Juden mit Epilepsie im Nationalsozialismus: Eine Analyse am Beispiel der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel

Einleitung

Die Zeit des Nationalsozialismus war für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen eine Zeit der Verfolgung und des Leidens. Besonders betroffen waren jüdische Menschen mit Epilepsie, die aufgrund ihrer doppelten StigmatisierungEntrechtung und Vernichtung ausgesetzt waren. Dieser Artikel beleuchtet die Geschichte von Juden mit Epilepsie im Nationalsozialismus, wobei ein besonderer Fokus auf die Rolle und das Handeln der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel gelegt wird.

Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel vor dem Nationalsozialismus

Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel entwickelten sich in den 1920er Jahren in Westfalen zu einem bedeutenden Zentrum der Versorgung von Menschen mit Epilepsie, Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die diakonische Komplexeinrichtung bestand aus verschiedenen Stiftungen und Anstaltsteilen, darunter Bethel, Sarepta, Nazareth, Eckardtsheim, Freistatt und Lobetal. Neben der Epilepsie-Versorgung, für die Bethel europaweit bekannt war, wurden auch Wanderarbeiter, Psychiatriepatienten und Fürsorgezöglinge aufgenommen. Um 1930 galten die v. Bodelschwinghschen Anstalten als eine der größten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland.

Die Pflege in Bethel erfolgte durch religiös geprägtes Personal, insbesondere durch Diakonissen der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta und Diakone der Westfälischen Diakonenanstalt Nazareth. Der Alltag der Patienten war von christlichen Ritualen, Andachten und Gottesdiensten geprägt. Seit den 1920er Jahren professionalisierte und medizinaliserte sich der Anstaltsbetrieb zunehmend. In den religiösen Gemeinschaften Sarepta und Nazareth führte dies zur Ausdifferenzierung des Ausbildungswesens und zur Spezialisierung in Bereichen wie Labortechnik und Psychiatriepflege. Auch die Anzahl und Bedeutung der Ärzte im Anstaltsgefüge stieg.

Die Auswirkungen des Nationalsozialismus auf Bethel

Der Zweite Weltkrieg veränderte die Grundlage der Fürsorge in Bethel. Rationierung von Lebensmitteln, Personalmangel durch Einberufungen und die Nutzung von Häusern als Lazarette beeinträchtigten das Leben der Bewohner. Zudem drohte die Gefahr von Bombenangriffen.

Die "Aktion T4" und die Rolle Bethels

Grundlage für die sogenannte "Aktion T4" war ein von Adolf Hitler unterzeichnetes Ermächtigungsschreiben, das auf den Kriegsbeginn zurückdatiert wurde. Die "Aktion T4" sah die Ermordung von "unheilbar Kranken" vor. Im Rahmen dieser Aktion wurden Meldebögen an Heil- und Pflegeanstalten verschickt, um Patienten zu erfassen. Anhand der Meldebögen entschieden Gutachter über Leben und Tod der Patienten, ohne diese je gesehen zu haben. Die selektierten Menschen wurden in Gasmordanstalten transportiert und ermordet.

Lesen Sie auch: Kann ein Anfall tödlich sein?

Friedrich von Bodelschwingh d.J., der Leiter der Anstalt Bethel, lehnte die Euthanasie aus theologischen und sittlichen Gründen ab. Nachdem er von Verlegungen und Todesfällen in anderen Anstalten erfahren hatte, beschloss er in Absprache mit anderen westfälischen und rheinischen Anstalten, die Meldebögen nicht auszufüllen.

Der Widerstand gegen die Meldebögen

Die Verweigerung der v. Bodelschwinghschen Anstalten, die Meldebögen auszufüllen, wurde auch im Ausland bekannt. Im Juli 1940 suchten Herbert Linden und Viktor Brack von der Kanzlei des Führers Bethel auf, um Bodelschwingh unter Androhung von Verhaftung zum Ausfüllen der Meldebögen zu zwingen. Es folgte eine Sitzung im Reichsinnenministerium, bei der man sich darauf einigte, einen öffentlichen Konflikt mit Bethel zu vermeiden.

Die Vorkategorisierung der Patienten

Um dennoch die Betheler Patienten vor der "Euthanasie" zu schützen, entwickelte der Chefarzt Gerhard Schorsch ein Schema zur Vorkategorisierung der Patienten. Anhand von Zusammenfassungen zum Krankheitsbild erstellte Schorsch eine Kategorisierung von I ("Vegetatives Dasein") bis VII ("sehr gute Leistungen"). Dieses Verfahren sollte es ermöglichen, beim Besuch einer staatlichen Ärztekommission als "Anwalt der Kranken" aufzutreten und die Anwesenheit der Kommission zeitlich zu begrenzen.

Der Besuch der Ärztekommission

Im Februar 1941 besuchte eine Ärztekommission Bethel, um die Meldebögen auszufüllen. Die Kommission fand die Vorkategorisierung der Kranken offenbar hilfreich. In einer Abschlussbesprechung wurde vereinbart, dass Schorsch die Arbeit an den Epikrisen beenden und Werner Heyde, dem Leiter der medizinischen Abteilung der "Zentraldienststelle T4", über Änderungen in der Gruppeneinteilung der Kranken informieren sollte. Vor einem eventuellen Abtransport sollte Bethel benachrichtigt werden, um Einwendungen gegen die Auswahl erheben zu können.

Bodelschwingh führte eine Liste mit 446 Menschen, von denen er annahm, dass sie Opfer eines möglichen Abtransports würden. Er nahm Kontakt zum Euthanasiebevollmächtigten Karl Brandt auf.

Lesen Sie auch: Cortison-Therapie bei Epilepsie im Detail

Die indirekte Kooperation und ihre Folgen

Die Verweigerung des Ausfüllens der Meldebögen war Ende 1940 zu einer indirekten Kooperation geworden. Das Kategoriensystem zur Vorbegutachtung der Patienten bedeutete das Sicheinlassen auf eine Wertung des Lebens von Patienten unter dem Kriterium der Arbeitsfähigkeit und damit auf den Selektionsmechanismus der nationalsozialistischen Lebensvernichtung. Ziel der gebrochenen Verweigerungshaltung war es, zu verzögern und möglichst viele der Betroffenen aus dem Kreis potentieller Opfer heraus zu definieren.

Die Verfolgung jüdischer Patienten in Bethel

Am 30. August 1940 ordnete das Reichsinnenministerium eine "Verlegung geisteskranker Juden" an. Begründet wurde dies damit, dass noch immer "Juden mit Deutschen in Heil- und Pflegeanstalten gemeinsam untergebracht" seien.

Die Verlegung nach Wunstorf und die Ermordung

Am 21. September 1940 wurden acht jüdische Bewohner von Bethel in die Landesheil- und Pflegeanstalt Wunstorf gebracht. Bethel war eine der frühesten evangelischen Einrichtungen, die mit der Sammlung und dem Abtransport jüdischer Patienten befasst war. Die zielgerichtete Ermordung der jüdischen Anstaltspatienten war ab Sommer 1940 eine "Sonderaktion im Rahmen der ‚Aktion T4‘". Sie verlief unabhängig von jeglicher Diagnose oder Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.

In Wunstorf wurden rund 160 jüdische Patienten aus nordwestdeutschen Anstalten gesammelt und unter primitivsten Bedingungen zusammengepfercht. Am 27. September wurden sie durch die GEKRAT in die Tötungsanstalt Brandenburg an der Havel weitertransportiert und dort ermordet.

Das Schicksal von Dorothea Ahrndt

Ein Beispiel für das Schicksal jüdischer Patienten in Bethel ist das von Dorothea Ahrndt. Sie lebte seit 1935 in Bethel und wies eine angeborene Syphilis auf, in deren Folge epileptische Anfälle auftraten. Sie galt auch als "schwachsinnig". Dorothea Ahrndt wurde am 21. September 1940 nach Wunstorf und am 27. September 1940 in die Tötungsanstalt Brandenburg an der Havel verlegt, wo sie noch am selben Tag mit Gas umgebracht wurde.

Lesen Sie auch: Ein umfassender Leitfaden zur idiopathischen generalisierten Epilepsie

Die Reaktion Bethels und die Information der Angehörigen

Bethel schickte nicht alle jüdischen Patientinnen und Patienten nach Wunstorf, sondern benachrichtigte einige Familien von Betroffenen und legte ihnen nahe, ihre Angehörigen in anderen Einrichtungen unterzubringen oder nach Hause zu holen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die medizinische Beurteilung der Betheler Anstaltsärzte und der Wortlaut "Geisteskranke" im Erlass. Wer aber im ärztlichen Attest dauernde Anstaltspflegebedürftigkeit oder eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zugeschrieben bekam, hatte keine Chance, dem Abtransport in die Provinzialheilanstalt Wunstorf zu entgehen.

Die Bewertung der Rolle Bethels im Nationalsozialismus

Nach dem offiziellen Abbruch der "Aktion T4" im August 1941 kam es nicht zu einem Abtransport der 446 zuvor gelisteten Patienten aus Bethel. Im Selbstverständnis Bethels wurde dies als Folge der eigenen Resistenz und Verzögerung des Verfahrens gedeutet.

Die Verweigerung des Ausfüllens der Meldebögen war jedoch Ende 1940 zu einer indirekten Kooperation geworden. Das Kategoriensystem zur Vorbegutachtung der Patienten bedeutete das Sicheinlassen auf eine Wertung des Lebens von Patienten unter dem Kriterium der Arbeitsfähigkeit und damit auf den Selektionsmechanismus der nationalsozialistischen Lebensvernichtung.

Wollte man zumindest einige Patientinnen und Patienten vor einem Abtransport retten, so wirkte man doch an dem Selektionsprozess mit, wenn im Selbstverständnis auch nur indirekt und war gezwungen, manche Patienten möglicherweise preiszugeben.

Epilepsie und Stigmatisierung im Kontext des Nationalsozialismus

Die nationalsozialistische Ideologie der Rassenhygiene und Eugenik führte zur Stigmatisierung und Verfolgung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Epilepsie wurde als "erbliche Fallsucht" betrachtet und fiel unter das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1934, das die Zwangssterilisation von Betroffenen vorsah.

Zwangssterilisationen in Bethel

Auch in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel wurden Zwangssterilisationen durchgeführt. Bisher sind 1.176 Fälle nachgewiesen. Die leitenden Ärzte in Bethel begrüßten das Gesetz nahezu einhellig und beteiligten sich an dessen Umsetzung.

Die doppelte Stigmatisierung jüdischer Menschen mit Epilepsie

Jüdische Menschen mit Epilepsie waren im Nationalsozialismus einer doppelten Stigmatisierung ausgesetzt. Sie wurden sowohl aufgrund ihrer jüdischen Herkunft als auch aufgrund ihrer Epilepsie verfolgt. Dies führte zu einer besonders hohen Gefährdung und Entrechtung.

tags: #juden #mit #epilepsie