GEZ-Ärger und Beitragsblocker: Ein Überblick über Anfragen, Nerven und Vorlagen

Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch GEZ-Gebühr genannt, ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland beschäftigt. Die monatliche Abgabe von 18,36 Euro pro Haushalt finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Doch nicht jeder ist bereit, diesen Beitrag zu zahlen. Es gibt zahlreiche Strategien, um sich der Zahlung zu entziehen oder zumindest den Prozess zu verlangsamen und zu erschweren. In diesem Artikel werden verschiedene Aspekte rund um den Rundfunkbeitrag, Anfragen, Nerven und die Rolle von Dienstleistern wie dem "Beitragsblocker" beleuchtet.

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es in Deutschland den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Jeder Haushalt muss ihn zahlen, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist für die Einziehung verantwortlich. Viele Bürger empfinden diese Zwangsabgabe als ungerecht und suchen nach Wegen, sich dagegen zu wehren.

Strategien der Beitragsverweigerer

Es gibt eine Vielzahl von Strategien, die von Beitragsverweigerern angewendet werden, um die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu umgehen oder zumindest zu verzögern. Einige davon sind:

  1. Anfragen an die Rundfunkanstalten stellen: Bürger stellen gezielt unsinnige Fragen zu rechtlichen Normen, um die Verwaltungsbehörden zu beschäftigen. Da nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Beratungspflicht besteht, müssen diese Anfragen beantwortet werden.
  2. Auf Mahnungen warten und im letzten Moment zahlen: Statt pünktlich zu zahlen, warten Beitragsverweigerer auf Mahnungen und zahlen erst im allerletzten Moment, um den Bearbeitungsaufwand der Behörden zu erhöhen.
  3. Einzugsermächtigung verweigern: Viele warten auf die Rechnung, um das Geld dann selbst zu überweisen, was für den Beitragsservice zusätzlichen Aufwand durch den Versand bedeutet.
  4. Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen: Einige betrachten sich als Geschäftspartner der GEZ und stellen für den angeblichen Aufwand eine Rechnung.
  5. Falsche Anmeldungen einschicken: Mithilfe von Telefonbüchern und Computerprogrammen werden falsche Anmeldungen erzeugt, um die Behörden vor unlösbare Aufgaben zu stellen.
  6. Kostenlose Selbstauskunft anfordern: Bürger bestehen auf ihrem Recht auf kostenlose Selbstauskunft bei ARD, ZDF und Deutschlandradio, um zu erfahren, welche Daten die GEZ von ihnen gespeichert hat.
  7. Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern: Das GEZ-Gutachten des Bundesfinanzministeriums wird in Papierform über den Postweg angefordert, um Mehraufwand und zusätzliche Portokosten zu verursachen.
  8. Zahlung unter Vorbehalt: Um eine mögliche Rückforderung zu gewährleisten, zahlen einige nur unter Vorbehalt und fordern vor Ablauf der Verjährungsfrist die gezahlten Beträge zurück.
  9. Mit Bargeld zahlen: Obwohl die Behörde die Annahme verweigern kann, versuchen einige, ihren Rundfunkbeitrag in bar zu bezahlen.

Der Beitragsblocker: Ein Helfer in der Not?

Der "Beitragsblocker" ist ein Dienstleister, der verspricht, Bürger bei der Abwehr von Rundfunkbeiträgen zu unterstützen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass Mitglieder einen Beitrag zahlen, um von den angebotenen Leistungen zu profitieren. Diese Leistungen umfassen beispielsweise vorgefertigte Schreiben, Unterstützung bei der Klageeinreichung und Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Rundfunkbeitragsrecht.

Kritik am Beitragsblocker

Die Erfahrungen mit dem Beitragsblocker sind jedoch sehr unterschiedlich. Einige Nutzer berichten von einem sehr guten Support und Unterstützung, während andere von Abzocke und leeren Versprechungen sprechen.

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Positive Erfahrungen:

  • Unterstützung: Einige Nutzer loben den schnellen und hilfreichen Support des Beitragsblockers, insbesondere bei der Erstellung von Anträgen und Stellungnahmen für das Gericht.
  • Vorgefertigte Schreiben: Die vorgefertigten Schreiben werden als hilfreich und zeitsparend empfunden.
  • Zuversicht: Einige Nutzer sind zuversichtlich, dass sie mit der Unterstützung des Beitragsblockers erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen können.

Negative Erfahrungen:

  • Kostenfalle: Viele Nutzer kritisieren die versteckten Kosten, die im Laufe des Verfahrens entstehen können. So werden beispielsweise die Anwaltsgebühren der Gegenseite im Falle eines Unterliegens oft nicht ausreichend kommuniziert.
  • Aussichtslosigkeit: Einige Nutzer berichten, dass die Klagen vor Gericht reihenweise zurückgewiesen werden und man mit der Klage alleine gelassen wird.
  • Schufa-Einträge: Durch das Verfahren können Schufa-Einträge provoziert werden, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
  • Aufdringliche Werbung: Viele Nutzer empfinden die Art und Weise, wie die Angebote des Beitragsblockers versendet werden, als extrem aufdringlich und wenig respektvoll.
  • Leere Versprechungen: Einige Nutzer werfen dem Beitragsblocker vor, leere Versprechungen zu machen und die Gutgläubigkeit der Menschen auszunutzen.
  • Schlechter Kundenservice: Der Kundenservice wird von einigen Nutzern als schlecht und unpersönlich kritisiert. Antworten auf Fragen dauern oft lange und sind nicht immer hilfreich.
  • Imageverbesserung: Einige Nutzer bemängeln, dass die Antworten des Beitragsblockers oft nur aus Textbausteinen bestehen und der Imageverbesserung dienen.

Die Rolle der "Freiheitskanzlei"

Die "Freiheitskanzlei" wird im Zusammenhang mit dem Beitragsblocker erwähnt. Sie bietet unter anderem eine Datenschutzklage an, die jedoch ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Einige Nutzer befürchten, dass auch diese Klage nur dazu dient, weiteres Geld zu verbrennen.

Rechtliche Aspekte und Gerichtsurteile

Die rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Dieser Vertrag regelt die Beitragspflicht und die Befreiungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, die jedoch in der Regel erfolglos blieben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.

Befreiungsmöglichkeiten:

  • Empfänger von bestimmten Sozialleistungen oder Ausbildungsförderungen
  • Taubblinde Menschen
  • Bewohner von Pflegeheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung (wenn der Hauptwohnsitz dort liegt)

Ermäßigungsmöglichkeiten:

  • Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis

Zweitwohnungen:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen verfassungswidrig ist. Zweitwohnungsinhaber können auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung entrichtet.

Umgang mit dem Beitragsservice

Viele Bürger berichten von Problemen im Umgang mit dem Beitragsservice. Dazu gehören beispielsweise:

  • Falsche Namensschreibweise
  • Ungerechtfertigte Forderungen
  • Ignorieren von Schreiben
  • Verwendung von Textbausteinen
  • Lange Bearbeitungszeiten

Es ist wichtig, alle Schreiben des Beitragsservice sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Bei Problemen kann man sich an den Datenschutzbeauftragten oder an eine Verbraucherberatungsstelle wenden.

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