Thailand, bekannt für seine atemberaubenden Strände, pulsierenden Städte und faszinierenden Kultur, ist ein beliebtes Reiseziel. Um Ihre Reise sorgenfrei genießen zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Gesundheitsrisiken und notwendige Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Die Japanische Enzephalitis (JE) ist eine von Stechmücken übertragene Viruserkrankung, die in bestimmten Regionen Asiens vorkommt, einschließlich Thailand. Obwohl das Risiko für Touristen in den meisten Gebieten gering ist, ist es wichtig, sich der potenziellen Gefahren bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Aktuelle Sicherheitslage in Thailand
Es ist wichtig, die allgemeine Sicherheitslage in Thailand zu berücksichtigen, bevor man sich auf die spezifischen Gesundheitsrisiken konzentriert. Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Nach Unterzeichnung eines Waffenstillstands am 27. Dezember 2025 haben die Kampfhandlungen stark nachgelassen. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind geschlossen. Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. Seien Sie an von Touristen frequentierten und belebten Orten und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen, wie z. B. Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht. Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik am König und dem thailändischen Königshaus kann als Majestätsbeleidigung strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird. Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten vorgeblich lukrativer Arbeit nach Thailand gelockt und anschließend illegal in die Nachbarländer Myanmar, Laos und Kambodscha geschleust. Dort werden sie zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sog. „Scam Compounds“ gezwungen, festgehalten und in vielen Fällen misshandelt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Besonders Motorräder sind teilweise nicht haftpflicht- oder kaskoversichert. Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Achten Sie auch als Fußgänger in besonderem Maße auf den Verkehr, zum Beispiel beim Überqueren von Straßen oder auf motorisierte Verkehrsteilnehmer auf den Fußwegen. Beachten Sie, dass bei Einreise per Linienflug nach Thailand auch die Ausreise per Linienflug erfolgen muss. Bei Einreise per Chartermaschine muss auch die Ausreise per Charterflug erfolgen. Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen sollte auf angemessene bzw. vorgeschriebene Kleidung (bedeckte Schultern, lange Kleider bzw. Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal. Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach thailändischem Recht strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind. Prostitution ist in Thailand verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (ca. Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB. Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten, zumal der Erwerb von Grundeigentum, anders als in Deutschland, durch Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht möglich ist. So wird auch beim Erwerb von „Condos“ (Eigentumswohnungen) in der Regel kein Miteigentum am Grundstück begründet. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Verständigen Sie ggf. die Polizei, auch wenn diese in vielen Fällen nicht im notwendigen Umfang ermittelt. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig. Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie Ihre Kreditkarte verwenden. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Seit Mai 2025 müssen Reisende, die nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, vor Ankunft in Thailand eine digitale Einreisekarte („Thailand Digital Arrival Card“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens 3 Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise. Reisende werden visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig. Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Wenn Zweifel am Aufenthaltszweck aufkommen - z.B. Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als e-Visum beantragt werden. Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. Beachten Sie ggf. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.400 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder -bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.Die Einfuhr sogenannter Verdampfer, z.B. Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Für die Einreise mit Haustieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office.
Was ist Japanische Enzephalitis?
Die Japanische Enzephalitis ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die Entzündungen des Gehirns verursachen kann. Das Virus wird hauptsächlich von Culex-Mücken übertragen, die in Reisfeldern und anderen ländlichen Gebieten brüten. Die meisten Infektionen verlaufen ohne Symptome oder mit milden, grippeähnlichen Beschwerden. In schweren Fällen kann die JE jedoch zu schweren neurologischen Schäden, Krampfanfällen, Lähmungen und sogar zum Tod führen.
Verbreitung und Risikogebiete
Die Japanische Enzephalitis ist in weiten Teilen Asiens verbreitet, insbesondere in ländlichen Gebieten mit Reisanbau. Zu den Risikogebieten gehören China, Indien, Sri Lanka, Nepal, Vietnam, die Philippinen und Nord-Thailand. Das Übertragungsrisiko ist in der Regel während der Regenzeit (Mai bis Oktober) am höchsten, wenn die Mückenpopulationen am größten sind.
Risiko für Reisende in Khao Lak
Khao Lak ist eine Küstenregion in der Provinz Phang Nga im Süden Thailands. Obwohl Khao Lak nicht als Hochrisikogebiet für JE gilt, ist ein geringes Risiko nicht auszuschließen. Das Risiko ist höher für Reisende, die sich längere Zeit in ländlichen Gebieten aufhalten, insbesondere während der Regenzeit, oder die Aktivitäten ausüben, die sie einem erhöhten Mückenstichrisiko aussetzen (z. B. Camping, Wandern in Reisfeldern).
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Impfung gegen Japanische Enzephalitis
Wer sollte sich impfen lassen?
Die Impfung gegen Japanische Enzephalitis wird nicht routinemäßig für alle Reisenden nach Thailand empfohlen. Die Entscheidung für eine Impfung sollte individuell getroffen werden, basierend auf dem Reiseziel, der Reisedauer, den geplanten Aktivitäten und dem individuellen Gesundheitszustand.
Die Impfung wird in der Regel empfohlen für:
- Reisende, die sich längere Zeit (mehr als einen Monat) in Risikogebieten aufhalten, insbesondere während der Regenzeit.
- Reisende, die sich in ländlichen Gebieten aufhalten und Aktivitäten ausüben, die sie einem erhöhten Mückenstichrisiko aussetzen.
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem.
Impfstoffe und Impfschema
Es stehen verschiedene Impfstoffe gegen Japanische Enzephalitis zur Verfügung. Das empfohlene Impfschema variiert je nach Impfstoff. In der Regel sind zwei Dosen im Abstand von einigen Wochen erforderlich, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Es ist wichtig, die Impfung rechtzeitig vor der Reise abzuschließen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Nebenwirkungen und Kontraindikationen
Wie bei allen Impfungen können auch bei der JE-Impfung Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle, sowie leichte, grippeähnliche Symptome. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten.
Die Impfung ist in der Regel kontraindiziert bei Personen mit einer bekannten Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs oder bei Personen mit einer akuten, schweren Erkrankung. Schwangere und stillende Frauen sollten vor der Impfung ihren Arzt konsultieren.
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Weitere Schutzmaßnahmen gegen Mückenstiche
Unabhängig davon, ob eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis erfolgt oder nicht, sollten Reisende in Khao Lak und anderen Risikogebieten in Thailand zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Mückenstiche ergreifen:
- Mückenschutzmittel: Verwenden Sie regelmäßig Mückenschutzmittel mit einem hohen DEET-Gehalt (Diethyltoluamid) oder anderen wirksamen Inhaltsstoffen auf unbedeckter Haut.
- Lange Kleidung: Tragen Sie lange, helle Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht, wenn die Mücken am aktivsten sind.
- Moskitonetze: Schlafen Sie unter Moskitonetzen, insbesondere in Unterkünften ohne Klimaanlage oder Mückengitter an den Fenstern.
- Vermeidung von Brutstätten: Vermeiden Sie stehende Gewässer wie Teiche, Pfützen und Eimer, in denen sich Mücken vermehren können.
- Klimaanlage: Nutzen Sie Klimaanlagen, um Mücken fernzuhalten.
Weitere Gesundheitsrisiken in Thailand
Neben der Japanischen Enzephalitis gibt es in Thailand weitere Gesundheitsrisiken, die Reisende beachten sollten:
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die in ganz Thailand vorkommt. Die Übertragung erfolgt durch tagaktive Aedes-Mücken. Die Erkrankung äußert sich in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und Gliederschmerzen. In seltenen Fällen kann es zu schweren Komplikationen kommen. Es gibt einen neuen Impfstoff gegen Dengue, der für Personen ab vier Jahren zugelassen ist.
Malaria
Malaria ist eine durch Mücken übertragene Parasitenkrankheit, die in bestimmten Regionen Thailands vorkommt, insbesondere in den ländlichen Grenzgebieten zu Myanmar, Laos und Kambodscha. Das Risiko ist gering in den meisten touristischen Gebieten, einschließlich Bangkok, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui. Es gibt verschiedene Malariamedikamente zur Vorbeugung. Die genaue Vorgehensweise sollte mit einem Arzt besprochen werden.
Tollwut
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die durch den Biss oder Kratzer eines infizierten Tieres übertragen wird. In Thailand besteht ein mittleres Risiko für Tollwut, insbesondere durch streunende Hunde. Es wird empfohlen, sich von Tieren fernzuhalten und bei einem Biss oder Kratzer sofort einen Arzt aufzusuchen. Eine Impfung gegen Tollwut ist möglich.
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Reisedurchfall
Reisedurchfall ist eine häufige Erkrankung bei Reisenden in Thailand. Sie wird in der Regel durch verunreinigtes Essen oder Wasser verursacht. Um das Risiko zu minimieren, sollten Sie nur abgekochtes oder abgefülltes Wasser trinken, Speiseeis und Mayonnaise vermeiden und dampfend heiße Mahlzeiten bevorzugen.
COVID-19
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19 können sich jederzeit ändern. Es ist ratsam, sich vor der Reise über die neuesten Bestimmungen zu informieren.
Medizinische Versorgung in Thailand
In den größeren Städten Thailands sowie in den Privatkrankenhäusern entspricht die medizinische Versorgung häufig europäischem Standard. Selbst auf kleineren Inseln sind private Krankenhäuser vorhanden, sodass eine grundlegende medizinische Versorgung stets gewährleistet ist. Es wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da die Kosten für medizinische Behandlungen in Thailand hoch sein können.
Impfungen und Einreisebestimmungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nur dann nachweisen, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Land aufgehalten haben, in dem man sich theoretisch hätte infizieren können.
Es wird empfohlen, den Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen und die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand zu haben. Speziell für Thailand raten Experten zur Impfung gegen Hepatitis A. Je nach Saison in Thailand sollten sich vor allem Personen über 60 Jahre auch gegen Grippe impfen lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack), sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.
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