Hartz IV und psychische Erkrankungen: Herausforderungen und Hilfsangebote für Betroffene

Psychische Erkrankungen sind in der heutigen Gesellschaft weit verbreitet und stellen Betroffene, insbesondere im Kontext von Arbeitslosigkeit und Hartz IV, vor besondere Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, und zeigt auf, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Psychische Erkrankungen und Arbeitslosigkeit: Ein Teufelskreis?

Statistiken zeigen, dass jeder dritte Erwachsene in Deutschland an einer psychischen Belastung leidet. Arbeitslose, insbesondere Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV), sind überproportional betroffen. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass bei mehr als einem Drittel der Bezieher von Arbeitslosengeld II innerhalb eines Jahres mindestens eine psychiatrische Erkrankung festgestellt wurde. Depressionen und Angststörungen in Kombination gehören zu den häufigsten Diagnosen.

Es wird seit langem diskutiert, ob psychische Erkrankungen zu erhöhter Arbeitslosigkeit führen oder ob Arbeitslosigkeit selbst eine Folge von psychischen Erkrankungen ist. Die Zahlen deuten jedoch darauf hin, dass beide Problemkreise häufig miteinander verbunden sind. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug stehen in einem negativen Zusammenhang mit der körperlichen und psychischen Gesundheit. Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, schätzen ihren Allgemeinzustand häufig schlechter ein als die Bevölkerung insgesamt.

Herausforderungen im Umgang mit psychisch kranken Arbeitslosen

Mitarbeiter in Jobcentern fühlen sich im Umgang mit psychisch kranken Arbeitslosen häufig überfordert. Es fällt vielen schwer, überhaupt zu erkennen, ob jemand eine psychische Störung hat. Symptome wie Antriebsmangel werden unter Umständen als geringes Interesse an einem Job interpretiert, was zu Missverständnissen führen kann. Weiter- und Fortbildungskurse, die die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt machen sollen, sind oft zu kurz und zu wenig auf die Betroffenen ausgerichtet.

Die Autoren der IAB-Studie fordern daher dringend eine Fortbildung von Jobvermittlern. Es müsse vermieden werden, dass „die Fallbearbeitung in den Jobcentern bestehende Probleme verschlimmert, was durch inadäquate Ansprache, falsche Maßnahmezuweisung oder gar Sanktionen der Fall sein kann“.

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Sanktionen und fehlendes Verständnis

Aus Mangel an Mitgefühl werden oft Sanktionen verhängt und mögliche Ansprüche vom Tisch gefegt. Alltägliche Vorgänge wie die Einhaltung von Terminen können für psychisch kranke Menschen schnell zum Kraftakt werden. Viele Jobcenter-Mitarbeitende zeigen mangelndes Verständnis oder Unsicherheit und drohen mit Sanktionen, wenn Termine nicht wahrgenommen oder Arbeitsangebote ausgeschlagen werden.

Rechtliche Aspekte und Unterstützungsmöglichkeiten

Betroffene sollten sich in jedem Fall ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Zwar verhindert dies nicht, dass unter Umständen Sanktionsbescheide erlassen werden, aber ein Widerspruch ist in solchen Fällen meist erfolgreich. Es besteht die Möglichkeit, sich von Anwälten, die auf Hartz IV spezialisiert sind, unterstützen zu lassen. Diese prüfen Bescheide und setzen sich für die Rechte der Betroffenen ein.

Ergeben sich aus der psychischen Erkrankung Mehrbedarfe, kann oftmals auch die Krankenkasse zur Deckung herangezogen werden. Es ist ratsam, mit dem Arzt oder der Krankenkasse zu klären, wer zuständig ist.

Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Um die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu fördern, gibt es verschiedene Maßnahmen:

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB): Rehabilitanden, die behinderungsbedingt einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit (noch) nicht gewachsen sind bzw. keine Berufsreife besitzen, werden in einem modularen Austestungs- und Förderungsverfahren zur Ausbildungs- und Arbeitsfähigkeit hingeführt. Das Verfahren umfasst eine Kompetenzanalyse und darauf aufbauende Förderung in den Bereichen Grundkompetenzen, Berufsorientierung, berufliche Grundfähigkeiten und berufsspezifische Qualifizierung. Bei Bedarf kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
  • Arbeitstherapie: Die Arbeitstherapie dient dem Auf- und Ausbau der allgemeinen Arbeits- bzw.
  • Arbeitserprobung: Die Arbeitserprobung dient der Abklärung der praktischen Eignung und Fähigkeiten für ein feststehendes Arbeitsvorhaben bzw. vor Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit.
  • Unterstützung durch den Ärztlichen Dienst: Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen individuell in jedem Einzelfall gesundheitliche Einschränkungen, die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Berufe und welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann.
  • Rehabilitation: Bei Arbeitslosigkeit besteht grundsätzlich der gleiche Anspruch auf medizinische Rehabilitation wie bei Arbeitnehmern. Die Krankenkasse ist bei Leistungen zur medizinischen Reha zuständig, die auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit abzielen. Die Agentur für Arbeit übernimmt gegebenenfalls Kosten bei einer beruflichen Reha im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Während einer Reha-Maßnahme erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) unter bestimmten Voraussetzungen Reha-Übergangsgeld.

Der Weg zur Besserung: Tipps für Betroffene

  • Offene Kommunikation mit dem Arzt: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt über Ihre psychischen Probleme und lassen Sie sich ein Attest ausstellen.
  • Psychotherapeutische Behandlung: Suchen Sie sich einen Psychotherapeuten, um die Ursachen Ihrer Probleme zu behandeln und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln.
  • Informationen einholen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Hartz IV und psychischen Erkrankungen.
  • Unterstützung suchen: Nehmen Sie Kontakt zu Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen auf, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und Unterstützung zu erhalten.
  • Eigeninitiative zeigen: Bewerben Sie sich auf Stellen, die Ihren Fähigkeiten und Einschränkungen entsprechen, und seien Sie ehrlich bezüglich Ihrer gesundheitlichen Situation.
  • Sich nicht entmutigen lassen: Auch wenn die Situation schwierig erscheint, geben Sie nicht auf und suchen Sie weiter nach Wegen, Ihre Lebenssituation zu verbessern.

Die Rolle der Medikamente

In einigen Fällen kann eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, um die Symptome einer psychischen Erkrankung zu lindern und die Therapie zu unterstützen. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Arzt oder Psychiater ausführlich beraten zu lassen und die Vor- und Nachteile einer medikamentösen Behandlung abzuwägen.

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Fazit

Psychische Erkrankungen stellen für Hartz IV-Empfänger eine besondere Belastung dar. Es ist wichtig, dass Betroffene sich ihrer Rechte bewusst sind und die vielfältigen Unterstützungsangebote nutzen, um ihre Situation zu verbessern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Eine offene Kommunikation mit Ärzten, Therapeuten und Jobcenter-Mitarbeitern ist dabei ebenso wichtig wie die Eigeninitiative der Betroffenen. Nur so kann es gelingen, den Teufelskreis aus psychischer Erkrankung und Arbeitslosigkeit zu durchbrechen.

Maßnahmen und Angebote im Überblick

Alex Kompetent

Alex Kompetent unterstützt Menschen in Dessau-Roßlau, Köthen, Zerbst und im Landkreis Wittenberg mit individuellen Vermittlungshemmnissen. Der zuständige Mitarbeiter im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit kann Ihnen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit dem Gutschein können Sie Einzelcoachingangebote (im Büro oder in der Häuslichkeit) oder Gruppentraining nutzen. Alex Kompetent wurde als zugelassene Maßnahme der Arbeitsförderung zertifiziert. Die Alexianer Sachsen-Anhalt GmbH wurde als zugelassener Träger zertifiziert.

Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit

Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärztinnen und Ärzte individuell in jedem Einzelfall:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit
  • die Eignung für bestimmte Berufe
  • die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe
  • welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann

Rehabilitation

Ist bei einem Arbeitnehmer infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung eine medizinische Rehabilitation notwendig, hat er Anspruch auf die Kostenübernahme einer ambulanten oder stationären Therapie. Bei arbeitslosen Personen besteht hingegen häufig Unsicherheit: Kann man während der Arbeitslosigkeit überhaupt an einer Reha teilnehmen? Welche Voraussetzungen müssen für die Reha-Leistungen erfüllt sein? Generell gelten für Arbeitslose die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer oder sonstige Personengruppen, so dass auch während einer Erwerbslosigkeit ein Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht.

Zuständigkeit der Leistungsträger

Die Krankenkasse ist bei Leistungen zur medizinischen Reha zuständig, die auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit abzielen. Jedoch nur dann, wenn die Zuständigkeit nicht bei einem anderen Sozialversicherungsträger liegt. Die Agentur für Arbeit übernimmt gegebenenfalls Kosten bei einer beruflichen Reha im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, allerdings nur in den Fällen, in denen kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Um den Betroffenen die Antragstellung nicht unnötig zu erschweren, kann die Beantragung der Reha-Maßnahme bei jedem der genannten Leistungsträger erfolgen.

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Übergangsgeld während der Reha

Sollte eine Reha während der Arbeitslosigkeit durchgeführt werden, erhalten die Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) unter bestimmten Voraussetzungen Reha-Übergangsgeld. Dieses wird bei der Bewilligung einer Rehabilitation nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Kostenträger des Übergangsgeldes ist die Deutsche Rentenversicherung.

Wichtige Hinweise für den Umgang mit dem Jobcenter

  • Ärztliche Schweigepflicht: Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Informationen über die Erkrankung ihrer Patientinnen und Patienten weitergeben (Ärztliche Schweigepflicht). Das gilt auch für den Ärztlichen Dienst der BA. Ihre Fachkraft erhält vom Ärztlichen Dienst eine Sozialmedizinische Stellungnahme. Diese gibt nur an, auf welche Weise und in welchem Umfang Ihre Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt ist. Sie enthält keine Diagnosen oder Informationen zu Ihrem gesundheitlichen Problem.
  • Gesundheitsfragebogen: Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in dem beigelegten und von Ihnen verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz.

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