Epidiolex-Therapie bei Epilepsie: Kostenübernahme und Antragsstellung

Cannabidiol (CBD) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird immer häufiger als medizinisches Produkt verschrieben, besonders in der Behandlung chronischer Erkrankungen oder schwerer Symptome. Ein bekanntes Beispiel für ein zugelassenes Cannabidiol-Medikament ist Epidiolex, das bei schweren Epilepsieformen verschrieben wird. Dieser Artikel beleuchtet die Therapie mit Epidiolex bei Epilepsie, die damit verbundenen Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme, einschliesslich der Antragsstellung.

Was ist CBD und wie wirkt es?

CBD ist ein nicht-psychoaktiver Wirkstoff, der aus der Hanfpflanze gewonnen wird. Anders als Tetrahydrocannabinol (THC) hat CBD keine berauschende Wirkung und ist daher in vielen Ländern legal. CBD beeinflusst das Endocannabinoidsystem des Menschen, das unter anderem Schlaf-, Schmerz- und Stressprozesse reguliert.

CBD-Produkte sind in unterschiedlichen Darreichungsformen erhältlich, zum Beispiel als Öl/Tropfen, Kapseln oder Cremes. Als Nahrungsergänzung ist es frei erhältlich. Wichtig ist die Unterscheidung zweier Anwendungswelten:

  1. CBD als Nahrungsergänzung - hier sind keine Heilversprechen erlaubt. Rechtlich gilt: CBD in Lebensmitteln benötigt eine Novel-Food-Zulassung, die in der EU bislang nicht erteilt wurde (Stand: April 2025). Die Marktaufsicht liegt bei den Ländern, die Praxis ist teils uneinheitlich.
  2. CBD als zugelassenes Arzneimittel (z. B. Epidyolex) für bestimmte Epilepsiesyndrome - rezept- und apothekenpflichtig.

Epidiolex: Ein zugelassenes Cannabidiol-Arzneimittel

In Deutschland ist Cannabidiol als Fertigarzneimittel Epidiolex für bestimmte Epilepsiesyndrome zugelassen. Die Verordnung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte; die Therapieeinleitung und das Monitoring gehören in fachkundige Hände. Epidiolex ist als Zusatztherapie bei Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom (in Kombination mit Clobazam) sowie bei Tuberöser Sklerose (TSC) zugelassen.

Klinische Studien und Zulassung

Die Lösung zum Einnehmen enthält Cannabidiol oder CBD, eine nicht-psychoaktive Verbindung, deren Wirksamkeit in drei randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten klinischen Studien an 516 Patienten mit entweder Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom untersucht wurde. Für das Dravet-Syndrom wurde die sogenannte Fast-Track-Kennzeichnung gewährt (beschleunigte Genehmigung und vorrangige Überprüfung).

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Der Antrag für Epidiolex stützt sich auf Daten aus drei Phase-III-Studien mit ungefähr 1500 Patienten. Zwei Untersuchungen hatten ihren primären Endpunkt erreicht. Eine allgemein gute Verträglichkeit des Medikaments wurde dokumentiert. Neben Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit beinhaltet der Zulassungsantrag präklinische Daten sowie Daten zur Toxikologie und klinischer Pharmakologie.

Indikationen und Anwendung

Epidiolex soll als Ergänzungstherapie bei Anfällen in Verbindung mit Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS) und Dravet-Syndrom eingesetzt werden. Diese Formen der Epilepsie treten erstmalig im frühen Kindesalter auf. Patienten mit LGS leiden in der Regel an verschiedenen Anfallsarten, beispielsweise Sturz- und Krampfanfälle und nicht-konvulsive Anfälle. Bei den meisten Kindern kommt es zu mehr oder weniger ausgeprägten intellektuellen Beeinträchtigungen sowie Entwicklungsstörungen und anomalen Verhaltensweisen.

Übliche Schemata beginnen bei 2,5 mg/kg zweimal täglich und steigern nach einer Woche auf 5 mg/kg zweimal täglich; je nach Ansprechen und Verträglichkeit kann bis maximal 10 mg/kg zweimal täglich (LGS/Dravet) bzw. 12,5 mg/kg zweimal täglich (TSC) titriert werden. Leberwerte sind regelmäßig zu kontrollieren; Interaktionen, u. a. mit Clobazam und Valproat, werden berücksichtigt.

Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen

Typische Nebenwirkungen von CBD (insbesondere bei höheren Dosen/Arzneimittelgebrauch) sind Müdigkeit/Schläfrigkeit, Durchfall, Appetit- oder Gewichtsveränderungen sowie Anstieg der Lebertransaminasen. Bei vorbestehender Lebererkrankung ist engmaschiges Monitoring erforderlich; unter Cannabidiol-Arzneimitteln sind regelmäßige Leberwertkontrollen vorgesehen.

CBD kann Enzyme hemmen (u. a. CYP2C19, CYP3A4) und mit Arzneimitteln interagieren. Klinisch relevant sind Wechselwirkungen z. B. mit Antiepileptika (Clobazam: aktiver Metabolit ↑), Valproat (Transaminasen/Ammoniak ↑), Benzodiazepinen, potenziell auch Antikoagulanzien. Ein „Grapefruit-Effekt“ ist möglich. Dosisanpassungen und therapeutisches Drug-Monitoring können angezeigt sein.

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Besondere Vorsicht ist geboten bei Schwangerschaft/Stillzeit (Verzicht empfohlen), schwerer Lebererkrankung, gleichzeitiger Einnahme von Sedativa, sowie bei Tätigkeiten mit Unfallrisiko (Fahrzeuge/Maschinen) - individuelle Reaktionslage beachten.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Kostenübernahme von CBD-Produkten durch gesetzliche Krankenkassen ist in Deutschland abhängig von strikten Voraussetzungen. Private Krankenkassen zeigen sich in manchen Fällen etwas flexibler, was die Erstattung von CBD-Medikamenten angeht. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für CBD-Medikamente gleich. Während einige die Kosten nur in Ausnahmefällen tragen, zeigen sich andere offener, insbesondere bei klaren Indikationen wie Epilepsie.

Ein zentraler Kritikpunkt der Krankenkassen sind die hohen Kosten von CBD-Medikamenten im Vergleich zu klassischen Medikamenten. Die größte Herausforderung für Patienten besteht darin, die medizinische Notwendigkeit von CBD gegenüber ihrer Krankenkasse nachzuweisen. Auch die uneinheitliche Rechtslage erschwert die Kostenübernahme.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte eine Erstattung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine schwerwiegende Erkrankung muss vorliegen.
  • Andere Therapieoptionen müssen erfolglos verlaufen oder ungeeignet sein.
  • Eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs muss zu erwarten sein.

Antrag auf Kostenübernahme

Reichen Sie den Antrag schriftlich und vollständig bei Ihrer Krankenkasse ein. Ein Kassenantrag (GKV) sollte einen begründeten Antrag inkl. Indikation, geplanter Cannabisform (Fertigarzneimittel haben Vorrang vor Blüten/Extrakten) und Monitoringkonzept beinhalten.

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Wurde Ihnen von ärztlicher Seite medizinisches Cannabis verordnet, können Sie nur für das verschriebene Produkt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen. Im Fall von Dronabinol gilt, dass es vorwiegend zur begleitenden Behandlung bei Chemotherapien oder aber bei Aids- oder Multiple-Sklerose-PatientInnen eingesetzt wird. Grundsätzlich funktioniert die Antragstellung bei der Krankenkasse bei Dronabinol jedoch genauso wie bei allen anderen medizinischen Cannabisprodukten.

Arztfragebogen

Vorlagen für den Arztfragebogen finden Sie auf der Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Da das Gesetz keine konkreten Anwendungsfälle (Indikationen) für die Verwendung von medizinischem Cannabis nennt, bietet die Formulierung eine Menge Auslegungsspielraum. So haben Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Ob dieser vorliegt, ob also eine spezielle Erkrankung oder einzelne Symptome einer Erkrankung als schwerwiegend betrachtet werden, und welche Sinnhaftigkeit einer Therapie mit Cannabis beigemessen wird, liegt damit aber zu weiten Teilen im Ermessen der Krankenkasse.

Genehmigungsvorbehalt

Laut Genehmigungsvorbehalt dürfen Krankenkassen den Antrag ablehnen. Knapp ein Drittel der Anträge werden abgelehnt, obwohl in hundert Prozent der Fälle eine ärztliche Verschreibung hinter dem Antrag steht. Einen Genehmigungsvorbehalt gibt es bei privaten Krankenkassen übrigens nicht. Hier könnten die Chancen für eine Kostenübernahme von medizinischem Cannabis also höher sein. Entscheidend ist jedoch der Vertrag, der zwischen dem oder der Versicherten und der privaten Krankenkasse geschlossen wurde.

Alternativen zur Kostenübernahme

Eine weitere Möglichkeit von Firmen wäre die zur Verfügung-Stellung der kurz vor der Zulassung stehenden Medikamente in einem Compassionate Use (=“Anwendung aus Mitgefühl“ oder „im Härtefall auch ohne Zulassung“). Hierbei wird ein Medikament an bestimmten Zentren zur Verfügung gestellt und den Ärzten die Entscheidung übertragen, bei welchen therapiereistenten Patienten (innerhalb der Diagnosen der zu erwartenden Zulassung) es eingesetzt wird.

GW Pharmaceutical, der Hersteller der Lösung Epidiolex, bietet 2019 ihr Präparat in einem „compassionate use“ Programm an. Stimmt die Zulassungsbehörde zu, kann durch Ärzte unter bestimmten Bedingungen das Produkt kostenlos bezogen werden. Hier wird eine Dokumentationsauflage bestehen und der Gebrauch wird auf bestimmte Anfallsformen begrenzt sein.

Selektivverträge für Medizinalcannabis

Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. wird derzeit mit der AOK Rheinland/Hamburg ein sogenannter Selektivvertrag erarbeitet, der ohne Genehmigungsvorbehalt auskommen soll. Ärzt:innen, die daran teilnehmen wollen, müssten dann, bevor sie Cannabis verschreiben, eine spezielle Weiterbildung absolvieren, in der sie zu Themen wie suchtmedizinischen Aspekten oder Nebenwirkungen geschult werden. In Zukunft plant die DGS ähnliche Verträge mit anderen Landesverbänden der AOK sowie weiteren Krankenkassen.

CBD-Produkte ohne Rezept

Bei CBD Apotheke ohne Rezept finden Sie Informationen zu frei verkäuflichen CBD-Produkten, die als Ergänzung zur verschreibungspflichtigen Cannabistherapie dienen können.

Die Rolle des Arztes bei der CBD-Therapie

Generell können Fachärzte, Allgemeinmediziner und Tierärzte ein Medikamentenrezept ausstellen. Jeder dieser Ärzte hat dabei aber seinen vorher definierten Tätigkeitsbereich. Tierärzte können deshalb z. B. keine Antidepressiva für Menschen verschreiben. Aufgrund der umfangreichen CBD Wirkung und CBD Anwendung greifen hier viele Bereiche ineinander. Dies lässt vermuten, dass man sich theoretisch von jedem Arzt CBD verschreiben lassen kann.

Online-Konsultationen als Alternative

Die Telemedizin hat sich als Game-Changer in der Cannabis-Therapie erwiesen. Spezialisierte Plattformen bieten strukturierte Online-Konsultationen an, bei denen erfahrene Ärzte die medizinische Historie des Patienten bewerten und eine fundierte Entscheidung über die Verschreibung treffen. Dieser Prozess beginnt meist mit einem detaillierten medizinischen Fragebogen, der die Vorerkrankungen, bisherigen Therapieversuche und aktuellen Beschwerden erfasst.

Der Ablauf ist dabei deutlich patientenfreundlicher gestaltet als traditionelle Arztbesuche. Nach der Online-Anmeldung erfolgt eine zeitnahe ärztliche Prüfung der Angaben, oft ergänzt durch ein Telefon- oder Videogespräch. Wird die medizinische Indikation bestätigt, erhalten Patienten ihr Rezept digital und können direkt mit der Bestellung beginnen.

Qualitätsstandards und Produktauswahl

Die Qualität von medizinischem Cannabis unterliegt in Deutschland strengen pharmazeutischen Standards. Alle Cannabisblüten und Cannabis-Extrakte, die über ein Rezept erhältlich sind, müssen den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen und werden regelmäßig auf Reinheit, Wirkstoffgehalt und Schadstoffe überprüft.

Bei der Produktauswahl spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Der THC-Gehalt bestimmt maßgeblich die psychoaktive Wirkung, während CBD oft für seine entzündungshemmenden und entspannenden Eigenschaften geschätzt wird. Das Verhältnis dieser beiden Hauptwirkstoffe - das sogenannte THC:CBD-Ratio - beeinflusst das Wirkprofil erheblich.

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