Gesundheitliche Anforderungen für Rettungssanitäter bei Multipler Sklerose: Merkzeichen H und weitere Aspekte

INHALTSÜBERSICHT

  • Einführung: Warum das Merkzeichen H so wichtig ist
  • Definition: Wann gilt man als „hilflos“?
  • Regelbeispiele für die Zuerkennung
  • Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
  • Von der Antragstellung bis zum Bescheid: Der Ablauf
  • Typische Irrtümer und Missverständnisse
  • Die wichtigsten Vorteile mit Merkzeichen H
  • Gründe für Ablehnung und wie Sie widersprechen
  • Praktische Tipps für eine erfolgreiche Beantragung
  • Fazit und Ausblick
  • Multiple Sklerose: Neue Diagnosekriterien
  • Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsgenossenschaft: Leistungen und Fälle
  • Studium für Notfallsanitäter:innen
  • Modulare Schulungstage für Gesundheitsberufe

Einführung: Warum das Merkzeichen H so wichtig ist

Das Merkzeichen H („hilflos“) im Schwerbehindertenrecht bezeichnet Personen, die in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen sind. Um alltägliche Verrichtungen wie Essen, Ankleiden, Körperpflege oder Fortbewegung zu bewältigen, sind diese Personen auf Unterstützung angewiesen. Gerade im Zusammenspiel mit dem Schwerbehindertenausweis kann das Merkzeichen H den Alltag Betroffener erheblich erleichtern. Dieses Merkzeichen bringt zahlreiche Nachteilsausgleiche mit sich - darunter Steuererleichterungen, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und Entlastungen für pflegende Angehörige.

Definition: Wann gilt man als „hilflos“?

Die gesetzliche Definition des Merkzeichens H findet sich in § 152 SGB IX und in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Hilflos ist, wer „für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

Darunter fallen beispielsweise:

  • Nahrungsaufnahme und Essenszubereitung
  • Körperpflege (z.B. Waschen, Baden, Zähneputzen)
  • An- und Auskleiden
  • Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung
  • Orientierung bei kognitiven Einschränkungen

Dabei muss der Hilfebedarf dauerhaft oder langfristig bestehen. Dies bedeutet, dass der Hilfebedarf nicht nur vorübergehend nach einer Operation oder in kurzen Krankheitsphasen gegeben sein darf. Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen und Putzen fällt nicht unter die Verrichtungen - anders als im Pflegerecht!

Regelbeispiele für die Zuerkennung

Zur Verdeutlichung, wann das Merkzeichen H zuerkannt wird, hier einige typische Szenarien aus der Praxis:

Lesen Sie auch: MS-Medikamente im Detail erklärt

  • Schwere Querschnittslähmung: Betroffene können sich nicht selbst anziehen oder zur Toilette gehen und sind auf fremde Unterstützung angewiesen.
  • Pflegebedürftige Kinder: Wenn ein vierjähriges Kind aufgrund einer motorischen Störung oder Mehrfachbehinderung deutlich mehr Hilfe benötigt, als für Gleichaltrige üblich ist.
  • Dauerhaft beatmete Personen: Wer rund um die Uhr ein Beatmungsgerät benötigt und das selbständig nicht überwachen oder bedienen kann; ohne fremde Hilfe besteht Lebensgefahr.
  • Fortgeschrittene Demenz: Personen mit starkem Orientierungsverlust, die in vielen Alltagsbereichen (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität) ständige Unterstützung benötigen.
  • Ausgeprägte neurodegenerative Erkrankungen: Zum Beispiel Morbus Parkinson im Endstadium oder Multiple Sklerose mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen, sodass tägliche Verrichtungen nur mit Hilfe erfolgen können.

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

Gerade Kinder benötigen mehr Fürsorge. Daher prüfen die Versorgungsämter, ob der Hilfebedarf eines Kindes mit Behinderung eindeutig über das Maß hinausgeht, das bei gesunden Kindern gleichen Alters üblich ist.

Bei Säuglingen oder Kleinkindern muss belegt werden, dass der Bedarf an Überwachung, Ernährung und Pflege deutlich höher ist als in der Altersnorm. Ein Beispiel: Ein sechsjähriges Kind, das nicht eigenständig essen kann und rund um die Uhr betreut werden muss, erfüllt in der Regel die Kriterien für das Merkzeichen H.

Aufgrund des Entwicklungsalters von Kindern wird Hilflosigkeit auch bei einem niedrigeren Grad der Behinderung (GdB) anerkannt. Es besteht keine direkte Abhängigkeit vom GdB, sondern von der tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit. In der Regel wird aber ein GdB von 50 zuerkannt, mit dem man den Status Schwerbehinderung erhält.

Bei bestimmten Erkrankungen wie Mukoviszidose oder Typ-1-Diabetes wird das Merkzeichen H häufig bis zum 16. Lebensjahr gewährt, da umfangreiche Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Vergabe des Merkzeichens H erfolgt gemäß Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil A Nr. 4 und 5. Die Anerkennung bei Autismus erfolgt je nach individuellem Hilfebedarf.

Von der Antragstellung bis zum Bescheid: Der Ablauf

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf das Merkzeichen H reichen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt ein. Viele Ämter bieten Online-Formulare an.
  2. Medizinische Unterlagen: Relevante Gutachten, Arztberichte und Therapiepläne sollten beigefügt werden. Eine möglichst vollständige Dokumentation erleichtert die Einschätzung.
  3. Begutachtung und Prüfung: Das Versorgungsamt kann intern durch Aktenlage entscheiden oder eine ärztliche Begutachtung anordnen. Hier wird geprüft, ob der Hilfebedarf tatsächlich dauerhaft gegeben ist. In der Regel werden zuerst Ihre benannten Ärzte angeschrieben und aktuelle Befundberichte mit konkreten Fragen eingeholt.
  4. Bescheid: Das Versorgungsamt erlässt einen Bescheid, dem Sie entnehmen können, ob das Merkzeichen H zuerkannt wurde und in welchem Umfang der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Bei Ablehnung besteht das Recht auf Widerspruch gemäß SGB IX.

Typische Irrtümer und Missverständnisse

  • Irrtum 1: „H“ bedeutet Komplett-Unselbstständigkeit. Falsch. Es reicht aus, wenn mehrere alltägliche Verrichtungen regelmäßig fremde Unterstützung erfordern.
  • Irrtum 2: Sehbehinderung = automatisch „H“. Nicht unbedingt. Wer zwar stark sehbehindert ist, aber die meisten täglichen Handlungen selbst regeln kann, braucht möglicherweise nur das Merkzeichen Bl (blind) oder G (gehbehindert).
  • Irrtum 3: Eltern müssen bei Kindern nichts Besonderes nachweisen. Doch, denn das Versorgungsamt vergleicht stets, ob das Kind mehr Hilfe braucht als Gleichaltrige.
  • Irrtum 4: Vorübergehende Einschränkungen zählen. Hilflosigkeit wird nur anerkannt, wenn der Zustand voraussichtlich langfristig anhält. Der Zustand muss mindestens schon 6 Monate bestehen.

Die wichtigsten Vorteile mit Merkzeichen H

  • Erhöhter Behinderten-Pauschbetrag: Nach § 33b EStG sind für Personen mit Merkzeichen H jährlich bis zu 7.400 Euro Pauschbetrag möglich. Das reduziert die Steuerlast deutlich.
  • Pflege-Pauschbetrag für Angehörige: Pflegende Familienmitglieder können unter bestimmten Umständen zusätzliche 1.800 Euro (§ 33b Abs. 6 EStG) pro Jahr geltend machen.
  • Ermäßigungen im ÖPNV: Oft besteht die Möglichkeit, Busse und Bahnen kostenlos oder zumindest stark vergünstigt zu nutzen. Je nach Landesregelung darf auch eine Begleitperson mitfahren.
  • Rundfunkbeitragsbefreiung: Personen mit dem Merkzeichen H können sich häufig vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder zahlen eine verringert Rate. Näheres regelt § 4 RBStV.
  • Rückwirkende Feststellung: Wenn Sie nachweisen können, dass der Hilfebedarf schon lange bestand, ist eine rückwirkende Bewilligung (oft bis zu zwei Jahre) möglich. Das kann steuerliche Nachzahlungen positiv beeinflussen.

Gründe für Ablehnung und wie Sie widersprechen

  • Zu geringer Hilfebedarf: Das Versorgungsamt stuft die Einschränkungen als nicht ausreichend für „H“ ein.
  • Fehlende Nachweise: Wenn wichtige Unterlagen, z. B. ärztliche Gutachten, fehlen oder nicht präzise genug sind, kann das zu einer negativen Entscheidung führen.

Vorgehensweise bei Ablehnung: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen (gemäß § 84 SGB X). Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und legen Sie neue Unterlagen vor. Erläutern Sie, in welchen Bereichen regelmäßig Hilfe benötigt wird. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

Lesen Sie auch: Wie man MS vorbeugen kann

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Beantragung

  • Pflegetagebuch führen: Vermerken Sie regelmäßig, welche Tätigkeiten im Alltag in welchem Umfang fremde Hilfe erfordern.
  • Arztberichte detailliert anfordern: Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte, explizit zu schildern, wo und wie oft Hilfe nötig ist (z.B. Essen, Toilettengang, Fortbewegung).
  • Ggf. anwaltliche Beratung: Ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei helfen, Widersprüche fundiert zu begründen oder das Verfahren optimal zu begleiten.
  • Frühzeitig Antrag stellen: Sollten Sie den Hilfebedarf schon lange haben, ist schnelles Handeln sinnvoll, um auch eine potenziell rückwirkende Anerkennung zu ermöglichen.

Fazit und Ausblick

Das Merkzeichen H („hilflos“) ist für viele Menschen mit schweren körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen ein zentraler Baustein, um im Alltag besser unterstützt zu werden. Neben steuerlichen Vorteilen und Gebührenbefreiungen gibt es eine ganze Reihe weiterer Entlastungen, die das Leben deutlich erleichtern können. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen kann ein hoher Betreuungsbedarf das Merkzeichen H rechtfertigen, wenn er über das „normale“ Maß der jeweiligen Altersgruppe hinausgeht.

Wer sorgfältig die medizinischen Beweise zusammenträgt und eine umfassende Beschreibung der täglichen Hilfen vorlegt, hat gute Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung. Nutzen Sie die Widerspruchsmöglichkeit, falls das Amt den Antrag anfänglich ablehnt - viele Entscheidungen werden nach erneuter Prüfung revidiert. Mit einem fundierten, vollständigen Antrag, der schlüssig die Hilflosigkeit belegt, ist das Merkzeichen H realistisch erreichbar.

Multiple Sklerose: Neue Diagnosekriterien

Die 2024 vorgestellte Revision der McDonald-Kriterien 2017 zur Diagnose der Multiplen Sklerose (MS) soll vor allem eine frühere Diagnose ermöglichen. Die neuen Diagnosekriterien spiegeln die Evolution des Krankheitskonzeptes der MS weg von einer rein klinischen Sichtweise wider. Die zeitliche Dissemination ist kein Kriterium mehr, ebenso der Nachweis „typischer“ MS-Symptome. Zugleich wurde die räumliche Dissemination um die Nervus opticus-Region erweitert. Vergrößert wurde auch der paraklinische Diagnose-Baukasten, etwa durch die optische Kohärenztomographie (OCT) oder den Nachweis zentraler Venenzeichen (CVS) und/oder paramagnetischer Ringläsionen (PRL).

Eine spanische Studie verglich 326 Patientinnen und Patienten mit einer MS-Diagnose nach den McDonald-Kriterien 2024 oder 2017. Personen, die die 2024er Kriterien erfüllten, hatten eine um 43% höhere Wahrscheinlichkeit einer MS-Diagnose als jene, die nach den 2017er Kriterien diagnostiziert wurden waren (HR 1,43; p < 0,001). Die 2024er Kriterien führten außerdem zu früheren Diagnosen (Zeit bis zur Diagnose: 4,1 vs. 9,4 Monate). Ein vergleichbares Ergebnis ergab eine britische Studie. Alle Patientinnen und Patienten mit einer MS-Diagnose nach den 2017er Kriterien würden allerdings auch die 2024er Kriterien erfüllen, betonte Prof.

Die McDonald-Kriterien 2024 erlauben erstmals eine MS-Diagnose asymptomatischer Patientinnen und Patienten mit Läsionen im MRT - wie etwa bei einem radiologisch isolierten Syndrom (RIS). Dieses Stadium wurde inzwischen gemäß dem Konzept der MS als Krankheitskontinuum in „präklinische MS“ umbenannt. Zeigen die Betroffenen neben MRT-Läsionen auch andere paraklinische Veränderungen, etwa CVS, können sie in den neuen Kriterien die Anforderungen für eine „incidental MS“ - RIMS - erfüllen, so Lebrun-Frenay. Die MS-Diagnose bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten, die vielleicht nie klinische Symptome entwickeln, hatte zuletzt Befürchtungen einer MS-Überdiagnostik ausgelöst.

Lesen Sie auch: MS und Rückenschmerzen: Ein Überblick

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Von allen Möglichkeiten, seine Arbeitskraft abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die umfassendste. Aus verschiedenen Gründen ist es jedoch nicht für jeden sinnvoll oder möglich, eine BU abzuschließen. Im Rahmen einer individuellen Beratung können dann andere Optionen besprochen werden.

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): Im Gegensatz zur BU ist bei einer EU nicht der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, sondern die Fähigkeit, einer bezahlten Arbeit nachgehen zu können.
  • Grundfähigkeitsversicherung (GF): Bei der Grundfähigkeitsversicherung geht es nicht (wie bei der BU und EU) um die Arbeitsfähigkeit an sich, sondern um den Verlust von Grundfähigkeiten. Solche Grundfähigkeiten sind zum Beispiel Sehen, Sprechen, Hören, Heben, Tragen, Treppen steigen und einige andere mehr.
  • Schwere-Krankheiten-Versicherung (sog. Dread Disease oder kurz DD): Die DD leistet je nach Anbieter, sobald bei der versicherten Person eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird. Üblich ist ein Krankheitskatalog von etwa 40 bis 60 Krankheiten, zu denen in der Regel zum Beispiel folgende Krankheiten zählen: Krebs, Schlaganfall, Parkinson, Alzheimer, Multiple Sklerose, Herzinfarkt, Bypass-Operation, Herzklappenersatz, HIV-Infektion, Polytrauma, traumatische Kopfverletzung und viele andere mehr.
  • Unfallversicherung (UV): Die Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung und/oder Unfallrente aus, wenn durch einen Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden zurückbleibt. Für die Unfallversicherung spielt es im Gegensatz zur BU und EU keine Rolle, ob der Beruf normal, mit Einschränkungen oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann.

Berufsgenossenschaft: Leistungen und Fälle

In Deutschland sind alle Angestellten und Auszubildenden automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Dies gilt selbstverständlich auch für Angehörige des Rettungsdienstes.

  • Arbeitsunfälle: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.
  • Wegeunfälle: Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.
  • Berufskrankheiten: Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sog. Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt sind.

Die Berufsgenossenschaften erbringen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bzw. bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten. Zudem werden ihnen begrenzt ärztliche Leistungen übertragen.

Studium für Notfallsanitäter:innen

Um der Verantwortung und den zunehmend komplexeren Aufgaben von Notfallsanitäter:innen gerecht zu werden, bietet ein Studium, aufbauend auf einer entsprechenden Ausbildung, die notwendige Ergänzung. Neben der praktischen Kompetenz ist insbesondere ein fundiertes theoretisches Wissen erforderlich, um die Konsequenzen von Entscheidungen und Handeln abschätzen zu können.

Der Bachelorstudiengang „Notfallsanitäter:in“ der Dresden International University (DIU) erweitert die in der Berufsausbildung erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten um gesundheitswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche, pädagogische, psychologische und medizinische Inhalte. Das Studium befähigt den Studierenden, als reflektierender Praktiker aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Weiterhin erhalten die Studierenden Einblick in den Aufbau und die Funktion des Gesundheitswesens und des Rettungsdienstes. Sie erfahren, wie das Gesundheitssystem, stationäre und ambulante Kliniken bzw. Einrichtungen, sowie die Träger der Notfallversorgung organisiert sind und wie Kostenträger arbeiten. Ergänzend dazu werden gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit im Gesundheitswesen vermittelt.

Zur Bewältigung der Arbeitsaufgaben eines Notfallsanitäters gehören auch soziale Kompetenzen. Die Studierenden werden darauf vorbereitet, ihr Zeit- und Selbstmanagement zu optimieren sowie selbst Personal zu leiten. Sie vertiefen ihre kommunikativen Fähigkeiten und üben sich in Führung von Patienten-/ Klienten- sowie Personalgesprächen.

Modulare Schulungstage für Gesundheitsberufe

Die modularen Schulungstage sind flexibel buchbar - vor Ort, in Schulungszentren oder als Inhouse-Schulung mit begleitendem Online-Vorbereitungsmaterial. Die Schulungen passen sich an die Anforderungen verschiedener Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen an.

tags: #gesundheitliche #eignung #rettungssanitater #multiple #sklerose