Die Familienhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Schäden entstehen, die Sie oder Ihre Familienmitglieder anderen zufügen. Kleine Missgeschicke passieren im Alltag schnell, und die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen können hohe Kosten verursachen. Besonders wichtig ist die Familienhaftpflichtversicherung für Eltern, da Kinder die Konsequenzen ihres Handelns oft nicht überblicken können. Aber auch Paare und Alleinerziehende profitieren von dieser Police.
Warum eine Familienhaftpflichtversicherung?
Unfälle passieren. Wenn Ihre Tochter beim Fußballspielen die Fensterscheibe des Nachbarn trifft oder Ihr Sohn beim Fahrradfahren eine Passantin verletzt, können die Schadensersatzforderungen erheblich sein. Bei Personenschäden können Schmerzensgeldzahlungen oder Vermögensausfälle sogar Summen in Millionenhöhe erreichen. Die Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen unerwarteten Kosten, indem sie den Haftpflichtfall prüft, berechtigte Ansprüche übernimmt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Die Familienhaftpflichtversicherung ist sinnvoll für alle, die sich und ihre Familie gegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden versichern wollen. Auch unverheiratete Paare und Alleinerziehende profitieren von diesem Schutz. Bestimmte weitere Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls abgesichert, z. B. Eltern, Großeltern, Au-pairs und unter bestimmten Bedingungen auch im Haushalt angestellte Personen. Wenn Sie nur sich selbst versichern möchten, bietet die Private Haftpflichtversicherung als Single Schutz bei Schadensersatzforderungen Dritter.
Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung
Die Familienhaftpflicht der HUK-COBURG sichert Sie und Ihre Haushaltsmitglieder gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab. Dies umfasst:
- Personenschäden: Wenn durch Ihr Verschulden oder das eines mitversicherten Familienmitglieds eine andere Person verletzt oder getötet wird.
- Sachschäden: Wenn Sie oder ein Haushaltsmitglied die Sachen eines anderen beschädigen oder zerstören.
- Vermögensschäden: Wenn einer anderen Person durch Ihr Verhalten oder das einer mitversicherten Person ein Vermögensschaden entsteht.
Für diese Arten von Schäden übernimmt die Familienhaftpflichtversicherung die Kosten bis zu einer Höhe von 100 Millionen €. Bei Personenschäden beläuft sich die Summe auf maximal 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person.
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Versicherungsschutz für Kinder
Kinder sind neugierig und aktiv, dabei kann schnell etwas kaputtgehen. Doch nicht immer ist ersichtlich, ob Eltern für den Schaden haften müssen. Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren sind generell deliktsunfähig. Im Straßenverkehr gilt diese Regelung sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Kinder, die älter als sieben, aber noch nicht volljährig sind, gelten als beschränkt deliktsfähig. Das bedeutet, dass je nach Tat des Kindes eine Einzelfallprüfung zur Haftung stattfindet.
Die Familienhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet auch Schutz für Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, wird geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Äußere Umstände spielen dabei eine Rolle.
Versicherungsschutz für Familienangehörige und andere Personen im Haushalt
Der Versicherungsschutz der Familienhaftpflichtversicherung gilt auch für betreute unverheiratete Kinder, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Partner zu dessen Betreuer bestellt sind. Der Schutz greift auch, wenn das Kind in einer Pflegeeinrichtung lebt. Leben Familienangehörige im Haushalt, gilt der Schutz auch für diese. Daher sind auch alle Eltern oder Großeltern, die in Ihrem Haushalt wohnen, mitversichert. Für Übernachtungsgäste gilt der Versicherungsschutz, solange sie zu Besuch sind.
Der Versicherungsschutz kann aber auch weiterhin gelten, während das Kind im Anschluss an die Schulausbildung bzw. ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Auch wenn Sie nicht mehr mit Ihren Kindern unter einem Dach wohnen, kann der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht noch greifen.
Familienhaftpflicht und Demenz
Immer mehr Menschen erkranken an Demenz. In diesem Fall ist es ratsam, den Haftpflichtschutz zu überprüfen, denn im Schadenfall wird häufig festgestellt, dass erforderliche Klauseln nicht enthalten sind. Durch eine Demenzerkrankung kann es dazu kommen, dass sich der Versicherer im Schadenfall darauf beruft, dass der Schadenverursacher krankheitsbedingt deliktunfähig ist und somit für den Schaden nicht haftbar gemacht werden kann.
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Deliktunfähigkeit und Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherungen prüfen im Einzelfall, ob der Demenzerkrankte die Folgen seiner Handlungen noch abschätzen kann. Dabei geht es um die juristische Frage, ob ein von Demenz Betroffener "deliktfähig" oder "deliktunfähig" ist. Wenn eine Person aufgrund von Demenz nicht mehr einschätzen kann, was sie tut und was die Konsequenzen sind, gilt sie vor dem Gesetz als deliktunfähig.
In diesem Fall würde die Haftpflichtversicherung nicht zahlen, wenn die Person einen Schaden verursacht, weil man sie gar nicht für den Schaden belangen kann. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn im Haftpflichtvertrag steht, dass auch Deliktunfähige mitversichert sind.
Die Bedeutung der Demenzklausel
Eine Deliktunfähigkeitsklausel oder „Demenzklausel“ hilft den Angehörigen ganz erheblich im Schadenfall. Ein Geschädigter nimmt selten Rücksicht auf eine bestehende Erkrankung. Er möchte seinen Schaden ersetzt haben. Diese neuen Angebote sind überaus wichtig, zumal den Betroffenen vielfach nicht bekannt ist, welche Ansprüche auf sie zukommen können. Zwischenzeitlich gehen auch die ersten Pflegeheime hin und verlangen von ihren Bewohnern den Nachweis über das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung.
Aufsichtspflicht der Angehörigen
Auch Angehörige, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können für Schäden von demenziell Erkrankten haftbar gemacht werden. Dafür muss es aber eine sehr eindeutige Gefahrenlage gewesen sein. In diesem Fall müsste die Haftpflicht des Angehörigen zahlen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Angehörige zum rechtlichen Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Personensorge bestellt ist oder ggf. wenn er eine (Vorsorge-)Vollmacht besitzt, die ebenso umfassend die Personensorge beinhaltet. In diesen Fällen haften Angehörige in erhöhtem Maße. Dies sollte daher mit der Versicherung geklärt werden.
Empfehlungen für den Umgang mit Demenz und Haftpflicht
- Bestehende Haftpflichtschutz überprüfen lassen: Achten Sie auf eine personenbezogene Deliktunfähigkeit, die auch deliktunfähige Erwachsene umfasst.
- Demenzklausel in den Vertrag aufnehmen: Diese Klausel stellt sicher, dass Schäden auch dann übernommen werden, wenn die verursachende Person deliktunfähig ist.
- Versicherungssumme anpassen: Die Mindestdeckungssummen sollten 5.000.000 Euro oder besser noch 10.000.000 Euro nicht unterschreiten.
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung überprüfen: Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollte die Absicherung bei grober Fahrlässigkeit geprüft werden.
- Demenzielle Erkrankung melden: Eine demenzielle Erkrankung kann der Haftpflichtversicherung gemeldet werden, auch wenn die Krankheit derzeit offiziell nicht meldepflichtig ist, um Problemen vorzubeugen. Oft können die Verträge angepasst werden.
- Nicht vorschnell kündigen: Auf keinen Fall sollte die Versicherung vorschnell gekündigt werden. Sie springt im Schadensfall ein, lässt Gutachten erstellen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Weitere wichtige Versicherungen im Alter
Neben der Haftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, die im Alter wichtig sind:
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- Pflegezusatzversicherung: Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist essenziell, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege vollständig abzudecken.
- Unfallversicherung: Eine zusätzliche Unfallversicherung ist auch für Rentner sinnvoll, da Unfälle immer und in jedem Alter passieren können.
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung gibt Ihnen den Rückhalt, den Sie brauchen, um Ihr Leben wieder aufzubauen, wenn Ihr Hausrat durch Einbruch, Wasserrohrbruch oder Hausbrand beschädigt wird.
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