Epilepsie-Begleithund: Kostenübernahme durch die Krankenkasse – Ein umfassender Leitfaden

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Alltag unterstützen. Sie bieten nicht nur praktische Hilfe, sondern auch emotionale Unterstützung und mehr Unabhängigkeit. Ein wichtiger Aspekt bei der Anschaffung eines Assistenzhundes ist die Frage der Kostenübernahme, insbesondere durch die Krankenkasse. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten der Kostenübernahme für Epilepsie-Begleithunde durch die Krankenkasse und gibt Betroffenen einen umfassenden Überblick.

Assistenzhunde: Mehr als nur Haustiere

Assistenzhunde, auch Servicehunde oder Behindertenbegleithunde genannt, sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zusätzliche Unabhängigkeit und Lebensqualität ermöglichen. Sie sind darauf trainiert, konkrete Aufgaben zu übernehmen und Menschen mit bestimmten Einschränkungen im Alltag zu unterstützen. Im Gegensatz zu Therapiehunden haben sie besondere Rechte, wie den Zutritt zu Bereichen, in denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind.

Aufgaben und Arten von Assistenzhunden

Assistenzhunde können eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Besitzer übernehmen. Je nach Krankheit oder körperlicher Einschränkung gibt es verschiedene Arten von Assistenzhunden:

  • Blindenführhunde: Sie ermöglichen sehbehinderten oder blinden Menschen, sich sicher im Alltag zu bewegen, indem sie Hindernisse erkennen und den Weg weisen.
  • Signalhunde: Sie sind speziell dazu ausgebildet, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf wichtige Geräusche aufmerksam zu machen.
  • Servicehunde: Sie decken eine breite Palette von Aufgaben ab und unterstützen Menschen mit verschiedenen körperlichen oder psychischen Einschränkungen, z.B. beim Öffnen von Türen oder beim Bringen von Gegenständen.
  • Medizinische Assistenzhunde: Sie sind darauf trainiert, auf spezielle gesundheitliche Anforderungen einer bestimmten Erkrankung zu reagieren, z.B. als Warnhunde bei Epilepsie oder Diabetes.
  • LPF-Assistenzhunde: Die Abkürzung LPF bedeutet Lebenspraktische Fertigkeiten. Diese Assistenz-Hunde helfen Menschen, die nicht gut laufen können oder einen Rollstuhl brauchen. Sie heben Dinge vom Boden auf, öffnen Schubladen oder helfen beim Anziehen.
  • PTBS-Assistenz-Hunde: Sie helfen Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Sie wecken ihre Menschen aus Albträumen, holen Notfall-Medikamente und beruhigen Menschen, wenn diese Angst haben.
  • Autismus-Assistenz-Hunde: Diese Hunde unterstützen Menschen mit Autismus. Sie sorgen dafür, dass andere Menschen Abstand halten. Wenn es an einem Ort zu viele Menschen, zu viel Lärm oder Musik gibt, führen sie ihren Menschen an einen ruhigen Ort.
  • Demenz-Assistenz-Hunde: Sie unterstützen Menschen mit Demenz und ihre Familie. Sie verhindern zum Beispiel, dass ein Mensch mit Demenz die Wohnung alleine verlässt. Außerdem können sie einen Notfall-Knopf drücken, wenn ihr Mensch gestürzt ist.

Epilepsie-Begleithunde im Fokus

Epilepsie-Begleithunde, auch Epilepsiewarnhunde genannt, sind speziell darauf trainiert, epileptische Anfälle zu erkennen und ihren Besitzern spezifische Warnsignale zu geben. Sie können Anfälle erkennen, Notfall-Medikamente holen und Gegenstände aus dem Weg schieben, um Verletzungen während des Anfalls zu vermeiden. Ihre Fähigkeiten tragen dazu bei, potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren und den Alltag ihrer Besitzer sicherer zu gestalten.

Ausbildung und Eigenschaften von Assistenzhunden

Nicht jeder Hund ist für die Ausbildung zum Assistenzhund geeignet. Es gibt genaue Regeln dafür, welche Hunde Assistenzhunde werden können. Sie müssen eine Ausbildung machen und eine Prüfung bestehen. Außerdem muss ein Assistenz-Hund bestimmte Eigenschaften haben. Der Hund muss zum Beispiel sehr gut auf den Menschen hören, Stress aushalten können und sehr hilfsbereit sein. Hunderassen mit diesen Eigenschaften sind zum Beispiel Labrador Retriever, Golden Retriever, Schäferhunde und Pudel.

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Der Ausbildungsprozess

Der Ausbildungsprozess zum Assistenzhund beginnt in der Regel mit der Auswahl von geeigneten Welpen, die über die notwendigen Eigenschaften wie Intelligenz, Gehorsam und Ruhe verfügen. Die Ausbildung, die bis zu zwei Jahre dauern kann, konzentriert sich auf spezifische Fähigkeiten, die auf die Bedürfnisse der zukünftigen Besitzer zugeschnitten sind. Diesem Training geht eine allgemeine Grundausbildung voran.

Der Ausbildungsprozess beinhaltet Gehorsams- und Verhaltensschulungen sowie spezifische Übungen. Aber auch ein Wesenstest und ein Gesundheitscheck des Hundes durch den Tierarzt ist notwendig. Dabei soll auch eine enge Bindung zwischen dem Hund und seinem zukünftigen Besitzer durch gemeinsame Aktivitäten und Alltagssituationen gestärkt werden. Während des Trainings werden realistische Szenarien nachgestellt, um sicherzustellen, dass der Assistenzhund in unterschiedlichen Umgebungen und Situationen sicher und zuverlässig agieren kann. Am Ende des Trainings erfolgt eine Prüfung, die zeigt, wie Besitzer und Hund als Team funktionieren.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten für die Ausbildung eines Assistenz-Hundes:

  • Fremd-Ausbildung: Der Hund wird in einer Schule trainiert. Anschließend müssen Hund und Mensch lernen, miteinander zu leben.
  • Begleitete Selbst-Ausbildung: Der Mensch bildet den Hund selbst aus und bekommt dabei Hilfe von einem Trainer.

Rechte und Pflichten von Assistenzhund-Teams

Assistenzhunde sind Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung und haben daher besondere Rechte. Sie dürfen an viele Orte, wo normale Hunde oft verboten sind, zum Beispiel Theater, Restaurants, Arztpraxen oder Friseure. In vielen Städten dürfen Assistenz-Hunde in Parks ohne Leine laufen. Außerdem dürfen sie oft Naturschutzgebiete und Strände betreten. Menschen mit Assistenz-Hund sind in vielen Städten von der Hundesteuer befreit.

Assistenzhunde müssen als Assistenzhund gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Januar 2025 besteht dazu eine Pflicht, wenn man problemlos mit seinem Hund zum Beispiel in ein Geschäft oder ein Kino gehen möchte. Meistens tragen die Hunde ein Abzeichen. Oder der Mensch hat einen Assistenz-Hunde-Ausweis dabei. Das Abzeichen oder den Ausweis kann man beantragen. Dafür sind die Versorgungs-, Gesundheits- oder Sozialämter in den Bundesländern zuständig.

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Kosten eines Assistenzhundes

Die Kosten für die Ausbildung eines Assistenzhundes können erheblich sein. Die Ausbildung für einen Assistenz-Hund kostet meistens zwischen 20.000 und 30.000 Euro oder mehr. Dazu kommen Kosten für Futter, Versicherung, Tierarzt, Körbchen und Spielzeug.

Es gibt unterschiedliche Ausbildungsformen, die sich auch in den Kosten unterscheiden:

  • Fremdausbildung: Kosten bis zu 25.000€-40.000€, Dauer ca. 1 bis 1,5 Jahre
  • Selbstausbildung: Kosten bis zu 5.000€ (ACHTUNG: Ausbildungen müssen VOR dem 01.07.2021 begonnen haben)
  • Dualausbildung: Kosten bis zu 15.000€ - 20.000€, Dauer ca. 2 - 2,5 Jahre

Zusätzlich zu den Ausbildungskosten fallen laufende Kosten an, die pro Jahr auf 1.000 bis 2.000€ geschätzt werden können. Diese beinhalten tierärztliche Kosten, Kosten für Versicherungen, Hundesteuer, Futter und Zubehör.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein zentraler Punkt für Betroffene ist die Frage, ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten für einen Epilepsie-Begleithund übernimmt. Grundsätzlich gilt: Assistenzhunde werden, bis auf den Blindenführhund, nicht von den Krankenkassen finanziert.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Situation

In Deutschland gibt es noch keine einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsstandards für Assistenzhunde. Bis dahin können Krankenkassen nicht mit Sicherheit wissen, ob ein Assistenzhund gut ausgebildet ist. Auch für Blindenführhunde gibt es keine einheitliche staatliche Prüfung, aber es gibt deutlich klarere Ausbildungsstandards und auch die Anforderungen an Blindenführhunde sind sehr einheitlich.

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Wenn es Standards für die Ausbildung und Prüfung aller Assistenzhunde Arten gibt, werden sich die Krankenkassen nicht mehr so leicht aus der Verantwortung ziehen können. Aber auch dann wird es so sein, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) prüft, ob ein Assistenzhund das geeignete Hilfsmittel ist.

Wirtschaftlichkeitsgebot

In Deutschland müssen Hilfsmittel den Anspruch der Wirtschaftlichkeit erfüllen. Das "Wirtschaftlichkeitsgebot" steht in § 12 SGB V. Das bedeutet, dass ein Hilfsmittel den besten Nutzen, bei möglichst geringen Kosten erbringt. Bevor also ein Assistenzhund finanziert wird, werden die Krankenkassen prüfen (wie bei allen Hilfsmitteln), ob es günstigere Hilfsmittel oder Therapie-Möglichkeiten gibt.

Wenn man zum Beispiel Diabetes hat und dieser durch ein Blutzucker-Messgerät gut zu therapieren ist, benötigt man (aus Sicht der Krankenkassen) keinen Assistenzhund, der eine Unter- oder Überzuckerung anzeigt. Denn dies macht ja schon das Messgerät. Bei einem fremdausgebildeten Assistenzhund können da, mit Futter, Tierarzt, Hundesteuer, etc. auch schonmal 40.000€, je nach Ausbildungsstätte, zusammenkommen.

Alternativen zur Krankenkassenfinanzierung

Da die Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde meistens nicht übernehmen, müssen Betroffene alternative Finanzierungsquellen suchen. Hierzu gehören:

  • Spenden: Viele Menschen starten eine Spenden-Aktion, um das Geld zu sammeln. Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten online Spenden zu sammeln. Auf Plattformen wie „Leetchi“, „Fundraisingbox“, „Gofundme“ oder „Spendenseite“ kann man hunderte Menschen auf das persönliche Anliegen aufmerksam machen.
  • Stiftungen: Es gibt Stiftungen, die Menschen mit neurologischen Erkrankungen unterstützen. Hier kann man dann einen Antrag stellen, in dem man sein Anliegen "Ich möchte Unterstützung für die Finanzierung eines Assistenzhundes" den Menschen erklärt. Auf dieser Seite kann man nach Stiftungen in Deutschland suchen.
  • Kredite: Wenn man einen festen Beruf hat und die Bank einem einen Kredit gibt, kann man auch so das Geld aufbringen.
  • Sozialamt: Im Einzelfall können auch Behörden wie das Sozialamt zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden.
  • Agentur für Arbeit: Auch die Agentur für Arbeit übernimmt in speziellen Situationen einen Teilbetrag der Kosten für einen Assistenzhund, wenn der Betroffene nur so seiner Arbeit weiter nachgehen kann.
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG): Je nach Einzelfall wird die Anschaffung eines PTBS-Assistenzhunds eventuell mit einer Teilförderung durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) unterstützt. Beratungsstellen wie der Weiße Ring helfen bei der Antragstellung.
  • Persönliches Budget: Laut Sozialgesetzbuch besteht für Menschen mit Behinderung zusätzlich ein Rechtsanspruch auf das sogenannte „persönliche Budget“.

Tipps für die Finanzierung

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Finanzierung Ihres Assistenzhundes.
  • Finanzierungsplan: Erarbeiten Sie einen standfesten Finanzierungsplan: Was kostet die Anschaffung Ihres Assistenzhundes?, wo haben Sie bereits Hilfe beantragt?, wie viel Geld haben Sie schon zusammen?, etc. Auch Spenden von Einzelpersonen, egal über welchen Betrag, sollten Sie hier erwähnen.
  • Mehrere Anträge stellen: Es lohnt sich, mehrere Stiftungen gleichzeitig anzuschreiben, da oft nicht die gesamte Summe gespendet werden kann.
  • Detaillierte Schilderung der Situation: Damit Ihr Aufruf seriös wirkt und an die Empathie der Menschen appelliert, sollten Sie Ihre Situation möglichst detailliert schildern und auch Bilder zur Verfügung stellen.
  • Spendenkonto: Ratsam ist es, für die Einnahme von Spendengeldern ein neues Bankkonto zu eröffnen.

Der Weg zum eigenen Epilepsie-Begleithund

Der Weg zu einem Assistenzhund ist ein Prozess, der sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Als erstes sollte man überlegen, ob man einen Hund selbst ausbilden will oder nicht. Anschließend sollte man mit Assistenz-Hund-Schulen sprechen. Dort bekommt man genauere Informationen, wie die Schule arbeitet und was die Ausbildung kostet. Manchmal bekommt man einen Fragebogen oder kann die Schule, einen Trainer oder eine Trainerin vor Ort besuchen.

Wenn man eine passende Assistenz-Hund-Schule gefunden hat, dann sucht man gemeinsam nach einem Hund, der zu einem passt. Sobald man einen Hund gefunden hat, kann die Ausbildung beginnen. Am Anfang lernen die Hunde die wichtigsten Kommandos: zum Beispiel Sitz, Platz und Komm. Danach lernt der Hund, wie er einen persönlich unterstützen kann.

Wenn man eine begleitete Selbst-Ausbildung macht, dann lernen man und Ihr Hund gemeinsam. Wenn man sich für eine Fremd-Ausbildung entschieden hat, lernt der Hund alles in einer Assistenz-Hund-Schule. Danach kommt der Hund mit seinem Trainer oder seiner Trainerin zu einem. Man lernt dann, mit dem Hund zu arbeiten und zu leben.

Am Ende jeder Ausbildung werden man und ihr Hund geprüft. Dabei wird geprüft, ob der Hund die Aufgaben und Kommandos gelernt hat und ob er auch bei Stress ruhig bleibt. Nach der Prüfung sind man und Ihr Hund ein „Assistenz-Hund-Team“.

Auswahl des Hundes

Die Auswahl des richtigen Hundes ist entscheidend für den Erfolg als Assistenzhund-Team. Bei einer Dualausbildung ist es wichtig, alle Kosten so detailliert wie möglich aufzuschreiben. Also zum Beispiel:

  • Auswahl des Welpen (hol dir dabei auf jeden Fall Unterstützung einer/eines Trainers/Trainerin)
  • Wer begleitet die ersten Trainingsschritte (z. B. Welpen- / Junghundekurse)
  • Welche Hundeschule soll dir bei der Grunderziehung helfen?

Versicherung von Assistenzhunden

Zusätzlich zu den Kosten für Anschaffung, Ausbildung, Futter usw. für Assistenzhunde, sollten auch die Kosten für die Versicherung des Tieres bedacht werden. In manchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Halter von Hunden Pflicht. Es gibt spezielle Hundehaftpflichtversicherungen für Assistenzhunde, die auch schon während der Ausbildung greifen. Zudem kann eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden, die Kosten für allgemeine Untersuchungen und Behandlungen beim Tierarzt absichert.

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