Epilepsien gehören zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen und können das Alltags- und Berufsleben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) bietet im Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg (EZBB) eine umfassende Diagnostik, Therapie und Beratung für Menschen mit Epilepsie aller Altersgruppen, mit oder ohne zusätzliche Behinderung. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Epilepsiebehandlung im KEH, von der Diagnosestellung bis hin zu spezialisierten Therapieangeboten.
Epilepsie: Eine Einführung
Epilepsien manifestieren sich in vielfältigen Erscheinungsformen und haben unterschiedliche Ursachen. Sie treten häufig bereits in jungen Jahren auf, wobei sich die Ausprägungen im Kindes- und Jugendalter oft von denen im Erwachsenenalter unterscheiden. Eine frühzeitige und umfassende Behandlung ist entscheidend, um die Auswirkungen der Epilepsie auf das Leben der Betroffenen zu minimieren.
Diagnostik: Den Ursachen auf der Spur
Um eine Epilepsie zu diagnostizieren, ist zunächst eine detaillierte Beschreibung der anfallsartig auftretenden Ereignisse notwendig. Dabei können von Angehörigen oder Freunden mit dem Smartphone gemachte Videos der Ereignisse sehr hilfreich sein.
Zur Bestätigung des Verdachts auf Epilepsie werden verschiedene Untersuchungsmethoden eingesetzt:
- Elektroenzephalogramm (EEG): Hierbei wird die elektrische Aktivität an der Hirnoberfläche gemessen, ggf. auch über einen längeren Zeitraum (24 bis 72 Stunden) bei gleichzeitiger Videoüberwachung.
- Magnetenzephalogramm (MEG): Dieses Verfahren dient dazu, Veränderungen in der Struktur des Gehirns festzustellen, die für die epileptischen Anfälle ursächlich sein können. Ggf. erfolgt die Messung unter Gabe von Schlafmitteln.
- Neurologische Untersuchung: Eine gründliche und umfassende neurologische Untersuchung ist unerlässlich, um weitere Auffälligkeiten festzustellen.
- Neuropsychologische Untersuchung: Bei Bedarf wird auch eine neuropsychologische Untersuchung durchgeführt.
- Sozialanamnese: Um die Auswirkungen der Epilepsie auf Alltag, Schule, Beruf und Familie einschätzen und entsprechende Unterstützungskonzepte erarbeiten zu können, beinhaltet die Untersuchung bei Bedarf auch eine umfassende Sozialanamnese.
Bei Menschen mit Intelligenzminderung und/oder Mehrfachbehinderungen werden zusätzlich spezielle Verfahren zur Feststellung von eventuell begleitend auftretenden Entwicklungs- und Verhaltensstörungen genutzt. Vorliegende internistische, orthopädische oder andere Beschwerden sowie psychiatrische Auffälligkeiten werden in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Fachbereiche des Hauses abgeklärt.
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Therapie: Vielfältige Behandlungsansätze
Epilepsien werden in der Regel mit Medikamenten behandelt, die oft über viele Jahre, häufig sogar ein Leben lang, eingenommen werden müssen. Ziel ist es, Anfallsfreiheit zu erreichen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Medikamentöse Therapie
In vielen Fällen kann durch eine gute medikamentöse Behandlung Anfallsfreiheit erreicht werden. Allerdings ist eine regelmäßige Einnahme der Medikamente über einen langen Zeitraum erforderlich. Die Medikamentenverträglichkeit und Belastbarkeit werden im Rahmen der Ergotherapie überprüft.
Weitergehende Therapieverfahren
Wird mit Hilfe von Medikamenten keine Anfallsfreiheit erreicht, prüfen die Ärzte im KEH, ob weitere Therapieverfahren möglich sind. Dazu gehören:
- Epilepsie-chirurgischer Eingriff: Im Vorfeld einer möglichen Operation wird festgestellt, ob bei Patientinnen und Patienten mit einer fokalen Epilepsie, die durch Medikamente nicht anfallsfrei geworden sind, durch einen operativen Eingriff Anfallsfreiheit erreicht werden kann. Dazu ist mindestens ein- bis mehrwöchiger stationärer Aufenthalt notwendig. Die Empfehlung für oder gegen eine Operation wird unter Berücksichtigung der individuellen Aspekte und Befunde in einer wöchentlichen Besprechung mit allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen getroffen. Die Operationen selbst werden von Kooperationspartnern durchgeführt, der Klinik für Neurochirurgie an der Charité - Universitätsmedizin Berlin (resektive Epilepsiechirurgie) sowie dem Universitätsklinikum Magdeburg (Laser-Ablation). Nach der Operation wird ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik empfohlen, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern.
- Ketogene Diät: In bestimmten Fällen kann eine ketogene Diät hilfreich sein, um die Anfallshäufigkeit zu reduzieren.
- Vagus-Nerv-Stimulation: Bei Menschen mit Intelligenzminderung und/oder Mehrfachbehinderungen, bei denen Epilepsien oft durch schwere Krankheitsverläufe mit häufigen und gefährdenden Anfällen in Verbindung mit einer Nicht-Wirksamkeit von Medikamenten gekennzeichnet sind, kann eine Vagus-Nerv-Stimulation in Betracht gezogen werden.
Begleitende Therapien
Neben der medizinischen Behandlung im engeren Sinne werden weitere Therapien angeboten, um der Komplexität des Krankheitsbildes gerecht zu werden. Dazu gehören:
- Ergotherapie: Überprüfung der Medikamentenverträglichkeit und Belastbarkeit
- Psychologische Betreuung: Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und derReduktion von Ängsten und Depressionen
- Sozialmedizinische Beratung: Beratung zu sozialrechtlichen Fragen und Unterstützung bei der Integration in Alltag, Schule und Beruf
- Physiotherapie und Sportangebote: Förderung der körperlichenFitness und Verbesserung der Koordination
- Kunsttherapie: Kreativer Ausdruck zur Förderung des Wohlbefindens.
Um das Verständnis für die Erkrankung und deren Bewältigung zu erhöhen, werden einzel- und gruppentherapeutische Angebote genutzt.
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Spezialisierte Angebote für verschiedene Altersgruppen
Das KEH bietet spezialisierte Behandlungsprogramme für verschiedene Altersgruppen an:
- Kinder und Jugendliche (1-17 Jahre): Auf der Station für Kinder und Jugendliche wird ein speziell auf diese Altersgruppe abgestimmtes Behandlungsprogramm angeboten. Um die Auswirkungen der Epilepsie auf den schulischen und privaten Alltag der erkrankten Kinder und Jugendlichen so gering wie möglich zu halten und die Familien zu entlasten, werden gemeinsam mit ihnen und ihren Angehörigen Strategien erarbeitet, die sie dabei unterstützen können.
- Jugendliche und junge Erwachsene: Für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer besonderen Phase ihres Lebens befinden, schließt die Station für Jugendliche und junge Erwachsene die Lücke zwischen den Angeboten für Kinder und den Behandlungskonzepten für Erwachsene.
- Erwachsene: Erwachsene mit seit längerer Zeit bestehenden oder neu auftretenden Epilepsien sowie unklaren Anfallsereignissen werden auf der Station für Erwachsene mit Epilepsie behandelt.
- Menschen mit Intelligenzminderung und/oder Mehrfachbehinderung: Menschen mit Epilepsie und einer zusätzlichen Intelligenzminderung und/oder Mehrfachbehinderung bedürfen einer speziell auf sie abgestimmten Behandlung, die von einem Team aus verschiedenen Berufsgruppen angeboten wird.
Das Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg (EZBB)
Das Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg (EZBB) ist ein seit April 2001 bestehendes Netzwerk, dessen Kern die Abteilung für Epileptologie und das Institut für Diagnostik der Epilepsien am Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) und die Epilepsieklinik Tabor in Bernau bilden. Hinzu kommt der Bereich Klinische und experimentelle Epileptologie, der an allen drei Campi der Charité - Universitätsmedizin Berlin vertreten ist.
Das EZBB ist als speziell für die prächirurgische Epilepsiediagnostik und operative Epilepsietherapie zertifiziertes Zentrum.
Weitere neurologische Angebote im KEH
Die Neurologie im KEH versorgt Erkrankungen des gesamten Nervensystems, die Gehirn, Rückenmark, Nervenwurzel und periphere Nerven betreffen können. Neben Epilepsie werden schwerpunktmäßig folgende Erkrankungen behandelt:
- Schlaganfälle (Prävention und Nachsorge)
- Parkinson und Bewegungsstörungen
- Multiple Sklerose
- Schwindel
- Kopfschmerzen
- Gedächtnisstörungen und Demenzerkrankungen
- Schädigung der Nerven an Armen und Beinen
- Neurologische Schlafstörungen
Zur Feststellung der verschiedenen Erkrankungen werden unterschiedliche Untersuchungsmethoden eingesetzt, darunter Ultraschalluntersuchungen, die Messung von Hirnströmen oder der Leitfähigkeit der Nervenbahnen.
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Schlafstörungen
Das KEH behandelt Patientinnen und Patienten ab zwölf Jahren, deren Schlafstörungen auf Funktionsstörungen des Nervensystems zurückzuführen sind. Dazu gehören beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten im Schlaf (z. B. Schlafwandeln, sonstige Bewegungen), Tagesschläfrigkeit sowie Einschlafattacken. Schlafstörungen werden mithilfe verschiedener Überwachungsmethoden untersucht. Während die Patientinnen und Patienten schlafen, werden mit Hilfe hochsensibler Geräte die nächtliche Hirn- und Muskelaktivität, Augenbewegungen, Herzfrequenz, Atmung, Geräusche und Verhaltensauffälligkeiten aufgezeichnet. Damit können auch neurologische Schlafstörungen von schlafbezogenen epileptischen Anfällen oder von Schlafstörungen, die in Folge psychischer Erkrankungen auftreten, abgegrenzt werden. Auch Schlafstörungen, die durch andere Erkrankungen des Nervensystems bedingt sind (z. B. Multiple Sklerose, Schlaganfall, HIV-Infektion, Parkinson, rheumatologischen Erkrankungen), können untersucht werden. Um die Ursache der Schlafstörungen zu erkennen, werten die Ärzte die Untersuchungsergebnisse aus und erstellen anschließend einen abgestuften und differenzierten Behandlungsplan.
Geriatrische Tagesklinik
Das Angebot der Geriatrischen Tagesklinik richtet sich an Patientinnen und Patienten im fortgeschrittenen Alter mit eingeschränkter Mobilität, die hierdurch in ihrer häuslichen Selbständigkeit gefährdet sind. Behandlungsziel ist es, die Beschwerden zu lindern, die Alltagskompetenz zu steigern und die Lebensqualität wieder herzustellen. Die Therapien finden montags bis freitags statt. Die Aufnahme in die Tagesklinik ist mit einer Einweisung durch die behandelnde Hausärztin bzw. den Hausarzt möglich. Sie sollten so belastbar sein, dass Sie einen 6-Stunden-Tag mit Pausen außerhalb der Wohnung bewältigen können. Die Kosten einschließlich des Fahrdienstes werden von der Krankenkasse übernommen. Den Antrag hierfür stellt das Krankenhaus.