Mieterbelästigung durch Bassmusik: Rechte und Pflichten

Musik ist ein fester Bestandteil des Lebens vieler Menschen. Wer ein Instrument wie Gitarre oder Bass spielt, möchte natürlich auch zu Hause üben. Doch gerade in Mietwohnungen kann dies schnell zu Konflikten führen, wenn die Lautstärke die zulässigen Grenzen überschreitet. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit Lärmbelästigung durch Musik, insbesondere durch Bassmusik.

Musizieren in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist das Musizieren in einer Mietwohnung nicht komplett verboten. Es gehört zum sozial üblichen Verhalten und wird als gewöhnliches Wohnverhalten akzeptiert. Allerdings gibt es Einschränkungen, um die Nachbarn vor unzumutbarem Lärm zu schützen. Ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag ist ratsam, bevor man mit dem Musizieren beginnt, um Ärger zu vermeiden.

Ruhezeiten: Wann muss es leise sein?

Die Einhaltung der Ruhezeiten ist von entscheidender Bedeutung. Während dieser Zeiten wird jede Art von Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht, als Störung betrachtet. Die Ruhezeiten können je nach Bundesland, Landkreis und Vermieter variieren. Häufig gibt es eine Nachtruhe, die in der Regel um 22 Uhr beginnt und morgens um 6 oder 7 Uhr endet. Nicht selten kommt noch eine Mittagsruhe von 12 oder 13 Uhr bis 15 Uhr hinzu. Die genauen Ruhezeiten sind im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt.

Zimmerlautstärke: Was bedeutet das konkret?

Auch außerhalb der Ruhezeiten darf man nicht unbegrenzt laut Musik machen. Die Geräusche dürfen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Ob im Einzelfall die Zimmerlautstärke eingehalten wurde, richtet sich nach dem Empfinden eines vernünftigen Mitbewohners.

Es gibt keine gesetzliche Definition von Zimmerlautstärke. Es ist rechtlich also nicht genau festgelegt, was das eigentlich ist. Hier spielt auch die bauliche Beschaffenheit sowie das Alter des Gebäudes eine Rolle. Ganz still sein muss es nicht. Die Geräusche sollen sich üblicherweise auf den Raum beschränken, in dem sich die Geräuschquelle befindet. Sind Geräusche kaum wahrnehmbar, wird von Zimmerlautstärke gesprochen. Fernseher, Bass, Gespräche usw. Diese Zimmerlautstärke in einer Mietwohnung bezieht sich in der Regel auf die Nachbarräume und deren Relation zur Geräuschquelle. Sowohl neben-, oberhalb- und unterliegende Räume können hier für eine Bestimmung der angemessenen Lautstärke herangezogen werden. Maßnahmen, wie eine Trittschalldämmung, geräuschdämpfende Tapeten oder die Verstärkung von Wänden zwischen den Wohnungen, dienen in der Regel dazu, die Zimmerlautstärke gemäß allgemeiner Definition zu gewähren. Da es keine gesetzliche Definition von Zimmerlautstärke gibt, ist es schwierig, hier pauschale Dezibelwerte zu benennen. So sollten für eine Zimmerlautstärke die Dezibel (db) des sogenannten Schalldruckpegels den Wert von 80 im Raum der Geräuschquelle nicht überschreiten. Die Werte im Raum, der die Geräusche sozusagen empfängt, sollten in der Regel zwischen 30 und 40 db liegen. Für die Zimmerlautstärke sollten also tagsüber die 40 db und nachts die 30 db nicht überschritten werden. Allerdings können je nach Einzelfall auch niedrigere Werte veranschlagt werden, da hier auch die baulichen Aspekte immer eine Rolle spielen. Während der Zeiten der Nachtruhe ist die Zimmerlautstärke in der Regel, z. B. Mietrechtlich kann beispielsweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sein, wann Mieter auf die Lautstärke in ihrer Wohnung achten müssen. So ist üblicherweise die Zimmerlautstärke ab 22 Uhr bis 6 Uhr verpflichtend einzuhalten. Diese sogenannte Nachtruhe und weitere Ruhezeiten werden unter anderem durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelt, die dann auch die Zimmerlautstärke vorsehen. Allerdings sind Geräusche wie Kinderlärm in der Regel hinzunehmen.

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Wie lange darf man musizieren?

Auch wenn man sich an die Ruhezeiten hält, darf man nicht unbegrenzt lange laut Musik machen. Die Gerichte orientieren sich bei ihren Urteilen unter anderem daran, um welches Instrument es sich handelt. Auch das Alter der übrigen Mieter spielt eine Rolle: Bei älteren Bewohnern urteilen die Gerichte meist strenger als in einem Mietshaus mit vielen jungen Mietern. Um auf der sicheren Seite zu sein, kann man davon ausgehen, dass man täglich zwei bis drei Stunden musizieren darf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Az.: VZR 143/17) neue Vorgaben definiert. So müssen sich Berufs- und Hobbymusiker grundsätzlich an die im jeweiligen Bundesland geltenden Mittags- und Nachtruhezeiten halten. Darüber hinaus definiert der BGH fürs Musizieren Richtwerte. Diese liegen an Werktagen bei zwei bis drei Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen bei einer bis zwei Stunden.

Was tun bei Lärmbelästigung durch Bassmusik?

Stress durch laute Musik kann gesundheitliche Probleme hervorrufen, was vor allem an den Bässen liegt. Wenn man sich durch laute Musik oder insbesondere durch Bassmusik gestört fühlt, sollte man zunächst das Gespräch mit den Nachbarn suchen und sie freundlich bitten, die Musik leiser zu stellen. Viele Menschen betrachten einen Geburtstag, eine Hochzeit oder eine andere Familienfeier als Anlass für eine Ausnahme. Auch eine solche Party ist keine Ausnahme, die es erlaubt, die Musik auch nach 22:00 Uhr noch laut aufzudrehen. Es gab in der Vergangenheit bereits verschiedene Fälle, bei denen aufgrund von Partylärm ein Bußgeld verhängt wurde. Der Partylärm wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf als Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geahndet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/ 89 I).

Eskalationsstufen bei Ruhestörung

Verläuft das Gespräch ergebnislos, gibt es verschiedene Eskalationsstufen:

  1. Vermieter informieren: Als Mieter kann man sich an den Vermieter wenden. Bei einer unzumutbaren Ruhestörung sieht das Gesetz unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Hierfür ist im Vorfeld allerdings üblicherweise ein Lärmprotokoll anzulegen. Der Vermieter kann den lärmenden Mietern eine Abmahnung erteilen.

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  2. Lärmprotokoll führen: Mieter, die gegen eine Lärmbelästigung vorgehen wollen, müssen diese in der Regel auch beweisen. Daher empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

    • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende des Lärms)
    • Beschreibung der Ruhestörung (Art, Beschreibung des Tons, z. B. schrill, heulend, Bass)
    • Lautstärke (Hörbarkeit in der Wohnung, Notwendigkeit, die Fenster zu schließen)
    • Auswirkungen des Lärms (z. B. Schlafstörungen, Aufwachen, Konzentrationsschwierigkeiten beim Lesen und Arbeiten)
    • Mögliche Zeugen
  3. Ordnungsamt oder Polizei benachrichtigen: Bei häufiger Lärmbelästigung durch Nachbarn können sich Mieter an das Ordnungsamt oder den Vermieter wenden. Bei akuter Ruhestörung kann die Polizei gerufen und eine Anzeige vor Ort erstattet werden. Die Polizei fordert die Nachbarn auf, den Lärm zu unterlassen. Sie hat auch das Recht, die Musikanlage zu beschlagnahmen, wenn der Verursacher des Lärms der Aufforderung nicht nachkommt. Ruhestörung durch Lärm ist kein Notfall. Wer sich gestört fühlt, sollte nicht die 110, sondern die Dienststellennummer der örtlichen Polizeidienststelle anrufen.

  4. Rechtliche Schritte: Als letzte Möglichkeit kann man rechtliche Schritte gegen den Lärmverursacher einleiten. Hierfür sollte man sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Befugnisse der Polizei bei Ruhestörung

Wenn die Polizei wegen Ruhestörung gerufen wird, hat sie verschiedene Befugnisse:

  • Aufforderung zur Ruhe: Die Beamten werden in der Regel zunächst klingeln und den ruhestörenden Mieter auffordern, die Musik leiser zu drehen.
  • Betreten und Durchsuchen der Wohnung: Bei weiteren Zuwiderhandlungen oder Ignorieren der Weisungen kann die Polizei die Wohnung betreten und notfalls durchsuchen, um die Musikanlage mitzunehmen. Diese Befugnis zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme ist zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden.
  • Sicherstellung der Musikanlage: Die Polizei kann die Musikanlage beschlagnahmen, um die Störung der Nachtruhe zu beenden.
  • Platzverweis: Die Polizei darf unter Umständen die Gäste einer Party tätig werden, wenn von diesen trotz eines Hinweises weiterhin ruhestörender Lärm ausgeht. Hier kommt etwa der Ausspruch von einem Platzverweis infrage. In diesem Fall wird der betreffende Gast zum Verlassen der Wohnung aufgefordert. Weigert sich dieser, darf die Polizei notfalls Gewalt anwenden.
  • Festnahme: Die Polizei darf besonders renitente Gäste oder Inhaber der Wohnung gegebenenfalls sogar vorläufig festnehmen im Wege der sogenannten Ingewahrsamnahme.

Bußgelder bei Ruhestörung

Ruhestörende Nachbarn müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Denn die Störung der Nachtruhe stellt normalerweise eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies ergibt sich beispielsweise in Nordrhein-Westfalen aus § 17 Abs. 1 LImSchG NRW. Nach dieser Bestimmung handelt etwa ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Zeit von 22 bis 6 Uhr Betätigungen ausübt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Hier muss mit der Verhängung einer Geldbuße gerechnet werden, die etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 5.000 Euro betragen kann. Inwieweit dies geschieht liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

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So etwa ist übrigens auch möglich, wenn tagsüber sehr laute Musik gehört wird. Dies setzt in Nordrhein-Westfalen gem. § 17 Abs. LImSchG voraus, dass Geräte in solcher Lautstärke benutzt werden, das unbeteiligte Personen erheblich belästigt werden.

Mietminderung bei Ruhestörung

Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen:

  • Mietminderung
  • Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt
  • Der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn die starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters bedroht, § 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Vermieterpflichten bei Ruhestörung

Nicht nur laute Musik, sondern Ruhestörungen der unterschiedlichsten Art können den Hausfrieden massiv stören. Bei Beschwerden vonseiten Ihrer Mieter sollten Sie umgehend handeln, um ernsthafte Probleme zu vermeiden.

Rücksichtslos lärmende Nachbarn müssen ebenfalls mit einer Abmahnung und dann mit einer Kündigung durch den Vermieter rechnen.

Musizieren als Beruf: Sonderregelungen?

Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten übrigens für alle - ganz egal, ob du Hobbymusiker bist und ein Instrument lernen willst oder ob du als Musikstudent oder Berufsmusiker in deiner Wohnung Musik produzieren möchtest. Selbst Musiklehrer, die daheim Schüler unterrichten wollen, haben sich an die Ruhezeiten und die zeitlichen Begrenzungen zu halten. Sie benötigen obendrein noch die Zustimmung ihres Vermieters, da der Unterricht sonst als unzulässige Gewerbeausübung gilt.

Tipps für Musiker

Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Musiker folgende Tipps beachten:

  • Ruhezeiten einhalten: Die Einhaltung der Ruhezeiten ist das A und O.
  • Zimmerlautstärke beachten: Auch außerhalb der Ruhezeiten sollte die Musik nicht zu laut sein.
  • Gespräch mit den Nachbarn suchen: Eine offene Kommunikation kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Eventuell kann man sich mit den Nachbarn auf feste Zeiten zum Üben einigen.
  • Schalldämmende Maßnahmen ergreifen: Wer regelmäßig musiziert, kann über schalldämmende Maßnahmen nachdenken, um die Geräuschentwicklung zu reduzieren.
  • Kopfhörer verwenden: Gerade beim Spielen von E-Instrumenten wie E-Gitarre oder E-Bass ist die Verwendung von Kopfhörern eine gute Möglichkeit, die Nachbarn nicht zu stören.

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