Epilepsie ist eine der häufigsten chronischen neurologischen Erkrankungen und wird oft mit einem Gewitter im Gehirn verglichen. Sie entsteht durch eine hemmungslose Überaktivität des Gehirns, bei der sich Gruppen von Nervenzellen plötzlich gleichzeitig entladen, was zu epileptischen Anfällen führt. Diese dauern meist nicht länger als zwei bis drei Minuten, treten plötzlich auf und enden meist spontan. Ein Anfall, der länger als fünf Minuten dauert, wird als „Status epilepticus“ bezeichnet und muss notfallmäßig behandelt werden. Die Ursachen können vielfältig sein und reichen von Hirnschädigungen bis hin zu genetischer Veranlagung.
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen für die Beantragung verschiedener Leistungen im Zusammenhang mit Epilepsie beleuchtet.
Leben mit Epilepsie: Selbstbewusst leben und arbeiten
Viele Menschen mit Epilepsie können trotz der Erkrankung ein selbstbestimmtes Leben führen. Das SRH Gesundheitszentrum Waldbronn hat sich auf die Behandlung von Epilepsiepatienten spezialisiert und bietet umfassende Unterstützung.
Ursachen und Begleiterkrankungen
Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig und reichen von Hirnschädigungen (Verletzungen des Gehirns, Hirnhautentzündungen, Hirntumoren, Schlaganfall, vorgeburtliche Hirnschädigungen, Hirnfehlbildungen, Stoffwechselerkrankungen) bis hin zu genetischer Veranlagung. Auch andere Situationen können epileptische Anfälle auslösen. Depressionen oder Angststörungen treten bei Epilepsiepatienten oft als Begleiterkrankungen auf. Viele fürchten sich vor unerwarteten Anfällen in der Öffentlichkeit und meiden diese aus Angst. Zudem klagen Patienten oft über eine allgemeine mentale Verlangsamung, Gedächtnisstörungen sowie Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration.
Behandlung und Unterstützung
Die Vorbeugung epileptischer Anfälle und sogar langfristige Anfallsfreiheit kann medikamentös mit Antiepileptika erreicht werden. Das neurologische Team im SRH Gesundheitszentrum Waldbronn unter der Leitung von Chefärztin Fr. Dr. bietet hierbei umfassende Hilfe. Eine fachgerechte pflegerische Versorgung im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ trägt zur Verbesserung der Selbstständigkeit im Alltag bei.
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Leistungen bei Epilepsie
Eine neurologische Erkrankung wie Epilepsie geht oft mit Einschränkungen im Alltag einher. Es gibt jedoch verschiedene Leistungen, die Betroffenen das Leben erleichtern können.
Rehabilitation (Reha)
Die Auswirkungen der Epilepsie können eine Reha erforderlich machen. Eine Reha kann in vielen Fällen helfen, die gesundheitlichen Probleme besser in den Griff zu bekommen und fit für den Alltag zu werden. Bundesweit stehen dafür zahlreiche spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt, der medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen umfasst. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Kinderrehabilitation. Um diese zu beantragen, muss einer der Erziehungsberechtigten einen „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder“ stellen. Als Erziehungsberechtigte können Sie bei der Antragstellung ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung angeben. Auf Antrag werden auch die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre übernommen, oder bei Kindern ab zwölf Jahren, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Des Weiteren können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, z. B. wenn ein weiteres Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht durch ein Elternteil oder eine andere im Haushalt lebende Person versorgt werden kann. Während der Reha ist das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche durch die Rentenversicherung unfallversichert.
Wichtig: Nach Abschluss einer Reha dürfen Sie erst vier Jahre später wieder eine Reha beantragen. In besonderen Fällen, die durch das Krankheitsbild bestimmt werden, kann bereits nach zwei Jahren oder auch früher eine weitere Reha genehmigt werden.
Pflegegrad
Ein Pflegegrad kann bei Epilepsie beantragt werden, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, die den Alltag erleichtern.
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Schritte zur Beantragung eines Pflegegrads:
- Formular besorgen: Nutzen Sie den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Dieser ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich, da die Pflegekasse an diese angegliedert ist.
- Angaben machen: Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus. Neben persönlichen Angaben werden auch Informationen zur Pflegeperson und zu eventuell gleichzeitig beantragten Pflegesachleistungen benötigt.
- Anruf vom MD erwarten: Der Medizinische Dienst (MD) wird sich zur Pflegebegutachtung melden, um Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu beurteilen. Die Begutachtung findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
- Bescheid prüfen: Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse, der Sie über den Pflegegrad informiert. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zu.
- Einspruch prüfen: Prüfen Sie, ob der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet. Bei Bedarf können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis
Bei Epilepsie wird auf Antrag, sogar bei Anfallsfreiheit, ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt, wenn eine Behandlung mit Medikamenten nötig ist. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Der GdB richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Für eine zutreffende Einstufung ist eine genaue Beschreibung der Anfälle erforderlich. Die diagnostische Bezeichnung der Epilepsie und der Anfälle sowie der Anfallsverlauf und die Phase unmittelbar nach dem Anfall sollten genau beschrieben werden. Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest.
Nachteilsausgleiche
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, wie z.B. Steuervorteile. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB.
Persönliches Budget
Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.
Sozialhilfe
Sozialhilfe können Sie ggf. beantragen, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen.
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit.
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Epilepsie im Arbeitsleben
Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, die sich aufgrund der Anfallsrisiken auf die berufliche Teilhabe betroffener Menschen auswirken kann. Viele Unternehmen beschäftigen bereits Menschen mit Epilepsie, jedoch besteht oft mangelnde Information über die tatsächlichen Gefahren und Chancen.
Informationen für Arbeitgeber und Betroffene
Die Broschüre „Wenn die Neuronen Sonderschicht machen″ ist eine umfassende Publikation, die sich auf Epilepsie und dessen Folgen im Arbeitskontext konzentriert. Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeber, Arbeitsmediziner, Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kollegen. Die Broschüre stellt praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor, um die berufliche Teilhabe von Epilepsie-Betroffenen zu verbessern und deren Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Arbeit organisieren, Arbeit technisch gestalten, Inklusion im Betrieb leben und Fahrplan für die Praxis. Es können technische Lösungen wie spezielle Arbeitsmittel oder Anpassungen der Arbeitsumgebung zum Einsatz kommen.
Umgang mit Anfällen am Arbeitsplatz
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Ein pauschales Verbot bestimmter Tätigkeiten ist jedoch nicht sinnvoll, da jeder Anfall anders verläuft und individuell beurteilt werden muss.
Informationen zur Fahrtauglichkeit
Unsere Fachärzt:innen überprüfen, ob neben den epileptischen Anfällen zusätzliche, fahreignungsrelevante psychische Einschränkungen bestehen und ob durch die Medikamente eine solche Einschränkung der Aufmerksamkeitsleistung hervorgerufen wird.
Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen. Umgekehrt dürfen Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt.
Kuren für Familien mit behinderten Kindern
Familien mit behinderten Kindern stehen oft unter großem Stress. Kuren können hier eine wertvolle Unterstützung bieten.
Vorbereitung ist wichtig
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg einer Kur. Klären Sie im Vorfeld folgende Fragen:
- Ist eine Kur das Richtige für mich oder brauche ich etwas anderes?
- Was erwarte ich von einer Kur? Und was erhoffe ich mir?
- Wer braucht die Kur eigentlich? Ich? Mein Kind? Beide?
Tipps für die Auswahl der Kureinrichtung
- Kleine Kurkliniken sind oft familiärer und besser geeignet für Kinder, die nicht gut mit Trubel umgehen können.
- Informieren Sie sich, ob die Kureinrichtung den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht werden kann (Kinderbetreuung, Unterricht, Therapien, Unterkunft).
- Erstellen Sie einen Steckbrief mit allen wichtigen Informationen über Ihr Kind für die Betreuer.
- Nehmen Sie aktuelle Berichte von Ärzten und Therapeuten Ihres Kindes mit.
- Informieren Sie sich, ob die Kureinrichtung eine spezielle ärztliche Versorgung gewährleisten kann, falls Ihr Kind darauf angewiesen ist.
Weitere Tipps
- Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn der Kurantrag abgelehnt wird. Oft hilft ein Widerspruch.
- Nutzen Sie einen Paketdienst, um das Gepäck vorauszuschicken.
- Machen Sie eine Schwerpunktkur für Eltern behinderter Kinder.
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