Erkrankungen wie Erkältungen, Grippe und Migräne sind häufige Gründe für Arbeitsunfähigkeit. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankungen und geht auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit ein.
Erkältung: Ursachen und Behandlung
Ein unangenehmes Szenario: Der Kopf dröhnt, pocht und schmerzt, und oft kommen noch Gliederschmerzen hinzu. Kopfschmerzen können vielfältige Ursachen haben.
Ursachen von Erkältungskopfschmerzen:
- Fieber: Bei Fieber oder erhöhter Temperatur weiten sich die Blutgefäße im Gehirn, was zu Kopfschmerzen führen kann.
- Schnupfen: Die vermehrte Schleimproduktion kann ebenfalls Kopfschmerzen verursachen, besonders bei einer Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis). Je nachdem, welche Bereiche der Nasennebenhöhlen betroffen sind, entstehen Schmerzen in diesem Gebiet. Bei einer Stirnhöhlenentzündung äußert sich dies in Kopfweh hinter der Stirn, während eine Kieferhöhlenentzündung Beschwerden in Wangen oder Oberkiefer verursacht.
- Husten: Ständiger Hustenreiz bei einer Erkältung kann zu Verspannungen der Muskulatur in Nacken und Rücken führen.
- Zytokine: Es wird angenommen, dass Erkältungskopfschmerzen eine Reaktion des Körpers auf bestimmte körpereigene Eiweiße, sogenannte Zytokine, sind. Diese steuern unter anderem die Immunabwehr bei viralen Infektionen.
Behandlung von Erkältungskopfschmerzen:
- Körperschonung: Vermeiden Sie Anstrengung und schonen Sie Ihren Körper.
- Schmerzmittel/Kombinationspräparate: Präparate mit fiebersenkender Wirkung können helfen. Kombinationspräparate enthalten neben einem Schmerzmittel auch eine abschwellende Substanz.
- Ausreichend trinken: Um die Schleimhäute ausreichend zu befeuchten und die verloren gegangene Flüssigkeit (vermehrtes Schwitzen bei einer Erkältung) auszugleichen, ist es wichtig, viel zu trinken. Wer zu wenig trinkt, erhöht außerdem die Wahrscheinlichkeit für Kopfschmerzen.
- Bewegung an der frischen Luft: Ein kurzer Spaziergang kann bei verspannungsbedingten Kopfschmerzen helfen.
- Ätherische Öle: Ein beliebtes Hausmittel zur Behandlung von Kopfschmerzen ist Pfefferminzöl, das auf Stirn und Schläfe zur Entspannung einmassiert werden kann.
- Inhalieren: Dampfinhalationen mit Kochsalz oder ätherischen Ölen können ebenfalls helfen.
- Warme/kalte Wickel: Ein warmer Wickel im Nacken kann die Muskulatur entspannen, während manche Erkältungsgeplagte einen kalten Lappen auf der Stirn bevorzugen.
Sollten sich die Schmerzen nach einigen Tagen nicht bessern oder an Stärke zunehmen, ist ein Arztbesuch ratsam.
Migräne: Ursachen, Formen und Behandlung
Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die sich durch wiederkehrende, heftige Kopfschmerzattacken äußert, die von weiteren belastenden Symptomen begleitet werden. Rund 10 bis 15 Prozent der Menschen in Deutschland sind betroffen, wobei Frauen häufiger betroffen sind als Männer.
Ursachen der Migräne:
Die genauen Ursachen der Migräne und die zugrunde liegenden Krankheitsmechanismen sind noch nicht vollständig aufgeklärt. Es wird vermutet, dass eine genetische Veranlagung (Prädisposition) eine Rolle spielt, da Migräne oft familiär gehäuft auftritt. Auf Basis dieser genetischen Neigung scheinen im Zusammenspiel mit verschiedenen inneren oder äußeren Faktoren (Triggern) die Migräne-Attacken ausgelöst zu werden.
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- Genetische Veranlagung: Veränderungen (Mutationen) in mehreren Genen erhöhen das Migränerisiko. Manche dieser Gene sind an der Regulierung der neurologischen Schaltungen im Gehirn beteiligt, während andere Genveränderungen mit oxidativem Stress in Verbindung gebracht werden.
- Auslöser (Trigger): Verschiedene Trigger können bei entsprechender genetischer Veranlagung eine Migräne-Attacke auslösen. Welche Faktoren im Einzelfall einen Anfall "triggern", ist individuell verschieden. Einige Beispiele sind:
- Stress: Ein häufiger Auslöser ist Stress im privaten oder beruflichen Umfeld.
- Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus: Betroffen sind oft Menschen, die im Schichtdienst arbeiten.
- Reizüberflutung: Wenn das Gehirn zu viele Eindrücke gleichzeitig verarbeiten muss, entsteht ebenfalls Stress.
- Wetter/Wetterwechsel: Viele Betroffene reagieren empfindlich auf schwülwarme Gewitterluft, starken Sturm, Föhnwetter oder sehr helles Licht.
- Tyraminhaltige Lebensmittel: Bei einigen Produkten wie Bananen oder bestimmten Käsesorten hat man Tyramin im Verdacht, das die Ausschüttung des Botenstoffes Noradrenalin anregt und gefäßverengend wirkt.
- Unregelmäßige Mahlzeiten: Häufig setzen Migräne-Anfälle ein, wenn man zu wenig gegessen hat (Unterzuckerung).
- Hormonelle Veränderungen: Geschlechtshormone haben einen starken Einfluss auf Migräne. Vielfach steht die Migräne in Zusammenhang mit der Menstruation, wobei der Abfall des Östrogenspiegels vor der Regelblutung bei manchen Frauen eine Migräne-Attacke auslöst. Auch hormonelle Verhütungsmittel ("Pille") können Migräne verursachen ("hormonelle Migräne").
Formen der Migräne:
Die Internationale Kopfschmerzgesellschaft (International Headache Society, IHS) unterscheidet verschiedene Arten von Migräne, darunter:
- Migräne ohne Aura: Die häufigste Form, gekennzeichnet durch anfallsartig auftretende, einseitige, pulsierende Kopfschmerzen von mittlerer bis starker Intensität, die sich durch körperliche Aktivität verstärken und von Übelkeit und/oder Licht- und Lärmempfindlichkeit begleitet werden.
- Migräne mit Aura: Seltener als Migräne ohne Aura. Die Aura bezeichnet neurologische Symptome, die der Kopfschmerzphase vorausgehen oder zusammen mit dieser auftreten können, wie Lichtblitze, Flimmern, Gesichtsfeldausfall, Sprachstörungen, Missempfindungen, unvollständige Lähmungen und Schwindel.
- Chronische Migräne: Kopfschmerzen an mindestens 15 Tagen pro Monat über mehr als drei Monate hinweg, die an mindestens acht Tagen die Kriterien von Migränekopfschmerzen erfüllen.
- Vestibuläre Migräne: Schwindelattacken mit Übelkeit und Erbrechen, die zwischen fünf Minuten und 72 Stunden andauern.
- Weitere Formen: Hemiplegische Migräne, retinale Migräne, Migränekomplikationen (Status migraenosus, migränöser Infarkt, epileptischer Anfall durch Migräne-Aura getriggert), wiederkehrende Magen-Darm-Störungen (abdominelle Migräne), stille Migräne.
Diagnose der Migräne:
Für die Diagnose sind eine körperliche Untersuchung und eine detaillierte Beschreibung der Beschwerden während eines Anfalls entscheidend. Ein Kopfschmerz-Fragebogen und -Tagebuch können die Diagnose erleichtern.
Behandlung der Migräne:
- Akutbehandlung: Die Leitlinie zur Therapie von Migräne empfiehlt bei akuten Attacken, möglichst früh Medikamente einzunehmen. Wirksame Medikamente sind Triptane, die auf Rezeptoren der geweiteten Blutgefäße im Gehirn wirken und entzündungsauslösende Eiweißstoffe verhindern. Einige Triptane sind in kleiner Packung rezeptfrei in der Apotheke erhältlich, größere Packungen und andere Wirkstoffe sind rezeptpflichtig.
- Prophylaxe: Bei häufigen Migräneattacken oder unzureichender Besserung durch Triptane kann eine vorbeugende Behandlung infrage kommen. Zur Prophylaxe mit Tabletten kommen unter anderem Betablocker, Antidepressiva oder Mittel gegen Epilepsie infrage. Moderne Antikörper zur Migräneprophylaxe werden alle vier Wochen unter die Haut gespritzt und richten sich gegen CGRP, ein Molekül, das an der Entstehung von Migräneattacken beteiligt ist. Eine neue Wirkstoffgruppe, die sogenannten Gepante, sollen verhindern, dass sich überhaupt CGRP-Proteine bilden und sowohl vorbeugend als auch bei akuten Migräneattacken wirken.
- Nicht-medikamentöse Maßnahmen: Regelmäßiger Ausdauersport, Entspannungsverfahren (z. B. progressive Muskelentspannung oder autogenes Training) und Regelmäßigkeit im Alltag (Schlafens- und Aufwachzeiten, Mahlzeiten) können helfen, Migräneattacken vorzubeugen.
Arbeitsunfähigkeit: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Erkältung, Grippe, Migräne oder Burnout - Erkrankungen kommen bei Arbeitnehmern häufig vor. Im Jahr 2024 war jede bei der Techniker Krankenkasse versicherte Erwerbsperson durchschnittlich 19,1 Tage krankgeschrieben, während AOK-versicherte Beschäftigte sogar auf 23,9 Fehltage im Schnitt kamen. Angesichts solcher Zahlen stellt sich die Frage: Wie oft und wie lange darf man krank sein, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen?
Krankmeldung:
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid zu geben, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist.
- Sofortige Krankmeldung: Am ersten Krankheitstag muss die Krankmeldung unverzüglich erfolgen.
- Attestpflicht: Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, so muss spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden. Der Arbeitgeber darf auch ohne spezielle Klausel verlangen, dass ein Attest früher vorgelegt wird, z.B. schon ab dem 1. Krankheitstag.
- Dauer der Krankschreibung und Folgebescheinigung: Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf der bescheinigten Dauer noch nicht gesund, muss er sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Auch über diese Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber sofort informiert werden.
- Elektronische Krankmeldung (eAU): Seit 2023 läuft die Übermittlung der AU an gesetzliche Krankenkassen und Arbeitgeber größtenteils digital. Arbeitnehmer müssen dennoch wie bisher unverzüglich Bescheid geben und sich rechtzeitig krankschreiben lassen. Privatversicherte müssen dem Arbeitgeber weiterhin den „gelben Schein“ in Papierform schicken.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:
Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt, steht ihm zunächst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Diese Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt 100 % des üblichen Gehalts und wird bis zu 6 Wochen lang pro Krankheitsfall gewährt.
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- Wichtig für Arbeitgeber: Erkrankt der Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten erneut an derselben Krankheit, werden die Zeiten zusammengezählt. Unterschiedliche Diagnosen lösen jeweils einen neuen 6-Wochen-Zeitraum aus.
- Krankengeld: Nach Ablauf von sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoverdienstes (maximal 90 % des Netto) und wird längstens für 72 Wochen (1,5 Jahre) pro Erkrankung gezahlt.
Kündigung wegen Krankheit:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind:
- Negative Gesundheitsprognose: Zum Zeitpunkt der Kündigung muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch künftig in erheblichem Umfang fehlen wird.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die vergangenen und prognostizierten künftigen Fehlzeiten stören den Betriebsablauf beträchtlich oder verursachen dem Arbeitgeber erhebliche Belastungen.
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers: Eine Gesamtabwägung muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Als grobe Faustregel gilt: Fehlzeiten von mehr als 6 Wochen pro Jahr gelten auf Dauer als unzumutbar für den Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte betrachten meist die Krankenhistorie der letzten 3 Jahre.
Was Arbeitnehmer tun können:
- Gesundheitsgespräche: Führen Sie möglichst Gesundheitsgespräche mit Ihrem Arzt und ggf. dem Betriebsarzt, um die Ursachen der häufigen Krankheiten anzugehen.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Falls es betriebliche Gründe für die Erkrankungen gibt (etwa schlechte Ergonomie, Überlastung), ziehen Sie den Betriebsrat oder die Arbeitssicherheit hinzu.
- Pflichten bei der Krankmeldung: Halten Sie alle Pflichten bei der Krankmeldung genau ein. Melden Sie sich immer sofort und schriftlich krank und reichen Sie ärztliche Bescheinigungen fristgerecht ein.
- Rechtliche Prüfung: Sollte Ihnen wegen Krankheit gekündigt werden, lassen Sie die Kündigung umgehend rechtlich prüfen. Erheben Sie binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage, sonst wird die Kündigung rechtswirksam.
Was Arbeitgeber tun können:
- Gesundheitssupport & BEM: Bieten Sie dem Arbeitnehmer ein BEM-Gespräch an, um gemeinsam Lösungen zu suchen (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitszeitreduzierung, Versetzung, technische Hilfen).
- Dokumentation und Prognose: Führen Sie über die Fehlzeiten und deren Gründe Buch. Wichtig ist, im Kündigungsfall eine nachvollziehbare negative Gesundheitsprognose vorlegen zu können.
Telemedizinische Beratung
TeleClinic ist eine Service-Plattform, die Patienten und Ärzten Zugang zu ärztlichen Videosprechstunden ermöglicht. TeleClinic selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, sondern stellt lediglich die Plattform bereit. Ärzte können nach telemedizinischer Behandlung elektronische Rezepte ausstellen.
Die Berufsordnung für Ärzte sieht vor, dass Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt beraten. Über das externe zertifizierte Videomodul ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. TeleClinic unterstützt sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort als auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin.
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