Invaliditätsgrad nach Hirnblutung: Ein umfassender Leitfaden

Eine Hirnblutung kann schwerwiegende Folgen haben, die sich auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit auswirken. Dieser Artikel beleuchtet den Invaliditätsgrad nach einer Hirnblutung, wobei der Schwerpunkt auf der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bzw. des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) liegt und wie sich dies auf Leistungen der Unfallversicherung auswirken kann.

Was bedeutet Invalidität?

Der Begriff Invalidität bedeutet nicht, dass man erst dann Leistungen verlangen kann, wenn man sich selbst als Invalide wahrnimmt. Es geht vielmehr um die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit.

Die Rolle der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung bietet nach einem Unfall eine finanzielle Kompensation. Es ist wichtig zu wissen, wann die Unfallversicherung zahlen muss und wie der Invaliditätsgrad dabei eine Rolle spielt.

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Ihre Unfallversicherung muss zahlen, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Die Versicherung bezieht sich auf die Folgeschäden bzw. den Grad der Invalidität, also der Beeinträchtigung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unfallversicherung eine finanzielle Kompensation bietet, aber man sich nicht von den angebotenen Invaliditätssummen blenden lassen sollte.

Vorgehensweise bei Ablehnung der Leistung

Sollte Ihre Versicherung das Vorliegen eines Unfalls von vornherein ablehnen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Sind Sie mit der Invaliditätsleistung Ihrer Unfallversicherung nicht einverstanden, sollten Sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.

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Das Invaliditätsanmeldeverfahren

In den meisten Fällen wird die Invaliditätsanmeldung vom behandelnden Arzt ausgefüllt und anschließend direkt an die Unfallversicherung gesendet. Es empfiehlt sich also, die Invaliditätsanmeldung zu überprüfen und den Arzt bei Bedarf um Ergänzungen zu bitten.

Abfindungsangebote der Versicherung

Als Versicherungsnehmer sind solche Abfindungsangebote mit erhöhter Vorsicht zu genießen, da das Angebot oftmals weit hinter dem Ihnen eigentlich zustehenden Anspruch zurückbleibt. Sollten Sie ein Abfindungsangebot von Ihrer Unfallversicherung erhalten haben, empfiehlt es sich, dieses auf seine Angemessenheit hin überprüfen zu lassen. Sollte Ihnen kein Abfindungsangebot unterbreitet worden sein, oder sollten Sie ein solches abgelehnt haben, wird die Unfallversicherung im nächsten Schritt einen Gutachter zur Feststellung des unfallbedingten Dauerschadens beauftragen.

Die Rolle des Gutachters

Bei diesen Gutachteninstituten handelt es sich um Zusammenschlüsse von Ärzten, die gutachterlich tätig sind und insbesondere davon leben, dass sie von Versicherern beauftragt werden. Da die meisten Unfälle einen Dauerschaden im orthopädischen Bereich nach sich ziehen, werden meist auch Fachärzte der Orthopädie mit der Begutachtung beauftragt. Nach Einholung des Gutachtens rechnet die private Unfallversicherung die Invalidität auf Grundlage des eingeholten Gutachtens ab.

Berechnung der Invaliditätssumme

Dabei wird zunächst der betroffene Körperteil, als Arm, Hand, Finger, Bein, Auge etc., berücksichtigt. Entscheidend ist hier, dass der korrekte Körperteil hinsichtlich der Gliedertaxe herangezogen wird. Dies hat erhebliche Bedeutung für die Abrechnung der Versicherung und die auszuzahlende Invaliditätssumme. Dabei erfolgt eine Bemessung, je nach Ausmaß der bestehenden Dauerfolgen von 1/20 bis 20/20.

Beispiel: Angenommen, es besteht eine Invaliditätsgrundsumme von 250.000 € und ein Dauerschaden am Bein. Wird dieser mit 5/20 des Beinwertes (70%) bemessen, ergibt sich eine Invaliditätssumme. Wird stattdessen fälschlicherweise der Fußwert (40%) zugrunde gelegt und der Invaliditätsgrad mit lediglich 3/20 bemessen, ergibt sich eine Invaliditätssumme.

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Vorschäden und Vorinvalidität

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass im Falle eines Vorschadens, der für sich genommen bereits einen Dauerschaden begründete, ein Abzug aufgrund einer Vorinvalidität erfolgt. Dieser Beweis kann vom Unfallversicherer in vielen Fällen nicht erbracht werden.

Der Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Bei Hirnschäden wird vom Versorgungsamt auf Antrag ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt. Er richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und den Auswirkungen. Ab einem GdB von 50 besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Feststellung der Behinderung

Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (= Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS). Die Bezeichnung GdS wird im Sozialen Entschädigungsrecht verwendet.

Beispiel: Herr W. hat durch eine Gewalttat einen Hirnschaden erlitten. Wenige Jahre später erkrankt er an Prostatakrebs. Wenn bei späteren Untersuchungen keine hirnorganischen Funktionsstörungen und Leistungsbeeinträchtigungen mehr zu erkennen sind, beträgt der GdB/GdS (auch unter Einschluss geringer Beschwerden, z.B. Schwindel, Kopfschmerzen) 20. ggf.

Tabelle zur Bewertung von Hirnschäden

Die folgende Tabelle steht als Gesamtbewertung bei der Bewertung von Hirnschäden im Vordergrund. Die anschließenden "isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndrome" sind eine ergänzende Hilfe zur Beurteilung von GdB/GdS.

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Bewertung von HirnschädenGdB/GdS
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z.B. *Vasomotoren sind Nerven, die die Weite der (Blut-)Gefäße regulieren. Sind diese gestört, kann es z.B. …
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z.B.
leicht (z.B.
mittelgradig (z.B.
schwer (z.B.
*Aphasie ist eine Sprachstörung. Dabei können sowohl das Sprechen, Schreiben und die Kommunikation als auch das Verstehen von Sprache beeinträchtigt sein. **Apraxie ist eine Störung, bei der sich die Betroffenen nicht an bestimmte Bewegungsabläufe und Bewegungsmuster erinnern können. Sie können deswegen bestimmte Bewegungen nicht mehr ausführen, obwohl sie körperlich gesehen dazu in der Lage wären. *** Bei einer Agnosie werden Sinneseindrücke nicht erkannt, z.B.

Leistungen und Nachteilsausgleiche

  • Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B.
  • Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
  • Ja nach Auswirkung der Behinderungen durch Hirnschädigung können bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden.
  • medizinische Rehabilitation (z.B.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), z.B.

Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die sich mit der Frage des Invaliditätsgrades nach Hirnblutungen auseinandersetzen. Diese Urteile geben Aufschluss darüber, wie die Gerichte die Beweislast verteilen und welche Faktoren bei der Beurteilung des Invaliditätsgrades berücksichtigt werden.

Fallbeispiele

  • Fall 1: Eine Witwe verlangte Geld aus der Unfallversicherung ihres verstorbenen Ehemannes bei der Generali Deutschland. Doch die hält dagegen, dass es gar keinen Unfall gegeben habe. Das Landgericht Bamberg kann den Fall nicht eindeutig klären - und urteilt deshalb folgerichtig.
  • Fall 2: Im Januar 2022 war der Mann gestürzt und hatte sich eine äußerlich leichte Kopfverletzung zugezogen. Am nächsten Tag wurde er zu Hause nicht ansprechbar aufgefunden und mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht, wo er kurze Zeit später an den Folgen einer Hirnblutung verstarb.

Gerichtsurteil des OLG Koblenz

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz befasste sich mit einem Fall, in dem eine Klägerin nach einem Sturz in ihrer Küche eine Gehirnblutung erlitt. Die Klägerin wurde zu diesem Zeitpunkt mit dem blutgerinnungshemmenden Medikament Marcumar behandelt. Das Gericht wies die Klage ab, da die Gehirnblutung ganz überwiegend nicht durch den Unfall, sondern durch die Blutverdünnung durch Marcumar verursacht wurde.

Herausforderungen bei der Feststellung des Invaliditätsgrades

Die Feststellung des Invaliditätsgrades nach einer Hirnblutung kann eine Herausforderung darstellen, da die Folgen einer Hirnblutung vielfältig sein können und sich nicht immer eindeutig zuordnen lassen. Zudem können Vorerkrankungen und andere Faktoren die Beurteilung erschweren.

Subjektive Beschwerden und objektive Befunde

Oftmals klaffen die subjektiven Beschwerden des Betroffenen und die objektiven Befunde auseinander. Dies kann dazu führen, dass der Invaliditätsgrad niedriger eingeschätzt wird, als es dem tatsächlichen Beeinträchtigungsgrad entspricht.

Die Rolle von Gutachten

Die Gutachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Feststellung des Invaliditätsgrades. Es ist daher wichtig, sich auf die Gutachten vorzubereiten und alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Tipps zur Vorbereitung auf Gutachten

  • Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über Ihre Beschwerden und Einschränkungen.
  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Entlassungsberichte und Untersuchungsergebnisse.
  • Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Beschwerden und Einschränkungen ausführlich und nachvollziehbar zu schildern.
  • Lassen Sie sich von einem Arzt oder Therapeuten beraten, wie Sie sich optimal auf das Gutachten vorbereiten können.

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