Zahnchirurgische Haftung bei Nervenschädigung

Ein Zahnarztbesuch ist selten ein Vergnügen, doch regelmäßige Vorsorge und Behandlungen sind unerlässlich, um schwerwiegendere Probleme zu vermeiden. In seltenen Fällen können jedoch Komplikationen auftreten, die zu dauerhaften Schmerzen im Kiefer, Nacken oder Kopf, Nervenschäden, anhaltenden Entzündungen oder sogar Zahnverlust führen. In solchen Situationen ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte Patienten haben und wie sie eine angemessene Entschädigung erhalten können.

Zahnarzthaftung: Was bedeutet das?

Ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt fällt unter die Zahnarzthaftung. Geschädigte Patienten haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Zahnarztes. Die Kanzlei Dr. Haack & Dr. Böttger ist auf Medizinrecht spezialisiert und unterstützt Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Beweislast bei Behandlungsfehlern

Grundsätzlich gilt, dass der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten beweisen muss, während der Patient den Behandlungsfehler nachweisen muss. Jeder Eingriff am Patienten stellt eine Körperverletzung dar, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn der Patient vorher aufgeklärt wurde und eingewilligt hat. Die Beweislastfrage kann jedoch komplex sein. Eine fehlende Dokumentation der Aufklärung erleichtert die Beweisführung des Patienten. Der Behandlungsvertrag beinhaltet jedoch keine Garantie für einen Behandlungserfolg.

Aufklärungspflicht des Zahnarztes

Der Zahnarzt ist verpflichtet, dem Patienten vor der Behandlung die wesentlichen Elemente der Behandlung verständlich zu erklären. Dazu gehören die Diagnose, die daraus resultierende Therapie und die Risikofaktoren. Auch gleichwertige Behandlungsalternativen müssen aufgezeigt werden. Im Laufe der Behandlung kann eine erneute Aufklärungspflicht entstehen.

Diagnosefehler vs. Behandlungsfehler

Die Haftung greift nicht nur bei groben Behandlungsfehlern. Es wird zwischen Diagnosefehlern und Behandlungserhebungsfehlern unterschieden. Bei einem Diagnosefehler muss der Patient nachweisen, dass ihm durch den Fehler ein Schaden entstanden ist. Bei einem Behandlungsfehler liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln des zahnärztlichen Facharztstandards vor.

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Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche aus einem ärztlichen Behandlungsfehler verjähren drei Jahre, nachdem der Patient Kenntnis davon hatte. Die Verjährungsfrist kann je nach Art des Fehlers unterschiedlich ausfallen.

Finanzielle Kompensation

Eine finanzielle Entschädigung kann Verletzungen zwar nicht heilen oder Schmerzen lindern, ist aber das Mindeste, was ein geschädigter Patient verlangen kann. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach offiziellen Schmerzensgeldtabellen, die auf vielen tausend vorherigen Gerichtsurteilen basieren. Fachanwälte für Medizinrecht sind darauf spezialisiert, Schmerzensgelder zu errechnen und juristisch einzufordern.

Akteneinsicht

Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten Einsicht in seine persönlichen Unterlagen zu gewähren. Dazu gehören alle Aufklärungsbögen, Laborwerte, Röntgenbilder, Diagnosen, festgelegte Therapien und verschriebene Medikamente. Fachanwälte für Medizinrecht können Akteneinsicht nehmen, die Fakten ordnen, angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz errechnen und den Patienten vor Gericht vertreten.

Aufklärung vor der Behandlung: Ein Urteil des OLG Brandenburg

Bevor Zahnärzte einen Patienten behandeln, müssen sie ihn über die Chancen und Risiken des geplanten Vorgehens aufklären. Dies muss in einem persönlichen Gespräch geschehen, in dem das Wissen vermittelt wird, das die Betreffenden brauchen, um sich eigenverantwortlich für oder gegen den angeratenen Eingriff zu entscheiden. Der Patient muss „im Großen und Ganzen“ wissen, worauf er sich einlässt.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Fall entschieden, dass eine umfassende Risikoaufklärung vor einer zweiten Operation nicht zwingend erforderlich ist, wenn der Patient bereits vor der ersten Operation ausreichend aufgeklärt wurde und die Risiken im Wesentlichen gleich geblieben sind (Az. 12 U 8/22).

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Der Fall

Eine Patientin hatte Probleme mit ihren Weisheitszähnen. Ihre Zahnärztin empfahl eine Extraktion aller Weisheitszähne und überwies die Frau an eine Kieferchirurgin. Nach einer komplikationslosen Operation auf der linken Seite kam es beim Entfernen der Weisheitszähne auf der rechten Seite zu einer Nervenschädigung. Die Patientin klagte und monierte, dass sie vor der zweiten OP nicht über die Risiken aufgeklärt worden sei.

Die Entscheidung

Das OLG Brandenburg wies die Klage ab. Es führte aus, dass sowohl der Eingriff an sich als auch die Nachsorge gemäß medizinischem Standard ausgeführt worden seien. Dass ein nahe an den Zähnen liegender Nerv verletzt werde, gehöre zu den Risiken einer solchen Operation. Über diese sei die Lehrerin im Aufklärungsbogen auch informiert worden. Die Rede war dort von Taubheit und Gefühlsstörungen als möglichen Folgen. Zwar habe die Frau eine umfassende Risikoaufklärung nur vor der ersten Operation erhalten. Das aber sei im konkreten Fall ausreichend.

Das Gericht folgte der Auffassung der Kieferchirurgin, die eingewandt hatte, die Patientin hätte der Entfernung der rechten Weisheitszähne auch dann zugestimmt, wenn sie über das Risiko noch genauer informiert worden wäre. Ferner werde im Aufklärungsbogen der Praxis sogar auf das Risiko eines Durchbruchs zur Nasenhöhle hingewiesen. Diese erhebliche Gefahr habe die Patientin auch vor der ersten Operation nicht abgeschreckt.

Schmerzensgeld bei misslungener Zahnarztbehandlung

Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs hängt immer von den vielen Faktoren des konkreten Falles ab. Als grobe Richtschnur können aber Tabellen mit Vergleichsfällen dienen. Spezialisierte Rechtsanwälte für Medizinrecht wissen, welche vielfältigen Kriterien die Gerichte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen ab. Auch Beeinträchtigungen im Alltag, wie Schwierigkeiten beim Kauen, oder erhöhte Risiken, wie eine gesteigerte Entzündungsgefahr, können den Betrag erhöhen. Ebenso werden weitere schmerzhafte Behandlungen berücksichtigt, die aufgrund des Fehlers notwendig werden.

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Deutsche Gerichte sprechen für zahnärztliche Behandlungsfehler zumeist Schmerzensgeldbeträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu. Nur bei groben Fehlern, die zu schwerwiegenden und dauerhaften Schädigungen geführt haben, kommen höhere Summen bis zu 10.000 Euro in Betracht. In einem extremen Fall billigte das OLG Hamm einem Patienten 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem der Zahnarzt ihm insgesamt zehn Zähne gezogen hatte.

Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland keine horrenden Summen zu erwarten sind. Ein kleiner Schmerz, der schnell verfliegt, rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld. Wenn jedoch aufgrund einer Fehlbehandlung ein Zahn verloren wurde, Fehlstellungen des Gebisses vorliegen oder dauerhafte Nervenschäden bestehen, sollten die Ansprüche unbedingt durchgesetzt werden.

Fallbeispiel: Schmerzensgeld nach Implantatsbehandlung

Das Landgericht Münster verurteilte einen Zahnarzt zur Zahlung von 6.500 Euro Schmerzensgeld sowie zum Ersatz weiterer immaterieller und materieller Schäden aus einer Implantatsbehandlung. Der Patient hatte nach dem Einsetzen eines Zahnimplantats im Unterkiefer ein Taubheitsgefühl und Kribbeln, zum Teil auch schmerzhafte Missempfindungen der linken Unterlippe und der Mundschleimhaut am Unterkiefer links verspürt. Das Implantat wurde wenige Tage später entfernt, die Sensibilitätsstörung besserte sich jedoch nicht. Ein neurologisch-neurophysiologischer Sachverständiger bestätigte, dass es im Rahmen der Implantatseinsetzung zu einer Schädigung des Nervus alveolaris inferior links in der Endverzweigung des Nervus mentalis gekommen war. Es handele sich um einen Dauerschaden. Das Gericht sah zwar keinen Behandlungsfehler, der Zahnarzt haftete jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Aufklärungsdefizites, weil er den Patienten nicht über das Risiko einer dauerhaften Nervverletzung durch die Implantatsbehandlung im Unterkiefer vor der Behandlung aufgeklärt hatte.

Grundlagen von Nervenverletzungen bei Operationen

Nervenverletzungen können in verschiedenen Schweregraden auftreten und sind in vielen Fällen auf Behandlungsfehler zurückzuführen. Chirurgen müssen die Risiken einer Nervenverletzung bei der Planung und Durchführung von Operationen berücksichtigen. In der Unfallchirurgie und Orthopädie sind besonders kleinere, meist sensible Nerven in der anatomischen Region des Operationszugangs betroffen. Diese können bei der Operation scharf verletzt werden, was zu Nervenschäden führt. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Risikoaufklärung des Patienten erforderlich.

In manchen Fällen können Nervenschädigungen zu weiteren notwendigen Behandlungen oder sogar erneuten Operationen führen. Es ist die Verantwortung der Chirurgen, die Aufklärung über mögliche Nervenschädigungen und deren Folgen vor einer Operation durchzuführen.

Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Im Bereich der Arzthaftung spielen Schadensersatz und Schmerzensgeld eine wichtige Rolle. Zunächst muss festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein solcher Fehler kann in Form von falsch gestellten Diagnosen, Operationsfehlern oder fehlerhaften Medizinprodukten sowie Medikamenten auftreten. Liegt ein solcher Fehler vor, kann der Arzt aufgrund der Arzthaftung dazu verpflichtet sein, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten.

Bei der Bemessung des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu zählen etwa die Schwere der Verletzung, die Dauer der Schmerzen und das Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag. Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, sollten sich an einen im Medizinrecht spezialisierten Anwalt wenden.

Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler

Es ist wichtig zu beachten, dass vor einer Behandlung oder Operation eine ausführliche Aufklärung über mögliche Risiken stattfinden muss. Dazu zählen auch Nervenschädigungen und deren Folgen. Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler sind zwei wichtige Aspekte im Medizinrecht, die sowohl für Patienten als auch für Ärzte von großer Bedeutung sind. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten von den anerkannten medizinischen Standards abweicht und dem Patienten dadurch Schaden zufügt. Ein Aufklärungsfehler tritt dagegen auf, wenn der Patient nicht ausreichend oder gar nicht über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung aufgeklärt wird. In beiden Fällen ist die Einwilligung des Patienten für die Durchführung der Behandlung erforderlich.

Um solche Ansprüche geltend zu machen, muss der Patient darlegen und beweisen, dass ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorlag und dieser zu konkreten Schäden geführt hat. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder Behandlungserfolg oder jede Nebenwirkung automatisch zu einem Schadensersatzanspruch führt. In der Praxis ist die Durchsetzung solcher Ansprüche oft schwierig und erfordert die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Medizinrecht.

Diagnose und Therapie von Nervenverletzungen

Bei der Diagnose von Nervenverletzungen müssen viele mögliche Auslöser und Erkrankungen berücksichtigt werden. Eine wichtige Methode zur Diagnose von Nervenverletzungen ist die Elektromyographie (EMG). Hierbei werden elektrische Aktivitäten in den Muskeln gemessen, um mögliche Schädigungen der Nerven festzustellen.

Die Therapie von Nervenverletzungen hängt vom Schweregrad der Verletzung und den individuellen Gegebenheiten des Patienten ab. In schwereren Fällen oder wenn konservative Therapieansätze nicht erfolgreich sind, kann eine Revisionsoperation erforderlich sein. Hierbei wird versucht, den geschädigten Nerv wiederherzustellen, indem zum Beispiel Kompressionen gelöst oder beschädigtes Nervengewebe entfernt wird. Die Aussicht auf Erfolg hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Insgesamt ist die Diagnose und Therapie von Nervenverletzungen ein komplexer Prozess, der die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen erfordert.

Spezifische Nervenverletzungen bei Operationen

Bei verschiedenen Operationen kann es zu spezifischen Nervenverletzungen kommen:

  • Karpaltunneloperation: Verletzung des Nervus medianus
  • Hüft-TEP (Totalendoprothese): Verletzung des Nervus femoralis oder des Nervus ischiadicus
  • Leistenbruchoperation: Verletzung des Nervus ilioinguinalis, Nervus iliohypogastricus oder Nervus genitofemoralis
  • Hautnervenverletzung: Beschädigung der Hautnerven

Bei allen oben genannten Eingriffen liegt das Risiko für Nervenverletzungen in der Regel unter 5%, abhängig von der Art der Operation und der individuellen Anatomie.

Gesetzliche Regelungen und Gerichtsverfahren

Die gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Nervenverletzungen bei Operationen finden sich in den §§ 630a ff., 249 und 253 BGB. Bei einem Behandlungsfehler muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Verletzung direkt auf den Fehler des behandelnden Arztes zurückzuführen ist. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 26.07.2017 (5 U 152/15), bei dem eine Patientin eine Nervenverletzung während einer Knieoperation erlitt. In einem anderen Fall hat das Oberlandesgericht Dresden im vergangenen Jahr mehrfach zu Art und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über Nervenschädigungen und deren Folgen bei Operationen Stellung genommen.

Zusammenfassend zeigt sich, dass es im Falle einer Nervenverletzung durch eine Operation wichtig ist, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen und sich gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung zu holen, um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen geltend zu machen.

Folgen und Komplikationen von Nervenverletzungen

Nervenverletzungen können verschiedenste Folgen und Komplikationen mit sich bringen:

  • Schmerzen: Akut oder chronisch, brennend oder stechend
  • Verringerte Sensibilität: Taubheitsgefühl oder Kribbeln

Die Risiken einer Nervenverletzung sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem betroffenen Nerv und der Art der Verletzung. Unabhängig von der Art der Nervenverletzung ist es wichtig, frühzeitig professionelle medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das Risiko von Langzeitfolgen und Komplikationen zu minimieren.

Nervenregeneration und Heilung

Nervenregeneration ist ein wichtiger Prozess, der zur Heilung beiträgt, nachdem eine Nervenverletzung während einer Operation aufgetreten ist. Die Myelinscheide spielt dabei eine entscheidende Rolle. Bei einer Nervenverletzung kann die Myelinscheide beschädigt werden, was zu langsamerer oder unvollständiger Nervenregeneration führen kann. Um diesen Prozess zu unterstützen, gibt es verschiedene therapeutische Ansätze, wie physiotherapeutische Maßnahmen, medikamentöse Behandlung und in schwereren Fällen operative Eingriffe. Es ist wichtig zu betonen, dass die Ergebnisse der Nervenregeneration und Heilung von vielen individuellen Faktoren abhängen und nicht bei jedem Patienten gleich sind.

Prävention und Risikomanagement

Die Vermeidung von Nervenverletzungen während Operationen ist natürlich das beste Szenario. Um mögliche Risiken bei einer Operation zu minimieren und Patienten bestmöglich zu unterstützen, ist es entscheidend, auf Prävention und Risikomanagement zu setzen.

  • Umfassende Aufklärung: Vor einer Operation sollte der behandelnde Arzt den Patienten umfassend über mögliche Risiken aufklären, einschließlich möglicher Nervenschädigungen.
  • Sorgfältige Operationstechnik: Während der Operation sollten Chirurgen darauf achten, mögliche Nervenschädigungen zu vermeiden. Dabei können moderne Techniken und Geräte zum Einsatz kommen, die das Risiko von Nervenverletzungen reduzieren.
  • Engmaschige Nachkontrolle: Nach der Operation sollten Patienten engmaschig nachkontrolliert werden, um frühzeitig mögliche Komplikationen oder Nervenschädigungen zu erkennen.

Schadensersatzforderungen

In Fällen, in denen es dennoch zu Nervenschädigungen kommt, kann es notwendig sein, über Schadensersatzforderungen nachzudenken. Patienten können bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern, die zu Nervenverletzungen führen, auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zurückgreifen. Um Schadensersatz bei einer Nervenschädigung nach einer Hüft-Operation zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass ein Behandlungsfehler seitens des Arztes vorliegt.

Es wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht zu wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld prüft und ggf. durchsetzt. Die Schmerzensgeldbeträge bei Behandlungsfehlern variieren je nach Schwere des Falles und den individuellen Folgen.

Was tun bei einer verpfuschten Operation?

Bei einer verpfuschten Operation sollte man zunächst die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus auf die vermuteten Fehler ansprechen. Anschließend empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe zu suchen, um die rechtlichen Schritte abzuklären und ggf. einzuleiten.

Die Höhe des Schmerzensgelds bei OP-Fehlern hängt von der Schwere des Behandlungsfehlers, den entstandenen Schäden sowie den individuellen Folgen für den Betroffenen ab. Nervenschädigungen können sich in einigen Fällen erholen, die Dauer ist jedoch abhängig von der Schwere der Schädigung und dem betroffenen Nerv. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines OP-Fehlers beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Behandlungsfehler begangen wurde oder der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat.

Schmerzensgeldtabellen: Beispiele für Nervenschädigungen

Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Schmerzensgeldbeträge bei Nervenschädigungen (Die genannten Beträge dienen lediglich als Orientierung und können je nach Einzelfall variieren):

Art der SchädigungZahlbetrag
Polytrauma mit Frakturen, Verbrennungen und Ischiadicuslähmung u. a. nach weitgehend unverschuldetem MotorradunfallEUR 290.000,00
Schwere Hirnschäden nach zu spät erkannter GehirnblutungEUR 165.000,00
Keine Empfehlung einer Lysetherapie (Off-Label-Use) bei zu spät erkanntem RückenmarksinfarktEUR 47.500,00
Harn- und Stuhlinkontinenz, Sexualitäts- und Gehprobleme nach WirbelsäuleneingriffEUR 225.000,00
Radialisparese nach Einklemmen des Nervus Radialis während Osteosynthese-Operation und verzögerte RevisionsoperationEUR 100.000,00
Multiple Schädigungen nach FahrradunfallEUR 15.000,00
Nach Sturz infolge fehlender Abklärung der HWS-Problematik dauerhafte ArmlähmungEUR 700.000,00
Verspätet erkannte Sepsis mit nachfolgender inkompletter Querschnittslähmung mit Rollstuhlpflichtigkeit, Inkontinenz u. a.EUR 100.000,00
Nervschädigung, Nervus radialis profundus nach Unfall unversorgtEUR 120.000,00
Nervenschädigung (Nervus tibialis) bei VarizenoperationEUR 18.000,00
Nervschädigung (Nervus plantaris lateralis) bei Fersensporn-OperationEUR 50.000,00
Nervschädigung (Nervus radialis) bei Humerus-Osteosynthesen-OP; komplette RadialispareseEUR 115.000,00
Fehlanlage eines Zentralen Venenkatheters (ZVK), ArmplexuslähmungEUR 15.000,00
Nervschädigung (Durchtrennung) Nervus medianusEUR 442.847,00
Radialisparese nach Behandlung einer OberarmschaftfrakturEUR 30.000,00
Teildurchtrennung des Nervus ulnaris bei Karpaltunneloperation, Muskelschwund und NeurodermitisEUR 155.000,00
Einbringung einer zu groß bemessenen Hüft-TEP, postoperative Beinlängendifferenz, mehrere Revisions-OPs, Verletzung des Nervus cutaneus femoralis, Impotenz, ReizdarmEUR 125.000,00
Gestörte Sensibilität nach Durchtrennung der distalen Arteria femoralis superficialisEUR 35.000,00

Ihre Rechte als Patient

Als Patient haben Sie Anspruch auf eine zahnärztliche Behandlung, die dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Kunst und Wissenschaft entspricht. Im Falle eines Behandlungsfehlers haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, der sowohl materielle Schäden (z.B. Kosten für Nachbehandlungen) als auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) umfasst.

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