Einleitung
Die Krankengymnastik ZNS (KG-ZNS) ist ein wichtiger Bestandteil der neurologischen Rehabilitation. Sie umfasst verschiedene Therapiekonzepte, die darauf abzielen, Menschen mit Störungen des zentralen Nervensystems (ZNS) zu unterstützen. Dieser Artikel beleuchtet die Details der KG-ZNS Verordnung, die zugrunde liegenden Behandlungskonzepte, die Anwendungsbereiche und weitere wichtige Aspekte.
Neurologische Behandlungsmethoden: Grundlagen und Prinzipien
Neurologische Behandlungsmethoden werden hauptsächlich bei Erwachsenen und Kindern mit Störungen des zentralen Nervensystems angewendet. Das zentrale Nervensystem umfasst das Gehirn und das Rückenmark. Ein wichtiger Grundsatz der neurologischen Behandlung ist, dass Bewegungsmuster von frühester Kindheit an im ZNS gespeichert werden. Wenn eine Erkrankung diese Muster verändert, können diese durch gezielte Therapie wieder hervorgerufen werden. Der Körper "erinnert" sich sozusagen an bestimmte Bewegungsabläufe.
Behandlungskonzepte in der Physiotherapie: KG-ZNS im Fokus
Innerhalb der Physiotherapie sind die propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF) und die Bobath-Therapie die bekanntesten Therapiekonzepte der KG-ZNS.
Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
Bei der PNF verstärkt der Therapeut durch dreidimensionale Bewegungen des Patienten alle äußeren sowie inneren Reize des betroffenen Körperabschnitts. Ziel ist die vollständige Wiederherstellung der Bewegungsmuster. Wenn dies nicht möglich ist, entwickelt der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten eine ähnliche Bewegung, die dem gleichen Ziel dient. Propriozeptoren sind Bewegungsfühler in Muskeln, Sehnen und Gelenken, die für die Wahrnehmung der Stellung und Bewegung des Körpers im Raum zuständig sind. Neuromuskulär meint das Zusammenspiel zwischen Nerv und Muskel. Fazilitation bedeutet Anbahnen von Bewegungsmustern. Ziel ist es, über die Reizung der Bewegungsfühler das Zusammenspiel von Nerv und Muskel zu erleichtern. Hierfür wurden definierte Bewegungsmuster für den ganzen Körper entwickelt, die den Alltagsbewegungen und -funktionen entsprechen.
Bobath-Konzept
Im Unterschied zu anderen Konzepten gibt es in der Bobath-Therapie keine standardisierten Übungen. Im Vordergrund stehen individuelle und alltagsbezogene therapeutische Aktivitäten, die den Patienten in seinem Tagesablauf begleiten. Das Konzept basiert auf der Plastizität des zentralen Nervensystems, also der Fähigkeit, nach einem Trauma Bewegungsabläufe wieder neu erlernen zu können. Das Ehepaar Bobath forschte in der Therapie vor allem mit halbseitig gelähmten Patienten nach Schlaganfall.
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Wer darf mit KG-ZNS-Konzepten behandeln?
Verschiedene neurologische Behandlungsformen sind Teil der physiotherapeutischen Berufsausbildung. Nach dem Staatsexamen müssen die Physiotherapeuten mindestens ein Jahr mit mindestens 30 Wochenstunden in einer entsprechenden Einrichtung gearbeitet haben. Die Weiterbildung zum Thema neurologische Behandlungen wählt der Therapeut dann selbst. Alle neurologischen Behandlungstechniken sind von den Krankenkassen zugelassen und werden unter der Überschrift KG-ZNS im Heilmittelkatalog geführt. Neurologische Patienten können sich ausschließlich von fortgebildeten Physiotherapeuten auf ärztliches Rezept behandeln lassen. Neurologen, Rehabilitationsmediziner und Orthopäden verschreiben am häufigsten neurologische Behandlungen. Da in der Regel ein langer Behandlungszeitraum anstehen kann, sind auch einige Hausärzte bereit, die Behandlung zu unterstützen.
Anwendungsbereiche der KG-ZNS
Die KG-ZNS ist nicht nur zur Behandlung von zentralen Beeinträchtigungen geeignet, obwohl der Name dies vermuten lässt. Medizinisch trennt man das Zentralnervensystem (Hirn und Rückenmark) von dem peripheren Nervensystem (alle Nerven, die nach dem Austreten aus der Wirbelsäule im Körper verlaufen). Ärzte und Therapeuten trennen die beiden Bereiche in ihrer Therapie jedoch nicht immer strikt. Alle neurologischen Erkrankungen können mit der KG-ZNS gut behandelt werden. Zu den häufigsten Anwendungsbereichen gehören:
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Morbus Parkinson
- Multiple Sklerose (MS)
- Querschnittslähmungen
- Schlaganfall
- Schädel-Hirn-Trauma
- Zentrale Bewegungsstörungen
- Zerebralparesen
- Lähmungen
- Polyneuropathien
- Fußheberparesen / Fußheberschwächen
Ist die KG-ZNS schmerzhaft?
Alle neurologischen Behandlungsformen der KG-ZNS sind schmerzfrei und müssen es sogar sein. Gerade bei zentralen Störungen unseres Nervensystems kann es durch Schmerzen zu Krämpfen oder Spastiken kommen. Die Spastiken behindern die Therapie erheblich und verhindern, dass der Patient seine Übungen korrekt ausüben kann.
Es ist auch möglich, dass das gestörte Nervensystem Schmerzen verstärkt weitergibt oder in manchen Fällen gar nicht. Wenn der Patient Schmerzen nicht mehr wahrnimmt, kann es sogar gefährlich werden, da Verletzungen an Haut, Muskulatur oder Skelett unbemerkt bleiben können. Schmerzen sind also zu jeder Zeit zu vermeiden.
Die Bobath-Therapie im Detail
Die Bobath-Therapie ist ein umfassender Therapieansatz für Menschen mit Einschränkungen der Selbstständigkeit aufgrund neurologischer Erkrankungen, wie Multiple Sklerose, Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma.
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Grundlagen der Bobath-Therapie
Wenn das Nervensystem erkrankt ist, können unterschiedliche Funktionen der Bewegungskontrolle beeinträchtigt sein: Lähmungen von willkürlichen Bewegungen, Beeinträchtigungen der Haltungskontrolle, Steifigkeit, Spastizität sowie Schwierigkeiten, Reize aus der Umwelt richtig zu verarbeiten. Auch das Körperschema (die Vorstellung vom eigenen Körper hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung und Lage im Raum) kann sich verändern.
Aufbau einer Behandlung mit der Bobath-Therapie
Die Verbesserung der Selbstständigkeit bei Aktivitäten des täglichen Lebens steht im Vordergrund der Bobath-Therapie. Dementsprechend gestaltet sich die Therapie:
- Analyse und Optimierung: Bobath-Therapeuten untersuchen die für Alltagsbewegungen notwendigen Bewegungsfunktionen und erarbeiten oder optimieren dann mit den Patienten zusammen wichtige Handlungen und die dafür notwendigen Bewegungen.
- Problemlösend und ressourcenorientiert: Es werden Bewegungsstrategien erarbeitet, die Patienten helfen, den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und die vorhandenen Ressourcen der gelähmten Körperseite zu verbessern und zu nutzen.
- Training und Alltagstransfer: Trainingspläne und Eigentrainingsaktivitäten werden erarbeitet sowie insbesondere Alltagstätigkeiten als Training genutzt.
- Interaktiv-dialogisch: Die Patienten sind nicht nur Ausführende eines vom Therapeuten angefertigten Behandlungsplans, sondern werden darin unterstützt, sich mit ihren vorhandenen Fähigkeiten und Defiziten auseinanderzusetzen. Lösungswege werden gemeinsam erarbeitet.
- Verbesserung des Körperschemas: Zusätzlich zum motorischen Training wird daran gearbeitet, das Körperschema zu verbessern. Dieses passt sich an die regelmäßig durchgeführte Bewegungsausführung an. Wenn in der gelähmten Körperseite Ressourcen vorhanden sind, die nicht genutzt werden, muss sich auch das Körperschema verändern, damit diese Möglichkeiten im Alltag genutzt werden können.
- Alltagsbezug: Die Therapie zielt beispielsweise darauf ab, dass ein Patient lernt, eine Straße erfolgreich und sicher zu überqueren und dies mit so guter Gleichgewichtskontrolle und so effizienter Bewegung wie möglich zu tun. Es geht auch darum, die Ressourcen eines gelähmten Arms in die Tätigkeit einzubinden, wie zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen.
Wie erhalte ich eine Verordnung für eine Bobath-Therapie?
Die Bobath-Therapie ist ein Behandlungskonzept bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS). Physiotherapie zielt darauf ab, die Bewegungsfähigkeit zu verbessern und kann Operationen oder Medikamente ergänzen oder ersetzen. Sie hilft bei akuten Erkrankungen und Verletzungen und kann auch vorbeugend sinnvoll sein. Physiotherapie umfasst viele aktive und passive Behandlungsverfahren und wird in der Rehabilitation, Therapie und Prävention eingesetzt. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten, meist mit Zuzahlungen.
Die Rolle der Physiotherapie im Allgemeinen
Physiotherapie zielt darauf ab, die Bewegungsfähigkeit zu verbessern und kann Operationen oder Medikamente ergänzen oder ersetzen. Sie hilft bei akuten Erkrankungen und Verletzungen und kann auch vorbeugend sinnvoll sein. Physiotherapie umfasst viele aktive und passive Behandlungsverfahren und wird in der Rehabilitation, Therapie und Prävention eingesetzt. Das Hauptziel der Physiotherapie ist, die Leistungsfähigkeit des gesamten Organismus zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Therapieplan werden die Ziele der Therapie aufgrund der ärztlichen Verordnung und der Untersuchung durch den Physiotherapeuten erfasst. Rehabilitation bedeutet die Wiederherstellung von Fähigkeiten, die eine Teilnahme am täglichen Leben trotz körperlicher Beeinträchtigungen ermöglichen. Die Maßnahmen der Physiotherapie zählen zu den sogenannten Heilmitteln. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtlinie vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten.
Verordnung und Kostenübernahme
Physiotherapie muss ärztlich verordnet werden. In der Regel müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr Zuzahlungen leisten. Seit dem 1. November 2024 können Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Das bedeutet, dass Ärzte Physiotherapie verschreiben, aber keine genauen Anweisungen zu Art, Menge und Häufigkeit der Behandlungen geben. Diese Entscheidungen treffen die Physiotherapeuten eigenständig. Eine Blankoverordnung ist für maximal 16 Wochen gültig. Vor Beginn der Therapie muss der Physiotherapeut einmalig eine umfassende Untersuchung durchführen. Während der Therapie müssen die Therapieziele überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
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Heilmittelkatalog und Verordnungsfähigkeit
Die Maßnahmen der Physiotherapie werden im Heilmittelkatalog näher definiert. Es sind nur solche Heilmittel verordnungsfähig, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist und die nicht ausschließlich der persönlichen Lebensführung dienen. Vor der erstmaligen Verordnung muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Zudem wird zu Beginn der Therapie ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Standardisierte Heilmittelkombinationen
Es können auch Kombinationen aus den genannten Maßnahmen verordnet werden, wenn komplexe Schädigungsbilder vorliegen und eine Kombination aus 3 oder mehr Maßnahmen sinnvoll sein kann.
Dauer und Menge der Verordnung
Die Dauer der Verordnung ist abhängig von der Erkrankung und der Leitsymptomatik und ist im Heilmittelkatalog vorgegeben. Je nach Diagnose und Symptomatik ist ein Ziel für die Therapie festgelegt. Zudem sind die Art der Heilmittel und die Verordnungsmenge zugeordnet (Höchstmenge je Verordnung und orientierende Behandlungsmenge). Bei der Heilmittelverordnung wird in vorrangige und ergänzende Heilmittel unterschieden. Auch eine Kombination der Heilmittel ist möglich.
- Orientierende Behandlungsmenge: Bis zu 18 Einheiten für Erwachsene und bis zu 50 Einheiten bis zum 18. Lebensjahr.
- Orientierende Behandlungsmenge: Bis zu 30 Einheiten für Erwachsene und bis zu 50 Einheiten bis zum 18. Lebensjahr.
Hausbesuche und Entlassmanagement
In besonderen Fällen, z.B. in der Palliativversorgung, ist auch ein Hausbesuch möglich. Wenn z.B. nach einer Operation eine zeitnahe Physiotherapie für den Heilungserfolg wichtig ist, kann das Krankenhaus eine Physiotherapie-Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements ausstellen. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen begonnen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen werden.
Therapie bei Kindern und Jugendlichen
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag (bei Ausbildung auch darüber hinaus) kann die Therapie auch in Einrichtungen, wie z.B. Schulen oder Kindergärten, stattfinden.
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog
Der G-BA legt fest, welche Heilmittel als Krankenkassenleistungen vertragsärztlich und durch Krankenhäuser im Entlassmanagement verordnet werden können und was dabei zu beachten ist. Vergleichbares gilt für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen bzw. Krankheitsanzeichen verordnet werden dürfen, ist im sogenannten Heilmittelkatalog der Richtlinie festgelegt.
Weitere Heilmittel
Neben der Physiotherapie gibt es weitere verordnungsfähige Heilmittel:
- Ergotherapie: Ergotherapie kann Menschen unterstützen und begleiten, die krankheitsbedingt in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder davon bedroht sind. Eine Verordnungsfähigkeit ist bei bestimmten Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems und bei psychischen Störungen gegeben.
- Ernährungstherapie: Ernährungstherapie ist darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten zur Auswahl und Zubereitung von Nahrungsmitteln sowie zu krankheitsspezifischen Diäten und zu einem Ernährungsplan zu beraten. Sie kann als Heilmittel bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose verordnet werden.
- Podologie: Bei der podologischen Therapie werden am Fuß krankhafte Hornhaut- und/oder Nagelverdickungen abgetragen oder bearbeitet. Podologie ist verordnungsfähig beim diabetischen Fußsyndrom sowie bei Schädigungen als Folge einer Neuropathie oder eines Querschnittssyndroms, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind.
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Stimmtherapie hat das Ziel, Probleme bei der Stimmbildung im Kehlkopf zu beheben oder zu mildern. Mit der Sprechtherapie können Redeflussstörungen wie Stottern und Poltern sowie neurologisch bedingte Sprechstörungen behandelt werden. Sprachtherapie umfasst Maßnahmen, um sprachliche Äußerungen anzubahnen und ein Sprachverständnis aufzubauen. Die Schlucktherapie kann zur Behandlung von Schluckstörungen verordnet werden.
Auswahl und Verordnung von Heilmitteln
Gibt es bei einer Patientin oder einem Patienten einen medizinischen Anlass (Indikation) wählt die Verordnerin oder der Verordner anhand des Heilmittelkatalogs die genaue Art des Heilmittels aus. In der Physiotherapie, der Ergotherapie und im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können bis zu drei Heilmittel gleichzeitig verordnet und somit kombiniert werden. Beispielsweise können in der Physiotherapie die manuelle Therapie, die Krankengymnastik und die klassische Massagetherapie während der Laufzeit einer Verordnung kombiniert werden.
Menge und Frequenz der Behandlungseinheiten
Die Menge der Behandlungseinheiten richtet sich nach dem individuellen Bedarf, also nach der Schwere der Erkrankung bzw. den funktionellen oder strukturellen Schädigungen und den angestrebten Therapiezielen. Im Heilmittelkatalog sind für jede Erkrankung die Höchstmenge je Verordnung sowie die „orientierende Behandlungsmenge“ angegeben. Die orientierende Behandlungsmenge gibt die Anzahl an Einheiten an, mit der das Therapieziel erreicht werden soll. Wird jedoch das Therapieziel nicht erreicht, können weitere Verordnungen ausgestellt werden. Im Heilmittelkatalog sind auch Empfehlungen zur Behandlungsfrequenz angegeben. Durch die Frequenzspanne können die Behandlungstermine je nach Bedarf flexibel vereinbart werden. Hält es die Verordnerin oder der Verordner für notwendig, kann jedoch auch eine fixe Frequenz vorgegeben werden.
Dringlichkeit der Verordnung
Die Verordnung eines Heilmittels kann als „dringlich“ markiert werden, wenn die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden muss. Besteht kein dringlicher Behandlungsbedarf, hat die Patientin oder der Patient bis zu 28 Kalendertage Zeit zu beginnen.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Leidet eine Patientin oder ein Patient unter schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen, kann die Verordnerin oder der Verordner einen „langfristigen Heilmittelbedarf“ feststellen: Es wird davon ausgegangen, dass das Therapieziel frühestens nach einem Jahr erreicht wird oder dass eine fortlaufende Behandlung notwendig ist. Eine Verordnung kann in diesem Fall (wiederholt) für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. Der G-BA hat in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf alle Diagnosen aufgelistet, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Versicherte, auf die keine der gelisteten Diagnosen zutrifft, können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Einzelfall stellen.
Heilmittelbedarf bei Entlassung aus dem Krankenhaus
Benötigen Versicherte nach einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar eine Heilmittelbehandlung, können Heilmittel für bis zu 7 Tage auch von Seiten des Krankenhauses verordnet werden. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen aufgenommen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein. Besteht längerer Behandlungsbedarf, ist eine Verordnung durch den weiterbehandelnden Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut erforderlich.
Blankoverordnung
Bei einer Blankoverordnung legt nicht die Verordnerin oder der Verordner die Details der Heilmittelbehandlung fest, sondern die Heilmitteltherapeutin oder der Heilmitteltherapeut. Die Verordnerin oder der Verordner bescheinigt somit ausschließlich, dass eine Heilmittelbehandlung erforderlich ist.
- Ab April 2024: Die Blankoverordnung in der Ergotherapie
- Ab 1. November 2024: Die Blankoverordnung in der Physiotherapie
Heilmittelpreise und Rahmenvorgaben
Therapeutinnen und Therapeuten, die Heilmittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, erhalten hierfür bundesweit einheitliche Preise. Diese werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den jeweiligen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verhandelt. Der GKV-Spitzenverband und die KBV vereinbaren jährlich bundeseinheitliche Rahmenvorgaben, die als Grundlage für die Heilmittelvereinbarungen auf Landesebene dienen.
Ziele der KG-ZNS
Das Hauptziel der KG-ZNS ist:
- Vermeidung bzw. Hemmung von Spastik und Wiederherstellung eines angepassten Muskeltonus
- Vermeidung kompensatorischer Fehleinsätze der nicht betroffenen Seite
- Entwicklung physiologischer sowie beidseitiger Bewegungen
- Verbesserung der Wahrnehmung des eigenen Körpers und der Umwelt
- Erarbeiten der Selbstständigkeit und bessere Kontrolle über alltägliche Bewegungen (ADL)
Weitere physiotherapeutische Verfahren
Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch die Therapeutin oder den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikalischer Therapien wie Massage-, Hydro-, Thermo- oder Elektrotherapie. Für bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie bedarf es spezieller Qualifikationen, die über die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen.
Massagetherapie
Die Massagetherapie ist eine in Ruhelage der Patientin oder des Patienten durchgeführte Maßnahme, die aktive körperliche Reaktionen bewirkt. Die Massagetherapie setzt bestimmte manuelle Grifftechniken ein, die in planvoll kombinierter Abfolge je nach Gewebebefund über mechanische Reizwirkung direkt Haut, Unterhaut, Muskeln, Sehnen und Bindegewebe einschließlich deren Nerven, Lymph- und Blutgefäße beeinflussen.
Manuelle Lymphdrainage (MLD)
Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) ist eine spezielle Massagetechnik, die einen Dehnungsreiz auf Kutis und Subkutis ausübt. Sie führt zu einer Erhöhung des Lymphabflusses in den Lymphkollektoren, zu einer konsekutiven Zunahme der Lymphbildung (die Aufnahme der Gewebeflüssigkeit in die initialen Lymphgefäße) und hierdurch zu einer Reduktion des krankhaft erhöhten interstitiellen Flüssigkeitsgehalts. Weitere Wirkungen können die Schmerzlinderung und Tonussenkung sein, sofern sie im Zusammenhang mit der Lymphabflussstörung auftreten. Ist eine Kompressionsbandagierung (Lymphologischer Kompressionsverband) erforderlich, kann diese in Ergänzung der MLD erfolgen. Eine zusätzlich verordnete Kompressionsbandagierung hat im Anschluss an die Therapiezeit der MLD zu erfolgen. Erforderliche Kompressionsbinden sind gesondert als Verbandmittel zu verordnen, sofern keine Hilfsmittel zur Kompressionstherapie vorhanden sind.
Bewegungstherapie
Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie bauen auf der Kenntnis der normalen und krankhaft veränderten Funktionen der Bewegungsorgane, der Bewegungslehre sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien auf.
- Übungsbehandlung: Bei der Übungsbehandlung werden aktive, aktiv-passive und passiv geführte Übungen eingesetzt. Sie verfolgen als gezielte und kontrollierte Maßnahme das Ziel, Schädigungen der Muskelfunktion (Muskelkraft, -ausdauer, -koordination und -tonus) zu beseitigen, Kontrakturen zu vermeiden und Schädigungen der Gelenkfunktionen (z. B. der Gelenkbeweglichkeit und -stabilität) zu mindern.
- Übungsbehandlung im Bewegungsbad: Übungsbehandlung unter Ausnutzung der Wärmewirkung des temperierten Wassers, des Auftriebes und des Reibungswiderstandes des Wassers mit und ohne Auftriebskörper.
- Allgemeine Krankengymnastik (KG bzw. KG Atemtherapie): Krankengymnastische Behandlungsmethoden und -techniken dienen insbesondere der Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane sowie innerer Organe oder Organsysteme und des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken.
- Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane bei Mukoviszidose (KG-Muko): KG-Muko umfasst neben Techniken der Allgemeinen Krankengymnastik auch eine Bewegungs- und Verhaltensschulung, insbesondere zur Besserung der Atemfunktion und zur Sekretlösung.
- Gerätegestützte Krankengymnastik (GG): Sie dient der Behandlung krankhafter Schädigungen der Bewegungssegmente der Wirbelsäule, Schädigungen der Muskelfunktion einschließlich motorischer Paresen mittels spezieller medizinischer Trainingsgeräte, vor allem bei chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule sowie bei posttraumatischen oder postoperativen Eingriffen.
- Krankengymnastik ZNS (KG-ZNS): Zur Behandlung von ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks und neuromuskulärer Erkrankungen, insbesondere angeborener oder frühkindlich erworbener Schädigungen der Bewegungsfunktionen oder der Muskelfunktionen (Paresen) längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie dient zur Erleichterung des Bewegungsablaufs durch Ausnutzung komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung oder Hemmung von Reflexen unter Einsatz der Techniken nach Bobath oder Vojta. Zur Behandlung von ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks und neuromuskulärer Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, zur Förderung und Erleichterung des Bewegungsablaufs durch Einsatz komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und Förderung oder Hemmung von Reflexen unter Einsatz der Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation).
Physikalische Therapie
- Traktionsbehandlung: Die Traktionsbehandlung besteht in der Anwendung eines gezielten mechanischen apparativen Zuges zur Entlastung komprimierter Nervenwurzeln und Gelenkstrukturen.
- Elektrotherapie: Die Maßnahmen der Elektrotherapie wenden galvanische, nieder- und mittelfrequente Stromformen an zur Schmerzlinderung, Durchblutungsförderung, Tonisierung und Detonisierung der Muskulatur.
- Inhalationstherapie: Die Inhalationstherapie wird ausschließlich als Einzeltherapie mittels Gerät, mit dem eine alveolengängige Teilchengröße erreicht wird, angewendet.
- Wärme- und Kältetherapie: Sowohl Wärme- als auch Kälteanwendungen wirken je nach Indikation schmerzlindernd, beeinflussen den Muskeltonus und wirken reflektorisch auch auf innere Organe.
Indikationsschlüssel im Heilmittelbereich
Zur einfachen Abrechnung von Heilmittel-Leistungen sind beim DMRZ alle Indikationsschlüssel hinterlegt. Heilmittelerbringer sind verpflichtet, korrekt ausgefüllte Verordnungen mit Indikationsschlüssel anzugeben. Der Indikationsschlüssel, den der Arzt angibt, bezeichnet den medizinischen Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme. Er entspricht im Fall der Heilmittelverordnung nicht wie sonst üblich dem ICD-10, sondern ist ein eigener Schlüssel. Dieser Schlüssel gibt die Lokalisation aus dem Heilmittelkatalog an und fasst diese dabei ggf. zur Leitsymptomatik zusammen. Der Indikationsschlüssel gibt somit einen Hinweis auf die Störung und das verordnete Heilmittel aus dem Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie. Die Heilmittel sind somit dem Indikationsschlüssel zugeordnet.
Aufbau der Indikationsschlüssel
Der Indikationsschlüssel EX1a z. B. steht für Folgendes:
- EX = Verletzungen / Operationen der Extremitäten und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
- 1 = mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
- a = Leitsymptomatik Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
Bedeutung weiterer Indikationsschlüssel
- Der Indikationsschlüssel AT1 steht für Störungen der Atmung mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf.
- AT2 steht für Störungen der Atmung mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf.
- AT3 steht für Störungen der Atmung bei Mukoviszidose.
- Der Indikationsschlüssel SB4 des Heilmittelkataloges steht für Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen.
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