Meningokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Hirnhautentzündung (Meningitis) und Blutvergiftung (Sepsis) verursachen können. Diese Erkrankungen sind potenziell lebensbedrohlich und erfordern eine sofortige medizinische Behandlung. Dieser Artikel beleuchtet die Ansteckungswege, Risikogruppen, Symptome, Diagnose, Behandlung und Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Meningokokken-Infektionen.
Was sind Meningokokken?
Meningokokken sind Bakterien der Gattung Neisseria meningitidis. Sie besiedeln die Mund- und Rachenschleimhaut. Gelingt es den Meningokokken, die Schleimhautbarriere im Nasen-Rachen-Raum zu überwinden, können sie Erkrankungen mit schwerem Verlauf wie eine Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung auslösen. Meningokokken sind in Deutschland die häufigsten Auslöser einer bakteriellen Hirnhautentzündung, medizinisch Meningitis genannt.
Serogruppen von Meningokokken
Weltweit gibt es zwölf verschiedene Arten von Meningokokken, die in bestimmte Serogruppen eingeteilt werden. Die Serogruppen A, B, C, W135 und Y sind jene Meningokokken, die zu gefährlichen Erkrankungen führen können. In den westlichen Industrienationen herrschen die beiden Serogruppen B und C vor, die für die überwiegende Mehrheit aller Meningokokken-Erkrankungen verantwortlich sind. In den Ländern der südlichen Sahara dominieren A- und W135-Meningokokken. Sie verursachen in diesem sogenannten Meningitis-Gürtel immer wieder schwere Epidemien.
In Deutschland werden die meisten Erkrankungen durch Erreger der Serogruppe B (ca. 60 %) und seltener der Serogruppen C, W und Y (jeweils ca. 10 bis 15 %) verursacht, während andere Serogruppen äußerst selten beobachtet werden.
Träger von Meningokokken
Etwa zehn Prozent der europäischen Bevölkerung tragen Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum, ohne dabei Krankheitsanzeichen zu entwickeln. Diese sogenannten passiven Träger können die Erreger allerdings weitergeben - also andere damit anstecken. Das geschieht vollkommen unbemerkt.
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Wie erfolgt die Ansteckung mit Meningokokken?
Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion, also etwa durch Niesen, Husten, Küssen, oder den gemeinsamen Gebrauch von Geschirr übertragen. Da die Erreger gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit Übertragung von oropharyngealen Sekreten von einem Keimträger oder einem Erkrankten erforderlich.
Invasive Meningokokken-Infektion
In den allermeisten Fällen kommt es nur zu einer Besiedlung des Nasen-Rachen-Raums durch die Erreger. Denn die Schleimhautbarriere in diesem Bereich versperrt ihnen in der Regel den Weg, um weiter in den Körper vorzudringen. Sollten sie diesen Schutzschild allerdings überwinden, spricht man von einer sogenannten invasiven Meningokokken-Infektion.
Patienten mit einer invasiven Meningokokken-Infektion können andere schon sieben Tage vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen anstecken. Bedingt durch den Infektionsweg über Tröpfchen haben Personen, die in engem Kontakt mit Erkrankten stehen, ein besonders hohes Risiko, selbst an einer Meningokokken-Infektion zu erkranken.
Wer ist besonders gefährdet?
Meningokokken-Erkrankungen können in jedem Alter auftreten. Am häufigsten betroffen sind Babys, Kleinkinder und Jugendliche. So sind die Krankheitsraten in den ersten zwei Lebensjahren und bei 15- bis 19-jährigen Jugendlichen am höchsten. Kinder von 6 Monaten bis 5 Jahren erkranken jedoch im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen am häufigsten, da bei ihnen das Immunsystem noch nicht so gut ausgebildet ist. Einen weiteren Erkrankungsgipfel gibt es bei Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren. Bei ihnen steigert enger sozialer Kontakt (z. B. Discobesuch) die Ansteckungsgefahr.
Auch enge Wohnverhältnisse und große Menschenansammlungen unter schlechten hygienischen Bedingungen, wie z.B. in Flüchtlingslagern, erhöhen das Risiko einer Infektion.
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Enge Kontaktpersonen von Erkrankten, insbesondere Personen im gemeinsamen Haushalt, haben ein erhöhtes Risiko, sich anzustecken.
Symptome einer Meningokokken-Infektion
Die ersten Krankheitszeichen stellen sich drei bis vier Tage nach der Infektion ein und sind eher unspezifisch. Häufig kommt es zu grippeähnlichen Symptomen wie Beschwerden im Nasen-Rachen-Raum, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost und hohem Fieber. Weiterhin kann es zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel kommen.
Rasante Verschlimmerung
Diese anfänglichen Beschwerden verschlimmern sich sehr schnell. Innerhalb von wenigen Stunden kann es bei dem Patienten zur vollen Ausbildung einer Hirnhautentzündung oder einer Blutvergiftung kommen. Dieser typische rasante Verlauf ist das Tückische an einer Meningokokken-Infektion.
Kennzeichen der Meningitis
Bei einer Hirnhautentzündung ist der Patient gereizt und erbricht. Weiterhin kann es zu starken Kopfschmerzen, Fieber und schmerzhafter Nackensteifigkeit kommen. Möglich sind auch Lichtscheue, Bewusstseinstrübungen, Krampfanfälle und Koma. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome oft weniger charakteristisch. Es können Fieber, Erbrechen, Reizbarkeit oder auch Schläfrigkeit, Krämpfe, Aufschreien sowie eine vorgewölbte oder harte Fontanelle auftreten.
Kennzeichen der Blutvergiftung
Bei der Sepsis verteilen sich die Meningokokken über das Blut im gesamten Körper. Da sie die Blutgerinnung behindern, entstehen zunächst punktförmige und kurz darauf größerflächige blauviolette Hauteinblutungen. Bei Einblutungen in die Nebennierenrinde kann es zu einem Kreislaufkollaps kommen. Eine weitere mögliche Komplikation ist ein Multiorganversagen.
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Symptome im Überblick
- Hohes Fieber
- Schüttelfrost
- Starke, zunehmende Kopfschmerzen
- Nackensteifigkeit
- Krämpfe
- Schwindel und Kreislaufstörungen
- Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma
- Desorientiertheit, Apathie, Gereiztheit
- Übelkeit und Erbrechen
- Lichtscheue (Lichtempfindlichkeit)
- Petechien (punktförmige bis flächige Hauteinblutungen), vor allem bei Meningokokken-Meningitis
Diagnose von Meningokokken-Infektionen
Bei Verdacht auf eine invasive Meningokokken-Infektion macht der Arzt einen Rachenabstrich. Fällt dieser Test positiv aus, erhält der betreffende Patient sofort eine antibiotische Therapie und wird in eine Klinik eingewiesen. Hier erfolgen dann im Labor gezieltere Nachweise der Meningokokken.
Für die Labordiagnostik ist in erster Linie die Untersuchung von Liquor und Blut von Bedeutung. Bei einer stationären Aufnahme wegen des Verdachtes einer invasiven Meningokokken-Infektion sollte daher umgehend eine Liquorpunktion durchgeführt und Blutkulturen angelegt werden. Zudem sollten bei antherapierten Patienten Rachenabstriche entnommen werden. Das Rachenisolat kann ggf. bei negativer Blut- oder Liquorkultur sowie bei begonnener Antibiotika-Therapie wichtige Hinweise auf den krankheitsauslösenden Stamm liefern. Zusätzlich kann ein Antigennachweis im Nativliquor, z.B. durch Latexagglutination, durchgeführt werden. Weiterhin kann bei negativem Ergebnis der Anzucht eine PCR zum Nachweis der Meningokokken-DNA im Liquor und im Blut (vorzugsweise EDTA-Blut) veranlasst werden.
Meldepflicht
Eine Meningokokken-Infektion ist eine meldepflichtige Erkrankung. Bereits der Verdacht darauf muss vom behandelnden Arzt an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Behandlung von Meningokokken-Infektionen
Da durch Meningokokken verursachte Erkrankungen plötzlich auftreten und sehr aggressiv sind, muss die Behandlung enorm schnell gehen.
Antibiotika sind zwar prinzipiell wirksam, allerdings muss deren Einnahme früh genug im Krankheitsverlauf erfolgen. Neben der Gabe von Antibiotika wird durch Kortikosteroide versucht, die Blutvergiftung und/oder Hirnhautentzündung unter Kontrolle zu bringen. Sie dienen auch dazu, schwere Komplikationen zu verhindern.
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr müssen auch die engen Kontaktpersonen eines mit Meningokokken infizierten Patienten mit Antibiotika behandelt werden. Diese sogenannte Umgebungsprophylaxe dient dazu, eine weitere Ausbreitung der Erreger zu verhindern oder zumindest einzudämmen.
Isolierung von Patienten
Patienten müssen bis zu 24 Stunden nach Beginn einer spezifischen Therapie isoliert werden und gelten danach nicht mehr als infektiös.
Folgeerkrankungen und Komplikationen
Zehn bis 20 Prozent der Betroffenen erleiden Komplikationen, die zu schweren Folgeerkrankungen führen können. So kann es in Folge der Hirnhautentzündung zu vielen verschiedenen bleibenden Schäden wie Lähmungen, Krämpfen, Hörverlust und geistiger Behinderung kommen. Blutvergiftungen können Amputationen befallener Gliedmaßen erforderlich machen. Seltener, aber ebenso möglich, sind Lungenentzündungen, Entzündungen des Herzens, der Gelenke, der Knochen und des Knochenmarks.
Bei einer isolierten Meningokokken-Meningitis liegt die Letalität in Deutschland bei ca. 1%, bei einer Sepsis bei ca. 13% und bei Sepsis mit Waterhouse-Friderichsen-Syndrom bei ca. 33%.
Prävention durch Impfung
Es gibt verschiedene Impfstoffe gegen die Infektion. In Deutschland gibt es Impfungen, die nur gegen B-Meningokokken oder nur gegen C-Meningokokken schützen. Weiterhin gibt es eine sogenannte quadrivalente Impfung, die gleichzeitig einen Schutz gegen A, C, W und Y bietet.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Meningokokken C im zweiten Lebensjahr. Für die Impfung ist eine Impfdosis notwendig. Die Impfung gegen Meningokokken C kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Eine Impfung gegen Meningokokken B kann laut STIKO ab 2 Monaten erfolgen. Nach dem fünften Geburtstag ist eine Nachholimpfung entsprechend der STIKO nicht mehr vorgesehen. Je nach Lebensalter sind zwei bis drei Impfdosen erforderlich.
Die STIKO empfiehlt nur Menschen mit einem schwachen Immunsystem und nicht generell eine quadrivalente Impfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und B.
STIKO-Empfehlungen im Detail
- Meningokokken B: Für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten. Die Impfung soll bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
- Meningokokken C: Für alle Kinder im Alter von 12 Monaten. Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
- Meningokokken ACWY: Für Personen mit einem erhöhten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen (z.B. Immundefekte, Asplenie, gefährdetes Laborpersonal, Haushaltskontaktpersonen eines Erkrankten).
- Reisende: In Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
Verhalten bei Verdacht auf Meningokokken-Infektion
Bei Beschwerden wie plötzlich auftretendem Fieber, Schüttelfrost oder Kopfschmerzen und weiteren Warnzeichen einer Meningokokken-Erkrankung sollte umgehend eine Ärztin oder ein Arzt konsultiert werden. Schon bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus!
Maßnahmen für enge Kontaktpersonen
Wenn Sie engen Kontakt zu einer an Meningokokken erkrankten Person hatten, sollten Sie bei ersten Krankheitszeichen einer Meningokokken-Infektion umgehend ärztlichen Rat einholen. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten sollen vorbeugend Antibiotika erhalten. Damit sollte möglichst zeitnah begonnen werden, spätestens jedoch bis zum 10. Tag nach dem Kontakt zur erkrankten Person. Ungeimpften engen Kontaktpersonen wird eine Impfung empfohlen, wenn bei der erkrankten Person Meningokokken festgestellt wurden, gegen die man sich impfen lassen kann.
Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen
Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. In Gemeinschaftseinrichtungen Betreute, die an einer Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung dauert fort, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes oder einer Ärztin/eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. Gemäß § 34 Abs. 3 IfSG gelten die oben aufgeführten Regelungen aus Abs. 1 auch für Personen, die mit den an diesen Krankheiten erkrankten Personen bzw. mit Personen, bei denen der Verdacht auf diese Krankheit besteht, in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Dies gilt nur, wenn die Erkrankung bzw. der Krankheitsverdacht von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt worden ist. Eine Wiederzulassung ist 24 Stunden nach Beginn einer Chemoprophylaxe möglich. Ohne Chemoprophylaxe ist eine Wiederzulassung frühestens 10 Tage nach einem Kontakt angezeigt.
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