Die AOK, mit über 20,9 Millionen Mitgliedern eine der größten Krankenkassen Deutschlands (Stand November 2021), bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an Leistungen, darunter auch verschiedene Impfungen. In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit der Meningokokken-Impfung und der Kostenübernahme durch die AOK auseinandersetzen.
Bedeutung von Impfungen
Impfungen sind ein wichtiges Instrument zur Prävention von Krankheiten und zum Schutz der Bevölkerung. Durch Impfungen können Krankheiten vermieden und Menschenleben geschützt werden. Die AOK Bayern unterstützt ihre Versicherten mit einem erweiterten Impfangebot und möchte damit auch auf die Europäische Impfwoche (EIW) und die generelle Bedeutung des Themas Impfen sensibilisieren.
Meningokokken: Eine gefährliche Erkrankung
Meningokokken sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung (Meningokokkenmeningitis) und/oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen können. Diese Erkrankungen sind besonders für Kinder gefährlich und können innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, also beispielsweise durch Husten oder Niesen.
Meningokokken kommen weltweit vor, allerdings treten sie je nach Land oder Region in verschiedenen Serotypen auf (A, B, C, E, H, I, K, L, W, X, Y und Z). In Europa sind vor allem die Meningokokken-Stämme B und C verbreitet.
Meningokokken-Impfung: Schutz vor der Erkrankung
Eine vorbeugende Meningokokken-Impfung ist ratsam, da eine Meningokokkenmeningitis eine sehr schwere Erkrankung darstellt. Die Impfung schützt vor einer Infektion mit den jeweiligen Meningokokken-Serotypen. Es gibt verschiedene Impfstoffe, die gegen unterschiedliche Serotypen wirken.
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Impfempfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in Deutschland eine Impfung gegen Meningokokken C für alle Kinder ab dem Alter von 12 Monaten. Zudem empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge und Kleinkinder.
Meningokokken-B-Impfung
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt beispielsweise die Kosten für die Grundimmunisierung und Nachholimpfung gegen Meningokokken B bei Babys und Kleinkindern. Die Grundimmunisierung erfolgt im Alter von zwei, vier sowie zwölf Monaten. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen bis zum abgeschlossenen fünften Lebensjahr des Kindes. Ab dem fünften Geburtstag bezuschusst die AOK Sachsen-Anhalt die Meningokokken-B-Impfung für familienversicherte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit maximal dreimal 100 Euro für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Meningokokken-ACWY-Impfung als Reiseimpfung
Für Reisen in bestimmte Länder, insbesondere in Afrika und Asien, kann eine Impfung gegen die Meningokokken-Serotypen A, C, Y und W135 sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutz-Impfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro, sofern die Impfung für das jeweilige Reiseland von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird.
Kostenübernahme durch die AOK
Die Kostenübernahme für Meningokokken-Impfungen durch die AOK ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Art der Impfung: Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen werden in der Regel von der AOK übernommen.
- Alter des Patienten: Für Kinder und Jugendliche übernimmt die AOK häufig die Kosten für bestimmte Meningokokken-Impfungen.
- Reiseimpfung: Für Reiseimpfungen kann die AOK einen Zuschuss zahlen, wenn die Impfung für das jeweilige Reiseland empfohlen wird.
- Satzungsleistungen: Einige AOKs bieten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen zusätzliche Impfungen an, deren Kosten übernommen werden.
Es ist daher ratsam, sich vor der Impfung bei der zuständigen AOK über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren.
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AOK Bayern
Die AOK Bayern übernimmt 100 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes für folgende Reiseimpfungen: Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe, Poliomyelitis, Meningokokken (Serotyp C und ACWY) und Meningokokken B, Denguefieber und der Malariaprophylaxe. Im Bonusprogramm der AOK Bayern werden die von der SI-RL empfohlenen Impfungen bonifiziert.
AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutz-Impfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
Ablauf der Kostenabrechnung
Die Abrechnung der Kosten für Meningokokken-Impfungen erfolgt in der Regel auf unterschiedliche Weise:
- Direktabrechnung: Bei Standardimpfungen rechnet die Arztpraxis die Kosten direkt mit der AOK ab. Der Patient muss lediglich seine Versichertenkarte vorlegen.
- Kostenerstattung: Bei bestimmten Impfungen, insbesondere bei Reiseimpfungen oder Satzungsleistungen, muss der Patient die Kosten zunächst selbst bezahlen und kann diese anschließend bei der AOK zur Erstattung einreichen.
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet beispielsweise die Möglichkeit, Rechnungen für Impfungen einfach über die Online-Geschäftsstelle "Meine Gesundheitswelt" hochzuladen und einzureichen.
Weitere wichtige Informationen
- Impfberatung: Vor jeder Impfung sollte eine ausführliche Impfberatung durch den behandelnden Arzt erfolgen.
- Impfpass: Alle erhaltenen Impfungen sollten im Impfpass dokumentiert werden.
- Nebenwirkungen: Wie bei jeder Impfung können auch bei der Meningokokken-Impfung Nebenwirkungen auftreten. Diese sind in der Regel mild und klingen nach kurzer Zeit wieder ab.
- Reisehinweise: Vor einer Reise sollte man sich über die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes informieren.
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