Epileptische Anfälle sind ein neurologisches Problem, das Menschen jeden Alters betreffen kann. Sie entstehen durch vorübergehende Funktionsstörungen im Gehirn und können sich auf vielfältige Weise äußern. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen, Symptome, Diagnose und Behandlung von epileptischen Anfällen und geht insbesondere auf die Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit ein.
Was sind Epilepsien?
Epilepsie ist ein Sammelbegriff für chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems, die durch wiederholte, unprovozierte epileptische Anfälle gekennzeichnet sind. Eine Epilepsie liegt vor, wenn mindestens zwei epileptische Anfälle ohne erkennbare Auslöser im Abstand von mehr als 24 Stunden aufgetreten sind, oder wenn nach einem ersten Anfall ohne bekannten Auslöser eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anfälle auftreten. Einzelne epileptische Anfälle können auch bei Menschen ohne Epilepsie auftreten, beispielsweise im Rahmen akuter Erkrankungen, Verletzungen oder Fieberkrämpfe bei Kindern.
Ursachen und Risikofaktoren
Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig und oft nicht vollständig geklärt. In vielen Fällen spielen genetische Faktoren eine Rolle, was sich in einer familiären Häufung der Erkrankung äußern kann. Andere mögliche Ursachen sind:
- Angeborene oder erworbene Hirnschädigungen: Dazu gehören beispielsweise Hirnmissbildungen, Hirntumore, Entzündungen des Gehirns, Schädigungen der hirnversorgenden Gefäße oder Schlaganfälle.
- Störungen des Gehirnstoffwechsels: Bestimmte Stoffwechselerkrankungen können die Entstehung von Epilepsie begünstigen.
- Kopfverletzungen: Nach einem Schädel-Hirn-Trauma kann es zu epileptischen Anfällen kommen.
- Genetische Veranlagung: In einigen Fällen kann man Veränderungen im Erbmaterial (Genmutation) erkennen.
- Reflexantwort: Manche Anfälle können sich als Reflexantwort ereignen.
- Veränderungen in der Gehirnstruktur: Bei anderen Anfällen können Veränderungen in der Gehirnstruktur (z. B. eine fokale kortikale Dysplasie) ursächlich sein.
Auslöser (Trigger) von epileptischen Anfällen
Epileptische Anfälle können aus heiterem Himmel auftreten. In vielen Fällen sind aber auch bestimmte Trigger eines Anfalls bekannt. Die Auslöser können sich im individuellen Fall unterscheiden. Zu den häufigsten Triggern von epileptischen Anfällen gehören unter anderem:
- Schlafmangel
- Unregelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus
- Starke körperliche oder seelische Belastung (Stress)
- Hohes Fieber
- Alkohol und Alkoholentzug
- Drogen oder Schlafmittelentzug
- Eher selten flackerndes Licht (Computerspiele, Stroboskopbeleuchtung in Clubs)
- Menstruation
Symptome eines epileptischen Anfalls
Die Symptome eines epileptischen Anfalls können sehr unterschiedlich sein und hängen von der Art des Anfalls und der betroffenen Hirnregion ab. Ein epileptischer Anfall dauert meist nur 1 bis 2 Minuten. Einen Anfall, der länger als 5 Minuten anhält, bezeichnet man als Status epilepticus. Einem epileptischen Anfall kann eine sogenannte Aura vorausgehen. Bei der Aura können Wahrnehmungsstörungen, Halluzinationen und Schwindelgefühle auftreten. Allgemeine Symptome bei epileptischen Anfällen können sein:
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- Bewusstseinsveränderungen, geistige Abwesenheit (Absence), Bewusstseinsverlust
- Wahrnehmungsstörungen: Sehstörungen, Geschmacks- und Geruchshalluzinationen
- Schwindelgefühle
- Übelkeit und Unwohlsein
- Kribbeln in den betroffenen Körperteilen
- Ungewöhnliche Muskelaktivität, Muskelzuckungen und Krämpfe im Sinne tonisch-klonischer Entäußerungen (s. Symptome bei einem generalisierten Anfall)
- Unwillkürliche Laute
Je nach Art des Anfalls sind die Betroffenen in der Regel zwischen den Anfällen beschwerdefrei und weisen keine neurologischen Symptome auf.
Klassifikation epileptischer Anfälle
Es gibt verschiedene Formen epileptischer Anfälle. Um diese zu ordnen, hat die Internationale Liga gegen Epilepsie (ILAE) im Jahr 2017 ein System entwickelt, bei dem die Anfallsformen nach ihren Merkmalen klassifiziert werden. Im ersten Schritt der Anfallsklassifikation unterscheidet man nach dem Beginn eines Anfalls:
- Ein fokaler Beginn, findet in einer Hirnhälfte statt.
- Ein generalisierter Beginn, geht von beiden Hirnhälften aus.
- Bei einem unbekannten Beginn ist nicht bekannt, wie der Anfall angefangen hat.
Klassifikation von Anfällen mit fokalem Beginn
Anfälle mit fokalem Beginn werden darin unterschieden, ob der*die Betroffene sie bewusst oder nicht bewusst erlebt. Sie werden anschließend nach ihrem anfänglichen Erscheinungsbild klassifiziert. Hierbei unterscheidet man einen motorischen Beginn von einem nicht-motorischen Beginn.
Motorischer Beginn
Unter dem Begriff „motorisch“ fasst man Muskelaktivitäten, wie beispielsweise Muskelzuckungen oder -krämpfe aber auch eine Muskelerschlaffung (Atonie, atonisch) zusammen. Die verschiedenen motorischen Symptome bei einem epileptischen Anfall werden mit spezifischen Fachbegriffen beschrieben. Beispiele hierfür sind:
- klonisch: symmetrische oder asymmetrische Zuckungen, die rhythmisch sind und identische Muskelgruppen betreffen
- myoklonisch: plötzliche, sehr kurze, einzelne oder mehrfache unrhythmische Muskelzuckungen, die weniger regelmäßig sind und kürzer andauern als klonische Zuckungen
- tonisch: eine zunehmende Muskelanspannung (Kontraktion), die einige Sekunden bis Minuten anhält
- epileptische Spasmen: plötzliche Muskelaktivität, die anfallsweise häufig wiederholt werden kann (Cluster); beispielsweise Beugen oder Strecken der Arme, Beugen der Rumpfmuskulatur, Grimassen, Nicken oder subtile Augenbewegungen
- Automatismus: Bewegungen, die aussehen wie alltägliche koordinierte Handlungen, die die Betroffenen jedoch nicht willentlich steuern, beispielsweise Laufbewegungen oder Nicken. In manchen Fällen setzen die Betroffenen eine Handlung fort, die sie vor Beginn des Anfalls ausführten.
- Hyperkinetisch: die Betroffenen bewegen sich sehr stark, sie strampeln beispielsweise.
Nicht-motorischer Beginn
Hierunter fallen beispielsweise Symptome während eines Anfalls wie
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- Innehalten: Aktivitätspause, Erstarren, Bewegungslosigkeit
- Kognitive Einschränkungen: z. B. Sprach- und Sprechstörungen (Aphasie, Apraxie), Wahrnehmungsstörungen oder Halluzinationen
- Emotionales Verhalten: z. B. Angst, Furcht, Wut sowie Lachanfälle oder Weinen
- Autonome Reaktionen: z. B. Erröten, Blässe, Gänsehaut, Erektion, Veränderungen des Herzschlags oder der Atmung, Übelkeit
- Sensible/sensorische Störungen (Sinnesstörungen): z. B. Störungen des Hör-, Geschmacks- oder Geruchssinns, Gleichgewichtsstörungen oder Sehstörungen
Anfälle mit fokalem Beginn können auf eine Hirnhälfte begrenzt bleiben, sie können aber auch auf die andere Hirnhälfte übergreifen und dann beidseitig (bilateral) eine tonisch-klonische Aktivität hervorrufen.
Klassifikation von Anfällen mit generalisiertem Beginn
Ein generalisierter Anfallsbeginn wird von den Betroffenen niemals bewusst erlebt. Man beschreibt diese Anfälle nach ihren motorischen und nicht-motorischen Symptomen.
Motorische Symptome bei generalisiertem Beginn
Neben den tonischen, klonischen und myoklonischen Muskelaktivitäten, der Atonie und den epileptischen Spasmen, die man auch bei fokalen Anfällen beobachten kann, können bei einem Anfall mit generalisiertem Beginn Kombinationen dieser Symptome auftreten:
- tonisch-klonisch
- myoklonisch-tonisch-klonisch
- myoklonisch-atonisch
Nicht-motorische Symptome bei generalisiertem Beginn
Anfälle mit generalisiertem Beginn und nicht-motorischen Symptomen können auch als Absencen bezeichnet werden. Absencen treten typischerweise eher bei Kindern auf als bei Erwachsenen. Man unterscheidet:
- typische Absence-Anfälle
- atypische Absence-Anfälle (mit langsamem Beginn oder Ende oder bei signifikanter Veränderung der Muskelspannung)
- myoklonische Krampfanfälle (kurze, vereinzelte und plötzlich auftretende Muskelzuckungen, hauptsächlich in Schultern und Armen)
- Augenlid-Myoklonie (Lidzuckungen, Drehen der Augäpfel)
Anfälle mit unbekanntem Beginn
Der Beginn eines Anfalls ist unbekannt, wenn derdie Betroffene ihn nicht bewusst erlebt hat und es auch keine Zeuginnen gibt, die den Anfallsbeginn genau beschreiben können.
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Diagnose
Für eine erfolgreiche Behandlung ist eine eindeutige Diagnose Voraussetzung. Um herauszufinden, ob der Anfall einer Epilepsie oder einer anderen Erkrankung zuzuordnen ist, sollte ein Neurologe (Facharzt für Erkrankungen des Nervensystems) aufgesucht werden. Eine behandlungsbedürftige Epilepsie liegt dann vor, wenn dem ersten Anfall weitere folgen oder ein erhöhtes Risiko hierfür gegeben ist.
Die wichtigsten diagnostischen Maßnahmen sind:
- Anamnese: Eine detaillierte Beschreibung der Anfälle durch den Betroffenen selbst und durch Augenzeugen (Fremdbeschreibung) ist von großer Bedeutung. Videoaufzeichnungen der Anfälle können ebenfalls hilfreich sein.
- Neurologische Untersuchung: Der Arzt untersucht die neurologischen Funktionen des Patienten, um eventuelle Auffälligkeiten festzustellen.
- Elektroenzephalographie (EEG): Bei dieser Untersuchung wird die elektrische Aktivität des Gehirns aufgezeichnet. Bestimmte Muster im EEG können auf eine erhöhte Anfallsneigung hinweisen. Je schneller nach einem Anfall eine EEG durchgeführt wird, umso höher die Chancen, Epilepsiepotentiale aufzuzeichnen.
- Magnetresonanztomographie (MRT): Die MRT ermöglicht die Darstellung des Gehirns und kann organische Veränderungen sichtbar machen, die als Ursache für die Epilepsie in Frage kommen.
- Liquordiagnostik: In einigen Fällen wird auch das Hirnwasser (Liquor) untersucht, um beispielsweise Entzündungen oder andere Erkrankungen des zentralen Nervensystems auszuschließen.
- Neuropsychologische Tests: Einbußen in Gedächtnis und Konzentration durch die individuelle Behandlung können erfasst und im Verlauf kontrolliert werden.
Behandlungsmöglichkeiten
Prinzipiell ist Epilepsie eine gut behandelbare Erkrankung. Circa 60-70 Prozent der Erkrankten werden durch eine für sie passende Behandlung langfristig anfallsfrei. Nach dem ersten Anfall kann, nach mehreren Anfällen sollte eine Therapie der Epilepsie begonnen werden.
Die wichtigsten Behandlungsansätze sind:
- Medikamentöse Therapie (Antiepileptika): Antiepileptika sind Medikamente, die die Erregbarkeit der Nervenzellen im Gehirn herabsetzen und so das Auftreten von Anfällen verhindern sollen. Die Auswahl des geeigneten Medikaments und die Dosierung erfolgen individuell und hängen von der Art der Epilepsie, dem Alter des Patienten und anderen Faktoren ab. Bei etwa zwei Drittel der Patienten lässt sich mit einer medikamentösen Therapie eine Anfallsfreiheit erreichen. Die ausführliche Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen, über Wirkung und Chancen mit dem Präparat ist Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Therapie. Gerade spezielle Patientengruppen, wie Schwangere, ältere Patienten oder Kinder, bedürfen einer besonderen Überprüfung der Medikation hinsichtlich Verträglichkeit, Nebenwirkung und Wechselwirkung mit anderen Präparaten - vor allem, wenn weitere Erkrankungen vorliegen.
- Epilepsiechirurgie: Wenn die medikamentöse Therapie nicht ausreichend wirksam ist, kann in bestimmten Fällen eine Operation in Erwägung gezogen werden. Ziel der Operation ist es, den Bereich im Gehirn zu entfernen, der für die Entstehung der Anfälle verantwortlich ist (Epilepsieherd). Eine frühe Entscheidung für eine Operation kann den weiteren Lebensverlauf eines Patienten sehr positiv beeinflussen, vorausgesetzt, die Bedingungen für eine Operation sind erfüllt. Gerade im Kindesalter bedeutet eine Anfallsreduktion oder Anfallsfreiheit eine günstigere Entwicklung. Daher sollte die Abklärung, ob ein chirurgischer Eingriff für den Patienten in Betracht kommt, so früh wie möglich in einem dafür spezialisierten Zentrum vorgenommen werden.
- Neurostimulation: Bei der Neurostimulation werden bestimmte Bereiche des Gehirns oder Nervenbahnen elektrisch stimuliert, um die Anfallshäufigkeit zu reduzieren. Zu den gängigen Verfahren gehören die Vagusnervstimulation (VNS), die tiefe Hirnstimulation (THS) und die transkranielle Magnetstimulation (TMS). Die Vagusnervstimulation beruht auf der regelmäßigen Reizung des linken Vagusnervs, die über einen implantierten Generator unterhalb des linken Schlüsselbeins standardisiert alle 5 Minuten für 30 Sekunden abgegeben und ins Gehirn weitergeleitet wird, wo epileptische Aktivität regional unterdrückt werden kann. Diese Methode ist seit fast 20 Jahren weltweit etabliert und zeigt gute Erfolge bei den schwer betroffenen Epilepsiepatienten. Langzeit-Untersuchungen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Patienten eine deutliche Anfallsverbesserung um mehr als 50 Prozent zeigt und dass die Lebensqualität durch deutliche Stimmungsverbesserungen sowie Verbesserungen der Aufmerksamkeit und der motorischen Fähigkeiten steigt.
- Ketogene Diät: Die ketogene Diät ist eine spezielle Form der Ernährung, bei der der Körper hauptsächlich Fette und sehr wenig Kohlenhydrate zugeführt bekommt. Durch diese Umstellung des Stoffwechsels kann bei manchen Patienten die Anfallshäufigkeit reduziert werden.
- Anfallsselbstkontrolle: Hierbei lernen die Patienten, ihre eigenen Anfallsauslöser zu erkennen und Strategien zu entwickeln, um Anfälle zu verhindern oder abzumildern.
Akutbehandlung beim Anfall
Ein epileptischer Anfall ist normalerweise nach ca. 2-3 Minuten beendet und bedarf keiner Notfallmedikation. Dauert er länger, ist in jedem Fall professionelle Hilfe erforderlich. Als Außenstehender, der zu einem krampfenden Patienten kommt, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren und den Patienten zu "sichern". Das kann bedeuten, spitze Gegenstände außer Reichweite zu bringen und den Notarzt zu rufen. Krampflösende Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine werden zur Unterbrechung eines länger dauernden Anfalls oder einer Anfallsserie durch den Notarzt eingesetzt.
Epilepsie und Fahrtauglichkeit
Epileptische Anfälle können die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen, da sie zu plötzlichem Bewusstseinsverlust oder Kontrollverlust über den Körper führen können. Daher gelten für Menschen mit Epilepsie besondere Regeln bezüglich des Führens von Kraftfahrzeugen.
Beurteilung der Fahreignung
Wenn eine Person aufgrund eines epileptischen Anfalls medizinischen Rat einholt, schätzt die Ärztin oder der Arzt die Fahreignung der betroffenen Person ein. Meist geht man aus nachvollziehbaren Gründen (unvorhersehbare Bewusstlosigkeit) davon aus, dass die notwendigen Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Epilepsie nicht erfüllt werden. Es wird dann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen.
"Ärztliches Fahrverbot" ist bindend
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot. Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Für eine Einschätzung der Fahreignung bedarf es immer einer medizinischen Einzelfallprüfung. Dieser liegen die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen zugrunde. Darin wird zwischen den Fahrerlaubnisklassen unterschieden, die wiederum in zwei Gruppen eingeteilt werden.
Fahrerlaubnisklassen und Anfallsfreiheit
Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Fahrerlaubnisklassen:
- Gruppe 1: Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T (Motorräder und PKW)
- Gruppe 2: Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF (LKW und Busse)
Die Anforderungen an die Anfallsfreiheit sind in Gruppe 2 strenger als in Gruppe 1.
Gruppe 1 (Motorräder und PKW)
- Erstanfall ohne erkennbaren Auslöser: Nach frühestens sechs Monaten ohne weitere Anfälle darf die Fahrerlaubnis nach Prüfung wieder erteilt werden. Davor sind Untersuchungen von Fachärztinnen oder Fachärzten für Neurologie notwendig. Beispielsweise lässt sich durch eine Hirnstrommessung (Elektroenzephalogramm, EEG) einschätzen, inwieweit ein erhöhtes Risiko für weitere Anfälle oder eine Epilepsie besteht.
- Anfall mit erkennbarer Ursache (z.B. Medikamente): Hier wird fachärztlich abgeklärt, ob ein generell erhöhtes Risiko epileptischer Anfälle besteht und ob die auslösenden Ursachen fortbestehen. Schlafentzug gilt hier in aller Regel nicht als Ursache.
- Anfall nach Schädel-Hirn-Trauma oder Operation: Hier kann die Zeit der Fahruntauglichkeit auf drei Monate verkürzt werden, wenn es innerhalb einer Woche zu einem epileptischen Anfall gekommen ist, ohne dass es Hinweise auf eine Hirnschädigung gibt.
- Wiederholte Anfälle (Epilepsie): Bevor eine Patientin oder ein Patient wieder Auto fahren darf, muss nachgewiesen werden, dass sie oder er mindestens ein Jahr lang keinen Anfall hatte.
Gruppe 2 (LKW und Busse)
In der Gruppe 2 kann die Fahreignung nach epileptischen Anfällen nur festgestellt werden, die Betroffenen keine Medikamente gegen Epilepsie (anfallssuppressive Medikamente) einnehmen.
- Erstanfall ohne erkennbaren Auslöser: Wie in Gruppe 1 ist auch hier eine fachärztliche Untersuchung notwendig, bei der kein erhöhtes Risiko für weitere Anfälle festgestellt wird. Außerdem wird die Kraftfahreignung frühestens nach zwei Jahren ohne Anfälle wieder erteilt.
- Anfall mit erkennbarer Ursache: Wenn es eine plausible Erklärung (bestimmte Medikamente, Schlafentzug gilt nicht) für den Anfall gegeben hat und es aus fachärztlicher Sicht keine Hinweise auf ein gesteigertes Risiko eines Rückfalls gibt, kann die Fahreignung frühestens nach sechs anfallsfreien Monaten wieder erteilt werden. Gleiches gilt für Anfälle nach Schädel-Hirn-Trauma oder Operationen.
- Wiederholte epileptische Anfälle: Bei wiederholten epileptischen Anfällen bleibt die Kraftfahreignung für die Gruppe 2 in der Regel langfristig ausgeschlossen. Hier bedarf es stets einer Einzelfallprüfung.
Strafen bei fehlender Fahreignung
Solange die Fahreignung nicht sichergestellt werden kann, dürfen Betroffene kein Kraftfahrzeug fahren. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Laut Fahrerlaubnisverordnung darf am Verkehr nur teilnehmen, wer ausreichend Sorge dafür getragen hat, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Wenn es zu einem Unfall kommt und in diesem Zusammenhang bekannt wird, dass aufgrund einer epileptischen Erkrankung keine Fahreignung bestand, werden Strafverfahren gegen den Fahrer oder die Fahrerin eingeleitet. Je nach Unfallart kann dann zum Beispiel eine Straßenverkehrsgefährdung, eine Körperverletzung oder sogar ein Tötungsdelikt vorliegen. Das Führen eines Fahrzeugs unter dem bekannten Risiko eines epileptischen Anfalls gilt als grob fahrlässig. Das Strafmaß reicht bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe. Falls aufgrund eines Anfallsleidens eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise bei einem anfallsbedingten Unfall sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist es ratsam, sich im Einzelfall juristisch beraten zu lassen. Das gilt auch, wenn die Fahrerlaubnisbehörde z.B. Tatsachen für eine Epilepsie-Erkrankung erhält und Führerscheinmaßnahmen drohen.
Auswirkungen auf den Alltag
Die Diagnose der Erkrankung Epilepsie hat oft weitreichende Folgen für das alltägliche Leben:
- Die Berufswahl kann eingeschränkt sein, insbesondere Berufskraftfahrer sind mit einem Schlag berufsunfähig.
- Die Mobilität mit dem PKW ist durch zunächst begrenztes Fahrverbot erst einmal aufgehoben.
- Ein Kinderwunsch muss nun - hauptsächlich aufgrund der eventuell notwendigen Medikation - geplant werden.
- Begleiterkrankungen, wie Depressionen, Angststörungen oder Gedächtnisstörungen sind bei Epilepsie häufig. Eine psychiatrische und/oder psychotherapeutische Mitbehandlung ist in vielen Fällen zur Erhaltung der Lebensqualität notwendig.
- Die Angst vor einem Anfall kann Betroffene psychisch belasten. Darüber hinaus ist das Risiko für eine Depression bei Menschen mit Epilepsie erhöht.
- Die Lebenserwartung von Menschen mit Epilepsie ist grundsätzlich nicht herabgesetzt. Ein epileptischer Anfall kann dann lebensgefährdend sein, wenn der Betroffene beispielsweise infolge eines Anfalls einen Autounfall verursacht und sich schwerwiegende Verletzungen zuzieht.
- Den meisten beruflichen Tätigkeiten können Epileptiker ohne Einschränkungen nachgehen. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, die Betroffenen nur schwer oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise Pilot oder Busfahrer. Die berufliche Eignung ist immer auf den Einzelfall zu beziehen, sprich, es müssen Faktoren wie die Art der Anfälle, deren Häufigkeit sowie Schweregrad bei der Berufswahl berücksichtigt werden.
Erste Hilfe bei einem epileptischen Anfall
Wenn man Zeug*in eines epileptischen Anfalls bei einer anderen Person wird, ist es sehr wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. Vor allem sollte man überlegen, wie man die Person vor Verletzungen schützt. Alles andere hängt von der Stärke und der Art der Anfälle ab.
Leichte epileptische Anfälle mit wenigen Symptomen
Bei kurzen Absencen oder Muskelzuckungen besteht keine unmittelbare Gefahr. Danach können sich die Betroffenen unsicher fühlen und Unterstützung benötigen.
Anfälle mit eingeschränktem Bewusstsein oder Verhaltensänderungen
Wenn Menschen mit einem epileptischen Anfall verwirrt wirken, ist es wichtig, sie vor Gefahren zu schützen (z. B. im Straßenverkehr). Gehen Sie dabei mit der Person ruhig um und fassen Sie sie nicht hart an. Hektik, Zwang oder Gewalt können zu starken Gegenreaktionen führen. Versuchen Sie dem oder der Betroffenen Halt und Nähe zu vermitteln.
Große generalisierte epileptische Anfälle
Bei einem großen generalisierten Anfall verkrampft der ganze Körper und die Person verliert das Bewusstsein. In diesen Fällen sollten Sie Folgendes tun:
- Ein epileptischer Anfall kann verschiedene Ursachen haben und das Symptom eines lebensbedrohlichen Notfalls sein. Wählen Sie daher immer den Notruf 112 und rufen Sie professionelle Hilfe.
- Sorgen Sie für Sicherheit, indem Sie z. B. gefährliche Gegenstände beiseite räumen.
- Polstern Sie den Kopf des*r Betroffenen ab.
- Nehmen Sie seine/ihre Brille ab.
- Lockern Sie enge Kleidung am Hals, um die Atmung zu erleichtern.
- Bitten Sie Menschen, die in der Situation nicht helfen können, weiterzugehen.
- Viele Epileptikerinnen haben eine „Notfalltablette“ dabei, die einen längeren Anfall beenden kann. Diese Tablette sollte demr Betroffenen jedoch von geschulten Hilfspersonen verabreicht werden. Wenn Sie selbst nicht darin geschult sind, warten Sie bis professionelle Hilfe angekommen ist.
- Bleiben Sie nach dem Anfall bei der Person und bieten Sie Ihre Unterstützung an. Wenn die Person nach dem Anfall erschöpft ist und einschläft, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage.
Das sollten Sie in keinem Fall tun:
- Dieden Betroffenen festhalten oder zu Boden drücken
- Der betroffenen Person etwas in den Mund schieben - auch wenn sie sich in die Zunge beißt
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