Migräne und Autofahren: Eine gefährliche Kombination?

Migräne ist mehr als nur Kopfschmerz. Sie ist eine schwere neurologische Erkrankung, die mit vielen Begleiterscheinungen einhergehen kann. Etwa 18 Millionen Menschen in Deutschland sind von Migräne betroffen. Die Krankheit kommt oft überfallartig und kann dazu führen, dass Autofahren unmöglich wird. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Was ist Migräne?

Migräne ist eine eigenständige neurologische Erkrankung, die nicht durch Allergien bedingt ist. Sie entsteht auch nicht durch ein stressiges Leben. Betroffene sind weder arbeitsunwillig, psychisch krank noch suchen sie nach Aufmerksamkeit. Migräne ist auch nie das Symptom einer anderen Erkrankung.

Die typischen Symptome sind meist einseitige, stechende, hämmernde, pulsierende Kopfschmerzen. Aber der gesamte Körper kann in Mitleidenschaft gezogen werden. Viele sind bettlägerig und fühlen sich schwer krank.

Migräne-Auslöser

Von Wetterumschwüngen, Hormonschwankungen, Halswirbelsäulen-Blockaden bis hin zu Genussmitteln: Die Liste der möglichen Migräne-Auslöser (Triggerfaktoren) ist lang.

Bei etwa fünf Prozent der Patienten führt eine Reizüberflutung, zum Beispiel durch Lärm, Licht oder Gerüche wie Parfum, zu einer Migräne-Attacke. Als Ursache der Migräne gilt hier das besonders aktive Gehirn von Betroffenen, das in ständiger Bereitschaft ist, die Umgebung intensiv wahrzunehmen. Durch Reizüberflutungen kommt es dann zu einem Energiedefizit in den Nervenzellen, was wiederum eine Überaktivität der Nerven hervorruft. Diese extreme Reaktion regt dann den Trigeminusnerv (fünfter von zwölf Hirnnerven) an, Schmerzsignale an das Hirn zu senden.

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Migräne und Fahrtüchtigkeit: Eine gefährliche Kombination?

Abhängig von den Symptomen ist es nicht immer möglich, während einer Migräne-Attacke sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Anfall besteht in der Regel aus mehreren Phasen und kann wenige Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern.

Autofahren in der Frühphase einer Migräne

Es gibt diverse Vorboten, die eine Migräne ankündigen. Typische Kennzeichen der Frühphase - einzeln oder in Kombination - sind unter anderem:

  • Aura: Sehstörungen, Sprachstörungen wie Wortfindungsschwierigkeiten, Hörstörungen (z.B. Tinnitus), Taubheitsgefühl, Kribbeln (z.B. im Gesicht, an Händen oder Armen)
  • Müdigkeit, vermehrtes Gähnen
  • Heißhunger auf Zucker und andere Kohlenhydrate (da das Gehirn einen stark erhöhten Energiebedarf hat)
  • Muskelverspannungen (z.B. starke Nackenschmerzen)
  • Gereiztheit
  • Konzentrationsprobleme
  • Schlafstörungen
  • Verdauungsprobleme
  • Schwindel

Treten diese Frühsymptome auf, sollten Sie Autofahren vermeiden, sich möglichst ausruhen und eventuell Akutmedikamente oder Schmerzmittel einnehmen. Wer nicht mehr richtig sieht, Taubheitsgefühle, Schwindel oder starke Müdigkeit empfindet, kann nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

Autofahren in der Kopfschmerzphase

Zu den möglichen Merkmalen der Kopfschmerzphase eines Anfalls zählen:

  • Teils halbseitiger, pochender, intensiver Kopfschmerz, der sich bei Anstrengung (körperlich oder geistig) verschlimmert
  • Übelkeit und/oder Erbrechen
  • Licht-, Geräusch- und Geruchsempfindlichkeit
  • Starke Konzentrationsschwäche
  • Erschöpfung

Die individuelle Ausprägung der Symptome ist sehr unterschiedlich, nicht alle genannten Merkmale müssen auftreten. Spätestens in dieser Phase ist eine Fokussierung auf komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren nicht mehr uneingeschränkt möglich. Es ist deshalb dringend ratsam, das Fahrzeug stehen zu lassen. Migräne kann sich durch Autofahren verschlimmern, da zahlreiche Reize sowie die aufgebrachte Konzentrationsleistung das Gehirn zusätzlich belasten.

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Erholungsphase

Nach der Kopfschmerzphase setzt die Erholungsphase ein. Sie bringt häufig ein intensives Erschöpfungsgefühl mit sich, kann aber auch als positiv empfunden werden, da die Schmerzen nachlassen. Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis man sich von einer Migräneattacke erholt hat.

Sonderformen der Migräne

Neben der Migräne mit klassischen Aura-Symptomen unterscheiden Fachleute weitere Kopfschmerzformen, die das Sehen beeinträchtigen und somit das Autofahren behindern.

Augenmigräne (ophthalmologische Migräne)

Bei der sogenannten Augenmigräne stehen beispielsweise Beschwerden wie ein Gesichtsfeldausfall (z. B. dunkle Flecken oder Farbveränderungen) flimmernde Lichtblitze und sogar der Sehverlust auf einem Auge im Vordergrund. Kopfschmerzen treten in dieser Phase in der Regel noch nicht auf. Nach 10 bis 30 Minuten verschwinden die Seheinschränkungen meist wieder.

Vestibuläre Migräne

Eine Sonderform stellt die vestibuläre Migräne dar. Sie äußert sich durch plötzlich auftretenden Drehschwindel, der entweder in der Frühphase, während oder nach der Attacke auftritt. Das starke Drehgefühl macht es unmöglich, sich auf das Autofahren zu konzentrieren. Es hält meist mehrere Stunden an, manchmal sogar mehrere Tage, manchmal lediglich Minuten. Während einer Schwindelattacke ist die Fahreignung nicht gegeben. Allerdings treten auch bei dieser Form der Migräne in der Regel Vorboten auf, sodass Betroffene nicht vollkommen von dem Drehschwindel überrascht werden und Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

Nach einer fachärztlichen Untersuchung und gesicherter Diagnose besteht deshalb für Menschen mit einem Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T in den schwindelfreien Phasen eine uneingeschränkte Fahreignung. Das gilt allerdings nur, sofern sich die Attacken immer mit Frühsymptomen ankündigen.

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In der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung wird im Detail erörtert, unter welchen Bedingungen die Fahreignung von Menschen mit Schwindelattacken gewährleistet ist, bei denen die Diagnose einer verstibulären Migräne noch nicht gesichert ist, bei denen sich die Schwindelattacken nicht ankündigen oder die einen Führerschein für andere Fahrzeugklassen besitzen.

Die seltene familiäre hemiplegische Migräne (FHM) fällt ebenfalls in die Kategorie der Migräne mit Aura. Bei FHM kommen zu Seh-, Empfindungs-, oder Sprachstörungen motorische Beeinträchtigungen wie halbseitige Lähmungserscheinungen hinzu. Die neurologischen Symptome können tagelang anhalten und lassen während der akuten Attacke kein Autofahren zu.

Migräne mit Aura

Bei ausschließlich negativen neurologischen Symptomen bekommen Betroffene diese eventuell gar nicht oder erst zu spät mit. Während einer Migräneattacke ”sehen” zum Beispiel Betroffene etwas, was nicht in ihrem Gesichtsfeld vorhanden ist, ein halluzinatives Muster, oft nicht unähnlich denen bei Drogenmissbrauch. Das nennen wir ein positives neurologisches Symptom. Oder Betroffene sehen etwas nicht, was jedoch tatsächlich im Gesichtsfeld vorhanden sein sollte. Das ist ein negatives neurologisches Symptom, ein blinder Fleck. In diesem Bereich sieht man nicht etwa schwarz sondern das Gehirn füllt den Bereich sinnvoll aus “filling-in”. Man merkt es in der Regel nicht einmal.

Diese Reiz- und Ausfallerscheinungen verlaufen normalerweise progressiv, sie beginnen oft klein im Zentrum, kaum merklich in den ersten Minuten, und laufen dann anwachsend über etwa 20-40 Minuten durch Bereiche des Gesichtsfelds nach außen in die Peripherie, typischerweise zuerst eine Reizerscheinung in Form eines charakteristischen Zickzack-Musters, gefolgt von einer Ausfallerscheinung. Genug Zeit anzuhalten, wenn man Auto fährt. Über das negative neurologische Symptom ist man sich in der Regel nicht bewusst, insbesondere, wenn es am Rand des Gesichtsfeldes ist.

Was tun bei Migräne?

Stellen Sie bei sich kurz vor einer Autofahrt Symptome eines Migräneanfalls fest, versuchen Sie nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Eventuell fährt Sie eine befreundete Person nach Hause. Ist das nicht möglich, warten Sie ab, bis die Symptome nachgelassen haben und Sie wieder sicher fahren können. Außerdem ist es empfehlenswert, die Akutmedikamente immer bei sich zu tragen, um den Anfall möglichst früh zu stoppen.

Migräne-Medikamente beim Autofahren?

Als Akuttherapie in der Früh- oder Kopfschmerzphase eignen sich Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Paracetamol sowie Präparate gegen Übelkeit. Bei schweren Migräneattacken sind verschreibungspflichtige Triptane das Mittel der Wahl. Die Wirkstoffe dieser Gruppe, beispielsweise Naratriptan, Rizatriptan oder Sumatriptan sind in der Regel gut verträglich. Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel sind jedoch möglich. Die gleichzeitige Einnahme von bestimmten Antidepressiva und Triptanen kann zu Wechselwirkungen führen, die unter Umständen die Fahrsicherheit stark beeinflussen. Fachleute raten daher nicht nur während des Anfalls, sondern auch in den Stunden nach Einnahme der Medikamente vom Autofahren ab.

Hat eine Person beispielsweise mehr als drei Anfälle im Monat oder verträgt die Akutmedikamente nicht, empfiehlt sich eine medikamentöse Migräneprophylaxe. Das kann helfen, die Häufigkeit der Attacken zu verringern und die Symptome abzuschwächen. Ihre Neurologin oder Ihr Neurologe kann Sie dazu beraten. Auch bei diesen Mitteln ist abzuwägen, ob unter der Einnahme das Autofahren weiterhin sicher möglich ist.

Rechtliche Aspekte

Wer ein Fahrzeug führen möchte, muss seine Fahrfähigkeit (Fahreignung) vor Fahrtantritt immer erst einmal selbst einschätzen. Im Zweifel sollten Sie stets Ihren behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin fragen. Wer trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen Auto fährt, gefährdet unter Umständen das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen.

"Ärztliches Fahrverbot" ist bindend

Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit - wenn auch nur zeitweise - aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen Verkehrsteilnehmende dem nachkommen. Wer jedoch gegen das ärztliche Fahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn er andere Personen gefährdet. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.

Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer ein Kraftfahrzeug wegen einer Migräneattacke oder der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung von Migräneattacken nicht sicher führen kann und trotzdem damit am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einer Strafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB rechnen. Mit bestimmten Medikamenten im Blut ist es grundsätzlich auch dann nicht erlaubt zu fahren, wenn die Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt ist. Das geht dann nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden und auch nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Behandlung einer Krankheit. Solche Medikamente werden aber nicht zur Behandlung von Migräne empfohlen.

Diagnose und Behandlung

Nach einem ersten Besuch beim Hausarzt, wirst du wahrscheinlich an einen auf Migräne oder Schwindel spezialisierten Neurologen überwiesen. Diese spezialisierten Ärzte werden eine gründliche Anamnese erheben, eine neurologische Untersuchung und verschiedene Tests, um die Funktion deines vestibulären Systems zu beurteilen, durchführen.

Viele der Symptome von vestibulärer Migräne ähneln den Symptomen anderer Innenohrerkrankungen wie Morbus Menière, benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel (BPLS) und der Vestibularisparoxysmie. Andere Erkrankungen wie die transitorische ischämische Attacke (TIA), der Schlaganfall mit vertebrobasilärer Insuffizienz (VBI) und die episodische Ataxie Typ 2 (EA2) können ähnliche Symptome wie vestibuläre Migräne aufweisen. Die Ähnlichkeit der Symptome kann die Diagnose zusätzlich erschweren.

Bevor du eine endgültige Diagnose erhältst, werden möglicherweise diagnostische Tests durchgeführt, um andere Krankheiten auszuschließen. Untersuchungen mit einer speziellen Brille können hilfreich sein. Dadurch lässt sich zwischen Lagerungsschwindel und Lagenystagmus (unwillkürliche, schnelle Augenbewegungen), der bei vestibulärer Migräne auftritt, unterscheiden.

Die derzeit anerkannten Diagnosekriterien der Internationalen Kopfschmerzgesellschaft und der Barany Society (Internationale Gesellschaft für Neuro-otologie) für vestibuläre Migräne sind: Mindestens 5 Episoden mit vestibulären Störungen von moderater oder schwerer Intensität, die 5 Minuten bis 72 Stunden andauern. Moderat bedeutet, dass die Symptome zwar die alltäglichen Aktivitäten beeinträchtigen, aber dennoch möglich sind.

Es wird geschätzt, dass viele Menschen mit vestibuläre Migräne nicht erkannt oder falsch diagnostiziert werden. Die Voreingenommenheit von Ärzten und Patienten kann problematisch sein. Für manche Patienten ist es schwer zu verstehen und zu akzeptieren, dass eine Migräne auch ohne Kopfschmerzen auftreten kann. Manche Ärzte wissen nicht, wie sie diese ungewöhnlichen, atypischen Formen der Migräne erkennen können. Der Schlüssel zur korrekten Diagnose von vestibulärer Migräne liegt darin, einen Zusammenhang zwischen vestibulären Symptomen und Migräne zu erkennen und sich der vielen verschiedenen Erscheinungsformen dieser Erkrankung bewusst zu sein. Es ist wichtig, dass die Patienten hartnäckig bleiben.

Umgang mit Einschränkungen

Für viele Menschen bedeuten Einschränkungen der Fahrtauglichkeit und ein ggf. Bei manchen Migräneformen mit plötzlich auftretendem Schwindel oder bestimmten Auren ist es gefährlich, wenn die Betroffenen Autofahren, gerade auch im Hinblick auf die Gefährdung Dritter. Selbst wenn z.B. bei einer Migräne mit Aura der Führerschein wegen fehlendem Schwindel nicht entzogen werden kann, kann es zu Unfällen durch die Migräne kommen: Eine plötzlich einsetzende Aura kann zu Störungen der Sicht führen. Einen solchen "blinden Fleck" bemerken Betroffene meist nicht und halten nicht rechtzeitig an.

Wer sich durch die Situation belastet fühlt, kann durch therapeutische Unterstützung (Psychotherapie) oder durch den Austausch in Selbsthilfegruppen einen positiveren Umgang damit lernen sowie neue Zukunftsperspektiven finden.

Wenn Sie auf ein eigenes Auto angewiesen sind, aber durch die Migräne nicht selbst fahren können und keine Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel in Frage kommen, können Sie unter Umständen einen Beförderungskostenzuschuss beantragen.

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