Gabelstaplerfahren und Epilepsie: Sicherheit und Arbeitsrechtliche Aspekte

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die mit wiederkehrenden Anfällen einhergeht und die berufliche Teilhabe beeinflussen kann. Viele Unternehmen beschäftigen bereits Menschen mit Epilepsie, jedoch bestehen oft Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Gefahren und Chancen. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtslage, Sicherheitsaspekte und gibt Tipps, wie ein Arbeitsplatz für Staplerfahrer mit Epilepsie sicher gestaltet werden kann.

Epilepsie: Eine Übersicht

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit. Sie äußert sich durch wiederkehrende, krampfartige Anfälle, die durch genetische Veranlagung, Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden können. Diese Anfälle entstehen durch überschießende Entladungen von Nervenzellen im Gehirn und können durch Faktoren wie Flackerlicht, Schlafentzug oder einen gestörten Schlafrhythmus ausgelöst werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein einzelner Anfall nicht zwangsläufig auf Epilepsie hindeutet. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst nach dem Auftreten von mindestens zwei spontanen Anfällen. Die Anfallshäufigkeit kann stark variieren, von langer Anfallsfreiheit bis zu mehreren Anfällen täglich.

Arten von Anfällen

Epileptische Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen:

  • Fokale Anfälle: Bei einfach-fokalen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, während komplex-fokale Anfälle mit einer Bewusstseinseinschränkung einhergehen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und können sich durch ungewöhnliche Sinnesempfindungen, veränderte Empfindungen oder unkontrollierte Bewegungen äußern.
  • Generalisierte Anfälle: Diese Anfälle betreffen das gesamte Gehirn und können zu Bewusstseinsverlust, Stürzen, Verkrampfungen und Zuckungen führen. Beispiele hierfür sind Absencen (kurze Bewusstseinspausen), myoklonische Anfälle (blitzartige Zuckungen) und Grand-Mal-Anfälle (tonisch-klonische Anfälle).

Diagnose und Behandlung

Die Diagnose von Epilepsie erfordert eine genaue Anamnese und neurologische Untersuchung. Ein EEG (Elektroenzephalogramm) kann helfen, die Anfallsaktivität im Gehirn zu erkennen. Die Behandlung von Epilepsie zielt darauf ab, Anfälle zu verhindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Dies kann durch Medikamente, spezielle Diäten oder operative Eingriffe erreicht werden.

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Rechtliche Aspekte von Epilepsie am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Epilepsie zu informieren, es sei denn, die Erkrankung schränkt die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft ein. Umgekehrt dürfen Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt.

Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie die Betriebe die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen.

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die individuellen Risiken am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. Dabei werden die Art und Schwere der Epilepsie, die Anfallshäufigkeit, mögliche Auslöser und die spezifischen Anforderungen der Tätigkeit berücksichtigt. Ziel ist es, Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko von Verletzungen oder Schäden im Falle eines Anfalls minimieren.

DGUV Information 250-001

Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall". Diese Information bietet eine umfassende Grundlage für die Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie. Sie enthält Empfehlungen zu verschiedenen Tätigkeiten, einschließlich solcher mit Absturzgefahr sowie Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

Epilepsie und Staplerfahren: Eine Risikobewertung

Die Frage, ob ein Mensch mit Epilepsie einen Gabelstapler fahren darf, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Es gibt keine pauschale Antwort, da die Entscheidung von verschiedenen Faktoren abhängt:

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  • Art und Schwere der Epilepsie: Wie häufig treten Anfälle auf? Sind sie kontrolliert? Gibt es Vorboten, die es dem Betroffenen ermöglichen, sich in Sicherheit zu bringen?
  • Art der Tätigkeit: Werden Styroporpakete auf einem kaum bevölkerten Firmengelände herumgefahren, oder Behälter mit flüssigem Stahl aus einem Hochregallager entnommen durch welches ständig Besuchergruppen geführt werden?
  • Arbeitsumgebung: Gibt es besondere Gefahren am Arbeitsplatz, wie z.B. Absturzgefahr, Maschinen oder Gefahrstoffe?
  • Medikation und Anfallskontrolle: Ist der Betroffene medikamentös gut eingestellt und anfallsfrei?
  • Berufserfahrung: Hat der Betroffene bereits Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern und kennt die spezifischen Risiken?

Kriterien für die Eignung zum Staplerfahren

Die DGUV Information 250-001 gibt Hinweise auf Kriterien, die bei der Beurteilung der Eignung zum Staplerfahren berücksichtigt werden sollten:

  • Anfallsfreiheit: In der Regel ist eine gewisse Zeit der Anfallsfreiheit erforderlich, bevor eine Person mit Epilepsie einen Gabelstapler fahren darf. Die genaue Dauer hängt von der Art der Tätigkeit und den individuellen Umständen ab.
  • Medikamentöse Einstellung: Der Betroffene sollte medikamentös gut eingestellt sein und regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
  • Kenntnis der Anfallsauslöser: Der Betroffene sollte seine individuellen Anfallsauslöser kennen und in der Lage sein, diese zu vermeiden.
  • Verlässliche Vorboten: Wenn der Betroffene Anfallsvorboten (Aura) wahrnimmt, kann er sich möglicherweise rechtzeitig in Sicherheit bringen.
  • Arbeitsplatzanpassung: Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass das Risiko von Verletzungen im Falle eines Anfalls minimiert wird.

Gefährdungskategorien

Die BGI 585 (bzw. die aktuelle DGUV Information 250-001) teilt die Anfallsschwere in 5 Gefährdungskategorien ein, die bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials berücksichtigt werden müssen.

Maßnahmen zur Risikominimierung

Wenn ein Staplerfahrer trotz Epilepsie eingesetzt werden soll, müssen geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden:

  • Arbeitsplatzanpassung: Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass das Risiko von Verletzungen im Falle eines Anfalls minimiert wird. Dazu gehören z.B. das Anbringen von Schutzvorrichtungen an Maschinen, das Entfernen von gefährlichen Gegenständen und die Bereitstellung eines sicheren Abstellplatzes für den Gabelstapler.
  • Schulung der Kollegen: Die Kollegen des Staplerfahrers sollten über die Epilepsie informiert und in Erster Hilfe bei Anfällen geschult werden. Sie sollten wissen, wie sie im Falle eines Anfalls reagieren müssen, um den Betroffenen zu schützen und weitere Schäden zu verhindern.
  • Regelmäßige Überprüfung: Die Eignung des Staplerfahrers sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Anfallskontrolle weiterhin gewährleistet ist und keine neuen Risiken entstanden sind.
  • Tragen eines Notfallausweises: Der Staplerfahrer sollte einen Notfallausweis mit sich führen, der wichtige Informationen über seine Epilepsie und die erforderlichen Maßnahmen im Falle eines Anfalls enthält.

Der Fall des Kollegen: Lösungsansätze

Im konkreten Fall des Kollegen, dem die Fahrerlaubnis und Stelle als Staplerfahrer aufgrund seiner Epilepsie entzogen wurde, gibt es verschiedene Lösungsansätze:

  1. Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung sollte unter Berücksichtigung der aktuellen DGUV Information 250-001 und der individuellen Umstände des Kollegen überprüft werden. Es sollte geprüft werden, ob die Gefährdung tatsächlich höher einzustufen ist als bei einem Autofahrer im Straßenverkehr.
  2. Einbeziehung des Betriebsarztes und Neurologen: Der Betriebsarzt und der behandelnde Neurologe sollten in die Beurteilung einbezogen werden. Sie können die Anfallssituation des Kollegen beurteilen und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen geben.
  3. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Der Kollege sollte das Gespräch mit der Geschäftsführung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen, um seine Situation zu erläutern und mögliche Lösungen zu diskutieren.
  4. Einbeziehung des Betriebsrats: Der Betriebsrat kann sich mit der Thematik befassen, die Gefährdungen analysieren und mit dem Arbeitgeber ins Gespräch gehen, um dem Kollegen zu ermöglichen, weiterhin seine Arbeit zu verrichten.
  5. Arbeitsplatzanpassung: Es sollte geprüft werden, ob der Arbeitsplatz so angepasst werden kann, dass das Risiko von Verletzungen im Falle eines Anfalls minimiert wird.
  6. Alternative Tätigkeiten: Wenn das Staplerfahren aufgrund der Epilepsie nicht möglich ist, sollten alternative Tätigkeiten im Unternehmen geprüft werden, bei denen der Kollege seine Fähigkeiten und Erfahrungen einsetzen kann.

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