Meningokokken-Erkrankungen sind zwar selten, können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich verlaufen. Besonders gefährdet sind Babys und Kleinkinder, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Glücklicherweise gibt es Impfungen, die einen wirksamen Schutz bieten können. Doch welche Impfungen gibt es, welche werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und wie sieht es mit der Kostenerstattung durch die Krankenkassen aus? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema Meningokokken und die Möglichkeiten der Kostenerstattung für Impfungen.
Was sind Meningokokken?
Meningokokken sind Bakterien, die weltweit vorkommen. Etwa jeder zehnte Mensch trägt Meningokokken unbemerkt im Nasen-Rachen-Raum. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion, beispielsweise durch Husten oder Niesen.
Wer ist besonders gefährdet?
Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Babys, da ihr Immunsystem noch nicht auf die Angreifer eingerichtet ist. Im Gegensatz zu beispielsweise Masern gibt es bei Meningokokken keinen natürlichen Nestschutz, den die Mutter vor der Geburt über die Plazenta oder nach der Geburt durch Stillen übertragen könnte. Auch Jugendliche und Erwachsene sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Symptome und Folgen einer Meningokokken-Erkrankung
Das Tückische an Meningokokken-Erkrankungen ist, dass die Beschwerden anfangs oft mit denen einer Grippe verwechselt und daher nicht ernst genommen werden. Eine Infektion kann zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) oder zu einer Blutvergiftung (Sepsis) führen. In beiden Fällen besteht Lebensgefahr, oft schon wenige Stunden nach Erkrankung.
Mögliche Symptome bei Säuglingen und Kleinkindern:
- Fieber
- Erbrechen
- Reizbarkeit oder Schläfrigkeit
- Krämpfe
- Aufschreien
- Vorgewölbte Fontanelle (weiche Stelle am Kopf)
Weitere Symptome:
- Starke Kopfschmerzen
- Hohes Fieber
- Übelkeit
- Steifer Nacken
- Blutungen der Haut (punktuell)
- Schüttelfrost
- Schwindel
Trotz Behandlung treten bei jedem fünften Patienten Folgeschäden auf. Zu den möglichen Folgen einer Meningokokken-Erkrankung gehören Entwicklungsstörungen, Hörverlust, Narben und in Extremfällen sogar Amputationen. In Deutschland versterben circa zehn Prozent aller Patienten.
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Diagnose und Behandlung
Aufgrund der schweren Symptomatik erfolgt die Behandlung meist stationär. Es werden Antibiotika verabreicht, bei Bedarf kommt es zur intensivmedizinischen Sicherung.
Beim ersten Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung gilt: sofort zum Arzt oder ins Krankenhaus! Angehörige und andere Kontaktpersonen des Erkrankten werden meist schon vorbeugend mit Antibiotika behandelt, um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren.
Meningokokken-Impfungen: Schutz vor verschiedenen Gruppen
Meningokokken-Erkrankungen können durch verschiedene Gruppen von Meningokokken ausgelöst werden. Für den bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen gibt es unterschiedliche Impfungen. Es gibt drei Impfstofftypen: gegen Erreger der Seriengruppe C, gegen B oder kombiniert gegen die Gruppen A, C, W und Y. Heute stehen Impfungen gegen fünf der häufigsten Meningokokken-Gruppen in Deutschland zur Verfügung: A, B, C, W und Y.
Empfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit standardmäßig die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C, die bei Kindern im 2. Lebensjahr erfolgen sollte. Seit Januar 2024 empfiehlt die STIKO standardmäßig die Impfung gegen Meningokokken B und Meningokokken C für Säuglinge und Kleinkinder. Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden.
- Meningokokken-B-Impfung: Die STIKO empfiehlt die Meningokokken-B-Impfung bis zum 5. Geburtstag. Versäumte Impfungen sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
- Meningokokken-C-Impfung: Die STIKO empfiehlt die Meningokokken-C-Impfung für alle Kinder standardmäßig im Alter von zwölf Monaten. Versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Eine individuelle Impfberatung kann nur die Kinderärztin oder der Kinderarzt vornehmen.
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Meningokokken-Erkrankung in der KiTa - was ist zu tun?
Das gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung sowie über den Verdacht informieren. Nach der Genesung können Betroffene die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen.
Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Meningokokken B und Meningokokken C werden von den Krankenkassen übernommen (Pflichtleistung).
Da die Aufnahme etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, erfolgt die Abrechnung in manchen Bundesländern noch nicht automatisch über die elektronische Gesundheitskarte. Eine Verordnung der Impfung durch die Ärzt*innen erfolgt wie bisher auf Privatrezept, die Rechnung schickt man an die Krankenkasse und der Betrag wird von der Kasse verpflichtend rückerstattet.
Für Impfungen, die nicht auf dem Standardimpfplan der STIKO stehen, sind die Krankenkassen freiwillig in der Kostenübernahme. Viele Krankenkassen erstatten jedoch mittlerweile auch zusätzliche Impfungen, wie z. B. gegen Meningokokken B und ACWY, ganz oder teilweise.
Wie bekomme ich die Kosten erstattet?
- Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die gewünschte Meningokokken-Impfung (z.B. gegen Meningokokken B oder ACWY) übernommen werden. Auf der Internetseite www.meningitis-bewegt.de/kostenerstattung kann nachgesehen werden, ob die eigene Krankenkasse die Kosten für die gewünschte zusätzliche Meningokokken-Impfung als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung komplett oder teilweise übernimmt. Übersichten zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden sich bei "Kinderärzte im Netz" und dem "Centrum für Reisemedizin".
- Ärztliche Beratung: Lassen Sie sich von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt beraten, welche Impfungen für Ihr Kind sinnvoll sind.
- Antrag stellen: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für die Impfung. Viele Krankenkassen bieten hierfür spezielle Formulare an. Das Pharmaunternehmen GSK rät, die Möglichkeiten der Erstattung bei der jeweiligen Krankenkasse prüfen zu lassen. Dafür bestehen verschiedene Möglichkeiten. Formulare erhalten Interessenten beim Kinder- und Jugendarzt, das Dokument steht bei "meningitis-bewegt.de" aber auch zum Download zur Verfügung. In das Dokument wird neben den persönlichen Daten inklusive Bankverbindung auch eingetragen, auf welche ärztliche Empfehlung die Impfung zurückgeht.
- Rechnung einreichen: Reichen Sie die Rechnung für die Impfung zusammen mit dem ärztlichen Rezept und gegebenenfalls weiteren Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Liegt bereits eine Rechnung zur Impfung vor, sollte diese als Anlage beigefügt werden.
- Nachfragen: Im Falle einer ausbleibenden Zahlung sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Die Experten weisen ausdrücklich darauf hin, dass die persönliche Nachfrage lohnt! Gerade weil es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, werde von der Krankenkasse im Einzelfall entschieden.
Wer inzwischen in Vorkasse gegangen ist, kann nun die verfügbaren Dokumente wie die Arztrechnung, das Impfstoff-Rezept und die Apothekenrechnung für den Impfstoff gleich beifügen.
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Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
Falls eine Impfkostenübernahme nicht bestätigt wurde, haben Eltern weiterhin eine Chance der Kostenerstattung, dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse nach Vorlage der Belege. Wiebke Kottenkamp von der BKK VBU empfiehlt ein gezieltes und bei Bedarf auch persönliches Nachfragen, um noch eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erreichen.
Meningokokken-Impfung vor einer Reise
Sollte eine Reise in ein Gebiet geplant sein, in dem ein erhöhtes Risiko für Meningokokken-Erkrankungen besteht, ist es ratsam, sich vorab von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt beraten zu lassen. Auf www.bereit-zu-reisen.de kann man sich diesbezüglich informieren.
Meningokokken-Impfung in der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig" geimpft werden. Sogenannte „Totimpfstoffe“ sind in der Schwangerschaft bei Notwendigkeit erlaubt. Sprich am besten direkt deine Ärztin oder deinen Arzt an.
Können Meningokokken trotz Impfung übertragen werden?
Diese Frage kann nur ein Arzt beantworten.
Mögliche Nebenwirkungen von Meningokokken-Impfungen
Viele Eltern sorgen sich, wenn nach einer Impfung Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle auftreten oder ihr Kind mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein reagiert. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Impfreaktion - diese zeigt an, dass sich das Immunsystem mit der Impfung auseinandersetzt, um den Schutz vor der Erkrankung aufzubauen.
Fazit
Meningokokken-Erkrankungen sind eine ernstzunehmende Gefahr, insbesondere für Babys und Kleinkinder. Glücklicherweise gibt es wirksame Impfungen, die einen guten Schutz bieten können. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Für zusätzliche Impfungen lohnt es sich, bei der Krankenkasse nachzufragen und gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Eine frühzeitige Information und Beratung durch den Kinderarzt ist entscheidend, um den bestmöglichen Schutz für Ihr Kind zu gewährleisten.
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