Migräne, Corona-Impfung und Priorisierung: Ein umfassender Überblick

Die COVID-19-Pandemie hat viele Aspekte des Lebens beeinflusst, einschließlich der Behandlung und Priorisierung von Gesundheitszuständen. Dieser Artikel beleuchtet den Zusammenhang zwischen Migräne, Corona-Impfung und der Priorisierung von Impfungen, basierend auf den Empfehlungen von Experten und den Richtlinien der deutschen Regierung.

Migräne und Corona-Impfung: Was Sie Wissen Sollten

Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG) hat Informationen zur Impfung gegen Coronaviren veröffentlicht. Demnach stellen primäre Kopfschmerzerkrankungen wie Migräne und Clusterkopfschmerzen kein Hindernis für eine Impfung dar. Auch eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern wie Galcanezumab, Fremanezumab und Erenumab ist kein Hindernis für eine Impfung und es müssen keine Abstände zwischen der Injektion der Antikörper und der Impfung eingehalten werden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Vorliegen einer Kopfschmerzdiagnose keine höhere Priorisierung für die Durchführung einer Impfung rechtfertigt.

Priorisierung der Corona-Impfung in Deutschland

Zu Beginn der Impfkampagne gegen das Coronavirus war der Impfstoff nicht in ausreichender Menge für alle verfügbar. Daher wurde eine Priorisierung festgelegt, wer zuerst geimpft werden sollte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gab bekannt, dass folgende Personengruppen zu den ersten gehören sollten, die geimpft werden:

  • Personen über 80 Jahre, die in stationären Einrichtungen behandelt werden (Heime)
  • Mitarbeiter von Pflege- und Altenheimen
  • Medizinisches Personal der Intensivstationen

Diese Liste war zunächst kürzer als die Liste der CoronaImpfV, da die Anzahl der Impfstoffdosen in den ersten Wochen stark limitiert war. In den ersten Tagen nach der Zulassung wurden deshalb zunächst die besonders gefährdeten Personen geimpft. Spahn wies darauf hin, dass jeder zweite Corona-Todesfall bei Menschen in dieser Altersklasse auftritt. Ebenfalls in der ersten Gruppe der Priorisierung befand sich das Personal von Intensivstationen.

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Spahn ging davon aus, dass im ersten Quartal elf bis dreizehn Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung stehen würden. Mit der Verfügbarkeit von weiteren Vakzinen der Unternehmen Moderna und AstraZeneca würde sich das Kontingent an Impfdosen schneller erhöhen, sodass die Durchführung der pandemischen Impfung schneller erfolgen kann.

In den ersten ein bis zwei Monaten mussten die Bürger Solidarität zeigen. So lang schätzte der Gesundheitsminister den Zeitraum, in dem ausschließlich Bewohner und Personal aus Heimen geimpft werden konnten.

Laut Verordnung hatten folgende Personen „mit höchster Priorität“ direkt zu Beginn Anspruch auf eine Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus Sars-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Die Rolle der STIKO bei der Impfpriorisierung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Empfehlungen zur Impfpriorisierung. Sie hatte den gesetzlichen Auftrag, Impfempfehlungen und -strategien zu entwickeln, auch während einer Pandemie.

Die STIKO wollte eine gerechte Verteilung der künftigen COVID-19-Impfstoffe und setzte sich dafür ein, dass diese so eingesetzt werden, dass durch sie möglichst viele schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden.

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Um zu bewerten, wie ein maximaler Nutzen mit der Impfung erreicht werden kann, mussten Erkenntnisse zu alters- und berufsspezifischem Infektionsrisiko, zum Risiko für schwere Erkrankungen, dem alters- und risikogruppenspezifisch erreichbarem Impfschutz und der Qualität des Impfschutzes berücksichtigt werden. Zudem galt es, das medizinische und pflegerische System zu schützen, um eine Patientenversorgung aufrechtzuerhalten sowie beruflich besonders Exponierte zu berücksichtigen.

Die STIKO erklärte, dass eine erste Empfehlung zur Impfpriorisierung angesichts limitierter Daten zu den Impfstoffen auch auf Grundlage von Annahmen erfolgen müsse. Man wollte gemeinsam mit dem RKI und anderen Institutionen die Evidenz aus wissenschaftlichen Untersuchungen und klinischen Studien kontinuierlich aufarbeiten und bewerten, wobei Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe zentral sein würden. Ergebe die Nutzen-Risiko-Abwägung sodann eine neue Evidenz, wie ein besserer Impfschutz für die Bevölkerung erreicht werden kann, passte die STIKO konsequenterweise ihre Impfempfehlung entsprechend an.

Ethische Aspekte der Impfstoffverteilung

Eine gerechte Verteilung knapper Güter wie Impfstoffe erfordert die Erfüllung bestimmter Bedingungen. Zum einen müssen die Verteilungsentscheidungen von einer hierfür entsprechend legitimierten Institution in einem fairen Verfahren getroffen werden. Hierzu gehören unter anderem die Transparenz und Konsistenz der Entscheidungen. Zudem müssen sie auf einer nachvollziehbaren Begründung beruhen und die verfügbare wissenschaftliche Evidenz zum Beispiel zu Nutzen- und Schadenspotenzialen der Impfung berücksichtigen. Sie sollten relevanten gesellschaftlichen Gruppen Partizipationsmöglichkeiten bieten und fortlaufend evaluiert werden.

Zum anderen müssen sich die Zuteilungsentscheidungen inhaltlich an klar definierten, ethisch gut begründeten Kriterien orientieren. Eine übergeordnete Zielsetzung einer gerechten Impfstoffverteilung könnte beispielsweise darin bestehen, den Schaden durch die COVID-19-Pandemie möglichst weit zu reduzieren, wobei hier neben den Auswirkungen auf die Gesundheit auch negative soziale und wirtschaftliche Effekte zu berücksichtigen wären.

Die Impfung sollte dabei Einzelne vor Schaden durch COVID-19 schützen und die Übertragung des SARS-CoV2-Virus verhindern oder zumindest reduzieren. Eine Benachteiligung beim Zugang zum Impfstoff aufgrund von sozioökonomischem Status oder Wohnort ist zu vermeiden.

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Die Omikron-Variante und die Impfung

Ende November 2021 berichtete das südafrikanische Gesundheitsministerium erstmals vom Auftreten einer neuen Variante des Coronavirus, Omikron. Diese Variante hat sich inzwischen weltweit ausgebreitet und ist in vielen Ländern bereits die vorherrschende Variante.

Bei der Omikron-Variante mutiert das Spike-Protein schneller als bei anderen Coronaviren. Doch genau diese Spike-Proteine stellen den Angriffspunkt für die Antikörper dar, die nach einer Impfung oder durchgemachten Infektion im Körper gebildet werden, um das Virus unschädlich zu machen. Sind sie mutiert, also vom Virus verändert worden, werden sie nicht mehr so gut erkannt. Zudem ist Omikron offenbar deutlich ansteckender.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte das Omikron-Virus als besorgniserregende Variante des SARS-CoV-2-Virus (Variant of Concern, VOC) ein. Der Grund: Omikron ist besonders ansteckend, kann zu schweren Krankheitsverläufen führen und die verfügbaren Impfstoffe und COVID-Medikamente sind vermutlich weniger wirksam als bei anderen Virusvarianten. Zudem gibt es Hinweise, dass das Risiko, sich zum zweiten Mal zu infizieren, bei der Omikron-Variante höher ist als bei anderen Coronaviren.

Studien deuten darauf hin, dass die Omikron-Variante den Immunschutz nicht völlig aushebelt und die Impfstoffe prinzipiell weiter vor einem schweren Krankheitsverlauf bewahren. Sicher ist, dass eine Booster-Impfung, also eine dritte Impfung mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer oder Moderna, einen wesentlich besseren Schutz gegen Omikron bietet als eine Zweifachimpfung.

Die Bedeutung der Booster-Impfung

Die vierte Corona-Welle überrollte Deutschland mit voller Wucht. Die Auffrischimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, liefen bereits seit einigen Wochen. Zunächst waren allerdings erst einmal besonders gefährdete Personen, zum Beispiel ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, aufgerufen, ihren Impfschutz erneuern zu lassen.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) riet allen Personen ab 18 Jahren zur Booster-Impfung. Die Grundimmunisierung mit den ersten beiden Impfungen bot zwar einen guten Schutz vor einer schweren Infektion oder einem intensivpflichtigen COVID-19-Krankheitsverlauf, verhinderte aber nicht automatisch eine Infektion mit dem Virus. Und mit der Zeit ließ die Wirkung nach.

Mit der Auffrischimpfung wird das Immunsystem erneut mit den unschädlichen Bestandteilen des Virus konfrontiert. Sie bringt so die Immunzellen noch einmal auf Trab und wirkt wie ein Antreiber (engl. Booster). Je häufiger das Immunsystem auf die Virusbestandteile reagieren muss, umso besser funktioniert im Idealfall die Abwehr, wenn der Körper mit dem echten Coronavirus in Kontakt kommt. Mit der Booster-Impfung ist man nicht nur selbst wieder besser geschützt, sondern man kann das Virus auch nicht mehr so leicht an seine Mitmenschen weitergeben.

Kostenlose Corona-Tests

Um Ansteckungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, wurden kostenlose Corona-Tests wieder eingeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche - und zwar unabhängig vom Alter, Impf- oder Genesenenstatus.

COVID-19 und Kinder

Bei den meisten Kindern und Jugendlichen verlaufen Infektionen mit dem Coronavirus vergleichsweise mild. Es mehren sich allerdings die Anzeichen dafür, dass auch harmlose Verläufe die Gesundheit unter Umständen dauerhaft beeinträchtigen - und zwar nicht nur durch mögliche Long-COVID-Beschwerden.

Eine Studie schilderte die Fälle von 75 Kindern, die aufgrund von Pseudokrupp infolge einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt wurden. Dabei fiel auf, dass die Fallzahlen mit dem Auftreten der Omikron-Variante deutlich anstiegen. Mehr Kinder als üblich hatten auch schwere Symptome.

Kinder können aktuell erst ab einem Alter von fünf Jahren gegen Corona geimpft werden.

Migräne und COVID-19

Die COVID-19-Pandemie kann die Herausforderungen bei der Behandlung von Migräne verstärken, da aktuelle Daten zeigen, dass eine COVID-19-Erkrankung Kopfschmerzen verursachen und Migräne verstärken kann.

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