Die Maskenpflicht, eingeführt als Maßnahme zur Eindämmung von Infektionen, insbesondere während der Corona-Pandemie, hat eine breite gesellschaftliche Diskussion ausgelöst. Ein Aspekt dieser Debatte betrifft die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht, insbesondere im Zusammenhang mit Erkrankungen wie Migräne. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik umfassend, von den Gründen für die Maskenpflicht über die Herausforderungen bei der Attestierung bis hin zu den medizinischen Aspekten und den Rechten der Betroffenen.
Einführung in die Maskenpflicht und ihre Kontroversen
Der Mund-Nasen-Schutz gilt unter vielen Experten als effektive Abwehrmaßnahme gegen eine Corona-Infektion. Doch einige Menschen lehnen die Masken kategorisch ab und versuchen, die Tragepflicht mit Attesten zu umgehen. Die Maskenpflicht hat jedoch auch zu Kontroversen geführt, insbesondere im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Einschränkungen der persönlichen Freiheit.
Die Praxis der Maskenatteste: Zwischen Notwendigkeit und Missbrauch
Die Ausstellung von Maskenattesten ist ein komplexes Thema, das sowohl medizinische als auch ethische und rechtliche Aspekte berührt. Es gibt Berichte darüber, dass einige Ärzte Atteste zur Maskenbefreiung ausstellen, ohne eine gründliche medizinische Untersuchung durchzuführen. Andererseits gibt es auch Fälle, in denen Patienten aufgrund von tatsächlichen gesundheitlichen Problemen, die durch das Tragen einer Maske verschlimmert werden, auf ein solches Attest angewiesen sind.
Einige Menschen berichten von einfachen Wegen, an ein solches Attest zu gelangen. So wird von einer Berliner Ärztin berichtet, bei der das angeblich leicht geht. Bereits am Telefon wird klar, wie einfach es funktionieren wird. Auf die Frage nach einem Termin und der Maskenpflicht antwortet die Sprechstundenhilfe: „Dieses Attest für die Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung? Na klar, machen wir." In der Praxis hängt gut einsehbar ein Attest-Hinweis an die Patienten. Dazu eine Info bezüglich der Kosten: 17,43 Euro nach der GoÄ Nr. 75, F. Nach einer zehnminütigen Beratung fragt der Patient zögerlich nach dem Attest. Die Ärztin fackelt nicht lange: „Das ist möglich." Kurz darauf liegt das Dokument vor: Maschinell vorgefertigt, unterschrieben von der Allgemeinmedizinerin, mit Brief und Siegel versehen: Aus medizinischen Gründen sei es unzumutbar, dass ich eine Mund-Nasen-Bedeckung trage.
Die Medizinerin sagte am Dienstag auf Nachfrage der B.Z.: „Der Patient wurde körperlich ausreichend untersucht." Die Masken-Befreiungen der Ärzte werden von der Justiz streng auf ihre Begründetheit beurteilt und strafrechtlichen Maßstäben unterworfen.
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Rechtliche Aspekte und Konsequenzen von Gefälligkeitsattesten
Die Ausstellung von Gefälligkeitsattesten, also Attesten ohne ausreichende medizinische Grundlage, ist illegal und kann sowohl für den Arzt als auch für den Patienten rechtliche Konsequenzen haben. Wenn der Beweis gelingt, kann eine Strafe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die Justiz beurteilt Masken-Befreiungen streng auf ihre Begründetheit und unterwirft sie strafrechtlichen Maßstäben.
Die Perspektive der Betroffenen: Leiden unter dem Maskenzwang
Viele Menschen berichten von negativen Auswirkungen des Maskentragens auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Dies betrifft insbesondere Kinder, die unter der Maske an Übelkeit, Konzentrationsstörungen, starken Kopfschmerzen und Schwindel leiden. Aber auch Erwachsene klagen über ähnliche Beschwerden.
Ein promovierter Lehrer für Biologie an einem Gymnasium berichtete, wie sehr die Schüler unter dem Maskenzwang litten, wie sichtlich erschöpft und genervt sie sich am Ende des Unterrichts die verschmutzten und durchfeuchteten Vliesreste vom Gesicht rissen und nach Luft japsten. Als Naturwissenschaftler und Biologe könne er sehr wohl erkennen, dass der unterschiedslose Maskenzwang nicht medizinischer Notwendigkeit, sondern machtpolitischer Arroganz und Rechthaberei entspringe. Deshalb wolle er ein Zeichen der Solidarität mit seinen Schülern setzen und mittels Maskenattest fürderhin auf das Tragen einer Maske verzichten.
Medizinische Gründe für eine Maskenbefreiung
Es gibt eine Reihe von medizinischen Gründen, die eine Maskenbefreiung rechtfertigen können. Dazu gehören:
- Atemwegserkrankungen: Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und andere Atemwegserkrankungen können durch das Tragen einer Maske verschlimmert werden. Die weitaus häufigsten Beschwerden betreffen das Gefühl einer mehr oder minder ausgeprägten Atemnot, in der Fachsprache ganz allgemein unter dem Begriff der „Dyspnoe“ zusammengefasst. Die Dyspnoe, also die Atemnot, ist zunächst nur die Beschreibung eines Symptoms, ohne dass damit bereits die Ursache genannt wird. Das Symptom der Atemnot kann rein körperlich oder rein psychisch bedingt sein oder auch eine Mischung aus beiden Ursachen darstellen. Das akute Symptom der Atemnot ist daher nicht diskutabel und auch nicht justiziabel. Atemnot resultiert in der HNO-Heilkunde meist aus einer Behinderung der Nasenatmung. Das kann sich jedoch bei Hinzutreten eines weiteren Atemhindernisses wie z.B. des Tragens einer eng ansitzenden Maske sehr schnell ändern. Selbiges trifft auch für die Schiefstände der äußeren knorpeligen oder der äußeren knöchernen Nase zu. Natürlich führen auch Gewebeneubildungen wie z.B.
- Herzerkrankungen: Menschen mit Herzerkrankungen können durch das Tragen einer Maske stärker belastet werden.
- Psychische Erkrankungen: Angststörungen, Panikattacken und andere psychische Erkrankungen können durch das Tragen einer Maske ausgelöst oder verstärkt werden.
- Hauterkrankungen: Bestimmte Hauterkrankungen im Gesichtsbereich können durch das Tragen einer Maske verschlimmert werden.
- HNO-Erkrankungen: Im 3. Teil seiner kleinen Maskentrilogie beschreibt Dr. Josef Thoma Krankheitsbilder aus seinem medizinischen HNO-Fachbereich, der vom Maskentragen am unmittelbarsten betroffen ist. Eine Vielzahl von Atmungseinschränkungen wird durch spezielle Schwellungszustände, welche die gesamte Schleimhaut der Nase und des Nasenrachens betreffen, verursacht. Wie der Name „Schleimhaut“ bereits andeutet, produziert Schleimhaut Schleim, oft genug in übermäßiger Menge und zu ungünstigen Zeitpunkten. Häufig klagen Patienten unter Atemmasken über permanenten Niesreiz und unstillbare Schleimbildung in der Nase, welches ihnen ein längeres Tragen der Maske zur Qual bzw. unmöglich macht. So kommt es bei verschiedenen Konstruktionsfehlern der diversen Stützknorpel der Nase erst im Zuge des Atemholens aufgrund des entstehenden Unterdrucks im Naseneingang zu sichtbaren Einziehungen der Nasenflügel und damit verbundenen Engstellungen, die paradoxerweise umso schwerwiegender sind, je tiefer und angestrengter der Patient atmet, je schneller die Luft durch die als Düse wirkenden Nasenlöcher strömt. Ein Hinweis auf diese, wie wir Rhinologen sagen, „dynamische Nasenklappenstenose“ ergibt sich, wenn der Patient durch ein Auseinanderziehen der Nasenflügel eine deutliche Atmungserleichterung verspürt. Vergrößerte Adenoide äußern sich oft in dramatischen Symptomen. Sie bedeuten nicht nur ein ernstes Atemhindernis sondern können eine Vielzahl von ernsten pathophysiologischen Folgen für die ganzheitliche Gesundheit und Entwicklung des Kindes zur Folge haben.
- Migräne: Migränepatienten berichten, dass Anzahl, Dauer und Heftigkeit ihrer Attacken zugenommen haben, seitdem sie Masken tragen.
Der Einfluss des Atemwiderstands
Die höchsten Werte werden unter engansitzenden FFP 2-Masken gemessen. Hier ist der Atemwiderstand um mehr als das Doppelte erhöht, was natürlich mit einem entsprechenden Anstieg der Atemarbeit, die der Mensch unter der Maske zu leisten hat, einhergeht. Welches Atemhindernis Sie unter einer FFP 2 Maske zu überwinden haben, können Sie tagtäglich bei Ihren maskentragenden Mitmenschen erahnen, bei denen sich das Maskengewebe wegen der im Verlauf des Tragens eingeschränkten Luftdurchlässigkeit mit jedem Atemzug tief einzieht. Man sieht förmlich, wie die Betreffenden nach Luft ringen, meist ohne es sich eingestehen zu wollen. Und was man in den Jahren der schulischen Maskenpflicht den Kindern angetan hat, lässt sich heute noch gar nicht in vollem Umfang ermessen. Die Kinder leisten während des viele Stunden dauernden Maskentragens eine völlig unnötige und außerordentlich belastende Mehrarbeit, die ihnen unter normalen Umständen ein Mensch, der noch über das absolute Minimum an Restverstand verfügt, niemals zumuten würde.
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Die Bedeutung der Nasenatmung
Es gehört seit langem zum medizinischen Basiswissen, dass die Mundatmung im Vergleich zur Nasenatmung die weitaus schlechtere Alternative ist. Nicht nur, dass die jedem Laien geläufige Anwärm-, Befeuchtungs- und Reinigungsfunktion der Nase wegfällt. Durch die Austrocknung der Mundschleimhaut kommt es vermehrt zu Kariesbildung, Mundgeruch, bakterieller und Pilz-Besiedlung der ausgetrockneten Schleimhaut und zu Mundwinkelgeschwüren. Die Mundatmung ist auch in Bezug auf die Sauerstoffsättigung des Blutes, der Belüftung der Lungen und andere Herz- und Kreislaufparameter die deutlich schlechtere Alternative. Es wird vor allem in der Schleimhaut der Nasennebenhöhlen gebildet und wird nur durch den nasalen Atemstrom in die Lungen transportiert. Neben vielen anderen positiven Effekten fördert es die Sauerstoffaufnahme in den Lungen, erweitert die Gefäße und hat darüber hinaus antivirale und antibakterielle Eigenschaften.
Schlafapnoe
Da das Krankheitsbild der Schlafapnoe bei entsprechenden anatomischen Voraussetzungen häufig von Hals-Nasen-Ohrenärzten mitdiagnostiziert und mitbehandelt wird, soll es hier nicht unerwähnt bleiben. Die Schlaf-Apnoe ist unbehandelt eine schwere, lebensverkürzende Erkrankung. Diese Patienten leiden über Nacht an einer dramatischen Sauerstoffuntersättigung mit einer Vielzahl von dauerhaften Folgeschäden. Es ist nicht hinzunehmen, sie tagsüber durch eine vermehrte Rückatmung von Kohlendioxyd bei Maskenatmung zusätzlich zu belasten.
Kopfschmerzen und Neuralgien
Nicht selten klagen Patienten über Kopfschmerzen nach längerem Maskentragen. Die Ursachen können vielfältig sein. So leiden manche Patienten an neuralgischen Beschwerden, die durch den Druck der Maskenränder und die an den Ohrmuscheln zerrenden Befestigungsschlaufen verursacht werden.
Die Rolle des Arztes bei der Attestierung
Entscheidend für das Ausstellen eines Maskenbefreiungsattests sind zu allererst die vom Patienten glaubhaft vorgebrachten Beschwerden. Kein Arzt, kein Gesundheitsbeamter, kein Staatsanwalt und kein Richter kann sich bei der Beurteilung der Richtigkeit von Maskenattesten über diesen Grundsatz hinwegsetzen. Die geklagten Beschwerden, bzw. die geäußerten und vielmehr noch die sichtbaren Symptome stehen in der Rangfolge der Begründungen eines Attests an erster Stelle. Mit den Befunden ist das ohnehin so eine Sache: Normalbefunde wie etwa Laborbefunde sind nichts anderes als statistische Wahrscheinlichkeiten des Normalen, des Nicht-Krankseins. Letztlich beweisend dafür, ob der Einzelne krank ist, sind sie nicht. Um Missbrauch soweit wie möglich vorzubeugen, und die Glaubwürdigkeit der anthropozentrischen, Medizin nicht in Misskredit zu bringen, setzen wir Ärzte natürlich alles daran, einen möglichen Zusammenhang zwischen den geäußerten Beschwerden und einem tatsächlich vorhandenen Untersuchungsbefund herzustellen.
Ärzte sind zuallererst für den kranken Menschen da. Die offensichtliche Tatsache der Beschwerden und Symptome sei für den zur Linderung verpflichteten Arzt Beweis genug.
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Datenschutz und die Problematik der Diagnoseangabe
In Berlin werden Ärzte gezwungen, auf den Attesten zur Befreiung von Masken während des Schulbesuchs die ärztlichen Diagnosen anzugeben. Dies ist ein grober Verstoß gegen die grundlegenden Anliegen des Datenschutzes, begangen von Politikern, welche die Bevölkerung ansonsten mit den z.T. widersinnigsten und impraktikabelsten Datenschutzbestimmungen überziehen. Diese völlig sinnbefreite Verordnung dient ausschließlich als Druckmittel zur unterschiedslosen Durchsetzung des Maskenzwangs und öffnet ein Einfallstor für eine zukünftige, politisch motivierte Öffentlichmachung intimster Persönlichkeitsdaten.
Alternativen zur Maskenpflicht
Für Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen keine Maske tragen können, gibt es alternative Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Einhalten von Abstand, das Tragen eines Gesichtsvisiers oder die Nutzung von Luftreinigern.
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