Die neurologische Untersuchung ist ein zentraler Bestandteil der Diagnostik und Therapie neurologischer Erkrankungen. Sie dient dazu, Art und Ausmaß von Funktionsstörungen des Nervensystems zu erkennen und die Grundlage für eine gezielte Behandlung und Rehabilitation zu schaffen. Dieser Artikel beleuchtet den Ablauf einer neurologischen Untersuchung, ihre Ziele und ihre Bedeutung im Kontext der neurologischen Rehabilitation.
Einleitung
Nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns können Veränderungen im Erleben und Verhalten des Menschen auftreten, die auf Einschränkungen in verschiedenen Hirnleistungsbereichen zurückzuführen sind. Die neurologische Untersuchung ist ein wichtiger Schritt, um diese Einschränkungen zu erkennen und die bestmögliche Therapie und Rehabilitation zu gewährleisten.
Ablauf einer neurologischen Untersuchung
Eine neurologische Untersuchung umfasst in der Regel mehrere Schritte:
Anamnese: Der Arzt befragt den Patienten ausführlich nach seinen Beschwerden, seiner Krankengeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation. Es ist sinnvoll, wenn der Patient im Vorfeld bestimmte Dinge schriftlich festhält und zur Begutachtung mitbringt, zum Beispiel, welche Medikamente er/ sie einnimmt, welche früheren Erkrankungen er/sie hatte und andere Dinge, die ihm/ihr besonders wichtig sind. Dies ist hilfreich für den Fall, dass er/sie diese Dinge im Gespräch vergisst.
Körperliche Untersuchung: Der Arzt untersucht den Patienten körperlich, um neurologische Ausfälle festzustellen. Dabei werden unter anderem folgende Bereiche geprüft:
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- Hirnnerven: Funktion der Augen, Ohren, Nase, Zunge und Gesichtsmuskulatur
- Motorik: Muskelkraft, Muskeltonus, Koordination und Reflexe
- Sensibilität: Berührungsempfinden, Schmerzempfinden, Temperaturempfinden und Vibrationsempfinden
- Gleichgewicht: Stand- und Gangsicherheit
- Kognitive Funktionen: Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache und Orientierung
Zusatzuntersuchungen: In Abhängigkeit von der Fragestellung und vom Befund können dann Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. neurophysiologische Testverfahren (EEG, EVOP, EMG, NLG). Selten kann es sein, dass noch radiologische Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. eine Kernspintomografie des Gehirns.
Ziele der neurologischen Untersuchung
Die neurologische Untersuchung dient mehreren Zielen:
- Diagnosestellung: Die Untersuchung hilft, die Ursache der Beschwerden zu finden und eine genaue Diagnose zu stellen.
- Erfassung von Funktionsstörungen: Die Untersuchung erfasst Art und Ausmaß von Funktionsstörungen des Nervensystems, wie z.B. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Sprachstörungen oder kognitive Beeinträchtigungen.
- Planung der Therapie: Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die Planung einer individuellen Therapie und Rehabilitation.
- Verlaufskontrolle: Die Untersuchung wird im Verlauf der Behandlung wiederholt, um den Therapieerfolg zu kontrollieren und die Behandlung gegebenenfalls anzupassen.
Bedeutung der neurologischen Untersuchung für die Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter medizinischer Fachbereich, der sich auf die Behandlung von Patientinnen nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Viele Patientinnen kommen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung, wie z. B. der Multiplen Sklerose, in die neurologische Reha. Dabei ist der Grad der Einschränkung und der benötigten Pflege bei jedem Patienten und jeder Patientin individuell.
Die neurologische Untersuchung spielt eine entscheidende Rolle in der neurologischen Rehabilitation:
- Eingangsdiagnostik: Am Beginn der Rehabilitation steht eine ausführliche neurologische Untersuchung, um den aktuellen Zustand des Patienten zu erfassen und die Rehabilitationsziele festzulegen. Ihr Reha-Aufenthalt bei uns beginnt mit einem ärztlichen und pflegerischen Aufnahmegespräch und einer ausführlichen klinischen Untersuchung, damit wir Ihren neurologischen und internistischen Gesundheitszustand genau feststellen. In der Folge werden die therapeutischen Bereiche wie u. a. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie ein Eingangs-Assessment erstellen.
- Therapieplanung: Die Untersuchungsergebnisse helfen, die geeigneten Therapieformen auszuwählen und einen individuellen Therapieplan zu erstellen. Abhängig von Ihrer Erkrankung und Ihrem Leistungsvermögen erstellen wir einen individuellen Therapieplan und vereinbaren Therapieziele. Ihren Therapieplan stellen wir zusammen aus: Physiotherapie, Ergotherapie, Physikalischer Therapie, Sprachtherapie, Aktivierende Pflege, Neuropsychologie, Psychosoziale Betreuung, Krankheitsprävention, Spezielle Diagnostik, Informationsvorträge.
- Verlaufskontrolle: Im Verlauf der Rehabilitation wird die neurologische Untersuchung wiederholt, um den Therapieerfolg zu überprüfen und die Behandlung gegebenenfalls anzupassen.
- Entlassungsplanung: Am Ende der Rehabilitation wird eine Abschlussuntersuchung durchgeführt, um den erreichten Zustand zu dokumentieren und Empfehlungen für die weitere Behandlung und Nachsorge zu geben.
Die neurologische Reha-Phasen
Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig Sie nach einer neurologischen Erkrankung sind, erhalten Sie als Rehabilitand*in in jeder Phase einer neurologischen Reha die für Ihren Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit, können Sie von einer Phase in die nächste wechseln. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
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- Phase A: AkutversorgungPhase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B: FrührehabilitationIn der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten sie eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning).
- Phase C: Weiterführende RehabilitationIn Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR)In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche RehabilitationDie Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phasen F: LangzeitpflegePatient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Therapieangebote in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Sie regelmäßig untersucht und Ihre Medikamente ggf. angepasst, um Ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Sie nicht nur Ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie Ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch Ihre allgemeine Gesundheit.
- Ergotherapie: In der Ergotherapie trainineren Sie Ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
- Logopädie: Wenn Sie nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft Ihnen ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: In der Reha werden Sie durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
- Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, Ihren Gesundheitszustand und Ihre neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann Ihnen eine neurologische Reha helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Begutachtung im Kontext der neurologischen Untersuchung
Die neurologische Untersuchung spielt auch im Rahmen von Begutachtungen eine wichtige Rolle, insbesondere bei Fragen der Erwerbsminderung oder des Rehabilitationsbedarfs. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt Leistungen zur Teilhabe durch, um entsprechend dem gesetzlichen Auftrag drohende Minderungen der Erwerbsfähigkeit abzuwenden oder eine Verschlimmerung bestehender Beeinträchtigungen zu verhüten (§ 9 SGB VI). Der vorzeitige Bezug von Sozialleistungen soll verhindert oder laufende Sozialleistungen gemindert werden (§ 26 SGB IX).
Sozialmedizinische Begutachtung
Für die Rentenversicherung sind sozialmedizinisch vor allem die Auswirkungen von Gesundheitsstörungen relevant, die Versicherte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum, d. h. mehr als sechs Monate, bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit erheblich behindern. Maßgebend für die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens ist dabei nicht die medizinische Diagnose, sondern die Krankheitsfolge, das heißt Art, Umfang und Dauer der Fähigkeitsbeeinträchtigungen mit Auswirkung auf die erwerbsbezogene Leistungsfähigkeit.
Die sozialmedizinische Begutachtung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben beinhaltet einen qualitativen und einen quantitativen Anteil. Innerhalb der qualitativen Beurteilung wird zwischen positivem und negativem Leistungsvermögen differenziert: Das positive Leistungsvermögen umfasst die zumutbare körperliche Arbeitsschwere, Arbeitshaltung und Arbeitsorganisation. Das negative Leistungsvermögen bezieht sich auf die Fähigkeiten, die krankheitsbedingt oder behinderungsbedingt beziehungsweise wegen der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlimmerung beeinträchtigt oder sogar aufgehoben sind. Das quantitative Leistungsvermögen gibt den zeitlichen Umfang an, in dem eine Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung des qualitativen Leistungsvermögens arbeitstäglich ausgeübt werden kann.
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Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
Die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung basiert auf einem bio-psycho-sozialen Verständnis von Krankheit und Gesundheit (DRV, 2009). Als konzeptionelles Bezugssystem dient die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), an die sich auch das Rehabilitationsrecht im Sozialgesetzbuch IX anlehnt (vgl. Abb. 1). Ein wichtiger Begriff ist hier die „Funktionsfähigkeit“. Danach gilt eine Person als funktionsfähig, wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund ihre Körperfunktionen und -strukturen anerkannten Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und -strukturen), sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (Gesundheitsproblem im Sinn der ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten) und sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).
Psychologische Begutachtung
Psychologische Fragestellungen ergeben sich dabei aus den krankheitsbedingten psychischen Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen. Als Kontextfaktoren stehen Krankheitserleben und -verhalten sowie psychische Ressourcen wie Selbstwirksamkeitserleben und Sozialverhalten im Fokus der psychologischen Begutachtung. Je nach Reha-Indikation werden unterschiedliche Schwerpunkte in der psychologischen Begutachtung gewählt. In der neurologischen Rehabilitation erfolgt primär die Bewertung der kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Mini-ICF-APP
Das Mini-ICF-Rating für Aktivitäts- und Partizipationsstörungen bei psychischen Erkrankungen (Mini-ICF-APP, Linden et al., 2015) ist das am häufigsten genutzte Instrument in der sozialmedizinischen Begutachtung psychischer Störungen in der medizinischen Rehabilitation.
Begutachtungskriterien
Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erfolgt anhand von Begutachtungskriterien. Bei der Übersetzung von psychischem Befund und weiteren Informationen in die Beschreibung der Fähigkeitsbeeinträchtigungen ist wieder die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit eine wertvolle Unterstützung. Als Ergänzung zur psychologischen Anamnese und Befunderhebung stehen Psycholog*innen psychodiagnostische Verfahren zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um standardisierte Instrumente zur Erfassung und Quantifizierung bestimmter psychischer Funktionen sowie zur Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik.
Tipps für den Termin beim Gutachter
Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie im Laufe des Verfahrens irgendwann persönlich zum Gutachter eingeladen werden. Hier unterscheidet sich die Vorgehensweise bei der EM-Rente deutlich vom Schwerbehindertenrecht. Denn wer seinen Schwerbehindertenausweis beantragt, muss nur in sehr seltenen Fällen einen Gutachter aufsuchen. Seien Sie also nicht überrascht, wenn einige Wochen nach Ihrem Antrag ein Brief der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten liegt. Nach unserer Erfahrung laufen mehr als 90 Prozent aller Anträge zur EM-Rente über den Gutachter. Nicht immer wird Sie ein veritabler Amtsarzt untersuchen. Sehr häufig arbeitet der Rententräger mit niedergelassenen Fachärzten zusammen, die sich über solche Gutachten etwas dazuverdienen.
Hier sind einige Tipps, um das optimale Ergebnis aus Ihrem Termin beim Gutachter herauszuholen:
- Die Untersuchung spielt sich nicht nur im Behandlungszimmer ab: Seien Sie sich bewusst, dass der Arzt Sie möglicherweise auch außerhalb des Behandlungszimmers beobachtet.
- Nicht jeder nette Gutachter befürwortet Ihre Rente: Schließen Sie aus der Freundlichkeit des Arztes nicht, dass er Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützt.
- Haben Sie aktuelle Berichte? Bringen Sie die unbedingt zum Termin mit: Je detaillierter die Informationen rund um Ihre Gesundheit sind, desto realistischer fällt am Ende auch das Ergebnis aus.
- Drücken Sie nicht zu sehr auf die Tränendrüse!: Bleiben Sie am besten sachlich und übertreiben Sie nicht.
- Sehen Sie davon ab, einen Schlachtplan oder eine Strategie für den Termin beim Gutachter zu entwickeln!: Seien Sie Sie selbst und verstellen Sie sich nicht.
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