Kinder und Jugendliche mit Epilepsie haben das gleiche Recht auf den Besuch eines Kindergartens oder einer Schule wie ihre Altersgenossen. Obwohl die meisten Kinder und Jugendlichen mit Epilepsie sich altersgerecht entwickeln und keine zusätzliche Unterstützung im Kindergarten oder in der Schule benötigen, fühlen sich Betreuungspersonal und Lehrkräfte oft unsicher im Umgang mit dem anfallskranken Kind. Dieser Artikel soll dazu beitragen, diese Unsicherheiten abzubauen und einen informierten Umgang mit Epilepsie im Kindergartenalter zu fördern.
Anspruch auf Inklusion und Unterstützung
Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie haben einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens oder einer Schule. Benötigt das Kind beim Besuch des Kindergartens oder der Schule Unterstützungsleistungen, sind diese nach § 4 Abs. SGB VIII zu gewährleisten. Dies unterstreicht die Bedeutung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe von Kindern mit Epilepsie.
Zusammenarbeit als Schlüssel zum Erfolg
Um eine umfassende und individuell ausgerichtete Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung des an Epilepsie erkrankten Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erziehern und Erzieherinnen sowie Lehrern und Lehrerinnen eine notwendige Voraussetzung. Regelmäßige Gespräche und ein offener Austausch sind essenziell, um die bestmögliche Betreuung und Förderung sicherzustellen.
Vermeidung von unnötigen Einschränkungen
Von prinzipiellen Verboten - wie Ausschluss von allen Sportangeboten oder Reisen - sollte unbedingt abgesehen werden. Ziel der umfassenden Epilepsiebehandlung ist es unter anderem dazu beizutragen, dass sich Kinder und Jugendliche mit Epilepsie entsprechend ihrer Möglichkeiten altersgerecht entwickeln können. Übervorsicht kann das Selbstwertgefühl schwächen und die Entwicklung hemmen.
Fieberkrämpfe im Kindesalter
Prof. Dr. Angela Kaindl, Direktorin der Klinik für Pädiatrie an der Charité - Universitätsmedizin in Berlin, erklärt, dass Fieberkrämpfe bei kleinen Kindern häufig vorkommen. Drei von hundert Kindern bekommen bis zum fünften Lebensjahr einen Fieberkrampf. In 80 Prozent der Fälle ist dieser unkompliziert: Der Anfall dauert meist wenige Minuten und tritt einmalig innerhalb von 24 Stunden und im klassischen Alter zwischen sechs Monaten und fünf Jahren auf. Das Epilepsierisiko ist bei diesen unauffällig entwickelten Kindern nicht erhöht. Sie haben aber ein höheres Risiko für weitere Fieberkrämpfe.
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Richtiges Verhalten bei Fieberkrämpfen
Gerade beim ersten Mal weiß man nicht, ob ein Fieberkrampf unkompliziert ist. Deshalb sollten Eltern rasch den Notarzt rufen unter 112. Im Anfall helfen Eltern dem Kind, indem sie es vor Verletzungen schützen und nicht versuchen, es festzuhalten. Nach dem Anfall schlafen die Kinder meist. Dann sollten Eltern das Kind in die stabile Seitenlage legen, sodass der Speichel aus dem Mund herausfließen kann. Das erleichtert die Atmung.
Komplizierte Fieberkrämpfe
Die Situation kann lebensbedrohlich werden, gerade wenn es zu Atemproblemen kommt. Bei 20 Prozent der Fälle liegt ein komplizierter Fieberkrampf vor. Dieser kann länger andauern, mehrmals innerhalb eines Tages auftreten, nur einen Körperbereich betreffen (etwa einen Arm) oder außerhalb des klassischen Altersspektrums auftreten. Dann ist es gut, wenn durch den Notruf 112 schon ein Notfallteam da ist. Es sollte immer eine ernsthafte Erkrankung als Ursache ausgeschlossen werden. Diese Kinder haben ein erhöhtes Epilepsierisiko. Bei ihnen sollte man weitere Untersuchungen machen.
Risikogruppen für Epilepsie
Kinder mit neurologischen Erkrankungen sind gefährdet. Hierzu gehören insbesondere solche mit Entwicklungsstörungen und Frühgeborene, bei denen es Hirnschäden geben kann.
Erkennen epileptischer Anfälle
Ein klassischer, sogenannter tonisch-klonischer Anfall ist recht sicher zu erkennen. Das Kind verliert das Bewusstsein. Der Blick ist starr, die Muskeln verkrampfen und dann zucken Arme und Beine. Anfälle können aber auch schwer zu erkennen sein. Sie können sich als Abwesenheitszustand, Verwirrtheit, Weinen, Erbrechen, Körperspannungsverlust und andere Zeichen darstellen.
Besondere Wachsamkeit bei epileptischen Spasmen
Auf keinen Fall übersehen sollte man epileptische Spasmen, besonders bei Säuglingen. Sie heißen auch Blitz-Nick-Salaam-Anfälle: Die Kinder beugen dabei den Kopf, strecken Arme und Beine und ziehen sie dann wieder an. Sie können aber auch sehr diskret sein, darum sollten Eltern mit dem Handy filmen. Je länger diese Anfälle anhalten, desto schlechter entwickeln sich die Kinder. Daher ist es wichtig, sie früh zu erkennen und zu behandeln.
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Verhalten bei einem Anfall
Eltern sollten rasch eine Kindernotaufnahme aufsuchen. In Akutzuständen, bei beeinträchtigter Atmung, wenn die Zustände wiederholt am Tag auftreten oder die Eltern unsicher sind, immer die 112 wählen. Ein Segen sind hier Handys und die Videos, die Eltern mitbringen. Die kann man sich in der Sprechstunde gemeinsam anschauen: Sie sind ein Schlüssel zur Diagnose. Also wenn möglich, bitte filmen.
Diagnose Epilepsie
Epilepsie ist ein chronischer Zustand des Gehirns. Dieser Zustand kann zu epileptischen Anfällen führen. Wir sprechen nur von Epilepsie, wenn mindestens zwei Anfälle im Abstand von über 24 Stunden auftreten oder wenn ein Anfall aufgetreten ist und wir das Risiko für einen weiteren Anfall größer als 60 Prozent einschätzen. Anfälle müssen unprovoziert sein - also ohne auslösende Faktoren wie etwa eine Unterzuckerung.
Umgang mit der Diagnose
Das hängt von der Risiko-Konstellation und der Art der Anfälle ab. Knapp jeder zehnte Mensch hat im Leben einmal einen epileptischen Anfall. Das allein ist noch keine Epilepsie. Die Wahrscheinlichkeit, im Leben eine Epilepsie zu bekommen, liegt bei drei bis vier Prozent. Gerade im ersten Lebensjahr ist das Risiko für das Auftreten einer Epilepsie hoch. Die meisten Kinder mit Epilepsie entwickeln sich normal. Wir müssen aber einen wachsamen Blick auf sie haben und Risikosituationen besprechen. Beim zweiten Gespräch geht es dann um eine mögliche Therapie.
Behandlungsmöglichkeiten
Bei der Therapie möchten wir eine gute Lebensqualität und Entwicklung sowie Anfallsfreiheit erreichen. Zum einen gibt es Medikamente, zum anderen aber auch spezielle Diäten sowie die Epilepsie-Chirurgie. Die Chance, ein Kind mit zwei Medikamenten anfallsfrei zu bekommen, beträgt ungefähr 66 Prozent. Das heißt aber auch, dass jedes dritte Kind trotz dieser Medikamente nicht anfallsfrei wird. Diese Kinder müssen früh in ein auf Kinder spezialisiertes Epilepsiezentrum. Einige von ihnen können wir operieren - damit haben diese im Schnitteine 70-prozentige Chance auf Anfallsfreiheit.
"Verwachsen" der Epilepsie
Es gibt Epilepsiesyndrome, wo dies bekannt ist. Da sagt man: „Ich behandele jetzt mal zwei Jahre mit Medikamenten und dann fangen wir eventuell an, die Medikation zu reduzieren und gucken, ob das Kind weiter keine Anfälle hat.“ Bei Kindern, die zum Beispiel eine Hirnschädigung oder eine bestimmte genetische Erkrankung haben, sieht die Situation anders aus. Hier ist die Epilepsie Ausdruck einer Grunderkrankung. Ich würde keine Hoffnung auf ein Verwachsen machen und nicht die Medikamente absetzen.
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Umgang der Familie mit der Diagnose
Epilepsie ist leider immer noch gesellschaftlich stigmatisiert. Manche haben Angst, die Diagnose im Umfeld zu nennen. Wir arbeiten im interdisziplinären Team zuerst mit den Eltern: Wenn man selber mit sich in Frieden ist, kann man mit dem Kind und dem Umfeld besser umgehen. Man muss ein gutes Maß finden zwischen beschützen und dem Kind seine Flügel lassen im Leben. Das Schlimmste wäre, das Kind nur noch in Watte zu packen: Es ist nicht das Ziel der Behandlung, dass es keinen Spaß mehr haben darf.
Plötzlicher und unerwarteter Tod bei Epilepsie (SUDEP)
Sehr selten kommt es zum plötzlichen und unerwarteten Tod bei Epilepsieerkrankten, kurz SUDEP. Das macht Eltern Angst. Was hat es damit auf sich? Diese Todesfälle treten meist als Folge eines Anfalls auf, aus einem weitestgehend normalen Gesundheitszustand ohne erkennbare Ursache. Es gibt Risikofaktoren, die das Auftreten von SUDEP erhöhen: eine fehlende Anfallsfreiheit, plötzliches Absetzen von Medikamenten, tonisch-klonische Anfälle und nächtliche Anfälle.
Minimierung des SUDEP-Risikos
Wir sprechen mit Familien über den individuell besten Weg. Es ist sehr wichtig, dass das Kind anfallsfrei ist. Es gibt den Schrei nach nächtlichen Überwachungsmonitoren. Aber nur ungefähr zwei von drei SUDEP-Fällen treten nachts auf. Nach einem Anfall schläft ein Kind. Da sollten Eltern ihr Kind in die stabile Seitenlage legen und es stimulieren, damit es möglichst schnell wieder reagiert, und es mindestens eine Stunde lang beobachten. Auch sollten alle Eltern ein Reanimationstraining bekommen. Trotz allem kann man leider nicht alle SUDEP-Fälle verhindern.
Entwicklungsstörungen bei Epilepsie
Das muss nicht bei jeder Epilepsie vorkommen. Man kann mit Epilepsie fantastisch leben. Aber Kinder, die trotz Medikamenten noch Anfälle haben, sind gefährdet für eine Entwicklungsstörung. Nicht nur die Ursache der Epilepsie, etwa ein Hirnschaden, kann sich negativ auf die Entwicklung auswirken. Sondern auch häufige Anfälle und die Kombination an Medikamenten.
Unterstützung bei Entwicklungsstörungen
Wichtig ist, die Entwicklungsstörung erst einmal klar zu diagnostizieren. Dann kann man das Kind je nach Bedarf in einem multiprofessionellen Team behandeln. Je nach Bedarf: medizinisch, psychologisch, sozial, mit Ergo-, Physio- und Sprachtherapie. Die besten Therapeuten sind aber immer die Eltern.
Epilepsie im Kindergarten
Die meisten dieser Kinder gehen ganz normal in Kindergarten und Schule. Gespräche über die Diagnose und das Vorgehen im Notfall helfen, Ängste abzubauen. Es gibt auch Integrationsplätze in Kitas, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufnehmen. Eltern können außerdem eine Begleitperson beantragen, die mit dem Kind in die Kita geht. Kinder und Jugendliche mit einer Epilepsie brauchen eine gute Unterstützung durch Familie, Freundinnen und Freunde. Leichtere Epilepsieformen beeinträchtigen das Leben meistens nicht wesentlich. Dagegen kann eine Epilepsie mit häufigen Anfällen ein Kind und seine Familie stark belasten und einschränken.
Verhalten bei epileptischen Anfällen im Kindergarten
Epileptische Anfälle sind meist nach kurzer Zeit vorüber - dennoch kann die Furcht vor Anfällen ein ständiger Begleiter sein. Es stellen sich Fragen: Kann das Kind noch Sport treiben? Wie soll in der Schule mit der Erkrankung umgegangen werden? Die ersten Anfälle sorgen oft für Verunsicherung bei allen Beteiligten - vor allem bei einem großen Anfall, bei dem der ganze Körper krampft. Diese Anfälle kommen aber bei Kindern viel seltener vor. Die meisten Eltern und Betreuenden sind anfangs unsicher, wie sie damit umgehen sollen, und haben Angst um das Kind.
Erste Hilfe bei Anfällen
- Ruhe bewahren.
- Auf die Uhr schauen und sich merken, wie lange der Anfall dauert.
- Das Kind vor Verletzungen schützen.
- Nicht festhalten und nichts in den Mund stecken.
- Das Kind nicht allein lassen und ihm auch nach dem Anfall beistehen.
- Bei Bedarf Hilfe holen und die 112 wählen.
Die meisten Anfälle gehen innerhalb weniger Minuten vorüber und sind ungefährlich. Es ist sinnvoll, dass das Kind einen Epilepsie-Notfallausweis mitführt. Dort ist vermerkt, wer im Notfall kontaktiert werden sollte. Zudem sind die aktuellen Medikamente und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt notiert. Bei den ersten Anfällen ist es zudem wichtig, den Anfall möglichst genau zu beobachten, um ihn der Ärztin oder dem Arzt später beschreiben zu können.
Aktivitäten und Einschränkungen
Was Kinder oder Jugendliche mit Epilepsie unternehmen können und was nicht, ist sehr individuell. Meist halten sich die Einschränkungen jedoch in Grenzen. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche sollten so viel wie möglich unternehmen können. Nur bei hohem Verletzungsrisiko sind Einschränkungen unvermeidlich. Übervorsichtig zu sein, kann das Selbstwertgefühl schwächen und die Entwicklung hemmen. Es ist sinnvoll, sich ärztlich beraten zu lassen, welche Aktivitäten geeignet sind und welche nicht.
Sportliche Betätigung
Die meisten Sportarten sind ohne Einschränkungen möglich, wenn Kinder oder Jugendliche körperlich ansonsten gesund sind. Wegen der Unfallgefahr während eines Anfalls sind bestimmte Disziplinen wie Schwimmen oder Klettern allerdings weniger geeignet. Beim Schwimmen sollte ein Kind gut beaufsichtigt werden und wenn nötig Schwimmhilfen tragen. Es sollte auch nur unter Aufsicht baden und bevorzugt duschen. Tauchsport ist erst möglich, wenn jemand mehrere Jahre anfallsfrei ist. Hat ein Kind regelmäßig Anfälle, ist es wichtig, dass es beim Sport vor Kopfverletzungen geschützt ist - zum Beispiel durch einen Helm.
Information für Erzieher und Lehrer
Es ist wichtig, dass Erziehende, Lehrerinnen und Lehrer über die Epilepsie informiert sind und wissen, was bei einem Anfall zu tun ist. Je besser sie sich auskennen, desto gelassener können sie mit dem Kind umgehen. Dies gilt auch für die weniger auffälligen Anfallsformen (Absencen): Diese können sonst falsch gedeutet werden, zum Beispiel als „Träumerei“.
Unterstützung in Schule und Kindergarten
Häufige Anfälle oder die Epilepsie-Medikamente können die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und unkonzentriert, müde oder nervös machen. Manche Kinder haben auch Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern oder den Lehrkräften. Um es vor Ausgrenzung zu bewahren, ist es wichtig, dass ein Kind in der Schule gut unterstützt und begleitet wird. Die meisten Kinder mit Epilepsie können einen normalen Kindergarten oder eine Regelschule besuchen. Sie haben auch keinen besonderen Förderbedarf. Andere sind stärker beeinträchtigt und benötigen Unterstützung zum Beispiel beim Lernen. Neben Angeboten der persönlichen Betreuung in der Regelschule gibt es Förderschulen für Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen.
Schriftliche Vereinbarungen
Es ist sinnvoll, in Schule oder Kindergarten eine schriftliche Vereinbarung zu hinterlegen. Das hängt von der Situation ab. Wenn die Erkrankung so gut behandelt werden kann, dass in der Schule kaum mit Anfällen zu rechnen ist, ist es nicht nötig, Mitschülerinnen und -schüler zu informieren. Wenn sich das Kind schämt und Vorurteile befürchtet, kann es besser sein, wenn es seine Krankheit für sich behält oder nur engen Freundinnen und Freunden davon erzählt. Es kann dann später selbst entscheiden, wen es wann informiert. Hat ein Kind jedoch regelmäßig Anfälle, ist es besser, die anderen Kinder aufzuklären.
Berufswahl
Es gibt nur wenige Berufe, die Menschen mit Epilepsie grundsätzlich nicht ausüben können. So dürfen sie keinen Pilotenschein machen und auch keine Busse oder Züge lenken. Allgemein sollten Berufe vermieden werden, bei denen jemand sich oder andere durch die Epilepsie gefährden könnte. Nähere Informationen hierzu geben die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn jemand eine längere Zeit anfallsfrei ist, kommen die meisten Berufe infrage. Dies kann voraussetzen, dass regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Auch wenn nur im Schlaf Anfälle auftreten, sind die meisten Berufe möglich. Oder wenn die Anfälle so leicht sind, dass sie die Tätigkeit nicht beeinflussen. So sind Zuckungen zum Beispiel im Gesicht oder im Arm meist kein Hindernis - im Gegensatz zu Anfällen, die zu Bewusstlosigkeit oder Stürzen führen.
Beratung und Unterstützung bei der Berufswahl
Wichtig ist, sich rechtzeitig vor Schulabschluss damit zu beschäftigen, welche Berufe infrage kommen und welche nicht. Dazu kann man sich ärztlich beraten lassen oder an eine Epilepsie-Beratungsstelle wenden. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann beraten - unter anderem zu Unterstützungsleistungen. Viele Menschen mit einer Epilepsie studieren. Sie können auch Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen: So können chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung über einen sogenannten Härtefallantrag leichter einen Studienplatz bekommen. Zudem gibt es während des Studiums Hilfen wie die sogenannten Nachteilsausgleiche.
Offenlegung der Epilepsie im Berufsleben
Dies ist nur dann nötig, wenn bestimmte Tätigkeiten wegen der Erkrankung nicht ausgeübt werden können. Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitgeber kein Recht, über die Epilepsie informiert zu werden. Es gibt auch die Möglichkeit, mit dem betriebsärztlichen Dienst zu sprechen. Dieser muss die Schweigepflicht bewahren und darf dem Arbeitgeber nicht von der Erkrankung berichten. Es wird empfohlen, die Epilepsie nicht in Bewerbungsunterlagen zu erwähnen. Besser ist es, dies im persönlichen Gespräch zu erklären. Wer sich unsicher ist, kann sich vor einer Bewerbung beraten lassen - zum Beispiel in einer Epilepsie-Beratungsstelle oder einer Berufsberatungsstelle.
Führerschein
Ob man mit Epilepsie den Führerschein machen kann, muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Eine Fahrerlaubnis kann nur erhalten, wer über eine längere Zeit anfallsfrei geblieben ist und voraussichtlich keinen Anfall während des Autofahrens bekommt. Wie lange abgewartet werden muss, hängt unter anderem von der Epilepsieform ab und davon, wie sich die Krankheit entwickelt. Oft genügt es, ein Jahr anfallsfrei zu sein.
Weitere Unterstützungsangebote
Außer der medizinischen Behandlung ist die Unterstützung in der Schule oder zu Hause wichtig. Manche Kinder mit Epilepsie müssen gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Hilfen in der Schule.
- Frühförderstellen: Diese unterstützen Familien medizinisch, psychologisch, bei der Erziehung und im Alltag. Sie bieten beispielsweise Therapien an oder vermitteln Hilfen für den Familienalltag und die Schule.
- Sozialpädiatrische Zentren (SPZ): In diesen Zentren arbeiten medizinische und therapeutische Fachkräfte. Sie unterstützen unter anderem bei chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen von Kindern.
- Selbsthilfegruppen: Sie bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen. Zudem informieren Selbsthilfegruppen über den Umgang mit der Erkrankung und helfen bei der Suche nach Unterstützungsangeboten.
- Epilepsie-Beratungsstellen: Diese beraten, informieren und unterstützen Betroffene und ihre Familien.
- Pflegedienste: Je nach Hilfebedarf gibt es die Möglichkeit, auf Dauer oder kurzfristig pflegerische Unterstützung zu bekommen. Ein Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt.
- Familienentlastende Dienste (FED): Diese betreuen und begleiten erkrankte und hilfebedürftige Kinder im Alltag. Dadurch werden ihre Eltern und Geschwister entlastet.
- Integrationshilfe: Besonders beeinträchtigte Kinder haben die Möglichkeit, eine Integrationshilfe zu bekommen. Eine entsprechend ausgebildete Fachkraft begleitet und unterstützt das Kind im Kindergarten oder in der Schule. Sie hilft bei der Eingewöhnung und begleitet das Kind. Ein Antrag auf Integrationshilfe muss beim Sozialamt gestellt werden. Wenn ein Kind sehr häufig Anfälle hat, kann auch eine medizinische Fachkraft es begleiten. Die Kosten trägt dann die Krankenkasse.
- Lerntherapie: Bei Lernschwierigkeiten ist beispielsweise eine Lerntherapie möglich.
- Schwerbehindertenausweis: Bei einer Epilepsie kann unter Umständen auch ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden. Dadurch können Betroffene zusätzliche Unterstützungsleistungen erhalten.
Zusätzliche Tipps für Eltern
- Anfallsregistrierung zu Hause: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anfälle zu registrieren - auch wenn das Kind in seinem eigenen Bett bzw. Zimmer schläft. Je nach Anfallsart eignen sich unterschiedliche Hilfsmittel:
- Klingelarmband: Geeignet für Anfälle mit Zuckungen.
- Alarmgerät fürs Bett: Geeignet für Anfälle mit Zuckungen.
- Alarmgerät fürs Handgelenk: Geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen.
- Pulsoxymeter: Geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen.
- Babyfon mit/ohne Kamera: Geeignet für Anfälle mit Geräuschen.
- Medikamentenmanagement: Kaufen Sie eine Wochendosette in der Apotheke oder im Internet, um die Medikamente für die ganze Woche vorsortieren zu können.
- Sicherheit im Badezimmer: Solange die Gefahr besteht, dass Ihr Kind im Anfall in die Badewanne unter Wasser rutscht, sollte es besser Duschen. Praktisch ist es auch, wenn die Türen von Bad und Gästetoilette nach außen aufgehen.
- Aufklärung im Kindergarten: Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der ErzieherInnen notwendig. Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Einrichtung zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen.
- Aufklärung in der Schule: Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der LehrerInnen/BetreuerInnen notwendig. Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen.
Sportliche Betätigung bei Epilepsie
Regelmäßige sportliche Betätigung ist für alle Menschen gesund. Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie können fast alle Sportarten weitgehend gefahrlos ausüben und sollen weder in der Schule noch im Verein aus übertriebener Vorsicht davon abgehalten werden. Körperliche Aktivität führt nicht zu Anfallshäufungen! Die Teilnahme am Sportunterricht ist auch aus sozialen Gesichtspunkten unerlässlich.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Sport
- Schwimmen: Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson (möglichst mit Rettungsschwimmer-Ausbildung). Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können Schwimmhilfen eingesetzt werden.
- Klettern: Klettern am Seil oder der Stange ohne Absicherung über die Höhe der Hilfestellung hinaus sollte vermieden werden; Klettern mit Sicherungsmaßnahmen in einer Kletterhalle oder im Freien ist möglich.
- Erschütterungen des Kopfes: Kopfbälle sind generell im Kindesalter ungünstig, da es zu Gehirnerschütterungen kommen kann.
Reisen mit Epilepsie
Auch Familien mit epilepsiekranken Kindern brauchen manchmal einen Tapetenwechsel und möchten in Urlaub fahren. Eine gut bestückte Reiseapotheke mit ausreichend Medikamenten, auch Notfallmedikamenten, deren Inhalt mit dem Arzt abgesprochen ist, trägt viel zu einem entspannten Urlaub bei. Hilfreich ist ein Notfallausweis oder die nötigsten Daten wie z.B. Diagnose, Medikation und vor allem Telefonnummern der Eltern als Hintergrundbild auf dem Smartphone des Kindes zu speichern. Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob Sie eine ärztliche Reisetauglichkeitsbescheinigung benötigen. Bei Zeitverschiebung muss die Medikamenteneinnahme auf jeden Fall mit dem Arzt vorher abgesprochen werden, da Schlafentzug und/oder zeitlich verschobene Medikamenteneinnahme anfallsfördernd sind.
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