Parkinson ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen erheblich beeinflussen kann. Die Krankheit manifestiert sich durch eine Vielzahl von Symptomen, die von motorischen Störungen wie Zittern und Muskelsteifheit bis hin zu nicht-motorischen Symptomen wie Depressionen und kognitiven Beeinträchtigungen reichen. Im Verlauf der Erkrankung kann es zu einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit kommen. Dieser Artikel beleuchtet die Kriterien für Pflegebedürftigkeit bei Parkinson, die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen sowie die Rolle der Angehörigen und professionellen Pflegedienste.
Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung
Der allgemeine Anspruch auf Grundpflege und somit auch der Anspruch auf Grundpflege bei Parkinson wird im Sozialgesetzbuch, dem Pflegeversicherungsgesetz und der Satzung der Pflegekasse geregelt.
Insbesondere das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) regelt die Pflegeversicherung in Deutschland. Hier werden die Leistungen der Pflegeversicherung festgelegt, zu denen auch die Grundpflege zählt. Der Anspruch auf Grundpflegeleistungen ergibt sich aus den Bestimmungen des SGB XI. Das Pflegeversicherungsgesetz ist ein Teil des Sozialgesetzbuches und regelt detailliert die Leistungen und den Leistungsumfang der Pflegeversicherung.
Parkinson: Eine komplexe Erkrankung
Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, bei der Nervenzellen, die den Botenstoff Dopamin produzieren, in der Substantia Nigra des Gehirns absterben. Dopamin ist für den Körper notwendig, um die Bewegungen regulieren zu können. Fehlt Dopamin, kommt es zu den typischen Symptomen von Parkinson, wie dem Zittern oder der Muskelsteifheit. Die Diagnose Parkinson wird zumeist verhältnismäßig spät gestellt.
Es gibt verschiedene Erscheinungsformen des Parkinson-Syndroms, wie es medizinisch genannt wird. Die Nervenkrankheit sorgt für ein vermehrtes Absterben von Zellen, die Dopamin produzieren. Dopamin ist als sogenannter Neurotransmitter dafür zuständig, dass Signale zwischen einzelnen Nervenzellen weitergeleitet werden. Tritt Morbus Parkinson auf, wird im Verlauf der Erkrankung immer weniger Dopamin produziert. Bei sinkendem Dopamin-Level tritt vermehrt das eher dämpfende Serotonin in den Vordergrund. Der Mangel an Dopamin wirkt sich neben der körperlichen Motorik also auch psychisch aus und kann zu Antriebslosigkeit und Depression führen. Symptome, die auch entsprechend geschulte Angehörige oder professionelles Pflegepersonal besonders fordern. Oft werden die zusätzlichen Leistungen eines Pflegegrades (früher Pflegestufe) nötig. Warum die Nervenzellen, die Dopamin produzieren, absterben, wird noch erforscht.
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Erste Anzeichen von Parkinson können Riechstörungen, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen sein. Die “echte” Parkinson-Krankheit, auch idiopathisches Parkinson-Syndrom genannt, zeigt sich bei jedem Patienten anders.
Zu den typischen Symptomen gehören:
- Zittern der Hände (Ruhetremor)
- Muskelsteifheit (Rigor)
- Verlangsamung der Bewegungen (Bradykinese)
- Haltungsinstabilität
- zunehmender Speichelfluss
- zurückgehende Schluckbewegung
Im Spätstadium von Parkinson kann eine akinetische Krise auftreten, d.h. totale Bewegungsunfähigkeit, die plötzlich oder innerhalb weniger Tage auftritt. Zuletzt sind Betroffene unfähig zu sprechen oder zu schlucken.
Pflegebedürftigkeit bei Parkinson: Wann ist ein Pflegegrad erforderlich?
Nein, Betroffene von Morbus Parkinson sind nicht automatisch pflegebedürftig. Betroffene von Morbus Parkinson sind nicht automatisch pflegebedürftig. Die Pflegebedürftigkeit bei Parkinson hängt vom individuellen Krankheitsverlauf und dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ab. Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, grundlegende Bereiche der Selbstversorgung wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushaltsführung selbstständig durchzuführen, ist es an der Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen.
Ein Antrag auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) sollten Sie bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung stellen. Bei der Beantragung eines Pflegegrads (früher Pflegestufe) steht daher nicht die Frage im Vordergrund, ob Sie einen Pflegegrad erhalten. Vielmehr ist entscheidend, welchem Pflegegrad Sie zugeordnet werden.
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Um das Verfahren der Begutachtung einzuleiten, genügt ein formloser Antrag auf einen Pflegegrad, den Sie direkt an die zuständige Pflege- bzw. Krankenkasse richten.
Der Pflegegrad: Leistungen der Pflegeversicherung
Abhängig von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit vom Pflegegrad können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes für Parkinson ist an den Pflegegrad gekoppelt. Dieser regelt die Höhe der zu beziehenden Leistungen und muss von der Pflegeversicherung bewilligt werden.
Ab Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen das sogenannte Pflegegeld zu. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Pflegegrad 5 eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt.
Hier ist eine Übersicht, welcher Pflegegrad bei Parkinson realistisch sein könnte:
- Pflegegrad 1: Personen, die am Beginn der Krankheit bzw. der Diagnose stehen und oder einen leichten Verlauf haben, könnten zum Beispiel Einschränkungen in der Mobilität, wie leichte Schwierigkeiten beim Gehen (langsameres Gehtempo, gelegentliches Zittern) und kaum Einschränkungen der geistigen und kommunikativen Fähigkeiten haben. Eventuell gibt es leichte Anzeichen von Depressionen oder Angst, die aber gut kontrollierbar sind (Modul: Vorliegen von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen). Bei den Modulen „Umgang mit der Krankheit und medizinischer Versorgung“, sowie „Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte“ könnten ebenfalls leichte Einschränkungen vorliegen. So zum Beispiel, dass der Patient gelegentlich zu einem Arzt gefahren werden muss und manchmal Unterstützung bei der Kommunikation im direkten Kontakt benötigt.
- Pflegegrad 2: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 3: Parkinson-Patienten die erhebliche Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen haben, oft Hilfsmittel wie Gehstöcke oder Rollatoren benötigen und sturzgefährdet sind, könnten Pflegegrad 3 haben. Neben den Einschränkungen der Mobilität, könnten ihre kognitiven Fähigkeiten leicht bis mäßig beeinträchtigt sein, was zu Problemen beim Erinnern und bei der Orientierung sowie zu leichten Kommunikationsschwierigkeiten führen könnte. Sie könnten unter Depressionen, Angstzuständen und Stimmungsschwankungen leiden und sich zeitweise zurückziehen. Einige Tätigkeiten könnten sie aber gegebenenfalls noch selbst ausführen. Im Modul ‚Umgang mit der Krankheit und medizinischer Versorgung‘ könnten sie beispielsweise Hilfe bei der Einnahme und Organisation von Medikamenten sowie bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen und der Terminplanung benötigen. Unser Beispielgutachten kommt auf 61,25 Punkte, was Pflegegrad 3 bedeutet.
- Pflegegrad 4: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 5: In unserem Beispiel gehen wir von einer Person aus, die vollständig immobil und entweder auf einen Rollstuhl angewiesen oder komplett bettlägerig ist. Dies würde den voraussichtlichen Pflegegrad 5 bedeuten. Sie würde umfassende Unterstützung bei der Fortbewegung benötigen. Ihre kognitiven Fähigkeiten könnten schwer beeinträchtigt sein, oft bis hin zu Demenz, und sie würden große Schwierigkeiten bei der Kommunikation und Orientierung haben. Sie könnten unter schweren psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensänderungen wie Aggressivität oder Apathie leiden, was eine intensive Betreuung erfordern würde. Bei der Selbstversorgung könnten sie nahezu vollständig unselbstständig sein und würden umfassende Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Hygiene benötigen. Die Organisation und Durchführung ihrer medizinischen Versorgung könnten sie nicht mehr selbst übernehmen und bräuchten ständige Überwachung und Betreuung. Unser Beispielgutachten kommt auf 100 Punkte, was Pflegegrad 5 bedeutet.
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen:
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- Pflegegeld: Für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder andere Personen.
- Pflegesachleistungen: Für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.
- Tages- und Nachtpflege: Für die teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
- Kurzzeitpflege: Für die vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Verhinderungspflege: Für die Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist.
- Wohnraumanpassung: Für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern.
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Für die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollator, Pflegebett) und Verbrauchsprodukten (z.B. Inkontinenzmaterial).
Der Begutachtungsprozess: Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, stellen Sie diesen bei der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen. Diese ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert und beauftragt im nächsten Schritt einen Gutachter, wie zum Beispiel den Medizinischen Dienst (MD), der die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit übernimmt. Dafür wird ein Fragebogen genutzt, mithilfe dessen die Un-/Selbstständigkeit einer Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen bestimmt werden soll. Der MD, oder andere Gutachter, ermitteln mit diesem Fragebogen, welcher Pflegegrad einer Person zusteht. Das Gutachten, das der MD erstellt hat, erhält die Pflegekasse, die wiederum anhand dessen über den Pflegegrad entscheidet.
Der wichtigste Abschnitt Ihres Pflegegradantrags ist die MDK Begutachtung. Das Ergebnis des Gutachtens ist ausschlaggebend für die konkrete Einstufung in einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe). Weil die Krankheit vor allem in einem frühen Stadium schubweise auftreten und der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen Schwankungen unterliegen kann, ist es möglich, dass es während des Begutachtungstermins zu Fehleinschätzungen kommt.
Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen Termin empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Hier halten Sie alle wichtigen Aspekte der Pflegesituation fest. Nutzen Sie das Dr. Weigl Pflegetagebuch, um sich bestmöglich auf das MD-Gutachten vorzubereiten.
Die persönliche Einschätzung der Betroffenen zu ihren derzeitigen gesundheitlichen und pflegerischen Problemen, Bedürfnissen und Veränderungswünschen ist zu erfassen. Es ist nach den pflegerelevanten Erkrankungen und Beschwerden zu fragen. Auch Tagesformschwankungen oder besondere Belastungen für die Pflegenden sind aufzunehmen. Anamnestische Angaben zu kognitiven Fähigkeiten oder herausforderndem Verhalten sind im Hinblick auf die Bewertung der Module 2 und 3 zu erfragen und hier aufzunehmen. Nach der strukturierten Anamnese- und Befunderhebung erfolgt die Anwendung der sechs Module des Begutachtungsinstruments. Dabei muss die Gutachterin oder der Gutachter sowohl die eigenen Befunde als auch anamnestische Angaben von Betroffenen, Pflegepersonen, Pflegekräften oder anderen Stellen (z. B. die behandelnden Ärzte) berücksichtigen.
Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegradbescheid (früher Pflegestufenbescheid) nicht Ihrer Pflegesituation entspricht? Im folgenden Abschnitt informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten, einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzureichen.
Die Rolle der Angehörigen
Häufig sind es Angehörige, die die häusliche Pflege und Betreuung übernehmen und so das Leben mit Parkinson erleichtern. Kurz nach der ersten Diagnose von Parkinson erfolgt in der Regel die weitere Diagnostik. Hierbei können Angehörige bereits unterstützen, indem sie Fahrten übernehmen, oder einfach in dieser, oftmals schweren, Zeit für die Betroffenen da sind.
In den frühen Stadien der Parkinson-Erkrankung haben pflegende Angehörige zumeist eine unterstützende Rolle. Sie helfen bei leichten Einschränkungen in der Mobilität, erinnern an die Einnahme von Medikamenten und unterstützen bei der Organisation von Arztbesuchen und alltäglichen Aktivitäten. Angehörige bieten emotionale Unterstützung und helfen, erste Anzeichen von Depressionen oder Angst zu erkennen und zu managen. Ihre Hilfe ist vorwiegend präventiv und beratend, um die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten.
Bei Patienten, die weniger selbstständig sind, können Angehörige bei der bei der Körperpflege, dem Anziehen und der Nahrungsaufnahme unterstützen. Sie können aber auch, wenn ein Pflegegrad vorliegt, einen Pflegedienst mit diesen Aufgaben betrauen und sich um dessen Organisation kümmern. Aufgrund der kognitiven Beeinträchtigungen, die mit Parkinson einhergehen können, unterstützen sie in der Regel auch bei der Kommunikation und Orientierung. Nicht selten koordinieren sie die medizinische Versorgung und stellen sicher, dass Medikamente korrekt eingenommen werden.
In den fortgeschrittenen Stadien der Parkinson-Erkrankung, wenn Patienten Pflegegrad 4 oder 5 haben, kommt es häufig vor, dass sie im Pflegeheim vollstationär betreut werden. Der pflegerische und betreuerische Aufwand ist oftmals so hoch, dass er neben einem eigenen Job häufig nicht von einzelnen Pflegepersonen gestemmt werden kann.
Die Pflege von Angehörigen mit Parkinson ist nicht immer einfach. Aus diesem Grund ist es ratsam bei aufkommenden Problemen, Pflegeberatungsstellen nach Tipps zu fragen, oder auch Pflegedienste und andere Pflegepersonen um Unterstützung zu bitten.
Ambulante Pflegedienste: Professionelle Unterstützung
Die Grundpflege bei Parkinson ist entscheidend, um Betroffenen ein würdevolles und komfortables Leben zu ermöglichen. Parkinson kann die Mobilität stark beeinträchtigen, was zu Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen und Sitzen führt.
Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die auf die Bedürfnisse von Parkinson-Patienten zugeschnitten sind:
- Mobilitätsunterstützung: Hilfe beim Aufstehen, Gehen und Transfer vom Bett zum Stuhl.
- Körperpflege: Unterstützung bei der Ganzkörperwäsche, beim Anziehen und Zähneputzen.
- Ernährung: Unterstützung beim Schneiden von Nahrungsmitteln, Halten von Besteck und Trinken.
- Medikamentengabe: Unterstützung bei der Verabreichung von Medikamenten gemäß ärztlichem Verordnungsplan.
- Haushaltshilfe: Hilfe bei leichten Haushaltsaufgaben wie Aufräumen, Staubsaugen und Wäschewaschen.
Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnraum
Damit sich die Patienten auch ohne fremde Hilfe zurechtfinden, sollte der Wohnraum an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden. Es gibt viele Hilfsmittel, die das Leben mit Parkinson erleichtern können:
- Anti-Freezing-Stock: Hilft bei Bewegungsblockaden (Freezing).
- Rollatoren: Bieten Stabilität und Sicherheit beim Gehen.
- Spezialmatratzen: Erleichtern das Drehen im Bett.
- Besteck mit verdickten Griffen: Erleichtern das Essen bei Zittern.
- Schlüsselhilfe / Aufsperrhilfe: Parkinson-Patienten mit starkem Muskelzittern in der Hand haben oft Probleme, den Schlüssel ins Schlüsselloch zu treffen.
Weitere wichtige Aspekte
- Ernährung: Während der Verdauung können Eiweiße, die beispielsweise in Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch enthalten sind, die Aufnahme von Levodopa stören. So kommt es in manchen Fällen dazu, dass die motorischen Symptome unterschiedlich stark auftreten. Sollten derartige Schwankungen häufiger auftreten, ist es ratsam, dass Betroffene ihren behandelnden Arzt informieren.
- Bewegung: Ergänzend dazu kann sich regelmäßige Bewegung positiv auf die motorischen Fähigkeiten auswirken. Grundsätzlich berichten viele Betroffene, dass ihnen Aktivität guttut - auch für die Seele und das Gemüt.
- Psychische Gesundheit: Neben dem Dopamin-Mangel kann es im Krankheitsverlauf zugleich zu einem Mangel an anderen Botenstoffen kommen, wie etwa dem Botenstoff Serotonin. Neben den psychischen Veränderungen können auch einzelne Parkinson-Medikamente Auswirkungen auf die Persönlichkeit und das Verhalten des Betroffenen haben.
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