Die internationale Neurologie Prüfung ist ein wichtiger Schritt für Neurologen, die ihre Expertise und ihr Engagement auf internationaler Ebene unter Beweis stellen möchten. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über verschiedene Aspekte der internationalen Neurologie Prüfung, einschließlich der Anerkennung von Zertifikaten, der erforderlichen Qualifikationen, der Prüfungsmodalitäten und relevanter Fortbildungsmöglichkeiten.
Anerkennung von Zertifikaten
Die DEGUM-Stufe I "Neurologische Ultraschalldiagnostik" bzw. das DGKN-Zertifikat "Neurologische Ultraschalldiagnostik" wird von der jeweils anderen Gesellschaft anerkannt. Dies bedeutet, dass Neurologen, die bereits eines dieser Zertifikate besitzen, dieses für die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bei der jeweils anderen Gesellschaft geltend machen können. Sollte bereits das DGKN-Zertifikat vorliegen, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Urkunde für die DEGUM-Stufe I ausgestellt werden.
Qualifikationen für die neurologische Ultraschalldiagnostik
Um die DEGUM-Stufe I in der neurologischen Ultraschalldiagnostik zu erlangen, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Dazu gehören:
Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter Neurologie.
Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Kursen
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- Grundkurs (24 Unterrichtseinheiten)
- Aufbaukurs (mindestens 16 Unterrichtseinheiten)
Nachweis der Teilnahme an DEGUM-zertifizierten neurologischen Ultraschallveranstaltungen (Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung) mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren.
Die Teilnahme an Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs wird mit je 4 Unterrichtseinheiten anerkannt. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max.
Prüfungsmodalitäten für die DEGUM-Stufe I
Nachdem die Voraussetzungen von einem Gutachter der Sektion bestätigt wurden, erfolgt in einem Fachgespräch - mit praktischer Ultraschalluntersuchung und anhand von 20 mitgebrachten, persönlich erhobenen pathologischen Befunden - die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der neurologischen Ultraschalldiagnostik. Die 20 Befunddokumentationen werden vorab aus dem eingereichten Logbuch vom Prüfer bzw. der Prüferin ausgewählt und müssen entsprechend zur Prüfung mitgebracht werden. Prüfer in dem Fachgespräch ist ein DEGUM-Mitglied mit der Stufe III (Kursleiter). Nach bestandener Prüfung erhält der Antragsteller die Urkunde der Stufe I.
Zertifizierung und Rezertifizierung
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben.
Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen
Auch im Jahr finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Die Weiterbildung muss grundsätzlich am Anmeldeschlusstermin vollständig abgeschlossen sein, um den nächsten Prüfungszeitraum zu erreichen. Neben dem Antragsformular müssen Kopien der Weiterbildungszeugnisse und die Dokumentation im elektronischen Logbuch (eLogbuch) sowie Kopien von Teilnahmebescheinigungen von geforderten Weiterbildungskursen eingereicht werden. Der Erwerb der Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen ist nur noch nach der Weiterbildungsordnung 2020 möglich. Für Facharztbezeichnungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO bis 30. Juni 2020) laufen die Übergangsbestimmungen am 30. Juni 2027 aus. Prüflinge erhalten spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Absagen, die nach der Zustellung der Ladung erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Entscheidung, ob die Begründung ausreichend ist (zum Beispiel ein ärztliches Attest) trifft der Prüfungsausschuss. Hält dieser die Begründung für nicht ausreichend, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.
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Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen sind festgelegt.
Europäisches Facharztzertifikat
Das europäische Facharztzertifikat ist eine Auszeichnung, die die Expertise und das Engagement junger Mediziner würdigt. Es ersetzt nicht die nationalen Facharztprüfungen, sondern ergänzt diese. Neurologen, die dieses Zertifikat erwerben möchten, müssen sich einer anspruchsvollen Prüfung stellen, die neue Therapieformen der Neurologie, seltene genetische Krankheitsbilder sowie sämtliche europäische Leitlinien abfragt.
Vorbereitungskurse für das dritte Staatsexamen
Für Studierende der Humanmedizin, die sich auf das dritte Staatsexamen vorbereiten, gibt es spezielle Vorbereitungskurse. Diese Kurse vermitteln relevantes praktisches und theoretisches Wissen, beleuchten die Dos and Don‘ts in der Prüfungssituation und bieten die Möglichkeit, das erworbene Wissen in einem Probeexamen anzuwenden. Die Dozenten sind klinisch und didaktisch versierte Fachärzte für Neurologie mit umfangreicher Lehrerfahrung in der Ausbildung von Famulanten und PJ-Studierenden.
Fortbildungsmöglichkeiten in der Kleintierneurologie
Auch im Bereich der Kleintierneurologie gibt es vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Diese Fortbildungen bestehen aus Präsenzveranstaltungen und Online-Modulen, wobei der Schwerpunkt auf den aktuellen Erkenntnissen und Techniken aus der Neurologie der Kleintiere liegt. Die Fortbildungen bieten einen strukturierten Überblick über den Fachbereich und beinhalten praktische Elemente sowie interaktive Falldiskussionen.
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