Die COVID-19-Pandemie hat viele Fragen aufgeworfen, insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen wie Epilepsie. Dieser Artikel soll umfassend über die Zusammenhänge zwischen Epilepsie und der Corona-Impfung informieren und Unsicherheiten beseitigen.
Einführung
Seit Dezember 2020 sind Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügbar. Diese Impfstoffe bieten einen hohen Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung. Viele Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen sind jedoch unsicher, ob sie sich impfen lassen sollen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Epilepsie und Impfungen - Allgemeine Empfehlungen
Grundsätzlich sollten Menschen mit Epilepsie alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen erhalten. Die STIKO stuft Epilepsie nicht als generelle Kontraindikation für Impfungen ein. Es gibt keine Hinweise darauf, dass für Menschen mit Epilepsie bei einer Impfung gegen das Coronavirus die Risiken erhöht sind. Nach aktuellem Kenntnisstand sind Epilepsiepatienten durch eine COVID-19-Erkrankung nicht stärker gefährdet als Gesunde.
Fieber und Anfälle nach Impfungen
Wie bei jeder fiebrigen Erkrankung (z.B. Bronchitis, Blasenentzündung) besteht bei einigen Menschen mit Epilepsie die Gefahr, dass Anfälle vermehrt auftreten. Impfungen allgemein und auch mit Corona-Impfstoffen können zu einer leichten Entzündungsreaktion mit Auftreten von Fieber führen. In Einzelfällen könnte es in der Fieberphase zu vermehrten Anfällen kommen.
Was tun bei Impffieber?
- Fiebersenkende Medikamente: Bei „Impffieber“ frühzeitig ein fiebersenkendes Medikament wie Paracetamol einnehmen.
- Hausmittel: Nutzen Sie auch Hausmittel zum Fiebersenken wie Wadenwickel. Achtung, nur bei warmen Füßen und Händen anwenden! Bei Erwachsenen und Jugendlichen Tücher mit kühlem Leitungswasser (16-20°C) anfeuchten und diese enganliegend um die Waden (zwischen Knöchel und Knie) des Fieberpatienten wickeln. Der Körper kühlt dann langsam runter. Sobald der Wickel warm ist, erneuern Sie ihn.
- Rücksprache mit dem Arzt: Wenn bei Ihnen eine Anfallszunahme durch Fieber bekannt ist und Paracetamol nicht zur Verfügung steht, dann ist es wahrscheinlich besser, hohes Fieber ggf auch mit Ibuprofen zu senken als gar nicht. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt oder rufen Sie in der Spezialambulanz an.
- Infektionsprophylaxe: Wenn beim einzelnen Patienten eine deutliche Anfallszunahme durch Fieber bekannt ist, sollte besonders gewissenhaft auf die Infektionsprophylaxe geachtet werden.
Corona-Impfung und Epilepsie: Spezifische Aspekte
Eine Impfung gegen das Corona-Virus ist für Menschen mit Epilepsie sehr sinnvoll. Der Wirkstoff ist sicher und wirksam. In seltenen Fällen kann es bei Menschen mit schweren Epilepsien als Impfreaktion eine Anfallshäufung geben. In Einzelfällen sollte evtl. auf eine Impfung verzichtet werden.
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Besondere Situationen:
- Immunschwäche: Ausnahmen von der generellen Impfempfehlung können bei einer bestehenden Immunschwäche oder bei einer Behandlung, die die Immunantwort vermindert, bestehen. Hierzu zählen als Medikamente insbesondere Corticosteroide (z.B. Prednisolon), Azathioprin oder auch monoklonale Antikörper wie Rituximab, die bei frühkindlichen und immunologisch bedingten Epilepsien eingesetzt werden, ferner Everolimus, das zur Behandlung bei einer Epilepsie bedingt durch Tuberöse Sklerose eingesetzt wird.
- Allergien: Ferner enthalten die Coronavirus-Impfstoffe Inhaltsstoffe, gegen die eine Allergie bestehen kann. Wenn bei Ihnen Allergien bekannt sind, so besprechen Sie mit dem die Impfung durchführenden Arzt, ob bei Ihnen bekannte Allergene im Impfstoff enthalten sind und ob ggf. ein Impfstoff gewählt werden kann, der diese nicht enthält.
Vorgehensweise bei Unsicherheit:
Wenn Sie immunsuppressiv behandelt werden, so besprechen Sie mit Ihrem Arzt vor der Impfung, ob diese dennoch für Sie sinnvoll ist. Wenn bei Ihnen früher im Rahmen von Infekten oder Impfungen epileptische Anfälle ausgelöst wurden, so besprechen Sie mit Ihrem sie betreuenden Arzt, ob Sie für drei Tage prophylaktisch ein fiebersenkendes Medikament bei Durchführung einer Impfung einnehmen sollten (z.B. Paracetamol) oder ob Sie vorübergehend die antikonvulsive Medikation erhöhen sollten.
Anfallshäufung und COVID-19
Epileptische Anfälle können das Symptom einer COVID-19-Erkrankung sein, das zur Erstvorstellung der Patientinnen in einer Notaufnahme führt. In einer Untersuchung von allen über einen Zeitraum von 2 Wochen hospitalisierten COVID-19-Patientinnen im Iran, hatte in 45 von 5872 Fällen (0,8 %) ein epileptischer Anfall zur Aufnahme in das Krankenhaus geführt. Nur 9 % dieser COVID-19-Patient*innen mit epileptischen Anfällen hatten eine Anamnese von Epilepsie.
Neurologische Manifestationen bei COVID-19:
Neurologische Symptome und Manifestationen werden bei Patient*innen mit COVID-19 in verschiedenen Arbeiten in unterschiedlicher Häufigkeit, je nach Studie zwischen 3,5-84 %, gefunden. Die berichteten neurologischen Manifestationen umfassen Enzephalopathie, Geruchs- und Geschmacksstörung, Kopfschmerzen, zerebrovaskuläre Erkrankungen wie ischämischer Schlaganfall, intrazerebrale Blutungen und zerebrale Sinusvenenthrombosen, epileptische Anfälle, hypoxische Hirnschädigung sowie para-/postinfektiöse Syndrome wie Guillain-Barré-Syndrom, akute disseminierte Enzephalomyelitis (ADEM) und akute nekrotisierende Enzephalopathie.
Epileptische Anfälle als COVID-19-Symptom:
In der bislang größten Untersuchung zu neurologischen Manifestationen bei COVID-19 von Frontera et al. fanden sich epileptische Anfälle bei 74 von 4491 Patientinnen (1,6 %) und stellten damit nach Enzephalopathie und Schlaganfällen die dritthäufigste neurologische Manifestation dar. Bei 34 der 74 Patientinnen (46 %) war bislang keine Diagnose einer Epilepsieerkrankung bekannt gewesen.
COVID-19 und Krampfanfälle: Ergebnisse einer Studie
Im Anschluss an COVID-19 kommt es häufiger zu Krampfanfällen oder einer Epilepsie als nach einer Grippe. Dies kam in einer Analyse von elektronischen Krankenakten heraus. Kinder waren nach der Publikation in Neurology (2022; DOI: 10.1212/WNL.0000000000201595) häufiger betroffen als Erwachsene und ambulante Patienten häufiger als hospitalisierte Patienten.
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Wichtige Erkenntnisse:
- In den ersten 6 Monaten nach der Diagnose von COVID-19 wurden 0,81 % der Patienten wegen Krampfanfällen behandelt, während 0,30 % eine Epilepsiediagnose erhielten.
- Diese Ereignisse waren häufiger als bei Grippepatienten (0,51 % Krampfanfälle, 0,17 % Epilepsie).
- Kinder waren häufiger betroffen als Erwachsene.
- Ambulante Patienten erkrankten häufiger an Krampfanfällen und manifesten Epilepsien als hospitalisierte Patienten.
Umgang mit der Epilepsie-Erkrankung während der Pandemie
Was ist zu beachten, wenn Sie nicht anfallsfrei sind?
Wenn bei Ihnen trotz regelmäßiger Medikamenteneinnahme gelegentlich Anfälle auftreten, vermeiden Sie, dass Sie unnötigerweise in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses gebracht werden, wenn Sie einen üblichen Anfall ohne Verletzung und mit für Sie normal rascher Erholung gehabt haben. Vermeiden Sie Aufenthalte in der Öffentlichkeit ohne eine informierte Begleitperson, die Augenzeugen oder Rettungssanitäter über Ihre Epilepsie informieren könnte. Falls vorhanden, nehmen sie Ihren Epilepsie-Ausweis mit.
Medikamentenversorgung sicherstellen:
Viele Betroffene wissen aus eigener Erfahrung, dass es schon vor Beginn der Corona-Epidemie gehäuft Lieferschwierigkeiten für Epilepsie-Medikamente gab. Es ist vorstellbar, dass diese Probleme in den nächsten Wochen und Monaten zunehmen könnten.
Verhaltensmaßnahmen bei COVID-19-Symptomen:
Die meisten Menschen mit Covid-19-Infektion haben nur milde Symptome. Eine spezielle oder gar stationäre Behandlung ist nur selten nötig. Achten Sie auf ausreichend Schlaf sowie Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr. Besprechen Sie mit Ihrem Neurologen, ob bei Ihnen eine Notfallmedikation sinnvoll ist, und wann diese gegebenenfalls eingenommen werden sollte. Bitte informieren Sie die behandelnden Ärzte über Ihre Epilepsie und die genaue Medikamenteneinnahme. Haben Sie am besten immer einen Medikamentenplan und - falls vorhanden - einen Arztbericht zur Hand. Wegen möglicher Arzneimittel-Wechselwirkungen (verschiedene Medikamente beeinflussen sich gegenseitig) muss Ihre Medikation den Behandlern bekannt sein.
Verhaltensmaßnahmen bei Erkältungssymptomen:
Sie leiden aktuell an Husten/Schnupfen und/oder Fieber. Bitte kommen sie deshalb nicht in unsere Ambulanz. Rufen Sie uns an und teilen uns die Fax-Nummer Ihrer Apotheke mit. Wir faxen dann das Rezept direkt dorthin. Dort können Sie die Medikamente abholen (lassen).
Dringender Behandlungsbedarf (z.B. Anfallshäufung):
Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf. Wir klären dann, ob Sie in die Ambulanz kommen können. Wir bieten auch eine Video-Sprechstunde an. Um bei dringendem Bedarf eine Beratung durchführen zu können, ohne dass Sie in unsere Ambulanz in Alsterdorf kommen müssen, haben wir eine Video-Sprechstunde eingerichtet. Sie müssen ein Mobiltelefon mit freigeschalteter Front-Kamera oder einen Desktop-/Laptop-/Notepad-PC mit Kamera benutzen, wie beim Skypen oder Videotelefonie über z.B. Bitte halten Sie Ihre Versichertenkarte und Personalausweis bereit, damit wir aus Datenschutzgründen Ihre Identität überprüfen können.
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Immunsuppressive Behandlung:
Inwieweit eine immunschwächende Behandlung das Risiko, sich mit SARS-CoV2 Viren anzustecken, erhöht oder möglicherweise dann zu einem schwereren Krankheitsverlauf führt, ist nicht genau bekannt. Mit einem erhöhten Risiko muss jedoch gerechnet werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sollte eine immunschwächende Behandlung meist wie geplant fortgesetzt werden. Ob es sinnvoll sein könnte, diese Therapie vorübergehend auszusetzen oder die Dosis zu verringern, muss ganz individuell für den einzelnen Patienten mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Bitte ändern Sie die Medikation nicht eigenmächtig. Grundsätzlich sollten Sie jedoch ganz besonders auf Handhygiene achten (mit Seife waschen oder mit >60% Alkohol desinfizieren). Fassen Sie Gegenstände, die viele andere Menschen berühren (Türklinken, Geländer, Haltegriffe, Einkaufswagen), möglichst nur mit einem Papiertuch an. Meiden Sie die körperliche Nähe zu anderen Menschen („social-distancing“). Isolieren Sie sich so gut wie möglich selber und vermeiden Sie Kontakte von Angesicht-zu-Angesicht mit weniger als 1,5 m Abstand.
Schwangere:
Nach den derzeitigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise, dass Schwangere durch das SARS-CoV2-Virus stärker gefährdet sind als die Allgemeinbevölkerung. Auch eine Übertragung des Virus von der Mutter auf das Kind ist bisher nicht belegt worden. Allerdings gibt es noch kaum Berichte über den Verlauf bei einer Infektion in den ersten beiden Dritteln der Schwangerschaft. Da Schwangere einer jüngeren Altersgruppe angehören, wird im Falle einer Ansteckung erwartet, dass in den meisten Fällen keine schweren Symptome auftreten. Bitte achten Sie besonders auf Händehygiene und „social-distancing“, also Abstand zu anderen Menschen halten.
Impfschäden: Einzelfälle und staatliche Entschädigung
Impfschäden sind Einzelfälle, die aber für die Betroffenen gravierende Folgen haben können. Etwa 0,02 Prozent der Menschen mit einer Corona-Impfung haben dauerhafte Beschwerden, beziehungsweise schwere Nebenwirkungen - bis hin zu bleibenden Schäden, so die Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts, das solche Meldungen registriert. Bei öffentlich empfohlenen Impfungen - wie der Corona-Impfung - ist eigentlich der Staat für die Versorgung zuständig, wenn ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden eintritt.
Entschädigung bei Impfschäden:
Die Entschädigung reicht von der Übernahme von Heil- und Krankenbehandlungen über Rehabilitationsleistungen bis hin zu einer monatlichen Rentenzahlung. Zuständig sind die Versorgungsämter. Aber auch hier muss bei einem Antrag die Kausalität, also der Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden, belegt sein.
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