Die Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die trotz verfügbarer Impfstoffe weltweit weiterhin eine erhebliche gesundheitliche Belastung darstellt. Besonders gefürchtet sind Komplikationen wie die Masern-Meningitis, eine Entzündung der Hirnhäute, die schwerwiegende Folgen haben kann. Dieser Artikel beleuchtet die Häufigkeit der Masern-Meningitis, die Risikofaktoren, den Verlauf und die Präventionsmöglichkeiten.
Was ist Masern-Meningitis?
Unter einer Meningitis versteht man eine Entzündung von Pia mater und Arachnoidea. Die Masern-Meningitis ist eine spezifische Form dieser Entzündung, die durch das Masernvirus verursacht wird. Sie tritt auf, wenn das Virus die Hirnhäute infiziert und dort eine Entzündungsreaktion auslöst.
Ursachen und Pathogenese
Nach Übertragung des Virus beginnt die Infektion mit der lokalen Vermehrung der Viren in Epithelzellen der Nasopharynxschleimhaut. Über die lokalen Lymphknotenstationen kommt es nach wenigen Tagen zur ersten Virämie, die eine Aussaat in das retikuloendotheliale System nach sich zieht. Es folgt eine zweite Virämie, die zu einer Hautbeteiligung und einer Ausbreitung der Viren im Respirationstrakt führt, ehe nach insgesamt etwa 3 Wochen die Viren eliminiert werden.
Viele Bakterien, welche eine Meningitis verursachen, kolonisieren den oberen Respirationstrakt, durchdringen diese natürliche Barriere trans- oder perizellulär und führen über eine Bakteriämie zu einer Invasion in den subarachnoidalen Raum. Dort kommt es aufgrund der physiologisch niedrigen Immunglobulinkonzentration, der geringen Komplementbestandteile und der fehlenden Leukozyten zu einer ungehinderten Bakterienvermehrung. Die bakterielle Replikation oder Lyse führt zur Freisetzung von Zellwandbestandteilen (z. B. Pneumokokken: Lipoteichoinsäure). Diese Zellwandbestandteile rufen die Synthese und Freisetzung von Zytokinen und anderen inflammatorischen Mediatoren (in den Liquor cerebrospinalis), z. B. reaktive Sauerstoffspezies oder Stickstoffmonoxid, hervor. Diese Mediatoren aktivieren polymorphkernige Leukozyten und führen zur Expression von Adhäsionsmolekülen an Endothelzellen und Granulozyten. Dadurch wird die transendotheliale Passage von Granulozyten in den Subarachnoidalraum einerseits sowie die Adhäsion der Granulozyten an Gefäßwände andererseits gefördert. Die eingewanderten weißen Blutkörperchen werden durch bakterielle Zerfallsprodukte oder Zytokine dazu angeregt, weitere inflammatorisch wirkende Substanzen freizusetzen, z. B. Prostaglandine, toxische Sauerstoffmetaboliten, plättchenaktivierenden Faktor (PAF), Stickstoffmonoxyd. Diese verursachen eine erhöhte vaskuläre Permeabilität, eine direkte Neurotoxizität, letztlich ein Hirnödem, Veränderung des zerebralen Blutflusses und Steigerung des Hirndrucks.
Häufigkeit und Risikogruppen
Die Masern sind eine global verbreitete Krankheit, an der jährlich weltweit etwa 125.000 Personen (vorwiegend Kinder in Entwicklungsländern) sterben. Das Virus ist hochkontagiös und besitzt einen hohen Manifestationsindex. Dies bedeutet, dass sich in einer engen Gemeinschaft (Familie, Gemeinschaftseinrichtungen) praktisch alle ungeschützten Personen bei Exposition infizieren und 95-99 % der Infizierten symptomatisch erkranken.
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Die Inzidenz der viralen Meningitis liegt in Deutschland bei etwa 20 Fällen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. Bei der bakteriellen Meningitis wird die jährliche Inzidenz mit 1 bis 10 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner angegeben. Die Inzidenz der tuberkulösen Meningitis liegt mit etwa 2 Fällen pro 100.000 Einwohner pro Jahr darunter. Weltweit sind keine genauen Zahlen bekannt, am besten ist die Meningokokken-Meningitis untersucht. Die Inzidenz dieser bakteriellen Hirnhautentzündung wird pro Jahr weltweit auf 0,5 Fälle pro 100.000 Personen geschätzt.
Obwohl die Masern-Meningitis eine relativ seltene Komplikation der Masern ist, stellt sie eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere für bestimmte Risikogruppen:
- Kinder unter fünf Jahren: Etwa 70 % der Meningitis-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf. Die höchsten Inzidenzen werden im 1. und 2. Lebensjahr mit rund 7 bzw. 5 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner beobachtet.
- Erwachsene über 20 Jahren: Besonders bei Säuglingen und Kindern im ersten Lebensjahr und bei Erwachsenen über 20 Jahren ist die Gefahr von Komplikationen nach einer Masernerkrankung hoch.
- Personen mit Immundefekten: Besonders durch Masern sind Patienten mit zellulären Immundefekten gefährdet, bei denen die Infektion fulminant verläuft, häufig ohne das charakteristische Exanthem, und als Besonderheit eine Riesenzell-Pneumonie verursacht.
- Schwangere: Masern während der Schwangerschaft können zu schweren Komplikationen für Mutter und Kind führen, einschließlich Meningitis.
Symptome und Diagnose
Die Diagnose wird in der Regel aufgrund der typischen Symptomatik gestellt, wobei in Einzelfällen die Abgrenzung zu anderen exanthematischen Virusinfektionen schwerfällt. Zur mikrobiologischen Sicherung der Diagnose wird in erster Linie der Antikörpernachweis (meist im ELISA) verwendet. Mit Ausbruch des Exanthems sind im Serum IgM-Antikörper nachweisbar, nach 10 bis 14 Tagen erscheinen auch IgG-Antikörper. Der direkte Virusnachweis ist aufwendig und spielt deshalb in der Routinediagnostik eine untergeordnete Rolle. Hingegen hat die Einführung der PCR den Virusnachweis aus Rachensekret, Urin oder Zahntaschenflüssigkeit stark vereinfacht.
Die Symptome einer Masern-Meningitis können denen einer allgemeinen Meningitis ähneln, treten aber typischerweise im Zusammenhang mit einer Maserninfektion auf. Zu den häufigsten Symptomen gehören:
- Hohes Fieber: Erste Anzeichen für eine Meningitis sind grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber.
- Starke Kopfschmerzen: Darauf folgen rasch heftigste Kopfschmerzen, häufig mit Nackensteifigkeit.
- Nackensteifigkeit: Nackensteifigkeit und Fieber.
- Lichtempfindlichkeit: Die Betroffenen reagieren sehr empfindlich auf Licht, Geräusche und Berührung.
- Übelkeit und Erbrechen: Zudem treten Übelkeit und Erbrechen auf, mitunter auch neurologische Symptome wie Reizbarkeit, Schläfrigkeit und Bewusstseinseintrübung sowie Krampfanfälle und Hirnnervenlähmungen.
- Bewusstseinsstörungen: Eine zusätzliche qualitative und quantitative Bewusstseinsstörung kann bereits in der Frühphase beobachtet werden.
- Krampfanfälle: Bei bis zu 40 % der Patienten werden in den ersten Tagen generalisierte und/oder fokale epileptische Anfälle beobachtet.
- Neurologische Ausfälle: Hirnödem mit oft rascher Entwicklung eines lebensbedrohlichen Hirndrucks, Ophthalmoplegie, Hyp- bis Anakusis (10-30 %) und fokale neurologische Herdzeichen (10 %) können zu jeder Zeit, d. h. auch in der Frühphase, beobachtet werden.
Bei Verdacht auf eine Meningitis sind Blut- und Liquoranalysen unverzichtbar. Im Blut finden sich entzündungstypische Veränderungen wie erhöhte Blutsenkungsgeschwindigkeit, Leukozytenanzahl, C-reaktives Protein, Procalcitonin und Interleukin-6. Bei bakterieller Meningitis sind eine Leukozytose mit Neutrophilie und Linksverschiebung sowie erhöhte CRP- und Procalcitoninkonzentrationen zu erwarten. Darüber hinaus wird eine Blutkultur angesetzt.
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Der Liquor wird mittels Lumbalpunktion untersucht. Beurteilt werden Zellzahl und Zelldifferenzierung, Proteingehalt, Grampräparat, Glucose und Laktat . Zudem wird eine Liquorkultur bebrütet. Muss mit einer Antibiose vor der ersten Liquorpunktion begonnen werden, sollte zunächst ein Latexagglutinationstest erfolgen. Damit sind Bakterien wie Meningokokken, Pneumokokken und Haemophilus influenzae über einen Antigennachweis im Nativliquor nachzuweisen.
Verlauf und Komplikationen
Masern gehen häufig mit Begleitkrankheiten bzw. Komplikationen einher, die sich in aller Regel in der zweiten Krankheitsphase manifestieren und den Heilungsprozess erheblich verzögern können.
Die Prognose einer bakteriellen Meningitis wird durch das Auftreten von Komplikationen bestimmt. Hierzu zählen arterielle und/oder venöse Ischämien, intrakranielle Blutungen, diffuses Hirnödem mit kritischer Hirndruckerhöhung, Hydrozephalus, Hirnabszess, Subduralempyem, und bei Kleinkindern subdurale Ergüsse. Bei bis zu 40 % der Patienten komplizieren generalisierte und/oder fokale zerebrale Krampfanfälle den Verlauf, bei bis zu 54 % - in Abhängigkeit vom Erreger - kommt es zu Hörstörungen. In Abhängigkeit vom Erreger können systemische Komplikationen verlaufsbestimmend sein: Hierzu zählen die Sepsis bis hin zum septischen Schock mit Multiorganversagen, die disseminierte intravasale Koagulopathie, das ARDS („adult respiratory distress syndrome“), Rhabdomyolyse, septische Arthritiden und Myo- oder Pankarditis.
Eine gravierende Spätmanifestation der Masern ist die so genannte subakute, sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die sich im Mittel nach 7 Jahren bemerkbar macht. Es handelt sich dabei um eine Degeneration des Gehirns, die allmählich zu einem Verlust aller Körperfunktionen bis hin zum meist unaufhaltsamen Tod in der Demenz führt. Bei Masern im 1. Lebensjahr ist das Risiko für eine nachfolgende SSPE besonders hoch (1:2.000).
Behandlung
Es gibt keine etablierte spezifische, gegen Masern gerichtete antivirale Therapie. Die Behandlung beschränkt sich deshalb auf symptomatische Maßnahmen. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der Impfprophylaxe. Eine Chemoprophylaxe steht nicht zur Verfügung. Zur post-expositionellen Prophylaxe kann eine passive Immunisierung mit einem Standard-Immunglobulin erfolgen.
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Für die richtige Behandlung ist entscheidend, welcher Erreger die Hirnhautentzündung ausgelöst hat. Denn eine virale Meningitis muss anders behandelt werden als eine bakterielle Meningitis. Hier hängt es maßgeblich davon ab, wie sich dein Kind fühlt. Manche Kinder sind bei einer viralen Meningitis nur erschöpft und brauchen Ruhe. Achte darauf, dass dein Kind ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt. Schmerzmittel können helfen, Fieber zu senken und Kopfschmerzen zu lindern. In schweren, aber sehr seltenen Fällen kann es sein, dass ein Krankenhausaufenthalt nötig ist. Dort bekommt dein Kind z. B. regelmäßig intravenös Flüssigkeit. Generell gilt aber: Bei einer viralen Meningitis benötigen die meisten Kinder nur ausreichend Bettruhe, und die Krankheit heilt nach einigen Tagen bis 3 Wochen von selbst aus.
Sind Bakterien der Auslöser für die Hirnhautentzündung, ist die Lage ernst. Dein Kind braucht sofort ärztliche Hilfe. Eine schnelle Behandlung ist entscheidend. Im Krankenhaus bekommt dein Kind eine Antibiotika-Therapie, um die Infektion zu bekämpfen. Ein stationärer Aufenthalt ist auch deshalb notwendig, weil Komplikationen auftreten können, etwa eine Schwellung des Gehirns. Zur Linderung der Hirnschwellung werden dann Kortikosteroide, Hormone aus der Nebennierenrinde, verabreicht.
Prävention
Die wirksamste Maßnahme zur Verhinderung der Masern-Meningitis ist die Impfung. Die Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung ist sicher und hochwirksam. Sie bietet einen Schutz von etwa 97 % nach zwei Impfdosen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine rechtzeitige und konsequente Durchimpfung der Bevölkerung mit 2 Dosen Masern-Mumps-Röteln (MMR) bzw. Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMRV)-Impfung.
Wird in einer Population gegen Masern geimpft, so führt dies zu einem grundlegenden Wandel der Epidemiologie: Die geimpften Personen sind in hohem Maße vor Infektion und Krankheit geschützt, während sich bei den Ungeimpften aufgrund der reduzierten Infektionswahrscheinlichkeit die Krankheit zunehmend in höhere Altersstufen (Schul- und junges Erwachsenenalter) verschiebt.
Neben der Impfung gibt es weitere Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Ausbreitung der Masern zu verhindern:
- Früherkennung und Isolation: Bei Verdacht auf Masern sollte umgehend ein Arzt aufgesucht und der Kontakt zu anderen Personen vermieden werden.
- Hygienemaßnahmen: Regelmäßiges Händewaschen und das Vermeiden von engem Kontakt mit erkrankten Personen können das Ansteckungsrisiko verringern.
- Aufklärung: Eine umfassende Aufklärung über die Masern und die Bedeutung der Impfung ist entscheidend, um Impflücken zu schließen und die Bevölkerung zu schützen.
Das Masernschutzgesetz
Seit dem ersten März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Personengruppen die Verpflichtung zum Nachweis der Masernimmunität auf Basis von § 20 IfSG. Die entsprechende Gesetzgebung wird als „Masernschutzgesetz“ bezeichnet.
Die Verpflichtung betrifft Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind und in einer der folgenden Einrichtungen betreut werden oder untergebracht sind:
- Kindergemeinschaftseinrichtungen (allgemeinbildende Schulen, Ausbildungseinrichtungen; Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflege) (§ 33)
- (Kinder-)Heime
- Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete oder Obdachlose
Zum anderen betrifft sie Personen (ebenfalls nach dem 31.12.1970 Geborene), wenn diese tätig sind:
- in einer ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtung (d. h. auch in Arztpraxen)
- in einer Kindergemeinschaftseinrichtung (d. h. in Kita oder Schule) oder einem Kinderheim
- in einer Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete.
Als Nachweis der Immunität bzw. als Ausnahme von der Regelung gelten:
- eine Impfdokumentation: ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Impfung; ab Vollendung des zweiten Lebensjahres zwei Impfungen (vollständige Impfdokumentation);
- Eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen der Immunität (Immunitätsnachweis);
- Eine ärztliche Bestätigung einer bestehenden Kontraindikation für eine Impfung (Kontraindikationsnachweis).
Der Nachweis ist bei der Einrichtungsleitung der jeweiligen Einrichtung zu erbringen. Diese ist bei ausbleibender Vorlage zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.
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