Die Einreise in die USA kann für Menschen mit Epilepsie einige besondere Aspekte mit sich bringen. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Bestimmungen und hilfreiche Tipps geben, um die Reisevorbereitung und den Aufenthalt so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Allgemeine Reisebestimmungen für die USA
Unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen gibt es eine Reihe von allgemeinen Bestimmungen, die bei der Einreise in die USA beachtet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Keine Rudelbildung: Seit Januar 2004 ist es bei Flügen in die USA nicht mehr gestattet, im Flugzeug Gruppen zu bilden. Passagiere dürfen keine Warteschlangen vor den Bordtoiletten bilden.
- Sky Marshals an Bord: Zur Erhöhung der Sicherheit können bewaffnete Sky Marshals in Zivil an Bord sein.
- Flugannullierungen: Bei terroristischer Bedrohung können US-Behörden ein Landeverbot erlassen. In solchen Fällen haben Passagiere in der Regel keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, es sei denn, diese sorgt nicht für eine angemessene Ersatzbeförderung oder erstattet den Flugpreis.
- Beschränkungen für elektronische Geräte: Einige Geräte wie Radios, TV-Geräte, Funkgeräte, ferngesteuertes Spielzeug und Videogeräte sind an Bord nicht zugelassen und müssen ausgeschaltet sein. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist während des Fluges verboten. Auf bestimmten Flügen können auch größere elektronische Geräte als Handys verboten sein.
ESTA und Visum: Was ist zu beachten?
Für viele Reisende, auch solche mit Epilepsie, ist die Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) mit einer ESTA-Genehmigung möglich. Bei der Beantragung einer ESTA müssen verschiedene Fragen beantwortet werden, darunter auch solche zum Gesundheitszustand. Hier ist es wichtig, ehrlich und korrekt zu antworten.
- Krankheiten bei ESTA angeben? Die Frage, ob Epilepsie bei der ESTA-Beantragung angegeben werden muss, ist nicht eindeutig zu beantworten. Da es sich nicht um eine ansteckende Krankheit handelt, ist eine Angabe unter Umständen nicht erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich vorab genau zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.
- Visum bei Vorerkrankungen: Es ist wichtig zu wissen, dass bestimmte Vorerkrankungen die Notwendigkeit eines Visums anstelle einer ESTA-Genehmigung bedingen können. Im Zweifelsfall sollte man sich bei der US-Botschaft oder einem Konsulat erkundigen.
- Visa-Interview: Im Rahmen eines Visa-Interviews kann der Beamte Fragen zum Hintergrund der Reise, zur Dauer des Aufenthalts, zu Verwandten in den USA und zum Beruf stellen.
Medikamente und Epilepsie-Ausweis
Die Mitnahme von Medikamenten ist ein wichtiger Aspekt bei der Reisevorbereitung für Menschen mit Epilepsie. Hier sind einige Punkte zu beachten:
- Ärztliche Bescheinigung: Eine Bescheinigung des Arztes, dass die mitgenommenen Medikamente für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist empfehlenswert. Obwohl sie möglicherweise nicht immer verlangt wird, kann sie bei Kontrollen hilfreich sein.
- Epi-Ausweis: Ein Epilepsie-Ausweis mit Angaben zu Medikamenten und Krankheit, idealerweise auch auf Englisch, ist für Notfälle sehr wichtig.
- Flüssige Medikamente: Flüssige Medikamente dürfen auch in einer Menge mitgeführt werden, die die übliche Beschränkung von 100 ml übersteigt, wenn dies für den Flug notwendig ist. Auch hierfür ist ein ärztliches Schreiben erforderlich. Die Sicherheitsbeamten sollten beim Check-in über das Medikament informiert werden.
- Einfuhrbestimmungen: Die Food and Drug Administration (FDA) ist für die Bestimmungen zur Medikamenteneinfuhr in die USA zuständig. Nicht alle verschreibungspflichtigen Medikamente können ohne Weiteres eingeführt werden. Es ist ratsam, sich vorab genau zu informieren, welche Medikamente erlaubt sind und welche nicht.
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sollte nur die Menge mitgeführt werden, die für die geplante Aufenthaltsdauer angemessen ist.
Verhalten während des Fluges
Auch während des Fluges gibt es einige Dinge, die Menschen mit Epilepsie beachten sollten, um ihr Wohlbefinden zu gewährleisten:
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- Flugtauglichkeit: Vor Antritt der Reise sollte man sich bei seinem Hausarzt oder den Vertrauensärzten der Fluggesellschaft erkundigen, ob man flugtauglich ist. Dies gilt besonders bei Epilepsie.
- Bewegung: Längeres Sitzen kann die Durchblutung beeinträchtigen. Regelmäßige Bewegung der Zehen, Stützstrümpfe und gelegentliches Aufstehen und Umhergehen in der Kabine können helfen, das Anschwellen der Unterschenkel zu verhindern und der Gefahr einer Thrombose vorzubeugen.
- Entspannung: Die Sitzhaltung sollte entspannt sein, um Verspannungen im Nacken- und Rückenbereich zu vermeiden.
- Flüssigkeitszufuhr: Die trockene Kabinenluft kann die Schleimhäute austrocknen. Ausreichende Flüssigkeitszufuhr in Form von Mineralwasser oder Säften ist wichtig. Kaffee und Tee sollten vermieden werden, da sie entwässernd wirken.
- Ernährung: Man sollte nur essen, wenn man wirklich Hunger hat und dann möglichst frische Sachen wie Obst und Salate bevorzugen.
- Kleidung: Die Kleidung sollte locker und weit sein, um die Durchblutung nicht zu behindern. Der Zwiebel-Look ermöglicht es, sich je nach Bedarf anzupassen.
- Handgepäck: Ins Handgepäck gehören Nasenspray und ein Mittel gegen Luftkrankheit.
Weitere wichtige Hinweise
- Reiseversicherung: Eine umfassende Reiseversicherung, die auch bei vorzeitiger Wehen im Ausland greift, ist ratsam.
- Alkohol: Der Genuss von alkoholischen Getränken während des Fluges ist grundsätzlich nur gestattet, wenn diese von der Servicemannschaft serviert wurden. In Flugzeugen amerikanischer Gesellschaften wird Alkohol nur an Personen ab 21 Jahren ausgeschenkt.
- Rauchverbot: Auf Linienflügen nach und ab USA darf nicht mehr geraucht werden.
Haftung bei Unfällen
Im Falle eines Unfalls an Bord eines Flugzeuges oder beim Ein- und Aussteigen, der den Tod oder eine Körperverletzung eines Fluggastes zur Folge hat, haften die Luftfahrtunternehmen im Rahmen des Montrealer Abkommens. Die Haftung ist bis zu einer bestimmten Summe begrenzt.
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