Die Entwicklung des Gehirns beim Fötus und die ethische Problematik des Schwangerschaftsabbruchs

Die Entwicklung des menschlichen Gehirns im Mutterleib ist ein komplexer und faszinierender Prozess. Er beginnt früh und setzt sich über die gesamte Schwangerschaft fort. Parallel dazu stellt sich die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere im Hinblick auf den sich entwickelnden Fötus. Dieser Artikel beleuchtet beide Aspekte und versucht, eine differenzierte Sichtweise zu vermitteln.

Angeborene Beeinträchtigungen: Ursachen und Arten

Obwohl die Entwicklung von einer befruchteten Eizelle zu einem vollständigen Menschen ein komplexer Prozess ist, bei dem Mutter und Kind vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, treten relativ wenige Fehler auf. Angeborene Beeinträchtigungen sind selten, aber sie können verschiedene Ursachen haben:

  • Genetische Faktoren: Etwa 14 bis 17 % der angeborenen Entwicklungsstörungen sind genetisch bedingt. Diese Erkrankungen können vererbt werden oder zufällig bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehen.
  • Umwelteinflüsse: 7 bis 10 % der Entwicklungsstörungen lassen sich auf Umwelteinflüsse während der Schwangerschaft zurückführen, wie Infektionen der Mutter (z. B. Toxoplasmose), chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus), Strahlenbelastung oder Medikamente.
  • Unbekannte Ursachen: In den meisten Fällen lässt sich die Ursache für eine Entwicklungsstörung nicht ermitteln oder es gibt mehrere Ursachen gleichzeitig.

Schwerwiegende Beeinträchtigungen führen oft zu einer Fehlgeburt, meist im ersten Schwangerschaftsdrittel. Pränatale Tests können Abweichungen erkennen, die zu einem solchen natürlichen Abbruch führen würden.

Häufige angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen

Ein zentrales Melderegister in Europa sammelt und veröffentlicht Daten von Kindern mit angeborenen Entwicklungsstörungen. Die häufigsten Meldungen betreffen:

  • Herzfehler: Ungefähr 8 von 1000 Geburten. Viele sind gut behandelbar, sodass die Kinder oft ein weitgehend normales Leben führen können. Herzrhythmusstörungen können manchmal schon während der Schwangerschaft durch Medikamente behandelt werden.
  • Genetisch bedingte Erkrankungen: Etwa 6 von 1000 Geburten.
  • Fehlbildungen der Nieren oder des Harnsystems: Etwa 3 von 1000 Geburten.
  • Fehlbildungen des zentralen Nervensystems: Etwa 3 von 1000 Geburten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen nichts über den Schweregrad der Fehlbildung und die Auswirkungen auf das Kind aussagen.

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Beispiele für spezifische Beeinträchtigungen

  • Fehlbildungen an Wirbelsäule, Rückenmark und Gehirn: Etwa 30 von 10.000 Neugeborenen haben eine Fehlbildung am zentralen Nervensystem. Dazu gehören der offene Rücken (Spina bifida) und der Wasserkopf (Hydrozephalus). Die schwerwiegendste dieser Fehlbildungen ist die Anenzephalie, bei der sich Teile des Schädelknochens und des Gehirns nicht entwickelt haben. Diese Kinder sterben kurz nach der Geburt.
  • Veränderungen im Erbgut (Chromosomen-Abweichungen):
    • Trisomie 21 (Down-Syndrom): Bei einer Trisomie 21 liegt das Chromosom 21 dreifach statt zweifach vor. Die Kinder entwickeln sich meist langsamer, sowohl in ihren Bewegungen als auch geistig.
    • Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom): Bei diesen Erkrankungen liegen die Chromosomen 18 oder 13 dreifach vor. Die Kinder haben oft Fehlbildungen an Kopf und Gehirn, Herz, Gliedmaßen und/oder anderen Organen. Die meisten Kinder sterben bereits in der Schwangerschaft oder in den ersten Wochen nach der Geburt.
    • Monosomie X (Ullrich-Turner-Syndrom): Diese Abweichung der Geschlechts-Chromosomen betrifft nur Mädchen. Die Mädchen haben entweder nur ein weibliches Geschlechtschromosom (X-Chromosom) oder eines der beiden X-Chromosomen ist verändert.
    • Klinefelter-Syndrom: Diese Störung ist eine Abweichung der Geschlechts-Chromosomen, die nur Jungen betrifft. Die Jungen haben zu viele Geschlechtschromosomen, meist ein zusätzliches X-Chromosom.

Pränataldiagnostik: Möglichkeiten und Grenzen

Die Pränataldiagnostik (PND) ermöglicht es, bestimmte Erkrankungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes bereits während der Schwangerschaft zu erkennen. Zu den gängigen Verfahren gehören Ultraschalluntersuchungen, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und Chorionzottenbiopsie. Auch der sogenannte Pränatest, ein Bluttest der Mutter, kann mit hoher Sicherheit bestimmte Gendefekte des Kindes detektieren.

Die PND kann werdenden Eltern helfen, sich auf ein Kind mit Beeinträchtigung vorzubereiten oder medizinische Maßnahmen frühzeitig zu planen. Sie birgt jedoch auch ethische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bei einer diagnostizierten schwerwiegenden Beeinträchtigung.

Ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs

Die ethische Beurteilung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein komplexes und kontrovers diskutiertes Thema. Es gibt unterschiedliche Positionen und Argumente, die im Folgenden kurz vorgestellt werden:

Argumente der Abtreibungsgegner

  • Ausdehnungsargumente: Diese Argumente versuchen, den moralischen Status erwachsener Menschen auf menschliche Embryonen "auszudehnen".
    • Das Kontinuitätsargument besagt, dass die Entwicklung von der Zygote bis zum erwachsenen Menschen kontinuierlich verläuft.
    • Das Identitätsargument argumentiert, dass zwischen der befruchteten Eizelle und dem erwachsenen Menschen eine Identität besteht, weil sie dasselbe individuelle menschliche Genom haben.
    • Das Potentialitätsargument betont das Potential der befruchteten Eizelle, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln.
  • Unverfügbarkeitsargumente: Gemäß der Unverfügbarkeitsthese ist jedes menschliche Leben unabhängig von bestimmten Qualitäten und Entwicklungsstadien für sich genommen wertvoll und unbedingt moralisch schützenswert. Dieses Argument wird oft vor einem religiösen Hintergrund vertreten, wonach der Mensch von der Empfängnis an ein von Gott geschaffenes Wesen ist. Im säkularen Kontext besagt das Menschenwürde-Argument, dass jedem menschlichen Leben die gleiche Würde und damit derselbe moralische Status zukommt.

Argumente für das Selbstbestimmungsrecht der Frau

  • Radikalliberale Feministinnen sprechen dem ungeborenen Leben nur einen minimalen oder gar keinen moralischen Status zu und betonen das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren über ihren Körper.
  • Ein gemäßigter liberaler Standpunkt gesteht dem Embryo im Laufe der Schwangerschaft einen wachsenden moralischen Status zu, der an bestimmte Eigenschaften oder Fähigkeiten gekoppelt ist, die erst im Laufe der Schwangerschaft erworben werden.

Abgestuftes Statuskonzept

Ein abgestuftes Statuskonzept, das von einer gemäßigt liberalen Position vertreten wird, findet viel Zuspruch. Danach ist der moralische Status des Embryos im ersten Drittel der Schwangerschaft gering, und es dominiert das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Im letzten Drittel der Schwangerschaft kommt dem Lebensrecht des Embryos das entscheidende moralische Gewicht zu.

Einwände gegen die vorgeburtliche Selektion

  • Diskriminierungsargument: Die Akzeptanz von Behinderungen oder Erbkrankheiten als Abtreibungsgrund könnte eine Diskriminierung aller geborenen Behinderten und kranken Menschen darstellen.
  • Eugenikargument: Die vorgeburtliche Diagnostik könnte zu einem Anspruchsdenken der Eltern führen, nur noch Kinder mit dem gewünschten Geschlecht und einem optimalen Genpool zu akzeptieren.

Die rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Gesetzgeber verbindet zur Reglementierung der Bedingungen eine Fristenregelung mit der sogenannten Beratungsregelung und ab der zwölften Woche der Schwangerschaft mit einer Indikationsregelung.

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Psychische Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs

Studien zu den psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Einige Studien zeigen, dass Frauen nach einer Abtreibung häufiger an Depressionen erkranken. Andere Studien finden keinen Unterschied in der Depressionshäufigkeit zwischen Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, und denen, die sie ausgetragen haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Schwangerschaftsabbruch für viele Frauen eine belastende Erfahrung ist. Viele Frauen berichten von Schuldgefühlen und Angst vor sozialer Verurteilung.

Spätabbrüche

Spätabtreibungen, die nach der 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, sind besonders belastend für alle Beteiligten. Sie sind nur bei medizinischer Indikation erlaubt, wenn also das Leben der Mutter in Gefahr ist oder das Kind schwerwiegende Fehlbildungen hat, die mit dem Leben nicht vereinbar sind oder zu schwerem Leid führen würden.

Die Zahl der Spätabbrüche ist in den letzten Jahren gestiegen, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik immer besser werden.

Fallbeispiel: Fetale OP bei Spina bifida

Ein Fallbeispiel aus der Praxis zeigt, wie moderne Medizin helfen kann, die Lebensqualität von Kindern mit angeborenen Fehlbildungen zu verbessern. Bei einem ungeborenen Kind wurde in der 17. Schwangerschaftswoche eine Spina bifida diagnostiziert. Die Eltern entschieden sich für eine fetale OP, bei der der offene Rücken des Kindes bereits im Mutterleib verschlossen wurde.

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Die Operation verlief erfolgreich, und das Kind kam in der 37. Woche gesund zur Welt. Dank der fetalen OP hat es nahezu keine körperlichen Beeinträchtigungen.

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