sie die Prüfung ab und suchen Sie einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin auf. Es ist nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben und danach rückwirkend Prüfungsunfähigkeit geltend zu machen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen Krisen).
- Internationale Studierende: Als internationale/r Student/in mit einem Studienvisum müssen Sie die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Wenn Sie eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des jeweiligen Semesters verlieren. Wenn Sie keine Zulassung für einen anderen Studiengang haben, in den Sie im Folgesemester wechseln können, sind Sie nicht mehr immatrikuliert und verlieren somit Ihren Studierendenstatus. Wenn Sie sich mit einem Studienvisum in Deutschland aufhalten, wird dieses Visum ungültig. Das bedeutet, dass Sie „illegal“ werden und Deutschland und den Schengen-Raum unter Umständen sofort verlassen müssen. BITTE NEHMEN SIE DIESE ANGELEGENHEIT SEHR ERNST! Sie müssen Ihre örtliche Ausländerbehörde informieren, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihren Studierendenstatus verlieren werden. Die Ausländerbehörde wird Sie über die nächsten Schritte informieren. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben, verlieren Sie ihn ebenfalls, sobald Sie nicht mehr als Student/in eingeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Studentenwohnheim leben. Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss mit guten Noten haben, zumindest mittlere Deutschkenntnisse (B1/B2) besitzen und motiviert und offen für andere Optionen sind, können Sie versuchen, einen MINT-Job in Deutschland zu finden und eine Umwandlung Ihres Studienvisums in ein Arbeitsvisum beantragen.
- Bescheid über endgültiges Nichtbestehen: Sollte tatsächlich der gesamte Studiengang endgültig nicht bestanden sein und dürfen Sie dementsprechend das Studium nicht weiterführen, werden Sie von uns darüber offiziell per Bescheid informiert. Wenn Sie Ihren Drittversuch in einem Sommersemester nicht bestanden haben, erhalten Sie diesen Bescheid in der Regel im folgenden November oder Dezember. Lag der nicht bestandene Drittversuch in einem Wintersemester, erhalten Sie den Bescheid in der Regel im folgenden Mai oder Juni. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, werden Sie dem Studierendensekretariat gemeldet. Gleichzeitig werden alle Prüfungsleistungen und Prüfungsanmeldungen, die zwischen diesem Datum und dem Zustelldatum des Bescheids liegen, gelöscht. Das Studierendensekretariat nimmt die Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Semesters vor.
Neubeginn und Perspektiven
Du hast Dein Studium nicht bestanden? Na und! Wer sagt, dass jeder studieren sollte? Überlege in Ruhe, welcher Weg nun der richtige ist. Wie wäre es zunächst mit einem Praktikum in Deinem Wunschberuf? So kannst Du schauen, ob es überhaupt das Richtige für Dich ist. Mache Dir keine Sorgen, dass Du nach Deinem Studienabbruch einen Fleck auf der weißen Weste im Lebenslauf hast. Habe keine Angst vor einer Neuausrichtung Deines Lebens. Manche Sachen klappen aus einem guten Grund nicht. Erst Jahre später erkennst Du, warum die Erfahrung trotz der schweren Zeiten sinnvoll war. Und noch einmal: Sei ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du grundlegende Schwierigkeiten in Deinem Studienfach hast, ist es vielleicht wirklich nicht das Richtige.
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