Rehabilitation bei Polyneuropathie: Ein umfassender Leitfaden

Polyneuropathie ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, die verschiedene Ursachen haben kann. Eine Rehabilitation kann Betroffenen helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern und den Alltag besser zu bewältigen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Reha-Antragsprozess, die verschiedenen Reha-Arten und die Behandlungsmöglichkeiten bei Polyneuropathie.

Einführung in die Polyneuropathie

Bei einer Polyneuropathie liegt eine Schädigung der peripheren Nerven vor. Alle Nerven außerhalb des Gehirns und Rückenmarks können betroffen sein, besonders häufig an Armen, Beinen, aber auch den inneren Organen. Entsprechend unterschiedlich sind die Symptome, die von Taubheitsgefühlen über Koordinationsschwierigkeiten und Verdauungsprobleme bis hin zu Herzrhythmusstörungen reichen können.

Die Nerven steuern die Muskeltätigkeit, tragen das Körpergefühl und die Wahrnehmung auf der Haut und beeinflussen die Funktion der inneren Organe. Bei einer Polyneuropathie ist die Reizweiterleitung der Nerven gestört. Reize werden nicht, zu stark oder abgeschwächt an das Gehirn geleitet. Kommandos vom Gehirn werden nicht mehr zuverlässig an die Muskeln und die inneren Organe weitergeleitet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Schädigung:

  • Bei der demyelinisierenden Polyneuropathie zerfällt die Isolation um die Nervenfasern herum, sodass die elektrischen Impulse in der Nervenfaser nicht mehr richtig weitergeleitet werden.
  • Bei der axonalen Polyneuropathie geht die Nervenfaser selbst kaputt.

Beide Formen können auch in Kombination auftreten. In den meisten Fällen liegt einer Polyneuropathie eine Stoffwechsel-Erkrankung zugrunde. Sie tritt nur selten allein, z.B. als Erbkrankheit auf. Insgesamt gibt es mehr als 2.000 Auslöser für eine Polyneuropathie.

Ursachen und Symptome der Polyneuropathie

Häufig ist eine Polyneuropathie Folge einer bereits bestehenden Erkrankung. Hierbei existiert eine Menge möglicher Ursachen. Die häufigsten Ursachen sind jedoch mit Abstand Diabetes und Alkoholmissbrauch. Weitere häufigere Ursachen sind:

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  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Lebererkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Medikamente gegen Krebs (z.B. Zytostatika)
  • Vitaminmangel (Vitamin B12) nach Magen-Operationen o.ä.

Es gibt auch Infektionen (z.B. HIV, Borreliose, Diphterie, Pfeiffersches Drüsenfieber) mit begleitender Polyneuropathie. Sind die Nerven selbst entzündet, so nennt man das Polyneuritis. Eine besonders rasch innerhalb von zwei bis drei Tagen auftretende Polyneuritis ist das Guillain-Barré-Syndrom (GBS). Nicht immer lässt sich eine eindeutige Ursache feststellen. Rund 20 Prozent aller Fälle bleiben ungeklärt.

Die Symptome einer Polyneuropathie sind vielfältig und hängen davon ab, welche Nervenfasern betroffen sind. Folgend sind die Symptome einer diabetischen Polyneuropathie beschrieben, da diese das häufigste Krankheitsbild der Polyneuropathien darstellt. Jedoch sind die Beschwerden je nach betroffenem Nervenfasertyp unterschiedlicher Art. Um Ihnen trotzdem einen Überblick zu geben, werden die häufigsten Symptome benannt:

  • Kribbeln, Stechen, Taubheitsgefühle, Schwellungsgefühle, Druckgefühle
  • Nachlassende Muskelkraft an Händen und Füßen
  • Muskelzucken, Muskelkrämpfe, Muskelschwäche, Muskelschwund
  • Verdauungsprobleme, Blähgefühl und Appetitlosigkeit, Aufstoßen, Durchfall und Verstopfung im Wechsel
  • Juckreiz
  • Schwellungsgefühl
  • Muskelkrämpfe
  • Schwindel
  • Herzrhythmusstörungen
  • Urininkontinenz, Stuhlinkontinenz
  • Impotenz
  • Gestörtes Schwitzen
  • Schlechte Kreislaufregulation mit Schwindel beim (raschen) Aufstehen (Orthostase)
  • Schwellung von Füßen und Händen (Wassereinlagerungen)
  • Gangunsicherheit
  • Fehlerhaftes Temperaturempfinden

Die Symptome beginnen meistens an den Füßen, später an den Händen, und steigen dann langsam auf, Richtung Körpermitte. Bei den meisten Diabetikern besteht in Folge des Diabetes eine Polyneuropathie. Die Symptome zeigen sich zuerst und vor allem im Fuß. Es beginnt meistens mit einem Kribbeln oder Brennen im Fuß. Im späteren Verlauf treten wegen fehlendem Gefühl im Fuß schmerzlose und schlecht heilende Wunden auf, die zu einer Nekrose (schwarzer Verfärbung und Absterben von Zehen, Fuß usw.) führen können (Diabetischer Fuß).

Der Weg zur Rehabilitation: Antragstellung und Genehmigung

Anspruch auf Rehabilitation

Jeder Mensch jeden Alters in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf Rehabilitation, da die medizinische Reha eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist. Zu den Krankheitsbildern gehören körperliche oder seelische Krankheiten sowie chronische Krankheiten oder belastende Umweltfaktoren, die zu einer dauerhaften Erkrankung führen. Die medizinische Notwendigkeit einer Reha wird im Einzelfall vom Arzt und der Krankenkasse geprüft. Ist diese gegeben, kann eine Kostenübernahme bewilligt werden.

Zuständigkeit des Kostenträgers

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung. Allgemein gesagt ist die gesetzliche Krankenkasse also bei Rentnern meist der zuständige Kostenträger, die Rentenversicherung dagegen meist bei Berufstätigen. Je nach Beruf und Lebensphase sind unterschiedliche Kostenträger zuständig:

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  • Angestellte und Arbeiter*innen: die Deutsche Rentenversicherung
  • Beamte und Beamtinnen: die Beihilfestelle und Privatversicherung
  • Selbstständige: der Patient/die Patientin (Erstattung nach Tarif durch die Versicherung)
  • Rentner*innen, Hausfrauen und Hausmänner: die Krankenkasse

Ambulante oder stationäre Reha?

Ob eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha von Nöten ist, hängt vom Krankheitsbild ab. Generell genehmigen Krankenkassen - wie auch die gesetzliche Rentenversicherung - eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen. Bei einer ambulanten Reha werden Sie in wohnortnaher Umgebung behandelt. Sie kommen nur tagsüber in die Rehaklinik oder ein ambulantes Reha-Zentrum. Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinsicher Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden. Bei der ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei der stationären Reha. Bei erwerbstätigen Patient*innen ist die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger.

Der Reha-Antrag: Schritt für Schritt

Ein Antrag auf medizinische Rehabilitation kann bei jedem Sozialleistungsträger, so auch bei der gesetzlichen Krankenkasse, gestellt werden. Dieser muss dann die Zuständigkeit prüfen und den Antrag binnen zwei Wochen bei Nichtzuständigkeit an den richtigen Rehabilitationsträger weiterleiten. Eine wiederholte Weiterleitung ist ausgeschlossen, der Antrag muss bearbeitet werden. Über die Schritte der Antragsbearbeitung werden Sie informiert. Es ist sinnvoll und empfehlenswert, den Antrag in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt auszufüllen. Ihr Arzt wird ohnehin einen Befundbericht zusammenstellen und mit Ihnen die therapeutischen Erwartungen besprechen müssen.

Folgende Schritte sind erforderlich, um eine Reha zu beantragen:

  1. Art der Reha klären: Klären Sie, welche Art Reha Sie beantragen möchten. Sie können eine Reha als Anschlussrehabilitation (AR oder AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV)/LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.

  2. Antragsformulare besorgen: Die Materialien für einen Reha-Antrag sind bei den gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Grundsätzlich verfügen alle Versorgungsträger über die Unterlagen. Diese sind auch online zum Download oder beim Hausarzt erhältlich. Die Kostenträger bieten auf ihren Internetseiten Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen. Der Reha-Antrag besteht aus:

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    • einem Selbstauskunftsbogen
    • AUD-Beleg, in dem von der Krankenkasse die Vorerkrankungen aufgelistet werden
    • Befundbericht von Fach- bzw. Hausärzt*in
  3. Reha begründen: Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, um die Reha zu beantragen. Ihre Ärztin muss die Notwendigkeit der Reha begründen und Ihren Krankheitsverlauf dokumentieren. Wichtige Inhalte sind: alle behandlungswürdigen Diagnosen, Reha-Ziele, ggf. besondere Behandlungsnotwendigkeit, z.B. ein bestimmtes Klima am Ort der Reha. Der Bericht muss dem Reha-Antrag beigelegt werden.

  4. Antrag einreichen: Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein. Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden. Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

  5. Bewilligung: Sobald Ihre Reha bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit:

    • Name, Adresse und Ansprechpartner der Rehabilitationseinrichtung
    • Geplanter Dauer der Reha
    • Hinweise bezüglich entstehenden Kosten bei An- und Abreise
    • Informationen zum Übergangsgeld während des Aufenthaltes, zur Zuzahlung
    • Hinweis auf Widerrufsrecht gegen den Bescheid

Damit der Kostenträger die Reha bewilligt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit: Rehabilitationsmaßnahmen sind erforderlich
  • Positive Rehabilitationsprognose: die Rehabilitationsziele können in einem realistischen Zeitraum erreicht werden
  • Rehabilitationsfähigkeit: derdie Patientin ist körperlich in der Lage, Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen

Wunsch- und Wahlrecht

Der Patient hat ein Wunsch- und Wahlrecht für "seine" Reha-Einrichtung, solange sie aus medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist. Geben Sie direkt in Ihrem Reha-Antrag einen konkreten Wunsch für eine bestimmte Einrichtung an. Hier gibt es ein entsprechend dafür vorgesehenes Feld. Beim Antragsformular für ein Heilverfahren (HV) können Sie bis zu drei Wunschkliniken nennen. Die Wunschklinik muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie keine Wunschklinik angeben, erhalten Sie bei Bewilligung der Reha (Medizinisches Heilverfahren) vier Vorschläge und Sie können sich für eine Klinik entscheiden. Falls Ihnen keine der Kliniken zusagt, können Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung einreichen. Die Klinik muss allerdings folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Klinik muss nachweislich für die Erkrankung geeignet sein.
  • Zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen (z.B. nach §111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen; oder nach § 38 SGB IX mit den Deutschen Rentenversicherungen).
  • Alle MEDICLIN-Kliniken haben diese Versorgungsverträge.
  • Die Klinik muss nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.

Falls alle Kriterien mit den Ansprüchen der Krankenkasse übereinstimmen, muss der Kostenträger also die von Ihnen gewählte Reha-Einrichtung genehmigen. Es kann allerdings sein, dass die Krankenkasse aus Kostengründen eine andere Einrichtung vorschlägt. Letztendlich lässt sich keine Norm zu diesem Thema definieren, da die Eignung der Rehaklinik auch stark vom Krankheitsbild und von der Dringlichkeit des Startzeitpunkts der Reha abhängt.

Ablehnung des Reha-Antrags: Was tun?

Häufig kommt es vor, dass der Kostenträger eine Maßnahme ablehnt, obwohl sie vom behandelnden Arzt befürwortet wird. Der Nutzen einer Kostenübernahme zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit liegt nicht bei der Krankenkasse selbst, sondern bei der Pflegeversicherung. Wird der Reha-Antrag abgelehnt, besteht vier Wochen lang Gelegenheit zum Einreichen eines Widerspruchs, der nach Möglichkeit schriftlich zu formulieren ist. Ein Widerspruch führt nach einer erneuten Bearbeitung häufig zu einem positiven Ergebnis. Es ist hilfreich, sich Tipps und Ratschläge zur genauen Formulierung bei den Sozialverbänden oder auch bei der Unabhängigen Patientenberatung einzuholen.

Zunächst sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversierung suchen, um Missverständnisse auszuschließen. Nehmen Sie die Ablehnung nicht einfach hin, sondern legen Sie Widerspruch ein. Dafür müssen Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen. Fehlen im Brief des Kostenträgers die Hinweise auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, nehmen Sie unverzüglich mit dem Kostenträger Kontakt auf und verlangen Sie die Zustellung einer „rechtsmittelfähigen Entscheidung“. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen alle Rechtsmittel gegen die Ablehnung offen stehen. Und: Keine Angst vor dem Aufwand. Arbeitskreis Gesundheit e. V. hilft Ihnen gern und kostenlos. Oft genügt schon der Widerspruch, um den Kostenträger seine Entscheidung noch einmal überdenken zu lassen.

Zuzahlungen zur Rehabilitation

Bei fast allen medizinischen Reha-Maßnahmen muss ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10€ pro Tag geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie ganz oder teilweise die Möglichkeit, sich von der Reha-Zuzahlung befreien zu lassen: Um eine unzumutbare finanzielle Belastung des Patienten zu vermeiden, gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine obere Belastungsgrenze. Die Reha-Zuzahlung zu den Leistungen darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen verwenden zur Ermittlung des Bruttoeinkommens ein spezielles Verfahren, Ihre Kasse erteilt Ihnen Auskunft darüber. Die bisher geleistete Krankenkassenzuzahlung wird dabei berücksichtigt.

Arten der Rehabilitation bei Polyneuropathie

Es gibt verschiedene Arten der Rehabilitation, die bei Polyneuropathie in Frage kommen:

  • Medizinische Rehabilitation (Medizinische Heilverfahren): Die medizinische Rehabilitation (auch genannt: Medizinische Heilverfahren oder Leistung zur medizinischen Rehabilitation) soll Ihrer Gesunderhaltung und Genesung dienen. Es werden dabei vorwiegend natürliche Heilmittel angewendet. Ein Heilverfahren ist auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt möglich.

  • Anschlussrehabilitation (AR): Die Anschlussrehabilitation (AR) ist eine ambulante oder stationäre Behandlung. Mittels einer Anschlussrehabilitation sollen Sie verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden. Die AR schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Die Dauer der Anschlussrehabilitation beträgt in der Regel drei Wochen und kann verkürzt oder verlängert werden. Ob eine Anschlussrehabilitation erforderlich ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege in die Anschlussrehabilitation:

    1. Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss.
    2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.

Die Anschlussrehabilitation (AR) beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Die Therapieziele legen Ärztin, Therapeutin und Patient*in gemeinsam fest. Sie erlernen Bewältigungsstrategien, um Ihre beruflichen Problemlagen im Alltag zu begegnen.

  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW): Die BGSW ist eine Rehamaßnahme für schwere Verletzungen bei Arbeitsunfällen und erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. Sie beinhaltet insbesondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsplatzbezogener Abklärung). BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.

Behandlung von Polyneuropathie in der Rehabilitation

Am besten lässt sich eine Polyneuropathie therapieren, wenn wir die Ursache herausgefunden haben und behandeln können. Aber auch dann braucht es viele Wochen bis Monate, bis sich die Nerven erholen. Der multimodale Behandlungsansatz von Polyneuropathien in den neurologischen Rehabilitationskliniken zielt einerseits, soweit möglich, auf die optimale Behandlung der zugrunde liegenden Ursache der Erkrankung ab. So erfolgen z. B. bei Diabetes-Patienten eine intensive Schulung zu Ursachen, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung, eine individuelle Ernährungsberatung und bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Modifikation von Lebensumständen, die die Erkrankung ungünstig beeinflussen können. Andererseits erfolgen eine engmaschige Kontrolle und gegebenenfalls die Optimierung der medikamentösen und nichtmedikamentösen Behandlung des Diabetes. Ähnliches gilt für den chronischen Alkoholmissbrauch, die Erkrankungen von Niere, Leber oder Schilddrüse sowie Vitaminmangelzustände.

Im Fachbereich für neurologische Rehabilitation der MEDICLIN Bosenberg Kliniken behandeln wir Polyneuropathien nach einem ganzheitlichen und interdisziplinären Therapiekonzept. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir einen für Sie geeigneten Therapieplan. Unsere Therapieziele sind:

  • Optimalerweise die Wiederherstellung Ihrer gestörten Nervenfunktionen
  • Ersatzweise die Entwicklung von alternativen Strategien für Ihre gestörten Nervenfunktion anhand verbliebener körperlicher Funktionen
  • Anpassung von Hilfsmitteln: Wenn Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Rollstühle) erforderlich sind, passen wir diese an Ihre Bedürfnisse und Lebensbedingungen an.
  • Optimale Pflege und möglichst Regenerierung der Haut und der chronischen Wunden

Wie wir Polyneuropathie durch Diabetes behandeln:

Bei der Behandlung der Polyneuropathie durch Diabetes, steht die Behandlung des Diabetes im Vordergrund: Durch die Senkung Ihres Blutzuckers verhindern wir ein Voranschreiten der Erkrankung. Durch eine richtige Fußhygiene verhindern wir eine Entzündung oder unbemerkte Verletzungen. Die Schmerzen behandeln wir sowohl medikamentös als auch physikalisch.

Wie wir Polyneuropathie durch Alkoholmissbrauch behandeln:

Für eine erfolgreiche Therapie von alkoholbedingter Polyneuropathie ist eine absolute Alkoholabstinenz notwendig. Wir gleichen ggf. Ihre Vitamindefizite durch hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel aus. Die Schmerzen behandeln wir sowohl medikamentös als auch physikalisch.

Auch wenn die Ursache Ihrer Erkrankung nicht eindeutig sein sollte, kann man Polyneuropathie symptomatisch behandeln. Dazu nutzen wir vor allem physikalische Therapie und Medikamente:

  • Physikalische Therapie: In der physikalischen Therapie können wir vor allem sensible und motorische Symptome lindern. Dazu nutzen wir Bäder, Elektrotherapie und Wärmeanwendungen In der Krankengymnastik, der Sporttherapie und der medizinischen Trainingstherapie (spezielles Krafttraining) lernen Sie spezielle Übungen und stärken Ihre geschwächte Muskulatur. Physiotherapie bietet gezielte Übungen, um Nervenschäden entgegenzuwirken, die Balance zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Ergänzend dazu können verschiedene physikalische Therapieformen wie Elektrotherapie, Bürstenmassagen, Akupunktur oder spezielle Entspannungsverfahren zur Linderung der Beschwerden beitragen. Ein zentrales Ziel der Polyneuropathie Physiotherapie ist es, Muskulatur zu stärken, Gleichgewicht und Koordination zu verbessern und die Durchblutung zu fördern. Regelmäßige Bewegung kann nicht nur bestehende Symptome mildern, sondern auch das Fortschreiten der Erkrankung bremsen.

    • Wichtige Übungen für zu Hause:

      • Zehenstand: Stellen Sie sich auf die Zehenspitzen, halten Sie die Position für einige Sekunden und senken Sie dann langsam die Fersen ab. Diese Übung verbessert das Gleichgewicht und stärkt die Fußmuskulatur.
      • Fußkreisen: Setzen Sie sich bequem hin, heben Sie ein Bein leicht an und kreisen Sie den Fuß langsam in beide Richtungen. Dies fördert die Beweglichkeit und Durchblutung der Gelenke.
      • Ballrollen: Rollen Sie mit den Fußsohlen einen kleinen Ball hin und her. Dies aktiviert die Nerven und massiert die Fußmuskulatur.
      • Balanceübungen: Stellen Sie sich auf ein Bein und versuchen Sie, die Balance zu halten. Für zusätzliche Sicherheit können Sie sich dabei an einer Wand abstützen.
      • Fingerübungen: Öffnen und schließen Sie Ihre Hände bewusst oder rollen Sie kleine Bälle zwischen den Fingern hin und her. Zudem trägt sie zur allgemeinen Fitness und zum Wohlbefinden bei.
  • Medikamentöse Therapie: Herkömmliche Schmerzmittel zeigen bei Nervenschmerzen kaum Wirkung. Besser wirken Medikamente, die ursprünglich gegen Epilepsie und gegen Depression entwickelt wurden. Außerdem behandeln wir mögliche Begleiterscheinungen der Polyneuropathie bzw. ihrer Therapie: Bei Magen- und Darmproblemen helfen häufigere, aber kleinere Mahlzeiten. Übelkeit und Durchfall behandeln wir mit Medikamenten. Schwindel und körperliche Schwäche behandeln wir mit Stützstrümpfen und regelmäßigem Muskeltraining. Bestimmte Medikamente können Impotenz auslösen. Wirkstoffe wie Sildenafil können die Beschwerden lindern.

Spezifische Symptome der Polyneuropathie wie Lähmungserscheinungen sowie Gang- und Gleichgewichtsstörungen werden entsprechend individuell behandelt. Hier greifen Anwendungen aus Physiotherapie und Ergotherapie sinnvoll ineinander. Sensible Symptome erfordern Therapien aus den Bereichen Ergotherapie und physikalische Therapie, gegebenenfalls flankiert durch eine spezielle medikamentöse Schmerzbehandlung zur Linderung von quälenden sensiblen Reizerscheinungen. Bestehen aufgrund einer Mitbeteiligung von Hirnnerven Sprech- und/oder Schluckstörungen werden diese logopädisch therapiert. Depressionen in der Folge der Erkrankung werden bei Bedarf sowohl durch eine psychologische Betreuung als auch medikamentös mitbehandelt. Liegen besondere Ursachen der Erkrankung vor und sind spezielle medikamentöse Behandlungskonzepte erforderlich, können diese unter Umständen in unseren MEDIAN-Kliniken fortgeführt werden.

Prävention und Selbsthilfe

Häufig kann durch die optimale Behandlung der zugrunde liegenden Erkrankung der Verlauf der Polyneuropathie günstig beeinflusst werden. Die optimale Behandlung eines Diabetes mellitus, Alkoholkarenz und die Substitution von fehlenden Vitaminen sind z. B. wichtige Basismaßnahmen.

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