Pflegeheimkosten bei Demenz, Parkinson und allgemeiner Pflegebedürftigkeit: Ein umfassender Leitfaden zur Kostenübernahme

Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft ein einschneidendes Ereignis im Leben älterer Menschen und ihrer Familien. Neben den emotionalen Aspekten spielen die finanziellen Belastungen eine zentrale Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Faktoren, die die Pflegeheimkosten beeinflussen, und gibt einen Überblick über mögliche Kostenübernahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Demenz und Parkinson.

Zusammensetzung der Pflegeheimkosten

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Pflegekosten: Diese decken die pflegerische Versorgung ab, die je nach Pflegegrad unterschiedlich ausfällt.
  • Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten sind vergleichbar mit denen eines Hotelzimmers mit Vollpension und hängen von der Zimmergröße, der Belegung (Einzel- oder Doppelzimmer) und den angebotenen Leistungen ab.
  • Investitionskosten: Pflegeheime sind wie Mehrfamilienhäuser, die instand gehalten werden müssen. Die Investitionskosten werden anteilig auf die Bewohner umgelegt.
  • Sonstige Kosten: Hierzu zählen beispielsweise Kosten für zusätzliche Betreuungsangebote oder individuelle Wünsche der Bewohner.

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Eigenanteil an den Kosten für das Pflegeheim bei monatlich rund 3.108 Euro im ersten Aufenthaltsjahr liegt (Bundesdurchschnitt 01.07.2025).

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, das es sich hierbei nur um den durchschnittlichen Eigenanteil handelt. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten.

ab dem 4. Eigenbeteiligung ohne prozentualen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. (Stand: Jan.

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Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, wobei die Höhe der Leistungen vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegeheim verrechnet. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel oder Förderung für den Wohnungsumbau. Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege in Pflegeeinrichtungen. Beratungsangebote und Unterstützung für Ihre Pflegesituation. Leistungen für die Pflege zu Hause. Wird die Pflege zu Hause selbst organisiert und von einer oder mehreren Privatpersonen übernommen, erhält die pflegebedürftige Person Pflegegeld. Alle Infos zu Höhe, Voraussetzungen und Verwendung. Unterstützt ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Pflege zu Hause handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Diese lässt sich auch mit Pflegegeld kombinieren. Beratungseinsatz - Pflichtberatung bei Pflegegeld. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss sich regelmäßig zur Pflege beraten lassen. Wie oft der Beratungseinsatz stattfindet, ist abhängig vom Pflegegrad. Wird die Beratung nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Unterstützungsangebote im Pflegealltag nutzen. So setzen Sie ihn ein. Für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe zahlt die AOK-Pflegekasse eine monatliche Pauschale. Alle Infos zum Antrag. Wohnraumanpassungen und die Barrierefreiheit unterstützen die Pflege. Die AOK-Pflegekasse zahlt Zuschüsse zum Umbau. Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege, sorgt die Verhinderungspflege für eine lückenlose Betreuung. Leistungen für die Pflege in Einrichtungen. Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich, unterstützt die AOK-Pflegekasse die Betreuung im Pflegeheim. Bei der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend im Pflegeheim betreut. Alle Infos zu Dauer und Kosten. Die Tages- oder Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige für einige Stunde bei der Betreuung von Pflegebedürftigen. Unterstützung bei der Organisation der Pflege. Die AOK-Pflegeberatung unterstützt Sie von Anfang an bei der Organisation der Pflege. Kostenfrei und individuell für Ihre Situation. In den Pflegestützpunkten erhalten Sie kostenfrei Beratung und Informationen zu all Ihren Pflegefragen. Welche weiteren Unterstützungsangebote für die Pflege bietet meine AOK? Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional.

Eigenanteil und zusätzliche Zuschüsse

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Den Differenzbetrag müssen die Bewohner selbst tragen. Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten.

Pflegewohngeld

In Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein gibt es einen Zuschuss zu den Kosten, das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen.

Wohngeld Plus

Seit dem 1. Januar 2023 ist mit der neuen Wohngeldreform das Wohngeld Plus in Kraft getreten. Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen.

Schonvermögen und Angehörigen-Entlastungsgesetz

Pflegebedürftigen steht ein Schonvermögen von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, das nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind.

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Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)

Reichen Vermögen und Rente nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt gestellt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe im Pflegeheim unbedingt rechtzeitig. Nämlich bereits dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre Rente oder Ihr eigenes Vermögen und Unterhaltsverpflichtung etwaiger Gatten oder Kinder die Heimkosten nicht decken können.

Anspruchsvoraussetzungen für Hilfe zur Pflege

Grundsätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn sie keine gleichartigen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Das trifft zum Beispiel auf Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB 12 (XII) zu. Während eines Aufenthalts in einer teilstationären oder vollstationären Einrichtung besteht kein Anspruch auf häusliche Pflege.

Leistungen der Hilfe zur Pflege

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege können auf Antrag auch als Teil eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden können. Im Allgemeinen müssen Sie die Rechnung für die Pflegeleistungen zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrem Sozialamt einreichen, um eine Erstattung zu erhalten. Grundsätzlich übernimmt das Sozialamt alle Formen der Pflege, sofern die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind.

Weil der Gesetzgeber ein Interesse daran hat, die im Rahmen der Sozialhilfe anfallenden Pflegekosten niedrig zu halten, hat er in Paragraf 64 SGB 12 (XII) den Vorrang der häuslichen Pflege festgeschrieben. Die dabei anfallenden Kosten liegen meist deutlich unter denen der stationären Pflege. Steht keine private Pflegeperson zur Verfügung, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 auch Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen erhalten.

Wenn Versicherte Pflegegeld von einem Sozialhilfeträger erhalten und diese für die Vergütung einer privaten Pflegeperson einsetzen, ist der Sozialhilfeträger unter Umständen auch für die Alterssicherung der Pflegeperson zuständig. Auch die Kosten für die Beratung der privaten Pflegeperson, zum Beispiel zu pflegerischen Maßnahmen, muss der Sozialhilfeträger decken. Alleine der Sozialhilfeträger entscheidet, ob die Pflege in einem Heim erforderlich ist, nicht die Pflegekasse.

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Einkommens- und Vermögensanrechnung

Unterhaltspflicht der Kinder. Falls das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht ausreicht, können erwachsene Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden, jedoch nur bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro pro Jahr (Stichwort: Elternunterhalt).

Werden Leistungen der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bezogen, darf der Ehepartner des pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängers regelmäßig so viel von seinem Einkommen behalten wie es der Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens entspricht. So können Sie sich als Ehepartner vor der eigenen Sozialhilfebedürftigkeit schützen: Teilen Sie dem Sozialamt bereits bei der Antragstellung mit, dass Sie für Ihren pflegebedürftigen Ehepartner nur so viel von Ihrem Einkommen zahlen, wie Sie auch bei einer Trennung zahlen müssten. Dies klingt im ersten Moment vielleicht etwas bizarr, kann Sie jedoch vor einem höheren Einkommenseinsatz bewahren. So kann das Sozialamt nämlich nicht mehr davon ausgehen, dass Sie Ihr eigenes Einkommen bis zur Grenze Ihrer eigenen Sozialhilfebedürftigkeit einsetzen möchten. Feste Beträge sind dabei nur für das Pflegegeld und für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch definiert. Beides orientiert sich an dem Betrag, den auch die Pflegekasse zahlen würde.

Weitere Hilfen

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts: Diese Sozialleistung richtet sich an erwerbsfähige Menschen, die krank sind oder eine Behinderung haben und regelmäßig Hilfen bei der Weiterführung des Haushalts benötigen. Hilfe in sonstigen Lebenslagen: Im Gesetz nach Paragraf 73 SGB 12 (XII) hat nicht genau festgelegt, was die ‚sonstigen Lebenslagen‘ sind. Einen erhöhten monatlichen Geldbetrag: Festgelegt wurde der erhöhte Regelbedarf zum Beispiel beim Bezug von Bürgergeld oder der Grundsicherung.

Antragstellung und Widerspruch

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, und zwar schriftlich. Ein entsprechendes Antrags-Formular ist beim Sozialamt erhältlich. Einige Städte und Kommunen bieten Formulare auch online an, etwa als PDF zum Download.

Antragstellung: Sie stellen einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Leistungserbringung: Nach Bewilligung und Genehmigung der Leistungen durch das Sozialamt können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen, z.B. Den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ sollten Sie so früh wie möglich stellen. Denn die Sozialämter zahlen nicht rückwirkend , sondern erst ab Antragstellung.

Wiederspruchsmöglichkeit nutzen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder die bewilligte Leistung nicht ausreichend ist, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle unterstützen. Mit der Hilfe zur Pflege werden diejenigen vom Sozialamt finanziell unterstützt, deren eigene Mittel für die Kostendeckung nicht ausreichen. Hilfe zur Pflege wird beim zuständigen Sozialamt in Ihrem Landkreis beantragt.

Besonderheiten bei Demenz und Parkinson

Auch altersbedingte Einschränkungen und Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Osteoporose führen meist dazu, dass Menschen irgendwann auf Unterstützung, Betreuung oder Pflege angewiesen sind.

Demenz

Menschen mit Demenz werden stationär gepflegt, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege und Betreuung nicht (mehr) leisten können. Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, z.B. Wohngemeinschaften oder beschützende, geschlossene Wohnbereiche. Nicht immer ist es Angehörigen möglich, Pflegebedürftige mit Demenz in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr belastend sein.

Durch die Zunahme von Menschen mit Demenzerkrankungen wächst auch das entsprechende Angebot für stationäre Betreuung. Dort wird mit einem besonderen Betreuungs- und Therapiekonzept auf Menschen mit Demenz eingegangen: Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet und das Personal ist im Umgang mit Betroffenen speziell geschult, z.B. Ein sensibler Punkt bei der Pflege im Heim ist die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. bei Sturz- und Verletzungsgefahr.

Parkinson

Parkinson ist eine neurologische Erkrankung, die hierzulande etwa 300.000-400.000 Menschen betrifft. Neben den klassischen Symptomen wie Bewegungsarmut, Zittern und Muskelsteifheit können psychische Probleme des Erkrankten pflegende Angehörige vor große Herausforderungen stellen. Eine Parkinson-Erkrankung geht in der Regel mit einer Pflegebedürftigkeit einher.

Parkinson, auch als Morbus Parkinson bezeichnet, ist eine neurologische Erkrankung. Bei Patienten kommt es dabei zu einem Verlust von Nervenzellen und in Folge zu zahlreichen Beschwerden. Parkinson ist kein seltenes Phänomen - Parkinson gilt als zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung. Die Lebenserwartung bei Parkinson verkürzt sich zwar nicht automatisch durch die Erkrankung, häufig sind Patienten aber auf die Hilfe von außen angewiesen.

Im Parkinson-Endstadium haben Erkrankte Probleme bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und ganz allgemein bei der Bewältigung des Alltags. Die Kernsymptome wie Muskelsteifheit, Bewegungsarmut und Zittern setzen Ihrem Angehörigen aber nicht nur körperlich, sondern auch psychisch zu. Nicht wenige Betroffene leiden im Zuge ihrer Erkrankung an einer Parkinson-Depression. Die Pflegeplanung bei Parkinson sollte stets an den Patienten angepasst werden - egal, ob der Betroffene im häuslichen oder stationären Umfeld versorgt wird. Schließlich nimmt die Pflege bei Morbus-Parkinson Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse. Der Parkinson-Verlauf in Phasen kann Sie als Angehörigen allerdings vor einige Herausforderungen stellen.

Pflege von Parkinson-Patienten

Die Pflege von Menschen mit Parkinson zeichnet sich dadurch aus, dass:

  • sie Rücksicht auf die Selbstbestimmtheit nimmt. Patienten mit Parkinson haben zwar mit körperlichen Symptomen wie Gang- und Haltungsschwierigkeiten zu kämpfen, sind aber in der Regel geistig fit. Da Parkinson-Patienten zudem im Vergleich zu anderen Pflegebedürftigen meist jünger sind, fordern sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung ein. Sie als pflegender Angehöriger können mit der sogenannten aktivierenden Pflege bei Parkinson darauf Rücksicht nehmen. Dabei leisten Sie Hilfe zur Selbsthilfe, überlassen Ihrem Familienmitglied aber alle Aufgaben, die er noch selbst erledigen kann. Das stärkt das Selbstbewusstsein und unterstützt die Selbstbestimmung.
  • die Parkinson-Pflege zu Hause sehr flexibel gehandhabt wird. Zum einen können sich im Verlauf der Erkrankung Symptome verstärken oder weitere hinzukommen. Zum anderen ist es womöglich nötig, die Therapie anzupassen - auf Sie als Angehörigen kommen dann vielleicht zusätzliche Fahrtwege zu, um Ihrem Familienmitglied die Therapieangebote zu ermöglichen.
  • sie sich mit der Unberechenbarkeit der Erkrankung arrangiert. Eine Parkinson-Erkrankung und die damit verbundenen Pflegetätigkeiten sind nicht vorhersehbar. Bei einigen Patienten kommt es im Rahmen ihrer Erkrankung zu einer Demenz oder Depression. Daher kann es nötig sein, dass Sie Ihre Pflegetätigkeiten völlig neu ordnen. Vielleicht sehen Sie sich auch mit der Frage konfrontiert, ob Sie, wenn zum Beispiel eine Aggressivität bei Parkinson oder ein Parkinson-Demenz Endstadium vorliegt, die Pflege von Ihrem Angehörigen weiterführen können.
  • sie Rücksicht auf Medikamenten-Nebenwirkungen nimmt. Die gute Nachricht ist, dass es Medikamente für Parkinson-Patienten gibt. Allerdings können Parkinson-Medikamente beträchtliche Nebenwirkungen aufweisen oder mit der Zeit an Wirkkraft verlieren. Daher unser Tipp: Achten Sie auf Veränderungen sowohl im Sozialverhalten des Parkinson-Patienten als auch bei der Beweglichkeit.

Pflegegrad bei Parkinson

Zu Anfang kommen Parkinson-Patienten noch gut alleine zurecht. Nehmen die Beschwerden zu, sind die Betroffenen allerdings auf die Pflege von außen angewiesen. Welchen Pflegegrad Parkinson-Patienten zugesprochen wird, ist sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wie gut sich der Betroffene alleine versorgen kann. Die Erkrankung Morbus Parkinson teilen Mediziner in sechs Stadien ein, im Stadium 0 bemerkt der Patient noch keinerlei Symptome, daher benötigt er aufgrund seiner Erkrankung keinen Pflegegrad. Ab Stadium 2 sind viele Patienten bereits auf Hilfe von außen angewiesen. Ihr Angehöriger kann bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Nach erfolgreichem Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der wiederum einen Gutachter zum Patienten schickt.

Wesensveränderungen bei Parkinson

Eine Wesensveränderung bei Parkinson ist nicht selten. Durch die Erkrankung wird die Gefühlswelt bei Parkinson auf den Kopf gestellt. Pflegende Angehörige berichten von depressiven Verstimmungen, Verwirrtheit und Aggressionen. Die psychischen Veränderungen, die bei Parkinson auftreten können, lassen sich nicht selten auf Parkinson-Medikamente zurückführen. Sie können scheinbar das Risiko für eine Esssucht, Kaufsucht oder Spielsucht erhöhen - für den zugrunde liegenden Verlust der Impulskontrolle machen Forscher die Medikamentenwirkung auf das Belohnungssystem verantwortlich. Sollten Sie als pflegender Angehöriger Wesensveränderungen bemerken, die Ihre Lebensqualität oder die Ihres Angehörigen negativ beeinflussen, sollten Sie den behandelnden Neurologen darüber in Kenntnis setzen. Er kann herausfinden, inwiefern die Verwirrtheit auf Medikamenten-Nebenwirkungen hindeutet. Außerdem kann er Behandlungsangebote mit Ihnen besprechen, wie eine Parkinson-Gruppentherapie-Übung. Schließlich sind es nicht in jedem Fall Medikamente, die eine Wesensveränderung hervorrufen, sondern auch die Erkrankung bzw.

Vorbereitung auf den Umzug ins Pflegeheim

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung stellt für Senioren und ihre Angehörigen eine nicht zu unterschätzende emotionale und psychische Herausforderung dar. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung in einem Pflegeheim nicht zu unterschätzen. Um nicht zu einem späteren Zeitpunkt in eine materielle Schieflage zu geraten oder wesentliche Fristen zu versäumen, sollten Angehörige und Pflegebedürftige vorausschauend planen.

Wahl des Pflegeheims

Ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung unabwendbar, steht im ersten Schritt die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim an. Aus Sicht des zu pflegenden Angehörigen ist es sinnvoll, in der Nähe des aktuellen Lebensmittelpunktes nach einer praxistauglichen Betreuungseinrichtung zu suchen. Der Ort des Pflegeheims spielt für den Pflegebedürftigen eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem, wenn dieser agil ist und von den Vorzügen einer Pflegeeinrichtung partizipieren kann. Gleichzeitig sollte eingehend geprüft werden, ob die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen in der Einrichtung seiner Wahl befriedigt werden können. Benötigt ein älterer Mensch zum Beispiel eine besondere medizinische Versorgung oder eine spezifische Schonkost, sollte dies zwingend im Vorfeld mit der Heimleitung abgesprochen werden. Ein Attest für ein Einzelzimmer in einem Pflegeheim kann von einem Arzt ausgestellt werden, wenn der Patient aufgrund seiner Gesundheits- oder Pflegebedürfnisse besondere Anforderungen hat, die in einem Einzelzimmer besser erfüllt werden können. Ein solches Attest muss die medizinischen Gründe für den Bedarf an einem Einzelzimmer erklären und kann dem Pflegeheim vorgelegt werden, um eine Unterbringung in einem Einzelzimmer zu beantragen. Allerdings gibt es in der Praxis oft nur begrenzte Kapazitäten an Einzelzimmern in Pflegeheimen, und diese sind oft teurer als Mehrbettzimmer.

Finanzielle Aspekte

Wurde eine passende Pflegeeinrichtung gefunden, muss in einem wesentlichen Schritt die Finanzierbarkeit geprüft werden. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Kosten für ein Pflegeheim aus unterschiedlichen Quellen aufzubringen. Aus persönlichen Mitteln, wie z. B.

Versicherungen

Vor oder kurz nach dem Umzug ins Pflegeheim ist es zielführend, die bestehenden Versicherungspolicen auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.

  • Hausratversicherung: Bei einem kleinen Einzelzimmer in der Pflegeeinrichtung ist eine Hausratversicherung überflüssig. In den meisten Fällen verbleiben wenige oder keine Wertgegenstände im Pflegeheim. Aus diesem Grund können die monatlichen Kosten eingespart werden.
  • Rechtsschutzversicherung: Nicht notwendig. Könnte unter Umständen bei einem Streitfall mit der Pflegeeinrichtung einspringen. Da in vielen Fällen Sozialgerichte zuständig sind, kann auf eine Rechtsschutzversicherung in der Regel verzichtet werden.
  • Private Krankenversicherung: Muss beibehalten werden.
  • Private Pflegeversicherung: Muss beibehalten werden.
  • Private Haftpflichtversicherung: Sollte wenn möglich nicht gekündigt werden. Sie zahlt bei Schäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht werden. Im Alter können Unfälle durch eine Erkrankung oder ungeschicktes Verhalten entstehen. Diese sind durch die private Haftpflicht abgedeckt.
  • Private Unfallversicherung: Sollte wenn möglich ebenfalls beibehalten werden. Springt bei Unfällen im Pflegeheim ein.
  • Sterbegeldversicherung: Falls vorhanden, sollte sie weitergeführt werden.

Kündigung der Wohnung

Zieht eine pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, besteht in der Regel kein Bedarf mehr an der bisherigen Wohnung. Da die Mietkosten oft einen erheblichen Teil des Einkommens verschlingen, ist eine Kündigung wirtschaftlich nachvollziehbar. Für unbefristete Mietverhältnisse gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Verfügt eine pflegebedürftige Person über eigenes Wohneigentum, entfallen beim Umzug in ein Pflegeheim zwar Kündigungsfristen, doch das Thema Finanzierung bleibt relevant. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist das sogenannte Schonvermögen.

Umzug

Nachdem vor einem Umzug ins Pflegeheim viele organisatorische Punkte zu beachten sind, stellt die Beauftragung eines Umzugsunternehmens den letzten Schritt vor dem eigentlichen Umzug dar. Mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist in der Regel verbunden, den Hausstand des Pflegebedürftigen radikal zu verkleinern. In den meisten Seniorenheimen ist der Platz für persönliche Gegenstände begrenzt. Dies impliziert, dass ein Großteil der Möbel und des Inventars verkauft oder verschenkt werden muss. Mit dem Pflegebedürftigen sollte gemeinsam entschieden werden, welche Gegenstände ihm persönlich wichtig sind. Ist er dement, sollten die Angehörigen überlegen, welche Gegenstände ihn an vergangene Zeiten erinnern. Erinnerungsstücke oder Erbstücke können einen ehrenwerten Platz im Pflegeheim erhalten.

Qualität von Pflegeheimen

Die Qualität von Pflegeheimen wird geprüft. Mit der indikatorengestützten Qualitätsprüfung bewerten Gutachter die Pflegequalität in Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind öffentlich zu finden, zum Beispiel beim AOK Pflegenavigator. Sie können sich vorab die Bewertung eines Pflegeheimes ansehen und vergleichen.

Entgelterhöhungen

Im Falle einer beabsichtigten Entgelterhöhung hat der Heimbetreiber dem Bewohner die Einzelheiten schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Wesentlich ist, dass die Entgelterhöhung frühestens vier Wochen nach Zugang des schriftlichen und hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens in Kraft treten kann. Diese Frist gibt dem Bewohner ausreichend Gelegenheit, die Begründung der Erhöhung zu prüfen und Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu nehmen. Damit wird sichergestellt, dass der Bewohner die Erhöhung nachvollziehen kann und ausreichend Zeit hat, sich auf die veränderten Kosten einzustellen.

Fazit

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Es ist ratsam, sich frühzeitig umfassend zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Lösung für die individuelle Situation zu finden. Die Leistungen der Pflegekasse, mögliche Zuschüsse wie Pflegewohngeld und Wohngeld Plus sowie die Inanspruchnahme von Sozialhilfe können dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Besonders bei Erkrankungen wie Demenz und Parkinson ist eine individuelle Pflegeplanung und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des Betroffenen von großer Bedeutung.

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