Masern Meningitis Duisburg Kinder: Ein Besorgniserregender Ausbruch und seine Folgen

Der Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den Regionen Duisburg und Mönchengladbach, hat in der Vergangenheit Besorgnis ausgelöst. Obwohl die Zahl der Neuinfektionen zwischenzeitlich zurückgegangen ist, verdeutlichen die aufgetretenen Komplikationen und die Kritik an den Behörden die Notwendigkeit eines umfassenden Masernschutzes.

Rückläufige Fallzahlen, aber weiterhin besorgniserregende Situation

Die Zahl der Neuinfektionen mit Masern in Nordrhein-Westfalen ging im Jahr 2006 laut Angaben von Landes-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann um 30 Prozent zurück. Zwischen dem 1. und 7. Mai infizierten sich aber immer noch rund 90 Menschen mit dem Erreger. Insgesamt erkrankten etwa 1100 Menschen an Rhein und Ruhr in den vergangenen zehn Wochen an der Seuche. Schwerpunkte lagen in den Bereichen Duisburg und Mönchengladbach.

Schwere Verläufe und Komplikationen

Ein siebenjähriges Mädchen und ein 17-jähriger Junge waren an der gefürchteten Masernenzephalitis (Hirnentzündung) erkrankt. Eine 26-jährige Frau wurde mit einer Masernmeningitis (Hirnhautentzündung) in ein Krankenhaus eingeliefert. Alle Patienten konnten zwar inzwischen wieder entlassen werden, aber das betroffene Mädchen leidet an neurologischen Störungen und kann weiterhin die Schule nicht besuchen. Ob es bleibende Schäden gibt, war damals noch unklar. In bis zu 20 % der Fälle verläuft eine Masernenzephalitis auch tödlich. Bisher mussten mehr als 160 Kinder und Jugendliche mit Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündungen stationär behandelt werden.

Kritik an den Behörden

Das Verhalten der Behörden hat heftige Kritik hervorgerufen. So empörte sich der Chef der Impfkommission am Robert-Koch-Institut, Heinz-Josef Schmitt, dass hier "ein Fall für den Staatsanwalt" vorliege. Er warf den nordrhein-westfälischen Gesundheitsbehörden fahrlässige Körperverletzung vor. Die Untätigkeit der Amtsärzte vor Ort widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention wie auch dem Infektionsschutzgesetz, erklärte Schmitt. Auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gab es Behördenschelte: Viele Experten seien "fassungslos, dass die Gesundheitsämter in Anbetracht der seit zehn Wochen grassierenden Epidemie tatenlos zusehen". Es wurden weder Riegelungs-Impfungen angeboten noch Quarantänemaßnahmen zum Schutz Gefährdeter angeordnet. Stattdessen wurden Strichlisten geführt.

Maßnahmen und Reaktionen

Landesminister Laumann ließ die Mediziner-Schelte bislang an sich abprallen. Er sagte, er habe die zuständigen Behörden in dieser Woche nochmals aufgefordert, alle nach dem Infektionsschutzgesetz möglichen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehöre auch die Schließung von Schulen und Kindergärten. Das Ministerium werde aufmerksam darüber wachen, ob der rückläufige Trend bei den Neuinfektionen anhalte. Zwar räumte auch er ein, dass der starke Ausbruch eine Folge des unzureichenden Impfschutzes sei, die aktuelle Kritik an den Behörden wäre aber "einseitig und ungerechtfertigt". Tatsächlich liegt die Verantwortung vor allem auch bei den Eltern, unter denen die Impfmüdigkeit oder -verweigerung zuzunehmen scheint.

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Appelle zur Masernimpfung

Ärzte mahnen dringend zu Masernimpfungen. Denn: Etwa 20 Prozent der Fälle von Masernenzephalistis (Hirnentzündung) verlaufen tödlich. Je älter die Erkrankten sind, desto häufiger kommt es zu schweren Verläufen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte, Säuglinge und Kleinkinder seien besonders stark bedroht. Kleinkinder könnten heute mit wenigen Impfungen effektiv gegen eine ganze Reihe von Krankheiten geschützt werden, betonte Schmidt: "Ich appelliere an alle Eltern: Lassen Sie ihre Kinder impfen!". Adolf Windorfer, Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts in Hannover, warnte davor, die Masern zu verharmlosen. Hartnäckig halte sich in bestimmten Bevölkerungsschichten die irrige Annahme, es wäre gut für Kinder, wenn sie die Masern durchmachten, weil dies das Immunsystem trainiere und die Persönlichkeit stärke. Windorfer betonte, Eltern handelten fahrlässig, wenn sie ihre Kinder nicht impfen ließen. Kinder sollten frühestens ab dem 12. Lebensmonat und spätestens bis zur Einschulung gegen Masern geimpft werden. Eine zweite Impfung sollte einen Monat später folgen. Auch Erwachsene könnten sich noch gegen Masern impfen lassen.

Krisen-Gipfel zur Masern-Welle

Der Ausbruch der Masern in Nordrhein-Westfalen beschäftigte auch die Politik. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollten auf ihrem nächsten Treffen in Dessau beraten, wie die Impfrate in Deutschland verbessert werden kann. Gerlinde Kuppe (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt und amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, wollte die Problematik bei den Gesprächen mit ihren Amtskollegen auf die Tagesordnung setzen. Sachsen-Anhalt setzte dabei vor allem auf Freiwilligkeit, wie ein Ministeriumssprecher erklärte.

Ursachen für den Ausbruch

Als Ursache für den Ausbruch wurde eine zu niedrige Impfrate genannt. Allerdings betonte das Landesgesundheitsministerium, daß NRW keine Ausnahme im Vergleich zu anderen Bundesländern darstelle. "Wir bewegen uns bei der Impfrate absolut im Bundesdurchschnitt. Solch ein Ausbruch hätte genausogut auch woanders passieren können", erklärte ein Ministeriumssprecher. In NRW waren 93,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen erstgeimpft. Der bundesweite Durchschnitt lag bei 93,3 Prozent. Eine Zweitimpfung hatten in NRW immerhin 67 Prozent, das waren zwei Prozentpunkte mehr als im Bundesdurchschnitt. Von der Infektion waren nach Ministeriumsangaben zu rund 90 Prozent ungeimpfte Personen betroffen, fast sieben Prozent waren sogenannte Erstgeimpfte, 2,6 Prozent zählten zu den "Durchgeimpften".

Maßnahmen zur Eindämmung

Der inzwischen erreichte Rückgang der Neuinfektionen wurde auf verstärkte Impfungen in der Schwerpunktregion zurückgeführt. Die örtlichen Gesundheitsämter hätten das "gesamte Spektrum" an zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft, hieß es im Ministerium. Es seien stellenweise Schulen und Kindergärten geschlossen, Schulverbote für nichtgeimpfte Kinder erteilt und sogenannte Riegelungsimpfungen durchgeführt worden, betonte das Gesundheitsministerium.

Forderungen nach einer Impfpflicht

Als Reaktion auf die Häufung von Masernerkrankungen forderte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine Impfpflicht zum Schutz vor Masern und anderen übertragbaren Krankheiten wie Röteln, Mumps und Windpocken.

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Masern in Deutschland im Vergleich

Aus welchen Gründen gab es Jahre, in denen in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten der europäischen WHO Region deutlich mehr Masernfälle beobachtet wurden? Die Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionen des Menschen. Sie werden hinsichtlich der Schwere der Erkrankung und der Möglichkeit auftretender Komplikationen, insbesondere bei kleinen Kindern und Erwachsenen, häufig unterschätzt, betont das Robert Koch-Institut (RKI). Trotz Impfungen stellen die Masern weltweit weiterhin eine häufige Todesursache von kleinen Kindern dar.

Die Anzahl der Masernfälle ging nach Einführung der Meldepflicht der Masern im Jahr 2001 aufgrund steigender Impfquoten zurück. Allerdings hat sich nun seit einigen Jahren keine Tendenz eines weiteren Rückgangs der Anzahl der an das RKI übermittelten Masernfälle ergeben. Jahre mit weniger Masernfällen werden seitdem von Jahren mit zum Teil ausgedehnten Ausbrüchen und vielen Masernfällen abgelöst. In einigen Bundesländern treten die Masern nur noch selten in Erscheinung, wie in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt. Andere Bundesländer, wie Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen (NRW) sind häufiger betroffen.

Komplikationen und Hospitalisierung

Von den 929 Fällen konnten von den kommunalen Behörden 762 Fälle (82 Ausbrüche zusammengefasst werden, von denen 17 Ausbrüche 5 Fälle oder mehr umfassten. Der größte Ausbruch mit 465 Masernfällen begann in Duisburg im Januar 2017 (mit insgesamt 332 Fällen) und ging im weiteren Verlauf auf andere Stadt- und Landkreise in NRW über. Für 759 der 929 Erkrankten lagen Angaben zu Komplikationen vor. Von diesen wurden dem RKI zufolge für 703 Patienten (93 %) keine Komplikationen angegeben. Eine Enzephalitis/Meningitis erlitten 3 Patienten, bei 25 der 759 Masernfälle (3 %) wurde eine Lungenentzündung und bei 7 Patienten (1 %) eine Mittelohrentzündung dokumentiert. Der Anteil der übermittelten hospitalisierten Masernfälle lag bei 41 % (n = 376) und damit niedriger als im Jahr 2016 (52 %). Ein Todesfall trat in Essen auf.

Impfstatus der Erkrankten

Von 836 Masernfällen lagen Angaben zum Impfstatus vor. Von diesen waren 683 (82 %) ungeimpft, 153 (18 %) hatten bereits eine oder mehrere Impfungen gegen Masern bei Ausbruch der Masern erhalten.

Importierte Masernfälle

Deutschland weist nicht nur die zweithöchste Bevölkerungszahl in der europäischen WHO Region hinter der Russischen Föderation auf, sondern gehört auch zu den Ländern mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Europa. Darüber hinaus kommen jedes Jahr Millionen Menschen nach Deutschland, um hier zur arbeiten, zu studieren oder Ferien zu machen. Die importierten Masernfälle erreichen Deutschland insbesondere in den Ballungsgebieten, in denen die Menschen besonders dicht zusammenleben und eine schnelle Masernübertragung möglich ist.

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Hier sei auch die Wahrscheinlichkeit am höchsten, auf Menschen zu treffen, die aus unterschiedlichen Gründen bisher noch keine Impfung erhalten hätten und an den Masern erkranken könnten. Auch wenn es noch Bevölkerungsgruppen mit verbesserungswürdigen Impfquoten in Deutschland gebe, so lägen die Masernimpfquoten in den Schuleingangsuntersuchungen schon auf einem hohen Niveau.

Bis zum Schuleingang waren im Jahr 2016, so das RKI, rund 97 % der Kinder einmalig gegen Masern geimpft. Die Impfquote für die zweite Impfung lag bei 92,9 %, sie stagniert bereits seit 2011 mehr oder weniger zwischen 92 % und 93 %. „Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit, insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen, konnten diese Impfquoten bisher nicht weiter verbessert, die Eltern also scheinbar nicht von der Notwendigkeit der zweiten Impfung überzeugt werden.“

Impflücken und Gründe dafür

Ferner werden dem RKI zufolge kleine Kinder zu spät geimpft. So waren im Jahr 2014 geborene Kinder bis zu einem Alter von 24 Monaten im Bundesdurchschnitt zu 95,6 % einmalig, jedoch nur zu 79,3 % zweimalig gegen Masern geimpft. Gründe, warum sich Eltern fast immer für eine erste, weniger jedoch für eine (rechtzeitige) zweite Impfung entscheiden, seien vielfältig. Daten von bevölkerungsbezogenen Surveys der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hätten gezeigt, dass diese Gründe weniger in einer grundsätzlich impfkritischen Haltung zu suchen sind.

Vielmehr seien Impfungen auch immer wieder aus verschiedenen Gründen verschoben und dann vergessen worden oder die Befragten hätten angegeben, über eine entsprechende Empfehlung der STIKO, insbesondere hinsichtlich der Erwachsenenimpfung, gar nicht aufgeklärt worden zu sein. „Darüber hinaus kommen jedes Jahr viele Menschen mit Migrationshintergrund nach Deutschland, die in ihren Heimatländern keine Impfung erhalten hatten. Dies betrifft nicht nur Asylsuchende und Geflüchtete aus Krisengebieten, in denen Impfprogramme mehr oder weniger zusammengebrochen sind, sondern auch Menschen aus der Europäischen Union, insbesondere aus Osteuropa. Gründe für eine fehlende Impfung sind mithin komplex und vielschichtig und müssen sorgfältig analysiert werden“, heißt es in dem Bulletin.

Verbesserung des Impfschutzes beim medizinischen Personal

Die Nationale Lenkungsgruppe Impfen setzt sich aktuell besonders für eine Verbesserung des Impfschutzes des medizinischen Personals ein und appelliert diesbezüglich an alle Krankenhausleiter, den Impfschutz beim medizinischen Personal zu überprüfen und einen entsprechenden Impfstatus insbesondere bei einer Tätigkeit in sensiblen Bereichen einzufordern.

Der Fall des zweieinhalbjährigen Jungen aus Duisburg

Während drei Patienten, ein siebenjähriges Mädchen, ein 17-jähriger Junge und eine 26-jährige Frau inzwischen außer Gefahr sind, bestand für einen zweieinhalbjährigen Junge aus Duisburg weiter Lebensgefahr. Das Kind, bei dem Impfungen wegen eines Immundefekts wirkungslos blieben, solle nun im Uniklinikum Bochum versuchsweise mit neuartigen, bisher aber nur im Ausland erhältlichen Medikamenten behandelt werden, berichtete der Leiter der Kinderklinik am des Katholischen Klinikum Duisburg, Dr. Peter Seiffert. Das Kind sei im Krampfzustand in sein Hospital eingeliefert worden, erklärte Seiffert. Nach erster Behandlung sei sein Zustand weitgehend unverändert. Der Junge sei nur zeitweise bei Bewusstsein. Auch wenn er überlebe, bestehe die Gefahr einer bleibenden Behinderung.

Maßnahmen des Gesundheitsamtes Duisburg

Das Gesundheitsamt bietet vorrangig eine Beratung an zu Impfungen, die im Rahmen von Reisetätigkeiten erforderlich werden. Die entsprechend benötigten Impfstoffe sind im Amt vorrätig, so dass die Impfungen direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch durchgeführt werden können. Die Impfung und die Impfstoffe sind kostenpflichtig. Die Gebühren müssen vor Ort in bar bezahlt werden. Sie erhalten eine Privatrechnung darüber.

Forderungen der Kinder- und Jugendärzte

Viele Experten waren fassungslos, dass die betroffenen Gesundheitsämter in Anbetracht der seit 10 Wochen grassierenden Epidemie tatenlos zusehen. „Es wurden weder Riegelungs-Impfungen angeboten noch Quarantänemaßnahmen zum Schutz Gefährdeter angeordnet. Stattdessen werden Strichlisten geführt! Diese Untätigkeit der Amtsärzte vor Ort widerspricht der UN-Kinderrechts-Konvention wie auch dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was muss eigentlich noch passieren, bevor die Gesundheitsbehörden vor Ort aktiv werden? Wir haben bereits viele sehr schwere Verläufe der Masern gesehen - 2 Kinder sind an der hochgefährlichen Masernenzephalitis erkrankt - das ist fahrlässige Körperverletzung und somit bereits jetzt ein Fall für den Staatsanwalt“, kritisierte Prof. Heinz-J. Schmitt, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) und Infektiologe an der Universitätsklinik in Mainz.

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderte klare Regelungen. „Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, die Kinder vor Masern zu schützen. Dies kann nur durch konsequente Riegelungs-Impfungen gelingen, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Wir fordern das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, endlich dem Gesetz entsprechend für eine ausreichende Durchimpfungsrate in NRW zu sorgen. Die anstehende Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) muss ebenfalls dazu beitragen, den Impfschutz von Kindern zu verbessern. Bisher sieht das Gesetz bei der Aufnahme in eine Kindertagesstätte (KiTa) den Nachweis einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vor. Eine landesweit verbindliche Regelung, wie eine solche Untersuchung aussehen soll, existiert jedoch nicht. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die ärztliche Gesundheitsvorsorge landesweit zu vereinheitlichen und dabei insbesondere den Impfstatus des Kindes zu dokumentieren. So können Impflücken rechtzeitig entdeckt und geschlossen werden. Erzieherinnen müssten nicht mehr den Ausbruch von Infektionskrankheiten in ihren Einrichtungen fürchten“, mahnte Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Angebote zur Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat es von Seiten der niedergelassenen Kinder - und Jugendärzte bereits mehrfach gegeben. „Wir wären sofort bereit, uns personell an Reihenimpfungen zu beteiligen. Es ist für die Kinder- und Jugendärzte in der Region Duisburg nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen des Masernausbruchs nicht wie in anderen Staaten mit hohem medizinischen Standard (z.B. Kanada und USA) vorgegangen wird. Dort ist eine Masernimpfung schon bei Säuglingen ab dem Alter von 6 Monaten im Zusammenhang mit Masernausbrüchen vorgesehen.“ Von den Duisburger Kinder- und Jugendärzten in Klinik und Praxis werden die notwendigen Riegelungs-Impfungen schon lange angemahnt. Außerdem wird die Impfung von akut gefährdeten Säuglingen ab dem Alter von 6 Monaten für dringend erforderlich gehalten, insbesondere weil in der letzten Zeit zunehmend Säuglinge von der Erkrankung betroffen sind - Masernerkrankungen in diesem Alter sind mit einem erhöhten Risiko verbunden, an der chronischen Maserngehirnentzündung (SSPE) zu erkranken.

Empfehlungen der STIKO

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) für alle Kinder bis zum zweiten Lebensjahr. Diese Impfungen werden für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre von der Kasse erstattet.

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