Das Krankengeld spielt im deutschen Sozialrecht eine zentrale Rolle, um Arbeitnehmer während einer Krankheit finanziell abzusichern. Es wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Doch wie verhält es sich, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Migräne oder anderen psychischen Erkrankungen festgestellt werden muss und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) involviert ist? Dieser Artikel beleuchtet die Mitwirkungspflichten der Versicherten im Kontext von MDK-Begutachtungen bei Migräne und psychischen Erkrankungen, die Beweislast, relevante Gerichtsurteile und gibt praktische Tipps für Betroffene.
Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit: Eine Einführung
Wenn ein Angestellter in Deutschland krank wird, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein und zahlt das sogenannte Krankengeld.
Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.
Die Beweislast bei Arbeitsunfähigkeit
Im deutschen Sozialrecht liegt die Beweislast primär beim Versicherten, der seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen muss. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist der wichtigste Nachweis. Sie müssen diese unverzüglich, spätestens am dritten Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei längerer Krankheit sind Folgebescheinigungen notwendig. In manchen Fällen kann die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern. Dieses dient zur Überprüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Es kann hilfreich sein, selbst ein Krankheitstagebuch zu führen. Es ist daher entscheidend, alle Nachweise sorgfältig und vollständig zu sammeln und einzureichen. Sollten Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit bestehen, müssen Sie diese ausräumen können. Stellen Sie sich vor: Ihre Krankenkasse prüft Ihren Fall. Was bedeutet das für Sie? Es bedeutet, dass jeder einzelne Nachweis wichtig sein kann, um Ihren Anspruch zu untermauern. Seien Sie daher gründlich und gewissenhaft bei der Dokumentation Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der MDK ist eine unabhängige Begutachtungs- und Beratungseinrichtung für gesetzliche Kranken- und Pflegekassen. Der MDK prüft im Auftrag der Kassen die medizinische Notwendigkeit von Leistungen, darunter auch die Berechtigung von Krankengeldansprüchen. MDK-Gutachter untersuchen Versicherte und erstellen fachliche Stellungnahmen zur Arbeitsfähigkeit. Diese Gutachten haben großes Gewicht bei Entscheidungen über Krankengeld, sind aber nicht bindend für Gerichte.
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Die Rolle des MDK bei Migräne und psychischen Erkrankungen
Im Fall psychischer Erkrankungen kann die Beurteilung besonders komplex sein, da objektive körperliche Symptome oft fehlen. Entscheidend sind die Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit, nicht allein die Diagnose. Bei Migräne, die oft mit Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen und Lichtempfindlichkeit einhergeht, ist die objektive Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls erschwert. Der MDK wird daher in solchen Fällen oft hinzugezogen, um die Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen.
Mitwirkungspflichten der Versicherten
Als Versicherter haben Sie Mitwirkungspflichten gegenüber der Krankenkasse und dem MDK. Dies bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, an der Aufklärung Ihres Gesundheitszustandes mitzuwirken. Konkret bedeutet dies:
- Termine wahrnehmen: Sie müssen zu den von der Krankenkasse oder dem MDK angeordneten Untersuchungen erscheinen.
- Auskunft erteilen: Sie müssen dem MDK wahrheitsgemäße und vollständige Auskünfte über Ihre Beschwerden, Behandlungen und bisherigen Krankheitsverlauf geben.
- Unterlagen vorlegen: Sie müssen alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Befunde und Therapiepläne, vorlegen.
- Therapien wahrnehmen: Nehmen Sie empfohlene Therapien unbedingt wahr, da eine Ablehnung als mangelnder Leidensdruck ausgelegt werden kann.
Was passiert, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen?
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen. Dies ist in § 66 des Sozialgesetzbuches I (SGB I) geregelt. Die Krankenkasse muss Sie jedoch vorher schriftlich auf die möglichen Folgen der Nichtmitwirkung hinweisen.
Gerichtsurteile und die Beweislast bei psychischen Erkrankungen
Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen. In diesem Fall wurde die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der Krankengeld für den Zeitraum vom 12. September 2010 bis 2. März 2011 begehrte. Der Kläger war seit September 2009 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer rezidivierenden depressiven Störung krankgeschrieben. Seine Krankenkasse zahlte ihm zunächst Krankengeld. Im August 2010 kam ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) jedoch zu dem Schluss, dass ab dem 12. September 2010 keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliege. Daraufhin stellte die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen ein.
Das Gericht argumentierte, dass die Arbeitsunfähigkeit des Klägers für den strittigen Zeitraum nicht nachgewiesen sei. Zwar gebe es durchaus Anhaltspunkte dafür, etwa die Bescheinigungen des behandelnden Psychiaters. Diese seien aber nicht überzeugend, da sie hauptsächlich auf den Schilderungen des Klägers beruhten, ohne dass aussagekräftige psychische Befunde dokumentiert worden seien. Auch das Verhalten des Klägers sprach aus Sicht des Gerichts gegen eine schwerwiegende psychische Erkrankung. So hatte er eine empfohlene teilstationäre psychiatrische Behandlung nicht angetreten und eine begonnene Psychotherapie abgebrochen.
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Dieses Urteil unterstreicht die hohe Beweislast für Versicherte bei der Geltendmachung von Krankengeldansprüchen aufgrund psychischer Erkrankungen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des behandelnden Arztes allein reichen nicht aus, wenn sie primär auf Patientenangaben beruhen. Vielmehr sind fundierte psychopathologische Befunde sowie die konsequente Wahrnehmung von Therapieangeboten erforderlich, um eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit glaubhaft zu machen.
Praktische Tipps für Betroffene
- Sorgfältige Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden und Behandlungen sorgfältig. Führen Sie ein Krankheitstagebuch, in dem Sie Ihre Migräneattacken, Begleiterscheinungen, Medikamenteneinnahme und deren Wirkung festhalten.
- Fundierte ärztliche Befunde: Achten Sie darauf, dass Ihre Ärzte detaillierte Befundberichte erstellen, die über Ihre eigenen Schilderungen hinausgehen.
- Therapieangebote wahrnehmen: Nehmen Sie empfohlene Therapieangebote konsequent wahr. Eine Ablehnung kann als mangelnder Leidensdruck ausgelegt werden.
- Vorbereitung auf den MDK: Bereiten Sie sich gut auf die MDK-Untersuchung vor. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag und im Beruf schildern können.
- Begleitung: Nehmen Sie, wenn möglich, eine Vertrauensperson mit zur MDK-Untersuchung.
- Rechtliche Beratung: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder Ihre Krankengeldzahlung eingestellt wurde, suchen Sie rechtliche Beratung bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Was tun, wenn das MDK-Gutachten negativ ausfällt?
In Situationen, in denen das vorliegende medizinische Gutachten nicht die eigenen Wahrnehmungen oder die Einschätzung des behandelnden Arztes widerspiegelt, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte zur Anfechtung unternommen werden können. Sie haben das Recht, das Gutachten überprüfen zu lassen oder zusätzliche Gutachten einzuholen. Es gibt rechtliche Möglichkeiten zur Korrektur eines möglicherweise ungerechten oder fehlerhaften Gutachtens.
Widerspruch einlegen: Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse, die auf dem MDK-Gutachten basiert, Widerspruch einlegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat.
Sozialgericht: Wenn Ihr Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Fazit
Der Kampf um Krankengeld bei Migräne und psychischen Erkrankungen kann eine große Herausforderung sein. Es ist wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen und sich aktiv an der Aufklärung des eigenen Gesundheitszustandes zu beteiligen. Eine sorgfältige Dokumentation, fundierte ärztliche Befunde und die konsequente Wahrnehmung von Therapieangeboten sind entscheidend, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und den Krankengeldanspruch durchzusetzen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.
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