Epilepsie und die Auswirkungen von Hitze

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, unkontrollierte elektrische Entladungen im Gehirn. Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig und reichen von genetischen Faktoren über Hirnverletzungen bis hin zu Stoffwechselstörungen. Die Auswirkungen der Erkrankung auf das Leben der Betroffenen können erheblich sein, insbesondere wenn die Anfälle häufig auftreten oder schwer zu kontrollieren sind.

In den letzten Jahren hat die Forschung zunehmend den Einfluss von Umweltfaktoren auf neurologische Erkrankungen, einschließlich Epilepsie, untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Auswirkungen von Wetterbedingungen und extremen Temperaturen auf die Anfallshäufigkeit.

Der Einfluss von Wetterbedingungen auf epileptische Anfälle

Eine Studie des Universitätsklinikums Jena (UKJ) aus dem Jahr 2017 untersuchte den Zusammenhang zwischen Wetterbedingungen und epileptischen Anfällen. Die Forscher analysierten die Daten von über 600 Patienten, die zwischen 2003 und 2010 wegen eines epileptischen Anfalls in das Klinikum eingeliefert worden waren.

Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass das Risiko für einen epileptischen Anfall mit fallendem Luftdruck steigt. „Das Ergebnis überraschte uns in seiner Deutlichkeit - das Risiko für einen epileptischen Anfall steigt mit fallendem Luftdruck. Der gestrige Tag bestimmt dabei das heutige Epilepsierisiko am deutlichsten: Das Risiko ist umso höher, je tiefer der Luftdruck gestern war, und zwar um 14 % je 10 hPa niedrigerem Luftdruck“, so Matthias Schwab, Oberarzt in der Klinik für Neurologie des UKJ und Seniorautor der Studie. Besonders empfindlich auf niedrigen Luftdruck scheinen Patienten mit einer ‚leichten’ Epilepsie zu reagieren - d.h. Patienten mit sehr seltenen Anfällen.

Auch für die Luftfeuchtigkeit konnten die Wissenschaftler einen Zusammenhang nachweisen: Das Risiko eines epileptischen Anfalls wächst mit steigender relativer Luftfeuchtigkeit. Bei männlichen und Patienten unter 60 Jahren war der Effekt besonders ausgeprägt. „Allerdings scheint der Einfluss der Luftfeuchtigkeit langsamer als der des Luftdrucks zu sein. Er zeigte sich erst am dritten Tag“, so Rakers.

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Interessanterweise fanden die Forscher heraus, dass hohe Temperaturen das Anfallsrisiko senken. In der Betrachtung der Tagestemperaturen war das Anfallsrisiko bei Temperaturen über 20°C nur gut halb so groß wie an kalten Tagen. „Unsere Studie bestätigt den von Patienten beobachteten Zusammenhang von Wettergeschehen und epileptischen Anfällen“, betont Florian Rakers.

Hitzewellen und ihre Auswirkungen auf Epilepsie

Während die Studie des UKJ einen positiven Effekt von hohen Temperaturen auf die Anfallshäufigkeit zeigte, ist es wichtig zu beachten, dass extreme Hitzewellen dennoch eine Belastung für Epilepsiepatienten darstellen können. Hitzewellen können zu Dehydration, Elektrolytstörungen und Schlafentzug führen, was wiederum epileptische Anfälle auslösen kann.

Eine britische Studie hat nun auch Hinweise darauf gefunden, dass die Klimakrise die Häufigkeit und Schwere vieler Erkrankungen des Nervensystems beeinflusst. Bei Epilepsie fanden sie einen ähnlichen Zusammenhang: "Die meisten Epilepsien weisen Merkmale auf, die durch den Klimawandel wahrscheinlich verschlimmert werden, wie etwa eine Empfindlichkeit gegenüber Schlafentzug als Auslöser von Anfällen, da der Schlaf durch den Klimawandel, insbesondere Hitzewellen, beeinträchtigt wird und werden wird."

Laut den Forschenden ist durch das extreme Wetter auch eine erhöhte Frequenz von Migräneattacken bei Betroffenen sowie allgemein ein stärkeres Aufkommen von Migräne in der Bevölkerung zu erwarten.

Medikamente und Hitze: Worauf Epilepsiepatienten achten sollten

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wechselwirkung zwischen Antiepileptika und hohen Temperaturen. Einige Antiepileptika können die Wärmeregulation des Körpers beeinträchtigen oder zu einem verringerten Durstgefühl führen. In der Liste der Medikamente, die bei Hitze Probleme bereiten können, finden sich u. a. Topiramat (Hitzegefühl als Nebenwirkung, Erhöhung der Körpertemperatur durch verringertes Schwitzen), Carbamazepin (verringertes Durstgefühl). Allgemein sagen die Autoren, dass Medikamente, die sedierend wirken - wie z. B. Benzodiazepine, Antiepileptika, Neuroleptika, Antidepressiva, Antihistaminika - die Wahrnehmung einer Hitzeerschöpfung reduzieren können.

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Bei der Einnahme kann es im Zusammenspiel mit hohen Temperaturen zu einer Beeinträchtigung der kognitiven Wachsamkeit kommen. Dies kann sich auch verstärkend auf Elektrolytentgleisungen (Hyponatriämie) auswirken. Dabei ist der Natriumspiegel im Blut zu niedrig.

Es ist daher ratsam, dass Epilepsiepatienten, die Antiepileptika einnehmen, bei Hitzewellen besonders auf ihren Flüssigkeitshaushalt achten und gegebenenfalls die Dosis ihrer Medikamente in Absprache mit ihrem Arzt anpassen.

Tipps für Epilepsiepatienten bei Hitze

Um die Auswirkungen von Hitze auf die Anfallshäufigkeit zu minimieren, sollten Epilepsiepatienten folgende Tipps beachten:

  • Ausreichend trinken: Trinken Sie mindestens 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit pro Tag, vorzugsweise Wasser oder ungesüßte Tees.
  • Körperliche Anstrengung vermeiden: Vermeiden Sie tagsüber körperliche Anstrengung und verlegen Sie Sport sowie andere Aktivitäten auf die Morgen- und Abendstunden.
  • Sonne meiden: Meiden Sie pralle Sonne und tragen Sie stattdessen leichte Kleidung und eine Kopfbedeckung.
  • Kühle Räume aufsuchen: Halten Sie sich möglichst in kühlen Räumen auf oder suchen Sie klimatisierte Orte auf.
  • Medikamente überprüfen: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Einnahme Ihrer Medikamente bei Hitze und passen Sie die Dosis gegebenenfalls an.
  • Auf Warnzeichen achten: Achten Sie auf Warnzeichen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit oder Muskelkrämpfe und suchen Sie bei Bedarf einen Arzt auf.
  • Elektrolyte zuführen: Bei starkem Schwitzen können Elektrolyte durch Brühen oder Salzwasser zugeführt werden.

Epilepsie im Alltag

Epilepsie ist weltweit eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Typisch sind wiederkehrende krampfartige Anfälle. Epilepsien können durch genetische Veranlagung, aber auch durch Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Epileptische Anfälle treten meist ohne erkennbaren Grund immer wieder auf und sind die Folge von überschießenden Entladungen von Nervenzellen in einzelnen Hirnregionen oder im gesamten Gehirn. Auslöser können Flackerlichteffekte, Schlafentzug oder ein gestörter Schlafrhythmus (z. B. durch Bereitschaftsdienste) sein, wobei es keine systematischen Untersuchungen zum Einfluss von Schichtarbeit auf die Anfallshäufigkeit gibt. Ein einzelner epileptischer Anfall ist nicht unbedingt Ausdruck einer Epilepsie. Jeder Mensch kann einen epileptischen Gelegenheitsanfall erleiden, wenn bestimmte anfallsauslösende Faktoren zusammentreffen. Dies ist bei etwa 5 Prozent der Bevölkerung der Fall. Es gibt eine Reihe anderer Erkrankungen, deren Symptome epileptischen Anfällen ähneln, die aber keine Epilepsie sind. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind. Etwa die Hälfte aller Epilepsien tritt vor dem 10. Lebensjahr auf, etwa zwei Drittel vor dem 20. Danach sinkt das Erkrankungsrisiko und steigt ab dem 55. Lebensjahr wieder an. Neben den Anfällen können neuropsychologische, psychiatrische oder körperliche Begleitsymptome wie Lern- und Gedächtnisstörungen, Depressionen, Ängste oder feinmotorische Störungen auftreten. Da der Verlauf und die Auswirkungen epileptischer Anfälle je nach betroffener Hirnregion sehr unterschiedlich sind, kann man nicht von einem typischen epileptischen Anfall sprechen. Der Verlauf eines epileptischen Anfalls kann in der Regel nicht beeinflusst werden. Die Anfallshäufigkeit kann variieren. Sie reicht von langer Anfallsfreiheit über einen Anfall pro Jahr bis zu mehreren Anfällen pro Tag. Im Allgemeinen scheinen Anfälle seltener aufzutreten, wenn die Patientin oder der Patient in sicheren und strukturierten Verhältnissen lebt, sozial integriert ist und eine Perspektive hat.

Anfallsarten

Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen. Bei einfach-fokalen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, der Anfall wird voll miterlebt. Die Anfälle äußern sich durch ungewöhnliche Sinnesempfindungen (z. B. Eine Aura (griechisch: Windhauch) ist die leichteste Form eines einfach-fokalen Anfalls. Sie dauert meist nur wenige Sekunden und kann isoliert auftreten oder andere Anfallsformen einleiten. Die Betroffenen erleben veränderte Empfindungen wie plötzliche Stimmungswechsel, Déjà-vu-Erlebnisse, optische, akustische oder olfaktorische Wahrnehmungen, Kribbeln oder Übelkeit. Dies ist der häufigste Anfallstyp im Erwachsenenalter. Meist beginnt der Anfall mit einer Aura und dauert mehrere Minuten. Im Gegensatz zu einfach-fokalen Anfällen ist das Bewusstsein eingeschränkt. Während des Anfalls ist die Koordinationsfunktion des Gehirns teilweise gestört. Es werden vertraute, aber der Situation unangemessene Bewegungen ausgeführt. Die Erscheinungsformen sind vielfältig, da das gesamte Spektrum der Hirnfunktionen betroffen ist. Es kann zu rhythmischen Kaubewegungen, Schmatzen, Lecken der Lippen, auch Brummen oder Kichern kommen. Häufig nesteln die Betroffenen auch an sich selbst oder an Gegenständen herum, laufen unruhig umher, schneiden Grimassen oder sprechen unverständliche Worte. Auch plötzliche Erregungszustände, Halluzinationen, Speichelfluss, Blässe oder Rötung des Gesichts, Schweißausbrüche oder Herzrasen können auftreten. Bei dieser generalisierten Anfallsform kann es zu einer kurzen Bewusstseinspause ohne Sturz kommen. Die Betroffenen blicken starr oder verträumt und sind nicht ansprechbar. Bei diesen Anfällen bleibt das Bewusstsein in der Regel erhalten. Die Anfälle werden von den Betroffenen als blitzartiger elektrischer Schlag oder als Schreck erlebt. Die Person kann zu Boden fallen oder Gegenstände wegschleudern. Oft verlaufen die Anfälle so schnell, dass sie von Außenstehenden kaum wahrgenommen werden. Dieser generalisierte Anfall dauert mehrere Minuten. Die betroffene Person verliert das Bewusstsein und die Kontrolle über ihren Körper. Die Person fällt, verkrampft und zuckt rhythmisch am ganzen Körper, kann sich auf die Zunge beißen, einnässen und ist anschließend benommen und desorientiert. Beim Grand Mal besteht Verletzungsgefahr.

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Erste Hilfe bei einem Grand-Mal-Anfall

  • Betroffenen aus Gefahrenzone entfernen (z. B.
  • Alles wegräumen, was im Weg ist oder gefährdet (z. B.

Epilepsie und Arbeitsleben

Die Frage, ob Epilepsie eine Behinderung darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da epileptische Anfälle nur ein Symptom verschiedener Erkrankungen sind, sagen sie wenig über die Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Betroffenen aus. Andere Beeinträchtigungen, die möglicherweise in Kombination mit einer Epilepsie auftreten, können weitaus einschränkender sein. Der Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Für eine zutreffende Einstufung ist eine genaue Beschreibung der Anfälle erforderlich. Die diagnostische Bezeichnung der Epilepsie und der Anfälle sowie der Anfallsverlauf und die Phase unmittelbar nach dem Anfall sollten genau beschrieben werden. Dies ermöglicht eine realistische Einschätzung der Auswirkungen auf Alltag und Beruf. Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Die meisten Menschen mit Epilepsie können jedoch dank einer Therapie anfallsfrei leben und benötigen in der Regel keine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz. Sie haben auch keine höheren Fehlzeiten oder mehr Arbeitsunfälle als andere Beschäftigte. Solange aber mit Anfällen gerechnet werden muss und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, bestehen Risiken für die erkrankte Person selbst und für andere Personen im Arbeitsumfeld. Ein pauschales Verbot bestimmter Tätigkeiten ist jedoch nicht sinnvoll. Jeder Anfall verläuft anders und muss daher individuell beurteilt werden. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie die Betriebe die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen. Behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt (z. B. Spezialisierter Sozialdienst (z. B. Betriebliche Akteure (z. B. Störung der Körpermotorik mit und ohne Bewusstseinsstörung (z. B. oder unangemessene Handlungen bei gestörtem Bewusstsein (z. B. (z. B. (z. B. (z. B. (z. B. Der Leitfaden bezieht sich auf ausgewählte Tätigkeiten (Bildschirmarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) sowie auf ca. 50 beispielhafte Berufe aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik, Gesundheitswesen und soziale Berufe (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger, Laborberufe). Die Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Epilepsie. Die aktuelle Ausgabe der Empfehlungen wurde an die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung angepasst. Eine wesentliche Änderung gegenüber der alten BGI 585 ist, dass für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr vorliegen muss (alte BGI 585: 2 Jahre). Nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien des arbeitsmedizinischen Ausschusses der DGUV gelten besonders strenge Regelungen für Arbeiten in einer Höhe von 3 m über festem Boden mit Absturzgefahr (z. B. Gerüstbauer/in, Dachdecker/in, Schornsteinfeger/in). Diese Tätigkeiten dürfen erst nach langjähriger Anfallsfreiheit, d. h. Viele berufliche Tätigkeiten erfordern das Führen eines Fahrzeugs. Dabei kann es sich um Außendiensttätigkeiten mit Kundenbesuchen handeln oder um Lagerarbeiten, bei denen Fahrzeuge zum Be- und Entladen rangiert werden. Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. Fahrpause während der Reduzierung des letzten Medikaments sowie für die ersten 3 Monate ohne antiepileptische Medikamente. Fahrerlaubnis nach mind. 1-jähriger Beobachtungszeit. Fahrerlaubnis nach mind. Erstmaliger Anfall mit plausibler anfallsauslösender Bedingung, z. B. die fachneurologische Untersuchung (inkl. Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. ohne Hinweise auf ein grundsätzlich erhöhtes Anfallsrisiko in der fachneurologischen Untersuchung (inkl. Fahrerlaubnis nach mind. Erstmaliger Anfall mit plausibler anfallsauslösender Bedingung, z. B. die fachneurologische Untersuchung (inkl. Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. Nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen können rhythmische Lichtreize fotosensible Reaktionen auslösen. Beispiele für solche Anfallsauslöser sind flackerndes Licht, schnell wechselnde kontrastreiche Bildschirminhalte wie Streifenmuster oder Monitore mit einer sehr niedrigen Bildwechselfrequenz, meist zwischen 15 und 20 Hertz. Bei den heute überwiegend verwendeten Bildschirmen mit Flüssigkristallanzeige (LCD) besteht keine Anfallsgefahr. Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie kann eine Fotosensibilität mit einem EEG (Elektroenzephalogramm) nachweisen, welches flackernde Lichtreize erzeugt. In der Regel kann die Fotosensibilität durch entsprechende Epilepsiemedikamente wirksam verhindert werden. Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Anfall erleiden und der Sturz zu einer behandlungsbedürftigen Verletzung führt. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin der DGUV (vormals BGI 585) liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn betriebliche Umstände wesentlich zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls beigetragen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine beschäftigte Person infolge eines Anfalls in eine laufende, geöffnete Maschine stürzt. Grundsätzlich genügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Sorgfaltspflicht, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsvorschriften einhalten, diese je nach Anzahl der Beschäftigten dokumentieren (§ 6 ArbSchG) und die Einsatzmöglichkeiten des Beschäftigten mit Epilepsie vorher genau prüfen. Die Haftpflichtversicherung springt bei Unfällen immer ein, nimmt aber bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten die Verursacherinnen oder Verursacher in Regress. Das bedeutet, dass die Verursacherinnen oder Verursacher eines Unfalls für eine bewusst herbeigeführten Verletzung haften. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch Verletzungen und Schäden verursacht (z. B. Da eine Person während eines Anfalls häufig keine Kontrolle über ihre Sinne und/oder die Bewegungen hat, kann ihr weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen. Es empfiehlt sich, im Bewerbungsgespräch zunächst die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu betonen, bevor die Erkrankung oder Behinderung zur Sprache kommt. Sollte die Erkrankung zur Sprache kommen, ist es wichtig, dass die epilepsieerkrankte Person über den konkreten Anfallsverlauf und den Stand der Behandlung gut informiert ist. Umgekehrt dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt. Beantworten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine solche zulässige Frage vorsätzlich falsch, liegt eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor. Um zu beurteilen, ob die betroffene Arbeitskraft für die berufliche Tätigkeit geeignet ist, muss zunächst geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Epilepsie handelt und wie sie sich äußert. Wichtig bei der Darstellung der Erkrankung ist die Selbst- und Fremdbeschreibung. Hier ist die Person mit Epilepsie selbst gefragt und die Person, die die Anfälle beobachtet (z. B. Ärztin oder Arzt, Familienangehörige).

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