Der Konsiliarbericht in der Psychotherapie: Eine kritische Betrachtung

Einführung

Der Konsiliarbericht ist ein obligatorischer Bestandteil im Antragsverfahren für eine Psychotherapie, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Er dient dazu, medizinische Informationen über den Patienten zu sammeln, die für die Planung und Durchführung der Psychotherapie relevant sind. Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind verpflichtet, diesen Bericht von einem Arzt einzuholen, um somatisch-medizinische Aspekte zu berücksichtigen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Qualität dieser Berichte oft mangelhaft ist, was zu Problemen im Antragsverfahren und in der Behandlung führen kann.

Was ist ein Konsiliarbericht?

Ein Konsiliarbericht ist die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse einer Konsiliaruntersuchung. Ein Konsil ist die Beratung eines Behandlers durch einen anderen Arzt, meistens durch einen Facharzt. Der Konsiliararzt hat den Konsiliarbericht auf Anforderung nach der persönlichen Untersuchung des Patienten zu erstellen. Der Bericht ist möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen nach der Untersuchung zu übermitteln.

Inhalt und Zweck des Konsiliarberichts

Der Konsiliarbericht soll eine kurze Information über die erhobenen Befunde und die Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie enthalten. Er sollte darüber hinaus Angaben enthalten wie aktuelle Beschwerden, eine Berücksichtigung des Entwicklungsstandes, relevante anamnestische Daten zu einer ggf. notwendigen psychiatrischen Abklärung und relevante stationäre und/oder ambulante Vor- und Parallelbehandlungen. Laufende Medikation, andere medizinische Diagnosen, Differential- und Verdachtsdiagnosen sowie Befunde veranlasster Begleitbehandlungen sollten ebenfalls darin enthalten sein.

Diese Informationen sind von Bedeutung, damit bei der Behandlung kein Fehler passiert oder beispielsweise an einem Thema gearbeitet wird, dass gar keine psychiatrischen Ursachen hat. An dieser Stelle ist auch an Medikamentennebenwirkungen oder körperliche Erkrankungen zu denken. Der Konsiliarbericht ist Teil des Konsiliarverfahrens, das bei jedem Antrag auf Psychotherapie notwendig wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gutachterbefreite Kurzzeittherapie (KZT) oder um eine Langzeittherapie (LZT) mit Gutachterverfahren handelt. Die Einholung eines Konsiliarberichtes ist immer nötig, selbst bei einer selbstbezahlten Therapie.

Hat der Konsiliararzt keine Kontraindikation festgestellt und bestehen keine Bedenken seinerseits hinsichtlich einer Psychotherapie, entfällt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für den Patienten.

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Wer erstellt den Konsiliarbericht?

Nur Ärzte dürfen einen Konsiliarbericht erstellen und ausfüllen. Eine Ausnahme besteht bei einer psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. In der Regel wird der Konsiliarbericht vom Hausarzt, einem Kinderarzt, einem Psychiater oder seltener vom Facharzt einer anderen Fachrichtung erstellt.

Kritik an der Qualität von Konsiliarberichten

In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Qualität der Konsiliarberichte zu wünschen übrig lässt. Viele Psychologische Psychotherapeuten berichten, dass die Berichte oft nur wenige Worte enthalten, meist abgeschrieben von der Überweisung zum Konsil, die der Psychotherapeut selbst notiert hatte. Selbst ausdrückliche Bitten um somatische Befunde, zum Beispiel bei Somatisierungsstörungen oder bei der Abklärung von Schilddrüsenfehlfunktionen bei Angst- und affektiven Störungen, werden oft ignoriert. Es wurden auch schon leere Berichtsformulare zurückgeschickt, lediglich abgestempelt und unterschrieben.

Diese mangelhafte Qualität der Konsiliarberichte kann verschiedene Ursachen haben:

  • Unzureichende Vergütung: Die Vergütung für die Erstellung eines Konsiliarberichts ist mit 4,25 € gering, was den Aufwand für einen aussagekräftigen Bericht kaum deckt.
  • Geringer Stellenwert: Manche Ärzte sehen den Konsiliarbericht lediglich als Formalität an, um Kontraindikationen für eine Psychotherapie auszuschließen.
  • Re-Delegation der Verantwortung: Einige Ärzte gehen möglicherweise davon aus, dass Psychotherapeuten über ausreichende Kompetenz verfügen, um die im Konsiliarbericht geforderten Informationen selbst einzuschätzen.

Auswirkungen mangelhafter Konsiliarberichte

Mangelhafte Konsiliarberichte können verschiedene negative Auswirkungen haben:

  • Verzögerung des Antragsverfahrens: Wenn der Konsiliarbericht unvollständig oder fehlerhaft ist, kann dies zur Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme für die Psychotherapie führen.
  • Erschwerte Behandlungsplanung: Wenn wichtige medizinische Informationen fehlen, kann dies die Planung und Durchführung der Psychotherapie erschweren.
  • Fehlbehandlungen: In extremen Fällen kann ein mangelhafter Konsiliarbericht sogar zu Fehlbehandlungen führen, wenn beispielsweise somatische Ursachen für psychische Beschwerden übersehen werden.

Verbesserungsvorschläge

Um die Qualität der Konsiliarberichte zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen denkbar:

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  • Erhöhung der Vergütung: Eine angemessene Vergütung würde den Aufwand für die Erstellung eines aussagekräftigen Berichts besser honorieren.
  • Fortbildung für Ärzte: Fortbildungen könnten Ärzte für die Bedeutung des Konsiliarberichts sensibilisieren und ihnen das notwendige Wissen vermitteln.
  • Standardisierung des Formulars: Ein standardisiertes Formular mit klaren Vorgaben für die zu erhebenden Informationen könnte die Qualität der Berichte verbessern.
  • Direkte Kommunikation: Psychotherapeuten sollten die Möglichkeit haben, bei Bedarf direkt mit dem Konsiliararzt zu kommunizieren, um Unklarheiten zu beseitigen und zusätzliche Informationen einzuholen.
  • Abschaffung des Konsiliarberichts: Einige fordern die Abschaffung des Konsiliarberichts und die Ersetzung durch eine Überweisung, wie sie auch zwischen Ärzten üblich ist. Psychotherapeuten sollten das Recht haben, an ihre ärztlichen Kollegen gezielt Fragen stellen zu dürfen.

Empfehlungen für Patienten

Patienten, die eine Psychotherapie beantragen möchten, sollten folgende Punkte beachten:

  • Prüfen Sie den Konsiliarbericht: Prüfen Sie den Konsiliarbericht sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre psychischen Beschwerden und bitten Sie ihn, alle relevanten medizinischen Informationen im Konsiliarbericht anzugeben.
  • Informieren Sie Ihren Therapeuten: Informieren Sie Ihren Therapeuten über alle relevanten medizinischen Informationen, auch wenn diese nicht im Konsiliarbericht enthalten sind.

Ergebnisse einer Studie zu Konsiliarberichten

Eine Studie untersuchte 80 Konsiliarberichte zum Antrag auf tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Die Autor:innen fanden einige Mängel bei der Erstellung der Konsiliarberichte, wie beispielsweise fehlende Angaben über (teil-)stationäre Behandlungen in der Anamnese (bei 60 % der Fälle) oder fehlende (41 %) bzw. dürftig beschriebene biografische Aspekte. Angaben zu somatischen bzw. kinder- und jugendpsychiatrischen Mitbehandlungen blieben i. Allg. vage. Möglicherweise notwendige Rücksprachen zwischen den ärztlichen und den psychotherapeutischen Behandler:innen wurden in keinem Konsiliarbericht erwähnt.

Eine andere Studie analysierte 1000 Psychotherapieanträge, von denen 407 einen Konsiliarbericht enthielten. Die häufigsten Diagnosekategorien waren affektive Störungen (54 %), neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (45 %) sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (10 %). Die Konsiliarärzt:innen waren mehrheitlich Allgemeinmediziner:innen (58 %) bzw. Internist:innen (18 %). Etwa 12 % hatten eine Aus‑/Weiterbildung in Psychotherapie. Insgesamt 72 der 380 Konsiliarberichte (19 %) waren aufgrund des Schriftbilds teilweise nicht leserlich.

In 76 % der Konsiliarberichte machte der Konsiliararzt/die Konsiliarärztin Angaben zu den „aktuellen Beschwerden“; in 24 % fehlten diese Angaben. In 31 % der Konsiliarberichte lagen Angaben zum „psychischen Befund“ vor und in 48 % zum „somatischen Befund“. „Relevante anamnestische Daten im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden“ wurden in 40 % der Konsiliarberichte beschrieben. In 52 % der Konsiliarberichte waren Angaben zu „medizinischen Diagnosen“ enthalten und in 4 % zu „Differenzial- und Verdachtsdiagnosen“. Informationen zu relevanten Vor- und Parallelbehandlungen fanden sich in 27 % der Konsiliarberichte. In lediglich 2 Konsiliarberichten (0,5 %) wurden alle vorgegebenen Themen im Freitextfeld berücksichtigt.

Die Ergebnisse zeigten deutliche Mängel bei den Konsiliarberichten. Kein Konsiliarbericht entsprach vollständig den Vorgaben der PT-RL.

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Die Rolle des Hausarztes

Manch ein Hausarzt wurde schon mit dem Problem konfrontiert, dass seine Patienten einen psychiatrischen Konsilschein zum Ausfüllen vorlegen - auch diejenigen, die noch nie mit dem Hausarzt über ihren psychischen Zustand gesprochen haben. In solchen Fällen sollte der Hausarzt den Patienten kurz anrufen und um eine Auskunft bitten mit dem Hinweis, dass ein für ihn wichtiges Formular auszufüllen ist. War er schon länger nicht mehr in der Praxis, kann man dies dem Therapeuten auch kurz mitteilen mit dem Hinweis, dass man nicht in der Lage sei, die erwünschte Auskunft zu erteilen und den Vordruck adäquat auszufüllen.

Telekonsilium

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können bei unterschiedlichen fachlichen Fragestellungen mit ambulant oder stationär tätigen Kolleginnen und Kollegen ein Telekonsilium durchführen. Dazu übermittelt die das Telekonsilium einholende Ärztin oder der einholende Arzt beziehungsweise die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut alle Unterlagen, wie zum Beispiel die Befunde, elektronisch an die Konsiliarärztin oder an den Konsiliararzt.

Psychotherapie: Mehr als nur Gespräche

Ob Depression, Angststörung oder Trauma: Psychische Erkrankungen können jeden treffen. Die Gründe hierfür sind genauso vielschichtig wie ihre Symptome. Wenn Ratgeber, Gespräche mit Verwandten und Freunden oder die Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen nicht mehr weiterhelfen, steht die ambulante Psychotherapie zur Verfügung. Sie ist hilfreich, wenn Sie über einen längeren Zeitraum an psychischen Symptomen leiden und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können. Unterstützung finden Sie bei Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten.

Wie bekommt man eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung wird zunächst im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt, ob eine seelische Erkrankung vorliegt. Einen Termin dafür können Sie zeitnah und ohne Überweisung über die Terminservicestelle - bundesweit unter 116 117 erreichbar - oder direkt in der Praxis eines Psychotherapeuten erhalten. In diesem Erstgespräch erfolgt auch eine Einschätzung, ob und mit welcher Behandlung - Akutbehandlung, Kurzzeit- oder Langzeittherapie - Ihnen am besten geholfen werden kann. Die Psychotherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie bzw. als Kombination aus beidem durchgeführt werden. Die Therapie soll die Beschwerden und Symptome der Erkrankung reduzieren und damit die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Psychotherapie

Sie können eine psychotherapeutische Behandlung beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine psychische Erkrankung vor (z. B. Depression, Suchterkrankung, Angst-, Zwangs-, Ess- oder Persönlichkeitsstörung) oder
  • es liegt eine schwere körperliche Erkrankung vor, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führt (z. B. Krebserkrankung) und
  • der bzw. die von Ihnen gewählte psychologische oder ärztliche Psychotherapeut oder Psychotherapeutin hat eine Kassenzulassung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren.

Psychotherapieverfahren

Es gibt unterschiedliche Psychotherapieverfahren, die auf unterschiedlichen Theorien beruhen und eigene Behandlungsansätze haben. Die psychotherapeutischen Verfahren, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt werden, sind in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) festgelegt. Dazu gehören:

  • Verhaltenstherapie: Im Mittelpunkt der Behandlung stehen das gegenwärtige Erleben und Verhalten des Patienten bzw. der Patientin. Es geht darum, belastende Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern.
  • Analytische Psychotherapie: Sie geht davon aus, dass gegenwärtige psychische Symptome auf unbewältigte Konflikte und Erfahrungen mit Bezugspersonen in der Kindheit zurückgehen.
  • Tiefenpsychologische Psychotherapie: Sie ist eine Weiterentwicklung der analytischen Psychotherapie und stärker im Hier und Jetzt verankert.
  • Systemische Therapie: Die Beziehungen und Störungen innerhalb eines sozialen Umfelds bzw. Systems stehen bei dieser Therapieform im Vordergrund.

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