Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Die Prävalenz von Epilepsie bei Menschen mit Intelligenzminderung ist deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Während in der Gesamtbevölkerung etwa 0,7 % von Epilepsie betroffen sind, kann die Prävalenz bei intelligenzgeminderten Menschen bis zu 20-fach höher liegen. Dieser Artikel beleuchtet den komplexen Zusammenhang zwischen Epilepsie und Intelligenz, wobei sowohl die Ursachen für die erhöhte Prävalenz als auch die Auswirkungen von Epilepsie und ihrer Behandlung auf die kognitiven Fähigkeiten von Menschen mit Intelligenzminderung betrachtet werden.
Erhöhte Epilepsieprävalenz bei Intelligenzminderung
Mit zunehmender Ausprägung der geistigen Behinderung und zusätzlichen motorischen Störungen steigt die Prävalenz von Epilepsie weiter an. So findet sich bei etwa der Hälfte aller Menschen mit geistiger Behinderung und "Cerebralparese" eine Epilepsie. Die Ursachen für diese erhöhte Prävalenz sind vielfältig. Häufig liegt der Epilepsie eine Hirnschädigung oder Hirnentwicklungsstörung zugrunde, die auch für die Intelligenzminderung verantwortlich ist. Genetische Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle, da bestimmte genetische Syndrome sowohl mit Epilepsie als auch mit Intelligenzminderung assoziiert sind.
Diagnostik von Epilepsie bei Intelligenzminderung
Auch bei geistig behinderten Menschen bildet eine möglichst genaue Diagnose der Anfälle und des Epilepsiesyndroms die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie. Die Diagnostik von Epilepsie bei Menschen mit Intelligenzminderung kann jedoch eine Herausforderung darstellen. Gerade bei der Erhebung der Anamnese und Anfallsbeschreibung ist man in besonderem Maße auf Informationen von anderen Personen (z.B. Angehörige, Betreuer) sowie gegebenenfalls weitere Quellen (z.B. Videoaufnahmen, Anfallskalender) angewiesen. So lässt sich eine Aura oft nur indirekt durch fremdanamnestisch beschriebene Verhaltensänderungen vor Beginn der eigentlichen Anfallssymptomatik diagnostizieren. Bei schwer mehrfachbehinderten Patienten bereitet nicht selten die Differenzialdiagnose zwischen epileptischen und nichtepileptischen anfallsartigen Störungen (z.B. Verhaltensstereotypien, autistisches Verhalten, Hyperkinesen, extrapyramidale Dyskinesien, dissoziative Anfälle, Muskelspasmen, Tics, Synkopen) erhebliche Schwierigkeiten, auch bei Patienten, bei denen eine Epilepsie gesichert ist. Fast immer ist hier eine Videoaufzeichnung hilfreich, heutzutage über Smartphone überall möglich. Oft ist eine stationäre Abklärung, gegebenenfalls mit Video-EEG-Ableitung, nicht zu umgehen, die aber bei Menschen mit Behinderung komplizierter durchzuführen ist, weil die Mitarbeit manchmal schwierig ist.
Bei jeder Epilepsie-Erstdiagnose, bei der eine symptomatische Genese zu vermuten ist, ist eine bildgebende Untersuchung erforderlich, heutzutage ein kraniales Kernspintomogramm (cMRT), das oft nur in Narkose möglich ist, um sowohl Ätiologie der Epilepsie, aber auch der Behinderung zu klären. Eine kraniale Computertomographie ist nicht ausreichend, es sei denn, man kennt einen genetischen Defekt als Ursache der Epilepsie (Trisomie 21, Dravet-Syndrom). Dann kann man unter Umständen den Aufwand der MRT-Untersuchung in Narkose vermeiden. Beim cMRT geht es zum einen um die Erfassung einer neurochirurgisch behandelbaren Läsion, zum anderen um den Nachweis einer genetisch determinierten Grunderkrankung (z.B. tuberöse Sklerose, subkortikale bandförmige Heterotopie ["Double Cortex"-Syndrom]), die für die genetische Beratung der Angehörigen von Bedeutung sein kann. Dieser Aspekt ist für viele früher pauschal unter dem Begriff der „frühkindlichen Hirnschädigung“ subsumierte Ätiologien wichtig, bei denen sich heute mithilfe genetischer Untersuchungen spezifische Syndrome identifizieren lassen. Der Begriff frühkindliche Hirnschädigung ist nicht akzeptabel, selbst wenn die Anamnese und die Bildgebung diese These bestärken. Eine präzise Einordnung des Schädigungszeitpunktes (prä-, peri-, postnatal) und die Art der Schädigung (Blutung, Asphyxie, Trauma) sollte festgelegt werden können, mit cMRT und Anamnese sowie Daten aus dem Geburtspass (z.B. APGAR).
Therapie von Epilepsie bei Intelligenzminderung
Für die Behandlung von an Epilepsie erkrankten Menschen gelten zwar grundsätzlich die gleichen Prinzipien, gleichgültig ob sie zusätzlich intelligenzgemindert sind oder nicht. Trotzdem bringt die Therapie von Menschen mit geistiger Behinderung einige Besonderheiten mit sich, auf die es zu achten gilt. Dabei gilt, dass Menschen mit Intelligenzminderung Antiepileptika anders, manchmal auch schlechter vertragen; ein gutes Beispiel dafür ist Levetiracetam, das in dieser Gruppe von Betroffenen deutlich häufiger zu Verhaltensauffälligkeiten führt.
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Zur Behandlung der Epilepsie gehören auch und gerade bei geistig behinderten Patienten nichtmedikamentöse Maßnahmen, (z.B. Tagesstrukturierung, Regulierung des Schlaf-Wach-Rhythmus) sowie Maßnahmen, die anfallsbedingten Schaden verhüten sollen. Dies betrifft besonders den Umgang mit Sturzgefahr im Rahmen von Anfällen. Welche Vorkehrungen notwendig sind, hängt von verschiedenen Faktoren (z.B. Sturzablauf, frühere Verletzungsmuster, vorübergehende Gefährdung - etwa im Rahmen einer medikamentösen Umstellung - oder Gefährdung auf unbestimmte Zeit) ab. Als suffizienter Kopfschutz hat sich ein handelsüblicher Eishockeyhelm erwiesen, allerdings ist auch hiermit kein vollständiger Schutz gegenüber beispielsweise Gesichtsverletzungen zu gewährleisten. Manchmal ist eine vorübergehende Rollstuhlbenutzung in Zeiten hoher Sturzgefährdung nicht zu vermeiden. In jedem Fall ist das individuelle Vorgehen mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen oder Betreuern eingehend zu erörtern und sollte aus juristischen Gründen schriftlich fixiert werden. Flackerlicht als reflektorischer Auslöser von Anfällen spielt in dieser Gruppe von Anfallskranken fast keine Rolle mit Ausnahme der Menschen mit Ceroidlipofuszinosen, die bei Einzelblitzen Anfälle bekommen können. Sehr viel häufiger spielt Schreck als Auslöser eine Rolle, besonders bei Menschen mit großen frontalen Läsionen.
Pharmakologische Therapie
Die pharmakologische Therapie der Anfälle unterscheidet sich prinzipiell nicht von der Behandlung von Patienten ohne Intelligenzminderung. Es ist also eine Monotherapie mit dem Ziel der Anfallsfreiheit anzustreben. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass dies erfolgreich möglich und eine Kombinationstherapie bei geistig behinderten Patienten nicht häufiger notwendig ist. Es kommt im Gegenteil nicht selten bereits durch das Absetzen einer Substanz aus einer Kombinationstherapie zu einer Verbesserung der Anfallskontrolle, während sich Nebenwirkungen regelhaft und zum Teil in ungeahntem Maße bessern. Das Absetzen von Barbituraten birgt aber auch Gefahren; nicht nur Anfallszunahme, auch Status epilepticus und Psychosen treten auf.
Bei der Substanzauswahl ist zu bedenken, dass einige Antiepileptika bei Patienten mit geistiger Behinderung erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko insbesondere psychiatrischer Nebenwirkungen bergen, wobei diese häufiger in Kombinationstherapie zu beobachten sind und selbstverständlich keine Kontraindikation darstellen, sondern zu vermehrter Aufmerksamkeit beim Einsatz der jeweiligen Substanz Anlass geben sollten. Keine antiepileptische Substanz sollte prinzipiell ausgeschlossen werden. Lamotrigin scheint gelegentlich eher positive Begleiterscheinungen (z.B. vermehrte Wachheit, Stimmungsstabilisierung, Antriebsvermehrung) zu zeigen, und zwar auch unabhängig vom Effekt gegen die Anfälle. Levetiracetam ist zwar pharmakologisch günstig und effektiv, aber eben oft mit Verhaltensstörungen assoziiert bei Menschen, nicht nur bei solchen, die schon vor der Gabe von Levetiracetam verhaltensauffällig waren. Topiramat ist sehr effektiv, die kognitiven Einschränkungen aber sind in der Gruppe von Menschen mit Behinderung schwerer erfassbar und nur über gute Fremdbeobachtung klärbar. Pregabalin hat in dieser Gruppe von Patienten keine besondere Stellung.
Aus einer Untersuchung zur Langzeit-Retention von Antiepileptika bei Menschen mit Epilepsie und Behinderung weiß man, dass Oxcarbazepin das Antiepileptikum mit der höchsten Retention, also der Kombinationsquote aus Wirksamkeit und Verträglichkeit, sein soll.
Einigen Patienten, insbesondere mit schweren Mehrfachbehinderungen, ist es nicht möglich, Tabletten oder Kapseln zu schlucken. Hier muss frühzeitig an andere Applikationsformen gedacht werden, vor allem Tropfen oder Säfte, auch wenn diese zum Teil deutlich teurer sind. Retard-Tabletten lassen sich in der Regel in Wasser auflösen. Auf diese Weise bleibt im Gegensatz zum Zermörsern die Mikroverkapselung des Wirkstoffs und damit der Retardcharakter des Medikaments erhalten. Antiepileptika, die weder als Tropfen oder Saft verfügbar sind noch in Wasser gelöst werden können, müssen zermörsert werden (Clobazam, Gabapentin, Felbamat, Methosuximid, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Sultiam, Tiagabin und Topiramat); Substanzen, die man als Lösung oder Saft zur Verfügung hat, sind hier besonders günstig (z.B. Lamotrigin, Carbamazepin, Oxcarbazepin, Ethosuximid, Levetiracetam, Lacosamid).
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Beim Aufdosieren eines Antiepileptikums ist daran zu erinnern, dass zum einen die Überdosierungsgrenze bei geistig oder körperlich behinderten Menschen aufgrund ihrer Hirnschädigung schon bei Serumkonzentrationen erreicht sein kann, die man bei der Behandlung nichtbehinderter Patienten als in der Regel noch gut verträglich erlebt hat. Zum anderen kann sich eine beginnende Überdosierung durch eine unspezifisch erscheinende Zunahme einer vorbestehenden motorischen Störung, eine zunehmende Verlangsamung oder auch eine Änderung des Verhaltens (z.B. Rückzug, Änderung von Schlaf-Wach-Rhythmus oder Ernährungsgewohnheiten, Umtriebigkeit, Reizbarkeit, Inkontinenz) bemerkbar machen, ohne dass die sonst üblichen ZNS-Symptome wie Ataxie, Blickrichtungsnystagmus, Müdigkeit nachzuweisen wären. Gefragt sind hier neben sorgfältiger Beobachtung auch ausreichende Informationen über das gesamte Behinderungsbild des Patienten. Tagesschwankungen, die unabhängig von der gerade eingesetzten Medikation bestehen, sind zu berücksichtigen und nicht vorschnell als vermeintliche Medikamenten-bedingte Verschlechterung zu deuten. In solchen Situationen können im ambulanten Bereich zum Beispiel Einschätzungen von Mitarbeitern aus der Werkstatt für Behinderte, im stationären Bereich aus den Abteilungen der Ergotherapie oder der Krankengymnastik neben denen von Eltern und Betreuern und Pflegepersonal sehr nützlich sein. Fremdbeobachtung und -einschätzung sind umso wertvoller, je weniger der Patient selbst in der Lage ist, seine Befindlichkeit einzuschätzen und sie insbesondere auch in ausreichendem Maße mitzuteilen. Sind auch verlässliche Fremdinformationen nicht ausreichend zu erhalten, ist man bisweilen mehr auf eine Serumspiegelkontrolle angewiesen als bei nichtbehinderten Patienten, um zumindest orientierend eine Einschätzung zu bekommen.
Patienten mit geistiger und insbesondere zusätzlicher körperlicher Behinderung sind wegen des häufigeren Bewegungsmangels oder einer Immobilisierung und oft verminderter Sonnenexposition besonders gefährdet, eine Antiepileptika-induzierte Osteoporose zu entwickeln. Regelmäßige Kontrollen von alkalischer Phosphatase (nicht zuverlässig in der Früherfassung) und Serum-Calcium bzw. der Serumspiegel von 25-OH- und 1,25-OH-Vitamin-D3 (zuverlässiger, aber teurer) und eine frühzeitige Vitamin-D-Substitution sind angezeigt. Allerdings ist nur eine DXA-Knochendichtemessung sicher in der Frage einer beginnenden Osteoporose, wird aber nur dann von den Krankenversicherungen erstattet, wenn ein Ereignis eingetreten ist, das eine Osteoporose vermuten lässt (z.B. Fraktur nach einem harmlosen Sturz).
Kosmetisch störende Nebenwirkungen wie etwa einen Hirsutismus oder eine Adipositas können einen Patienten, der nicht selten durch seine Behinderung bereits stigmatisiert ist, zusätzlich sehr belasten, auch wenn er es nicht immer angemessen zu äußern vermag. Mit einem nichtbehinderten Patienten kann man gemeinsam entscheiden, welche unerwünschten Wirkungen er angesichts eines eventuellen therapeutischen Erfolges hinzunehmen bereit ist (lang- oder kurzfristig schädigende oder bedrohliche Wirkungen stehen selbstverständlich nicht zur Disposition). Bei einem u.a. in seiner Kommunikation behinderten Patienten muss der Arzt zusammen mit den betreuenden Personen diese Entscheidung unter sorgfältigem Abwägen von Nutzen und Risiken treffen.
Bei einer zunehmenden Verhaltensauffälligkeit oder kognitiven Einschränkung unter der Aufdosierung eines Antiepileptikums ist differenzialdiagnostisch auch ein non-konvulsiver Status epilepticus zu erwägen, der nicht notwendigerweise mit der bei dem Patienten bekannten Anfallssymptomatik einhergehen muss. In diesen Fällen ist eine Video-EEG-Ableitung notwendig, sofern nicht möglich oder nicht verfügbar, ist auch an die einmalige probatorische Gabe eines ausreichend hoch dosierten Benzodiazepins zu denken. Natürlich sind auch andere Ursachen in die differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einzubeziehen (z.B. sub- oder epidurales Hämatom nach länger zurückliegendem Sturz, metabolische Störungen, Komedikation). Psychiatrische Komorbidität ist bei Menschen mit Epilepsien häufig, besonders depressive Störungen. Besondere Probleme bei geistig behinderten Menschen sind deren Verhaltensstörungen und deren Entwicklung zu psychotischen Symptomen, oft in Verbindung mit Anfällen. Man sollte in jedem Fall antidepressiv oder antipsychotisch therapieren, wenn eine Indikation vorliegt; die „anfallsfördernde“ Wirkung von Antidepressiva und Antipsychotika ist bei den meisten Neuroleptika und Antidepressiva als sehr gering einzuschätzen. Dagegen ist der Nutzen hoch.
Nicht-medikamentöse Therapie
Zur Behandlung der Epilepsie gehören auch und gerade bei geistig behinderten Patienten nichtmedikamentöse Maßnahmen, (z.B. Tagesstrukturierung, Regulierung des Schlaf-Wach-Rhythmus) sowie Maßnahmen, die anfallsbedingten Schaden verhüten sollen.
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Auswirkungen von Epilepsie und Antiepileptika auf die Kognition
Epilepsie kann sich auf unterschiedliche Weise auf die kognitiven Fähigkeiten auswirken. Wiederkehrende epileptische Anfälle können die Verarbeitung von Reizen im Gehirn verlangsamen und den Intelligenzquotienten negativ beeinflussen. Die der Epilepsie zugrunde liegende Hirnschädigung oder Hirnentwicklungsstörung selbst und die für eine bestmögliche Anfallskontrolle eventuell notwendige Kombination von Antiepileptika können das Risiko des Auftretens von Nebenwirkungen erhöhen. Diese sind bei Menschen mit Behinderung viel schwieriger erfassbar als bei gesunden. Dabei geht es nicht nur um ZNS-typische Nebenwirkungen wie Schwindel, Doppeltsehen, Ataxie und Müdigkeit, sondern auch um psychische und kognitive Nebenwirkungen.
Patienten mit Epilepsie leiden häufig an kognitiven Einschränkungen. Zu den wichtigsten Ursachen zählen strukturelle Läsionen, klinische und demografische Faktoren und nicht zuletzt die eingesetzten Antiepileptika. An der Entwicklung und Progression kognitiver Defizite sind intrinsische wie extrinsische Faktoren beteiligt, von denen sich manche bei rechtzeitiger Kenntnis günstig beeinflussen lassen. Dazu gehören die Technik der Epilepsiechirurgie sowie die Wahl des richtigen Medikamentes. Die Medikamentengesamtlast spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle und lässt sich durch den Einsatz beziehungsweise die Kombination von Wirkstoffen mit günstigerem Nebenwirkungsprofil verringern.
Kognitive Profile bei Epilepsie
Die Arbeitsgruppe von Bruce Hermann analysierte kognitive Profile bei 96 Patienten mit Temporallappenepilepsien und 82 gesunden Kontrollen mittels Clusteranalyse. Dabei konnten bei den Temporallappenepilepsiepatienten drei Cluster entsprechend unterschiedlichen kognitiven Phänotypen identifiziert werden. Der erste Cluster umfasste fast 50 % der Patienten und wies nur minimale kognitive Beeinträchtigungen auf. Im zweiten Cluster befanden sich knapp 25 % der Patienten. Diese litten an isolierten Gedächtnisstörungen. Die übrigen 25% der Patienten bildeten den dritten Cluster und zeigten Beeinträchtigungen von Gedächtnis, Exekutivfunktionen und psychomotorischer Geschwindigkeit, also in unterschiedlichen kognitiven Domänen. Die kognitiven Beeinträchtigungen korrelierten mit dem Alter, in dem sich die Epilepsie manifestierte. Je früher die Epilepsie auftrat, desto höher war die Wahrscheinlichkeit, Beeinträchtigungen in allen kognitiven Domänen zu haben. Weitere negative prädiktive Faktoren für kognitive Beeinträchtigungen waren die Erkrankungsdauer und die Zahl der eingenommenen Antiepileptika. Zudem konnte auch erstmals eine Korrelation zwischen kognitiven Beeinträchtigungen und neuroanatomischen Veränderungen in der hochauflösenden Magnetresonanztomographie nachgewiesen werden.
Die Arbeitsgruppe von Bruce Hermann untersuchte kognitive Profile auch bei idiopathisch generalisierten Epilepsien. Dazu wurden 138 Kinder und Jugendliche mit neu diagnostizierter Epilepsie im Alter von 8‐18 Jahren mit 94 gesunden Kontrollen verglichen. Mittels Clusteranalyse konnten 3 kognitive Phänotypen identifiziert werden. Cluster 1 umfasste 44 % der Patienten. Diese verfügten über ähnliche kognitive Eigenschaften wie die Kinder und Jugendlichen aus der Kontrollgruppe. Weitere 44 % der Patienten wurden Cluster 2 zugeordnet und zeigten milde Beeinträchtigungen in unterschiedlichen kognitiven Domänen. Cluster 3 umfasste schließlich 12% der Patienten, bei denen sich Beeinträchtigungen in sämtlichen kognitiven Bereichen feststellen ließen, darunter insbesondere schwere Aufmerksamkeitsstörungen. Während diese 3 kognitiven Phänotypen keine Assoziation mit dem bestehenden Epilepsiesyndrom zeigten, bestand eine signifikante Korrelation mit zunehmenden volumetrischen Veränderungen von kortikalen und subkortikalen Strukturen sowie des Cerebellums in der Magnetresonanztomographie, dem IQ der Eltern und Charakteristika der frühkindlichen Entwicklung.
Einfluss von Antiepileptika auf die Kognition
Einige Antiepileptika können kognitive Nebenwirkungen verursachen. Tabelle 1 zeigt die unter der Therapie mit unterschiedlichen Antiepileptika potenziell beeinträchtigten kognitiven Domänen Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Sprache. Aufmerksamkeitsstörungen wurden für alle Substanzen mit Ausnahme von Lamotrigin, Levetiracetam, Tiagabin und Vigabatrin beschrieben. Clobazam, Phenobarbital, Topiramat und Zonisamid können zu Beeinträchtigungen der Sprache führen. Hingegen ist ein negativer Einfluss auf das Gedächtnis nur für wenige Wirkstoffe (Carbamazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Topiramat und Valproinsäure) beschrieben und wird kontrovers diskutiert.
Helmstaedter und Kollegen verglichen das kognitive Leistungsprofil unter einer Monotherapie mit Carbamazepin und Levetiracetam. Während es bei einer Monotherapie mit Levetiracetam nach 6 Monaten im Vergleich zur Baseline zu Verbesserungen in fast allen kognitiven Domänen kam, war ein derartiger positiver Effekt unter eine Monotherapie mit Carbamazepin nicht zu beobachten. Für die Exekutivfunktionen kam es unter Levetiracetam signifikant häufiger zu Verbesserungen, unter Carbamazepin signifikant häufiger zu Verschlechterungen. In einer weiteren Studie verglichen Helmstaedter und Kollegen die kognitiven Effekte einer Zusatztherapie mit Lacosamid, Lamotrigin und Topirama über einen medianen Beobachtungszeitraum von 32 Wochen. Eine Zusatztherapie mit Topiramat führte in 53 % der Fälle zu einer Verschlechterung der Exekutivfunktionen und in keinem Fall zu einer Verbesserung. Lacosamid und Lamotrigin führten bei 14 % bzw. 27 % der Patienten zu einer Verschlechterung und in 23 % bzw. 27 % der Fälle zu einer Verbesserung der Exekutivfunktionen. Hinsichtlich Gedächtnis, Lebensqualität und Stimmung zeigte sich kein Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Für die klinische Praxis bedeutet dies, dass die synergistischen negativen Effekte von (1) kognitiver Beeinträchtigung durch die Erkrankung per se, (2) zunehmender Drug‐Load unter antiepileptischer Polytherapie, und (3) die Zugabe von Topiramat zu klinisch relevanten kognitiven Einschränkungen führen können.
Bedeutung der neuropsychologischen Testung
Bei neu diagnostizierten Epilepsien sollte - wenn möglich - eine neuropsychologische Testung als Basisdiagnostik vorgenommen werden. Neuropsychologische Methoden haben in der prächirurgischen Diagnostik einen wesentlichen Stellenwert zur Lokalisationsdiagnostik. Mittlerweile wurden sie durch verschiedene funktionelle Verfahren ergänzt, insbesondere durch das fMRT Die Ergebnisse der Arbeiten von Sallie Baxendale zeigen, dass es sich auch bei kognitiven Beeinträchtigungen bei Epilepsie letztlich um ausgedehnte Netzwerkprobleme handelt und kognitive Beeinträchtigungen deshalb zumeist mehrere Domänen erfassen.
Dravet-Syndrom und Intelligenzminderung
Das Dravet-Syndrom (DS) ist eine seltene genetische neurologische Entwicklungsstörung. Die Krankheit beginnt in der Regel im ersten Lebensjahr mit Fieberkrämpfen und entwickelt sich zu einer Kombination aus schwerer, medikamentenresistenter Epilepsie und kognitiven Beeinträchtigungen. Das Risiko eines plötzlichen Todes als Folge eines kardiorespiratorischen Stillstands nach einem epileptischen Anfall (SUDEP) ist besonders hoch. Die genetische Veränderung bei DS kann das Herz und andere vegetative Funktionen beeinträchtigen, dabei ist jedoch das Wechselspiel zwischen den Auswirkungen epileptischer Anfälle und der genetischen Erkrankung bislang ungeklärt.
Schulische Aspekte
Für die Mehrheit der epilepsiekranken Kinder gilt, dass sie eine normale, ihrem Intelligenzniveau angemessene Schullaufbahn durchlaufen können, d. h. dem Besuch einer Regelschule sollte im Allgemeinen nichts im Weg stehen. Für einen Teil der Kinder mit Epilepsien ergibt sich eine zeitweise oder auch dauerhafte Beeinträchtigung der Lernfähigkeit, z. B. in Konzentration und Aufmerksamkeit, im Gedächtnis, im sprachlichen und mathematischen Bereich, in Handlungsplanung, im Arbeitstempo, im praktischen Handeln, im Abstraktionsvermögen. Dies ist abhängig vom Beginn der Epilepsie, von der Ursache der Anfälle, der Anfallsart, der Dauer, der Häufigkeit und Stärke der Anfälle. Werden unter der Einnahme von anfallssuppressiver Medikation (ASM) Verhaltens- oder Lernstörungen beobachtet, so müssen als Erstes Nebenwirkungen abgeklärt bzw. ausgeschlossen werden. Hier sind das genaue Beschreiben und Einordnen, die offene Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern und behandelndem Arzt besonders wichtig für eine erfolgreiche Therapie. Nebenwirkungen beeinflussen nicht die Intelligenz, wohl aber deren Stützfunktionen und damit das schulische Lernen. Oft kann erst nach genauer, langfristiger Beobachtung entschieden werden, ob vereinzelt auftretende Anfälle oder das Vorhandensein von Lern- und Verhaltensauffälligkeiten in Kauf genommen werden müssen. Eine besonders kritische Zeit kann die der medikamentösen Neueinstellung oder Umstellung sein. Hier treten meist Nebenwirkungen wie Verlangsamung, rasche Ermüdbarkeit, Wortfindungsstörungen, Lustlosigkeit auf. Die oftmals eingeräumte Sonderstellung des Kindes in Elternhaus, Kindergarten und Schule, aber auch die unangemessenen Reaktionen des Umfeldes können zu einem Mangel an Selbstständigkeit, Arbeitshaltung, Aufgabenbewusstsein, Durchhaltevermögen, Kritikfähigkeit, Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz u. a. führen - alles wichtige Stützfunktionen der Intelligenz und des Lernens. Hinzu kommen die Unvorhersehbarkeit der Anfälle und die Tatsache, dass diese möglicherweise zu „peinlichen“ oder zumindest ungewohnten Situationen führen.
Berufliche Aspekte
Junge Menschen mit Epilepsie sollten sich bereits frühzeitig - 1 bis 2 Jahre vor Ende der Schulzeit - mit der Berufswahl beschäftigen. Stellen Sie sich gemeinsam mit den Eltern und dem behandelnden Arzt folgende Fragen:
- Sind die Vorstellungen über den späteren Beruf realistisch?
- Werden besondere Stärken, Fähigkeiten und Eignungen beachtet?
- Bestehen neben der Epilepsie weitere Beeinträchtigungen, die die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz erschweren?
- Wie stark könnte ein Anfall im gewünschten Ausbildungsberuf mich und andere gefährden?
Schulabgänger, die nicht anfallsfrei sind, benötigen unbedingt eine spezielle Berufsberatung. Wenn möglich, sollten sie eine Beratung durch einen Sozialarbeiter in einer Epilepsieberatungsstelle oder in einem spezialisierten Epilepsiezentrum wahrnehmen. Auch wenn keine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, besteht die Möglichkeit der Erstausbildung unter beruflichen Rehabilitationsbedingungen mit besonderen Hilfen (z.B.
Eine Berufsbildung unter beruflichen Rehabilitationsbedingungen ist auch möglich, wenn zusätzlich eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt: Werkstätten für behinderte Menschen bieten eine zweijährige Berufsbildungsmaßnahme und die Chance einer anschließenden Eingliederung.
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