Ganglion-Operation: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Ganglion, auch Überbein genannt, ist eine gutartige, mit Flüssigkeit gefüllte Zyste, die sich häufig in der Nähe von Gelenken oder Sehnen bildet. Besonders oft tritt ein Ganglion am Handgelenk oder Handrücken auf. Es kann Schmerzen verursachen, die Beweglichkeit einschränken oder einfach als störend empfunden werden. In diesem Artikel werden die Ursachen, Diagnose und Behandlung eines Ganglions erläutert, wobei der Fokus auf der Kostenübernahme einer Operation durch die Krankenkasse liegt.

Entstehung und Symptome eines Ganglions

Ganglien können an verschiedenen Stellen entstehen, meist gehen sie von Gelenkkapseln oder Sehnenscheiden aus. Häufige Lokalisationen sind das Handgelenk (streck- und beugeseitig), die Handwurzel oder die Fingergelenke. Es handelt sich um Ausstülpungen, die mit einer zähen Flüssigkeit gefüllt sind, die von der Schleimhaut (Synovia) produziert wird. Die Größe eines Ganglions kann variieren und es kann sogar platzen, wobei sich die Flüssigkeit unter der Haut verteilt und der Sack verklebt. Oft füllt sich das Gebilde jedoch erneut.

Ein Ganglion entsteht durch eine Schwachstelle in der Gelenkkapsel, die durch ein Trauma oder eine anlagebedingte Erkrankung verursacht werden kann. Es kann auf umliegende Nerven drücken und dadurch Schmerzen oder Taubheitsgefühle hervorrufen. Manchmal verursachen Ganglien auch gar keine Beschwerden und bedürfen keiner Behandlung. Nimmt die Flüssigkeit im Inneren des Ganglions zu, kann der Schmerz stärker werden. Besonders schmerzhaft kann ein Ganglion sein, das an einer Beugesehnenscheide sitzt.

Diagnose eines Ganglions

Die Diagnose eines Ganglions erfolgt in der Regel anhand der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung. Der Arzt tastet die betroffene Stelle ab und achtet auf das typische Erscheinungsbild: eine pralle, elastische Geschwulst unter der Haut. Da ein Ganglion mit Flüssigkeit gefüllt ist, kann es bei einer Untersuchung mit Licht durchleuchtet werden.

Zur weiteren Abklärung können bildgebende Verfahren wie eine Sonographie (Ultraschall), ein Röntgenbild oder eine Kernspintomographie (MRT) eingesetzt werden. Diese Untersuchungen helfen, die Diagnose zu bestätigen und andere mögliche Ursachen für die Beschwerden auszuschließen.

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Behandlungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Ganglion zu behandeln. Welche Behandlungsmethode in Frage kommt, hängt von der Größe, Lage und den verursachten Beschwerden ab.

Konservative Behandlung

Bestehen die Beschwerden nur kurzfristig, kann man zunächst abwarten, ob sich das Ganglion von selbst zurückbildet. Die Hälfte der Ganglien bildet sich innerhalb eines Jahres von selbst zurück, und es ist keine Behandlung erforderlich. Auch wenn das Ganglion keine Beschwerden verursacht, ist keine Behandlung notwendig.

Zur Linderung von Schmerzen und Entzündungen können nichtsteroidale Entzündungshemmer (NSAID’s) wie Ibuprofen oder Diclofenac eingesetzt werden.

Eine weitere konservative Behandlungsmethode ist die Punktion, bei der die Flüssigkeit aus dem Ganglion abgesaugt wird. Dabei saugt die Ärztin oder der Arzt mit einer Injektionsnadel die Flüssigkeit aus dem Ganglion ab. Man nennt dies auch Punktion. Mehr als die Hälfte der punktierten Ganglien bildet sich jedoch innerhalb eines Jahres wieder zurück.

Operative Entfernung

Wenn konservative Behandlungsmethoden nicht erfolgreich sind, das Ganglion immer wieder auftritt oder anhaltende Beschwerden bestehen, kann eine operative Entfernung in Erwägung gezogen werden.

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Die Operation kann offen über einen Hautschnitt oder arthroskopisch (minimalinvasiv) durchgeführt werden. Bei der offenen Operation macht der Chirurg einen kleinen Hautschnitt über dem Ganglion. Durch diesen gelangt er zur Ausstülpung und kann diese bis zu ihrem Ursprung an Sehne oder Gelenk verfolgen und sie derart entfernen, dass ein erneutes Auftreten weniger wahrscheinlich ist. Danach wird die Wunde mit einer feinen Naht wieder verschlossen und ein Verband angelegt.

Bei der arthroskopischen Entfernung werden über kleine Hautschnitte eine Kamera und spezielle Instrumente in das Gelenk eingeführt. Der Chirurg kann das Ganglion dann unter Sicht entfernen.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nach der Operation für einige Tage eine Gipsschiene zu tragen, insbesondere wenn das Ganglion aus größeren Gelenken entspringt. Eine längere Schonung ist jedoch nicht erforderlich. Lagern Sie den betroffenen Arm über Herzhöhe, um die Schwellung zu reduzieren, und führen Sie mehrfach täglich aktive und passive Bewegungsübungen mit voller Fingerstreckung und Beugung durch. Hier reichen 5-10 Minuten am Tag aus. Decken Sie den Bereich beim Baden oder Duschen mit einer Tüte ab, um den Verband sowie den chirurgischen Schnitt sauber und trocken zu halten. Der Verband wird in der Regel erst nach einer Woche entfernt und durch ein Pflaster ersetzt. Der Fadenzug sollte üblicherweise um den 12.-14. Tag nach der Operation erfolgen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten für die Behandlung eines Ganglions werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn das Ganglion Beschwerden verursacht oder die Funktion beeinträchtigt.

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

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Behandlung in einer Privatklinik

In einer Privatklinik werden die Kosten für die Behandlung in der Regel nicht direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da wir eine Privatklinik sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der bei uns durchgeführten handchirurgischen Behandlungen in der Regel nicht. In einigen Fällen kann durch besonderes Bestreben unserer Patient*innen eine Kostenübernahme erfolgen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Hierfür ist ein Kostenvoranschlag der Privatklinik und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung erforderlich. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Ambulanz der orthopädischen Gelenk-Klinik beteiligt sich als zugelassene Vertragspraxis am Versorgungsauftrag für gesetzlich versicherte Patienten. Alle pflichtversicherten Mitglieder gesetzlicher Kassen sind zur Behandlung durch die spezialisierten Ärzte der Gelenk-Klinik in unserer Ambulanz willkommen.

Die stationäre Behandlung in der Privatklinik der Gelenk-Klinik steht allen Versicherten offen. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme im Vorfeld der Behandlung stets im Antragsverfahren bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Versicherung zu klären ist. Wir haben mit einigen gesetzlichen Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge (IV) abgeschlossen. Wir bieten den gesetzlich Versicherten an, die stationäre Therapie in der orthopädischen Gelenk-Klinik zum öffentlichen Krankenhaussatz durchführen zu lassen. Wir unterstützen Ihren Antrag gerne mit einem Behandlungsplan und einem transparenten Kostenvoranschlag. Sie müssen sich bei der Planung Ihrer stationären Operation erkundigen, ob Ihre Kasse in der Satzung Behandlungen in Privatkliniken unterstützt, wenn diese eine gleichwertige Behandlung anbietet. Der erhöhte Aufwand durch die Behandlung durch den renommierten Spezialisten in der Privatklinik wird in einigen Fällen von Versicherern nicht vollständig erstattet. Bitte beachten Sie: Auch wenn eine Kostenzusage erfolgt, gibt es Unterschiede in der Betrachtung der Pflegekosten. Diese werden nach einer Gesetzesänderung in Plankrankenhäusern separat vergütet, aber in Privatkliniken nicht vollständig übernommen. Hier entsteht für unsere Patienten mit gesetzlichen Kassen ein Selbstbehalt, den wir vor der Behandlung im Rahmen der Behandlungsplanung aber genau beziffern können. Ebenso kann es operative Zusatzleistungen geben wie zum Beispiel die stark nachgefragte roboterassistierte Operation bei Knieprothesen, die wir gesetzlich Versicherten ebenfalls anbieten.

Wenn Ihre gesetzliche Versicherung trotz Behandlungsempfehlung und Kostengutachten auf dem Niveau der öffentlichen Krankenhäuser keine Freigabe für eine stationäre Behandlung in unserer Privatklinik gibt, bieten wir operative Versorgungsmöglichkeiten in einem gesetzlich zugelassenen Krankenhaus in der Umgebung von Freiburg an. Diese Behandlungen sind von der Indikation her eingeschränkt, weil nicht alle Leistungen im Beleghaus zugelassen sind. Dabei erfolgt nach operativer Indikationsstellung in unserer orthopädischen Ambulanz eine stationäre Aufnahme in unserer Belegklinik. Die Terminplanung erfolgt durch Mitarbeiter der Gelenk-Klinik. Die Aufnahme und die Narkosevorbereitung erfolgt durch die Klinik Breisach. Die Operation erfolgt aber während Ihres Aufenthaltes in Breisach durch Ihren vertrauten Spezialisten der orthopädischen Gelenk-Klinik.

Selbstbehalt und Zuzahlungen

Auch bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse können Zuzahlungen oder ein Selbstbehalt anfallen. Dies ist beispielsweise bei Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten der Fall. Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich geregelt.

Wegen der unterschiedlichen Behandlung der Pflegeentgelte durch gesetzliche Kassen bei Privatkliniken sind bei gesetzlich Versicherten, die die Vorteile einer Privatklinik in Anspruch nehmen, in einigen Fällen regelmäßig kleinere Anteile der Behandlungskosten als Selbstbehalt zu bezahlen. Durch gute Planung und Kostentransparenz gibt es hier aber keine Überraschungen.

Vorbereitung auf die Operation

Zur Vorbereitung auf Ihre Ganglion-OP führen wir ein weiteres Aufklärungsgespräch mit Ihnen. Der zuständige Narkosearzt bzw. die Narkoseärztin wird zudem Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, etc. erfragen. Die Operation wird nach den entsprechenden Vorbereitungen in Lokalanästhesie, Leitungsanästhesie oder Vollnarkose ambulant durchgeführt.

Ernähren Sie sich nach der Behandlung ausgewogen und trinken Sie viel alkoholfreie und koffeinfreie Getränke. Verzichten Sie mindestens 6 Wochen vor und nach der Ganglion-Operation auf Nikotinkonsum.

Risiken und Komplikationen

In den Händen eines erfahrenen Facharztes ist die Entfernung eines Ganglions mit relativ geringen Risiken verbunden. Trotzdem kann es wie bei jeder Operation auch hier zu Komplikationen kommen. Die Entscheidung, die Operation durchzuführen, wird getroffen, weil die Vorteile der Operation die möglichen Nachteile überwiegen. Bestimmte Faktoren können die Risiken erhöhen. Hochdosierter Steroideinsatz (z.B. Komplikationen können sich auf die körperliche Gesundheit auswirken oder speziell die Hand betreffen. Die Ergebnisse sind oft gut. Es kann jedoch zum Wiederauftreten der Erkrankung kommen. Bei der operativen Ganglion-Entfernung wird in zirka 90 % der Fälle ein dauerhaftes Ergebnis erreicht. Im Üblichen ist die Hand ca. 2-6 Wochen nach der Operation wieder einsatzfähig.

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