Die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty (Biontech) hat weltweit eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gespielt. Wie bei jeder Impfung können jedoch auch nach einer Corona-Impfung Nebenwirkungen auftreten. Eine häufige Nebenwirkung sind Kopfschmerzen, die in manchen Fällen als Migräne auftreten können. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen, Behandlungsmöglichkeiten und rechtlichen Aspekte von Migräne nach einer Biontech-Impfung.
Kopfschmerzen als mögliche Impfreaktion
Kopfschmerzen können als reversible Allgemeinreaktion auf eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty innerhalb von 12 bis 48 Stunden auftreten. Laut aktuellem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) beträgt die Melderate von Kopfschmerzen nach einer COVID-19-Impfung 26,84/100.000 Impfungen. Diese Kopfschmerzen sind in der Regel vorübergehend und reversibel.
Ursachen von Migräne nach der Impfung
Die genauen Ursachen für Migräne nach einer Corona-Impfung sind noch nicht vollständig geklärt. Es gibt jedoch verschiedene Theorien und mögliche Faktoren, die eine Rolle spielen könnten:
- Immunreaktion: Die Impfung aktiviert das Immunsystem, um Antikörper gegen das Virus zu bilden. Diese Immunreaktion kann Entzündungsreaktionen im Körper auslösen, die wiederum Kopfschmerzen und Migräne verursachen können.
- Nocebo-Effekt: Der Nocebo-Effekt beschreibt das Auftreten von negativen Symptomen aufgrund negativer Erwartungen oder Befürchtungen. Menschen, die sich vor der Impfung Sorgen über mögliche Nebenwirkungen machen, könnten eher Kopfschmerzen oder Migräne entwickeln.
- Triggerfaktoren: Die Impfung kann bei Menschen, die bereits unter Migräne leiden, einen Migräneanfall auslösen. Mögliche Triggerfaktoren sind Stress, Schlafmangel oder Veränderungen im Tagesablauf im Zusammenhang mit der Impfung.
- Kreuzreaktivität: Es gibt Hypothesen, dass bestimmte Bestandteile des Impfstoffs eine Kreuzreaktivität mit Proteinen im Gehirn oder Nervensystem verursachen könnten, was zu Kopfschmerzen und Migräne führen könnte.
Differentialdiagnose: Ursachenforschung wichtig
Es bedarf ärztlicher Beurteilung, ob eine übliche Impfreaktion oder eine darüberhinausgehende Impfkomplikation vorliegt, was eine ärztliche Konsultation und eine entsprechende Beschwerdeangabe voraussetzt. Kopfschmerzen können als Symptom zahlloser Erkrankungen auftreten und auch ohne Zusammenhang zu einer Schutzimpfung Anlass für medizinische Untersuchungen sein.
Behandlung von Migräne nach der Impfung
Die Behandlung von Migräne nach einer Corona-Impfung richtet sich nach der Schwere der Symptome und den individuellen Bedürfnissen des Patienten. Folgende Maßnahmen können helfen:
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- Schmerzmittel: Bei leichten bis mittelschweren Kopfschmerzen können rezeptfreie Schmerzmittel wie Paracetamol, Ibuprofen oder Aspirin helfen. Es wird jedoch davon abgeraten, diese Medikamente vor oder innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Impfung einzunehmen, da sie die Immunreaktion auf den Impfstoff verringern können.
- Migränespezifische Medikamente: Bei schweren Migräneanfällen können migränespezifische Medikamente wie Triptane oder Gepante eingesetzt werden. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass diese Medikamente die Wirksamkeit des Impfstoffs verringern würden.
- Nicht-medikamentöse Maßnahmen: Ruhe, Entspannung, Kühlung des Kopfes und ausreichend Flüssigkeitszufuhr können ebenfalls zur Linderung von Kopfschmerzen und Migräne beitragen. Sanfte Massagen der Schläfen regen die Durchblutung an und wirken dem Schmerz im Kopf entgegen. Auch eine Massage der Nasenwurzel kann entspannen und dabei helfen die Kopfschmerzen zu reduzieren.
- Ärztliche Beratung: Bei anhaltenden oder sehr starken Kopfschmerzen sollte ein Arzt aufgesucht werden, um die Ursache abzuklären und eine geeignete Behandlung einzuleiten.
Rechtliche Aspekte: Impfschaden?
Wenn nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Beschwerden auftreten, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Impfschaden handelt. Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht und durch eine Schutzimpfung verursacht wurde.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Impfschadens
Für die Anerkennung eines Impfschadens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gesundheitliche Schädigung: Es muss eine gesundheitliche Schädigung vorliegen, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht.
- Ursächlicher Zusammenhang: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und der gesundheitlichen Schädigung bestehen. Das bedeutet, dass die Impfung die überwiegende Wahrscheinlichkeit Ursache für die Beschwerden sein muss. Es dürfen keine anderen wahrscheinlichen Ursachen für die Beschwerden vorliegen. Eine multifaktorielle Genese (z.B. Vorerkrankungen, genetische Veranlagung) kann die Anerkennung erschweren.
- Keine andere Ursache: Es dürfen keine anderen wahrscheinlichen Ursachen für die Beschwerden vorliegen.
Beweislast
Die betroffene Person muss nachweisen, dass die gesundheitlichen Beschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sind. Dies erfordert in der Regel eine lückenlose ärztliche Dokumentation und den Ausschluss anderer Ursachen.
Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zeigt, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichen Beschwerden nur in Ausnahmefällen anerkannt wird. Meistens treten milde, vorübergehende Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber und Übelkeit auf. Schwere und langanhaltende Komplikationen (z.B. Myokarditis, Perikarditis, anaphylaktische Reaktionen) sind sehr selten, aber als Risiken anerkannt.
Vorgehen bei Verdacht auf Impfschaden
Wenn der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, sollte man sich an folgende Stellen wenden:
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- Arzt: Der Arzt kann die Beschwerden abklären und dokumentieren.
- Versorgungsamt: Der Antrag auf Entschädigung ist beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zu stellen.
Fallbeispiel: Klage auf Beschädigtenversorgung
Ein konkretes Beispiel für die Auseinandersetzung mit Migräne nach einer Corona-Impfung ist die Klage einer Frau, die nach einer Comirnaty-Impfung im Mai 2021 eine Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V.m. mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragte. Die Klägerin, geboren 1990, litt nach eigenen Angaben seit ihrer Kindheit unter Migräne ohne Aura, die bis Mai 2021 nur sporadisch aufgetreten sei. Wochen nach der Impfung habe die Kopfschmerzfrequenz zugenommen.
Medizinische Vorgeschichte und Befunde
Die Klägerin hatte bereits vor der Impfung eine Vorgeschichte mit Asthma bronchiale, Depressionen und Angststörungen, ADHS, chronischer Rhinosinusitis mit nasalen Polypen und Migräne ohne Aura. Im März 2020 hatte sie eine milde COVID-19-Infektion. Nach der Impfung wurde sie mehrfach stationär im Universitätsklinikum T1 behandelt. Im Entlassungsbericht vom 30. Juni bis 6. Juli 2021 wurde die Erstdiagnose eines Status migraenosus im Juni 2021 beschrieben. Es wurden seit fünf Wochen bestehende Dauerkopfschmerzen angegeben, der Kopfschmerz spreche nur teilweise auf Schmerzmittel an und sei teilweise mit Übelkeit assoziiert.
Versorgungsärztliche Stellungnahme
Der Facharzt D1 führte versorgungsärztlich aus, dass die Klägerin bereits vor der Impfung an den genannten Vorerkrankungen gelitten habe. Zum Beginn der exazerbierten Kopfschmerzen fänden sich widersprüchliche Aussagen. Im Bericht vom 6. Dezember 2021 sei erst Wochen nach der Impfung, aber nicht unmittelbar von einer Frequenzzunahme die Rede. Bei der Erstaufnahme am 30. Juni 2021 sei ein Dauerschmerz über fünf Wochen beschrieben worden und damit etwa 2 Wochen nach der Impfung beginnend. Bei S1 sei am 14. August 2021 eine Zeitspanne von lediglich acht Tagen angegeben worden.
Entscheidung des Landratsamtes
Mit Bescheid vom 8. September 2022 lehnte das LRA die Gewährung von Beschädigtenversorgung ab. Nach der versorgungsärztlichen Stellungnahme seien die vom IfSG geforderten Kausalitätsvoraussetzungen zwischen der Impfung und dem geltend gemachten „Impfschaden“ nicht erfüllt.
Widerspruch der Klägerin
Die Klägerin erhob Widerspruch und machte geltend, dass die Migräne vor der Impfung maximal zweimal im Jahr aufgetreten sei. Es bestehe ein permanenter tagtäglicher Kopfschmerz mit vermehrten Migränephasen, beginnend circa zwei Wochen nach der Corona-Impfung.
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Fazit des Falls
Dieser Fall zeigt, dass die Anerkennung eines Impfschadens aufgrund von Migräne nach einer Corona-Impfung schwierig sein kann. Es müssen klare Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Verschlimmerung der Migräne vorliegen. Widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Beginns der Beschwerden und das Vorliegen von Vorerkrankungen können die Anerkennung erschweren.
Was hilft gegen Impfkopfschmerzen?
Ob Kopfschmerzen nun als Reaktion der Impfung auftreten oder zum Beispiel durch Anspannung oder Verspannung, die Gegenmaßnahmen sind fast dieselben. Der große Vorteil bei Impfkopfschmerzen ist, dass sie zumeist schnell wieder verschwinden, manchmal innerhalb von ein paar Stunden.
Aspirin® Tabletten als wirksames Mittel gegen den Impfkopfschmerz
Forscher der Schmerzklinik Kiel, des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie der Universitäten Riyadh und Sharjah (Vereinigte Arabische Emirate) haben herausgefunden, dass es sich hierbei offenbar um eine neue Art von Kopfschmerzen handelt, die sich in der Regel besonders effektiv mit klassischen Schmerzmitteln wie z. B. Aspirin® (Wirkstoff: Acetylsalicylsäure) oder Aktren (Wirkstoff: Ibuprofen) behandeln lassen. Die Aspirin® Tablette ist hier besonders schnell wirksam durch die MicroAktiv-Technologie1. Das heißt, dass sich die Tablette durch einen zusätzlich enthaltenen Zerfallsbeschleuniger sehr schnell auflöst und der Wirkstoff entsprechend rasch vom Körper aufgenommen wird. Bei den plötzlich einsetzenden Impfkopfschmerzen erweist sich die Aspirin® Tablette daher als schnelle und effektive Hilfe. Dabei bleibt sie gut verträglich, was durch klinische Studien belegt ist2.
Was kann Kopfschmerz nach der Impfung ebenfalls positiv beeinflussen?
Wie so oft ist die Kombination mehrerer Gegenmaßnahmen das Beste, was man gegen Schmerzen im Allgemeinen tun kann. So verhält es sich auch bei der Frage: Nach der Impfung Kopfschmerzen, was tun? Die Aspirin® Tablette kann schon mal einigen Druck rausnehmen, andere Maßnahmen zur Selbsthilfe können aber ebenfalls dafür sorgen, dass der Kopf nach der Corona-Impfung nicht so stark pocht.
Für Ruhe sorgen
Was hilft gegen den Kopfschmerz nach der Impfung? Ruhe ist in erster Linie das A und O. Denn nichts befeuert den Schmerz im Kopf mehr als Lärm, Stress und Unruhe. Und da die Kopfschmerzen so rasch auftreten, ist auch schnelles Handeln nötig. Betroffene sollten sich zurückziehen, für Ruhe sorgen und sich etwas hinlegen. Nicht auf den Bildschirm schauen, denn das strengt an. Eine Reizabschirmung ist wichtig, um andere Gegenmaßnahmen wirksam nutzen zu können. Menschen, die wissen, dass sie geimpft werden, sollten ohnehin im Vorfeld schauen, dass sie am selben und am darauffolgenden Tag nicht unbedingt arbeiten gehen oder wichtige außerhäusige Termine planen. Denn unabhängig vom Impfstoff und vom Hersteller sind Impfreaktionen generell nichts Seltenes3.
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