Falsche Injektionen und Nervenschäden: Ursachen, Diagnose, Behandlung und rechtliche Aspekte

Postoperative Neuropathien sind meistens mild und vorübergehend, können aber in Einzelfällen zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Daher ist es wichtig, Risikofaktoren abzuklären, Patienten aufzuklären und fortlaufend zu kontrollieren. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Nervenschäden durch falsche Injektionen, einschliesslich Ursachen, Diagnose, Behandlung und rechtliche Aspekte.

Risikofaktoren und Ursachen postoperativer Neuropathien

Menschen mit vorbestehenden Erkrankungen der peripheren Nerven oder Erkrankungen, die Nervenschädigungen begünstigen, haben ein erhöhtes Risiko für postoperative Neuropathien. Vor Operationen, insbesondere am Bewegungsapparat, sollten neurologische Untersuchungen durchgeführt und Risikofaktoren dokumentiert werden. Zu diesen Risikofaktoren zählen:

  • Sehr niedriger oder sehr hoher Body-Mass-Index.
  • Diabetes mellitus.
  • Periphere Gefäßerkrankungen.
  • Alkoholabhängigkeit.
  • Tabakkonsum.
  • Arthritis.
  • Hohes Alter
  • Männliches Geschlecht
  • Vaskuläre Erkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Nutritiv-toxische Polyneuropathien
  • Diabetesbedingte Polyneuropathien
  • Nikotinabusus
  • Hypertonie

Ursachen für postoperative Komplikationen sind häufig Traumen, Überdehnungen, Kompressionen oder andere Schäden, die durch die Lagerung des Patienten während des Eingriffs entstehen. Inflammatorische Prozesse nach einer Operation können ebenfalls eine Erkrankung peripherer Nerven verursachen. Hinweise auf eine entzündliche Ursache können sein:

  • Verzögert auftretende Neuropathie (Tage oder Wochen nach der OP).
  • Postoperative Verschlechterung von Schmerz und zunehmende Schwäche.
  • Schwäche außerhalb des Gebiets, das typischerweise durch den Eingriff betroffen ist.
  • Schwere neuropathische Schmerzen.
  • Keine Verbesserung der Symptome in den ersten Monaten nach der OP.

Diagnose von Nervenschäden

Die Symptome bei Nervenschäden reichen von Parästhesien, Schmerzen, Taubheitsgefühlen und motorischer Schwäche bis hin zur vollständigen sensiblen und motorischen Parese. Diese Symptome sind gerade postoperativ selten eindeutig und der kausale Zusammenhang ist oft nicht klar erkennbar.

Bei unklaren postoperativen Neuropathien kann eine Nervenbiopsie helfen, eine inflammatorische Ursache zu identifizieren und dem Patienten die entsprechende Therapie zukommen zu lassen. Häufiger sind mechanische Ursachen für eine postoperative Nervenschädigung.

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Moderne Diagnoseverfahren spielen eine entscheidende Rolle bei der Erkennung und Beurteilung von Nervenschäden:

  • Anamnese und klinische Untersuchung: Eine ausführliche Anamnese, Rücksprache mit dem Erstbehandler und eine profunde klinische Untersuchung (Tinel-Hoffmann-Zeichen etc.) sind grundlegend.
  • Hochauflösender Ultraschall: Der hochauflösende Ultraschall hat sich im Rahmen der Diagnose von Kompressionssyndromen, Nerventumoren und traumatischen Läsionen als verlässliches Instrument etabliert und kann in der Diagnose von iatrogenen Nervenläsionen genauere Hinweise auf Vernarbungen, Hämatome, Lokalisation, Lagebeziehungen (z.B. zu Osteosyntheseplatten) und Zustand des Nervs geben. Der große Vorteil der Ultraschalldiagnostik liegt in der Tatsache, dass es sich um ein dynamisches Verfahren (im Gegensatz zur MRT) handelt. Weiters ermöglicht der hochauflösende Ultraschall exakt gezielte Nervenblockaden.
  • Elektrodiagnostik (NLG und EMG): Mithilfe der Elektrodiagnostik kann eine Neurapraxie (i.e. funktionelle Nervenschädigung, spontan und komplett reversibel) verlässlich von einer strukturellen Nervenschädigung unterschieden werden.9,18,19 Für die weitere Therapieplanung ist diese Information zwar ein guter Hinweis darauf, ob man zuwarten oder aber operativ tätig werden solle, allerdings ist sie für die detaillierte OP-Planung unzureichend.
  • Elektromyographie (EMG): Hierbei werden elektrische Aktivitäten in den Muskeln gemessen, um mögliche Schädigungen der Nerven festzustellen.

Prävention von Nervenschäden

Bei der Prävention ist primär das Operationsteam gefragt, das sich schon im Vorfeld bei der Planung des Eingriffs über Risiken und Maßnahmen zur Vermeidung von Neuropathien austauschen sollte. Bei der Positionierung des Patienten sind starke Überdehnung oder hohe Druckbelastungen wie etwa auf den Ellenbogen zu vermeiden. Die Operationszeit sollte möglichst kurz sein. Ob ein Nervenblock das Risiko für eine Neuropathie erhöht, ist nicht belegt, aber bei der Regionalanästhesie sollte dieses Risiko zumindest bedacht werden. Auch die Injektionsnadel kann bei einer Regionalanästhesie lokal ein Trauma hervorrufen oder verstärken.

Bei Eingriffen in der Nähe wichtiger Nervenbahnen, beispielsweise bei der Wirbelsäulenchirurgie, aber auch bei Hüft- oder Knie-Totalendoprothesen, empfehlen die Autoren, einen Neurophysiologen hinzuzuziehen. Veränderungen oder Verschlechterungen im Zusammenhang mit der Nervenleitung können mit dem Neurophysiologen und innerhalb des Teams rasch kommuniziert werden, um unmittelbar darauf zu reagieren.

Therapie von Nervenschäden

Nach der Operation wird eine früh beginnende und fortlaufende Kontrolle hinsichtlich neuropathischer Symptome und die Identifizierung möglicher Auslöser empfohlen, um frühzeitig intervenieren zu können. In jedem Fall ist die Physiotherapie ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und essenziell für die Rekonvaleszenz. Die Therapie von Nervenverletzungen hängt vom Schweregrad der Verletzung und den individuellen Gegebenheiten des Patienten ab.

Die Therapie besteht dann nämlich aus Physiotherapie und optional einer Steroidgabe. Ein nochmaliger chirurgischer Eingriff mit dem Ziel der Entlastung kann die Beschwerden dagegen verschlimmern.

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Insgesamt ist das Risiko für eine anhaltende und stark beeinträchtigende postoperative Neuropathie nur multidisziplinär zu verringern, betonen die Wissenschaftler. Außerdem empfehlen sie, alle Patienten vor einem chirurgischen Eingriff über die Möglichkeit eines fortbestehenden Nervenschadens aufzuklären. Gänzlich vermeiden lässt sich diese seltene Operationsfolge derzeit nicht.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Rekonstruktion peripherer Nervenläsionen. Wichtig ist zu wissen, dass der Erfolg einer Rekonstruktion motorischer Nerven sehr von der Zeit zwischen Läsion und Rekonstruktion abhängt. Liegt die Läsion deutlich über 6 Monate zurück, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der gelähmte und atrophierte Muskel nach Nervenrekonstruktion eines proximalen Defektes wieder seine Funktion aufnimmt, relativ gering. Dies liegt vor allem daran, dass der Muskel mit seinen Endplatten bereits ausgeprägte und irreversible Atrophien vorweist, wenn die regenerierenden Axone ihr Zielorgan erreichen. Doch auch in diesen Fällen gibt es chirurgische Therapieoptionen, wie beispielsweise Sehnen- beziehungsweise Muskeltransfers zur funktionellen Verbesserung.

Die primäre Rekonstruktion eines iatrogenen Nervenschadens stellt allerdings eher eine Seltenheit dar, da in der Regel der Schaden nicht unmittelbar intraoperativ erkannt wird. Am häufigsten werden sekundäre Rekonstruktionen durchgeführt, gefolgt von tertiären Rekonstruktionen im Sinne von Sehnen- bzw. Muskeltransfers.

Konservative Behandlung

  • Physiotherapie: Essentiell für die Rekonvaleszenz.
  • Medikamentöse Behandlung: Schmerzmittel, Entzündungshemmer (optional Steroidgabe).
  • Neuraltherapie: Mit gezielten Injektionen eines Betäubungsmittels kann man - laut dem Prinzip der Neuraltherapie - den Teufelskreis der chronischen Entzündung unterbrechen, der beständig Beschwerden verursacht. Je nachdem, wo der Therapeut die Spritze setzt, lassen sich verschiedene Formen der Neuraltherapie unterscheiden.

Chirurgische Behandlung

  • Neurolyse und Spaltung des Epineuriums: Entfernung etwaiger Fremdkörper (z.B. Osteosynthesematerial), Narben, Hämatome etc., die in Nahebeziehung zu dem geschädigten Nerv stehen und lokalen Druck und Irritationen verursachen.
  • Direkte Nervennaht: Bei Kontinuitätsverlust ist das generelle Ziel die Wiederherstellung der Kontinuität durch mikrochirurgische, epineurale Adaptationsnähte (je nach Nervenkaliber Ethilon 8-0 bis 11-0).
  • Nerventransplantation: Wiederherstellung einer spannungsfreien Kontinuität mittels Nerventransplantaten, z.B. N. suralis (autologe Nerventransplantate zur Überbrückung eines Nervensubstanzdefektes, wenn bei direkter Naht zu viel Spannung auf den Nähten lasten würde). In ausgewählten Fällen können speziell aufbereitete Nerven von Organspendern verwendet werden (Fa.
  • Nerventransfer: Nerventransfer von einem Spendernerv, der eine kognitiv möglichst ähnliche Funktion wie der Empfängernerv ausführt (bei Verlust des proximalen Stumpfes).
  • Nervenersatzmaterialien: Bei kurzstreckigen Defekten unter 3cm, die keine spannungsfreie Nervennaht zulassen, gibt es auch die Möglichkeit der Verwendung verschiedener körpereigener oder synthetischer Nervenersatzmaterialien. Veneninterponate stellen die klassische Rekonstruktion mit autologem Nervenersatzmaterial dar. Sie können mit körpereigenem Muskelgewebe, aber auch Wachstumsfaktoren und Ähnlichem gefüllt werden. Weiters gibt es eine Vielzahl an synthetischen Nervenersatzmaterialien mit ebenfalls verschiedensten Inhalten, die eine verbesserte Nervenregeneration versprechen.22,23 Das Ziel all dieser Nervenersatzmaterialien ist eine Nervenrekonstruktion kurzstreckiger Defekte ohne jegliche Hebedefektmorbidität. Körpereigene Spendernerven sind limitiertes Gut, somit wären diese Ersatzmaterialen in ausgewählten Fällen durchaus brauchbar.
  • Behandlung von schmerzhaften Neuromen: Eine simple Rückkürzung führt immer zum Rezidiv und auch die Verlagerung in Muskel, Knochen oder Subkutangewebe ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass durch eine End-zu-Seit-Neuroraphie an einen in unmittelbarer Nähe gelegenen Nerv eine erneute Neurombildung verhindert werden kann und dadurch eine Schmerzlinderung oder Heilung erreicht werden kann.27,28 Auch um dem Deafferenzierungsschmerz vorzubeugen bzw. diesen sinnvoll behandeln zu können, sollte dem Nerv wieder ein Zielorgan angeboten werden.

Algorithmus für Diagnose und Behandlung iatrogener Nervenläsionen

Aufgrund der steigenden Inzidenz von iatrogenen Nervenläsionen wurde ein klarer Algorithmus für Diagnose und Behandlung solcher Läsionen erstellt:

  1. Gründliche Anamnese, klinische Untersuchung und Durchsicht der OP-Dokumentation.
  2. Bei Verdacht auf eine iatrogene Läsion, umgehende Überweisung zu einem auf Nervenultraschall spezialisierten Radiologen.
  3. Bei Kontinuitätsunterbrechung des Nervs, umgehende Rekonstruktion mit oben erwähnten Methoden.
  4. Besteht laut dem Ultraschallbefund keine Kontinuitätsunterbrechung, so empfiehlt es sich, 6 Wochen abzuwarten und im Rahmen regelmäßiger klinischer Kontrollen (alle 14 Tage) den Verlauf einer eventuell eintretenden Spontanregeneration zu beobachten.
  5. Kommt es in diesem Beobachtungszeitraum zu keinen wesentlichen klinischen Verbesserungen, ist nach 6 Wochen eine sonografische Reevaluation zu empfehlen.
  6. Stellt sich im Beobachtungszeitraum von 6 Wochen eine deutliche Befundverbesserung ein, so kann - unter regelmäßiger Kontrolle - auf eine Restitutio gehofft werden.
  7. Bestehen 6 Wochen nach Läsion keine klinische Verbesserung und im Ultraschall weiterhin das Bild eines deutlich geschädigten Nervs, ist der Patient rasch einer chirurgischen Rekonstruktion zuzuführen.

Iatrogene Nervenläsionen: Spezifische Beispiele und Risikobereiche

Die meisten iatrogenen Nervenverletzungen treten infolge operativer Eingriffe auf. Der Anteil an intraoperativ verursachten oder unmittelbar mit dem Eingriff in Zusammenhang stehenden Läsionen liegt in der Literatur zwischen 57% und 94%.6,8,10,11 Durch Nichterkennen oder Übersehen der Nervenstruktur oder Traktion/Kompression durch Haken oder Nähte kann ein Nerv durchtrennt oder in anderer Weise geschädigt werden.

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Obere Extremität

  • N. medianus: An der oberen Extremität ist am häufigsten der N. medianus betroffen. Der N.medianus und dessen Ramus palmaris werden besonders häufig im Rahmen der häufig durchgeführten Karpaltunnelspaltungen verletzt.
  • N. radialis: Der N. radialis und auch dessen Ramus superficialis werden klassischer Weise bei Oberarmverplattungen, aber auch bei Osteosynthesen am distalen Radius geschädigt. Der Ramus superficialis ist weiters bei der häufig durchgeführten Spaltung des 1. Strecksehnenfaches (Tendovaginitis de Quervain) und bei der Behandlung der Rhizarthrose sehr gefährdet.
  • N. ulnaris: Beim N. ulnaris werden verschiedenste Schädigungsmechanismen beschrieben, wie Injektionen, Osteosynthesematerialentfernungen, Ganglionentfernungen, Dekompression des Kubitaltunnels, Revisionsarthroplastiken am Ellenbogen und arthroskopische Eingriffe am Ellenbogen. Bei der Neurolyse aufgrund eines Sulcus-nervi-ulnaris-Syndroms kommt es zwar kaum zu Verletzungen des N.ulnaris selbst, aber immer wieder zu Schädigungen des R.posterior des N.cutaneus antebrachii medialis.
  • N. axillaris und N. musculocutaneus: Weiters wurden auch iatrogene Schäden am N.axillaris und N.musculocutaneous bei offenen oder arthroskopischen Eingriffen an der Schulter beschrieben.
  • Plexus brachialis: Durchaus am schwersten wiegend sind die iatrogenen Schäden am proximalen Plexus brachialis selbst, die z.B.

Untere Extremität

  • An der unteren Extremität ist eine Vielzahl iatrogener Nervenläsionen beschrieben, die vorwiegend im Rahmen von Gelenksersatzoperationen verursacht werden. Im Patientenkollektiv von Piza-Katzer et al. sind 47% der iatrogenen Nervenläsionen auf orthopädische Operationen zurückzuführen.7,8

Rezidiveingriffe

  • Aufgrund von Vernarbungen des Gewebes (es verhindert zusätzlich das Gleiten des Nerven) und der somit schlechteren Trennung und Identifizierung von nervalen Strukturen stellen Rezidiveingriffe ein höheres Risiko dar, eine iatrogene Nervenläsion zu verursachen.

Gesetzliche Regelungen und Gerichtsverfahren

Die Liste an durch ärztliches Handeln verursachten Nervenläsionen ist lang und das funktionelle und sensible Ergebnis nach solchen Verletzungen für den Patienten oft funktionell behindernd und psychologisch belastend. Jede Intervention birgt ein bestimmtes Risiko für den Patienten. Jedem Chirurgen können Fehler passieren, und betrachtet man die große Anzahl an durchgeführten Eingriffen, ist es kaum verwunderlich, dass es immer wieder zu akzidentiellen Verletzungen von Nerven kommt. Entsprechend gehört die Verletzung von Nerven als potenzielle Operationskomplikation zur routinemäßigen präoperativen Aufklärung. Der verantwortungsvolle Chirurg zeichnet sich allerdings dadurch aus, mit eventuell auftretenden Komplikationen richtig umgehen zu können: kompetent zu behandeln beziehungsweise erkennen und an entsprechende Spezialisten vermitteln zu können.

Oft ist zwischen dem operativen Eingriff und der nachfolgenden Symptomatik/Läsion ein kausaler Zusammenhang nicht eindeutig erkennbar. Nach vielen Eingriffen sind initiale Schmerzen oder auch Funktionseinschränkungen nahezu obligat. Erst wenn diese dann nach einigen Wochen nicht abklingen, stellt sich der Patient beim Hausarzt vor. Dadurch geht leider meist wertvolle Zeit bis zur Diagnosestellung verloren. Wie schon vorhin erwähnt, ist allerdings genau diese Zeit entscheidend für den Patienten und letztendlich auch für den Chirurgen.

Die gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche bei Nervenverletzungen durch Operationen finden sich in den §§ 630a ff., 249 und 253 BGB. Bei einem Behandlungsfehler muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Verletzung direkt auf den Fehler des behandelnden Arztes zurückzuführen ist.

Beispiele für Gerichtsverfahren:

  • Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 26.07.2017 (5 U 152/15): Eine Patientin erlitt eine Nervenverletzung während einer Knieoperation.
  • Oberlandesgericht Dresden: Stellungnahme zu Art und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über Nervenschädigungen und deren Folgen bei Operationen.

Im Falle einer Nervenverletzung durch eine Operation ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen und sich gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung zu holen, um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen geltend zu machen.

Pathomechanismen iatrogener Nervenverletzungen

Die Pathomechanismen iatrogener Nervenverletzungen sind mannigfaltig. Neben der glatten Durchtrennung können auch Druck, Dehnung, Temperatur und daraus folgend auch Ischämie für eine Nervenschädigung verantwortlich sein. Die Vulnerabilität eines Nervs gegenüber Druck hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die räumliche Beziehung zu Knochen oder Gelenken, die ein hartes Widerlager bilden, erhöhen die Gefahr einer Druckschädigung. Von entscheidender Bedeutung ist allerdings auch die intraneurale Struktur des Nervs, da der Anteil an schützendem Bindegewebe von Nerv zu Nerv unterschiedlich ist. Abhängig von der Stärke und Dauer einer Druckeinwirkung können verschiedene Schädigungsgrade von der reversiblen Neurapraxie bis hin zur Neurotmesis resultieren. Wie die Druckempfindlichkeit variiert auch die Dehnungsempfindlichkeit von Nerv zu Nerv. Von Bedeutung sind vor allem anatomische Gegebenheiten, wie z.B.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Neben der Kenntnis der verschiedenen Pathomechanismen und daraus resultierenden Nervenläsionen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Chirurgie, Neurologie und Radiologie von entscheidender Bedeutung.

Komplikationen und Folgen von Nervenverletzungen

Nervenverletzungen können verschiedenste Folgen und Komplikationen mit sich bringen:

  • Schmerzen: Akut oder chronisch, Brennen oder Stechen im betroffenen Bereich.
  • Verringerte Sensibilität: Taubheitsgefühl oder Kribbeln.
  • Motorische Ausfälle: Schwäche oder Lähmung.
  • Eingeschränkte Lebensqualität: Beeinträchtigung im Alltag.

Nervenregeneration und Myelinisierung

Wenn es um die Heilung von Nervenverletzungen geht, spielt die Myelinscheide eine entscheidende Rolle. Die Myelinscheide ist eine schützende Isolierschicht, die Nervenfasern umgibt und ihre Funktion unterstützt. Bei einer Nervenverletzung kann die Myelinscheide beschädigt werden. In manchen Fällen kann die Myelinisierung beeinträchtigt sein, was zu langsamerer oder unvollständiger Nervenregeneration führen kann.

Um diesen Prozess zu unterstützen, gibt es verschiedene therapeutische Ansätze. Dazu gehören physiotherapeutische Maßnahmen, medikamentöse Behandlung und in schwereren Fällen operative Eingriffe. Es ist wichtig zu betonen, dass die Ergebnisse der Nervenregeneration und Heilung von vielen individuellen Faktoren abhängen und nicht bei jedem Patienten gleich sind.

Prävention und Risikomanagement

Die Vermeidung von Nervenverletzungen während Operationen ist natürlich das beste Szenario. Um mögliche Risiken bei einer Operation zu minimieren und Patienten bestmöglich zu unterstützen, ist es entscheidend, auf Prävention und Risikomanagement zu setzen.

Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende Aufklärung des Patienten vor der Operation: Der behandelnde Arzt sollte den Patienten umfassend über mögliche Risiken aufklären. Dazu gehört auch die Information über mögliche Nervenschädigungen, die zu Leistenschmerzen und anderen Beschwerden führen können.
  • Sorgfältige Operationstechniken: Während der Operation sollten Chirurgen darauf achten, mögliche Nervenschädigungen zu vermeiden. Dabei können moderne Techniken und Geräte zum Einsatz kommen, die das Risiko von Nervenverletzungen reduzieren.
  • Engmaschige Nachkontrolle nach der Operation: Patienten sollten engmaschig nachkontrolliert werden, um frühzeitig mögliche Komplikationen oder Nervenschädigungen zu erkennen.

Schadensersatzforderungen

In Fällen, in denen es dennoch zu Nervenschädigungen kommt, kann es notwendig sein, über Schadensersatzforderungen nachzudenken. Patienten können bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern, die zu Nervenverletzungen führen, auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zurückgreifen.

Um Schadensersatz bei einer Nervenschädigung nach einer Hüft-Operation zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass ein Behandlungsfehler seitens des Arztes vorliegt. Es wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht zu wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld prüft und ggf. durchsetzt.

Die Schmerzensgeldbeträge bei Behandlungsfehlern variieren je nach Schwere des Falles und den individuellen Folgen. Bei einer verpfuschten Operation sollte man zunächst die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus auf die vermuteten Fehler ansprechen. Anschließend empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe zu suchen, um die rechtlichen Schritte abzuklären und ggf. einzuleiten.

Die Höhe des Schmerzensgelds bei OP-Fehlern hängt von der Schwere des Behandlungsfehlers, den entstandenen Schäden sowie den individuellen Folgen für den Betroffenen ab. Nervenschädigungen können sich in einigen Fällen erholen, die Dauer ist jedoch abhängig von der Schwere der Schädigung und dem betroffenen Nerv.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines OP-Fehlers beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Behandlungsfehler begangen wurde oder der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat.

Selbst ausgeheilte Nervenverletzungen und chronische Schmerzen

Selbst ausgeheilte Nervenverletzungen hinterlassen häufig chronischen Schmerz und Überempfindlichkeit gegenüber sanften Berührungen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Pharmakologischen Instituts und des Instituts für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Fakultät Heidelberg (MFHD) haben nun im Tierversuch gezeigt, dass fehlerhafte „Verschaltungen“ der Schmerzrezeptoren (Nozizeptoren) zu einer bisher noch nicht untersuchten Form sogenannter neuropathischer Schmerzen führen. Sie treten erst im Zuge der Regeneration von Nervenverbindungen beim Ausheilen der Verletzung auf.

Falsch „verschaltete“ Schmerzrezeptoren sind die Ursache des chronischen Schmerzes

Bei chronischen Schmerzen wird zwischen nozizeptiven und neuropathischen Schmerzen unterschieden. Nozizeptive Schmerzen haben ihren Ursprung in Gewebeverletzungen, neuropathische Schmerzen in der Schädigung der Nervenfasern selbst. Nerventraumata oder Quetschungen, bei welchen verletzte und intakte Nervenfasern in direktem Kontakt stehen, sind besonders anfällig für die Entwicklung chronischer neuropathischer Schmerzen. Die neuen Ergebnisse zeigen nun, dass die chronischen Schmerzen nicht etwa durch die eigentliche Verletzung entstehen, sondern auf einer fehlerhaften Nervenregeneration sowie auf einer fehlerhaften Wiederherstellung der nervalen Versorgung, der sogenannten Reinnervation, beruhen.

Während sich die taktilen Nervenfasern, die Berührungsreize an Rückenmark und Gehirn weiterleiten, nach der Verletzung nicht oder nur langsam regenerieren - daher das anfängliche Taubheitsgefühl -, sind die schmerzleitenden Fasern dazu schneller in der Lage. Sie nehmen statt der sensorischen Fasern den Platz der gekappten Berührungssensoren in der Haut ein. Die Folge: Jeder taktile Reiz wirkt nun wie ein Schmerzreiz - selbst ein sanftes Streicheln oder das Gefühl von Kleidung auf der Haut kann dann Schmerzen verursachen. „Die Ursache der Schmerzen ist eine falsche Verschaltung von Sensoren und tritt entsprechend erst nach einiger Zeit auf, wenn die Verbindung hergestellt ist. Diese Form des chronischen Schmerzes ist also die unmittelbare Folge der Reinnervation der Sensoren durch schmerzleitende Fasern bei gleichzeitig ausbleibender Reinnervation der taktile Nervenfasern. „Dieser Zusammenhang war bisher völlig unbekannt“, sagt Erstautor Dr. Vijayan Gangadharan.

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