MRT-Befundbesprechung beim Neurologen: Ein umfassender Leitfaden

Die Magnetresonanztomographie (MRT) des Kopfes ist eine moderne und präzise Methode, um das Gehirn und die umliegenden Strukturen detailliert darzustellen, ohne Strahlenbelastung. Ob bei unklaren Kopfschmerzen, Schwindel, Sehstörungen oder zur Abklärung neurologischer Erkrankungen: Die MRT liefert hochauflösende Bilder für eine präzise Diagnose sowohl akuter als auch chronischer Erkrankungen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der MRT-Befundbesprechung beim Neurologen, um Patienten und Interessierten ein umfassendes Verständnis zu ermöglichen.

Die Rolle der MRT in der neurologischen Diagnostik

Die MRT des Kopfes ist ein wichtiges Instrument in der Neurologie, HNO, Kieferorthopädie und Notfallmedizin. Sie ermöglicht die Betrachtung verschiedener Strukturen wie Gehirn, Schädel (Skelettanteil), Zähne & Kiefer, Augen & Augenhöhlen, Nasennebenhöhlen, Ohren und versorgende Arterien. Je nach Fragestellung kann auch eine CT (Computertomographie) des Kopfes sinnvoll sein, vor allem wenn knöcherne Anteile überprüft werden müssen. Bei bestimmten Fragestellungen bieten spezialisierte Zentren wie ARISTRA auch spezialisierte MRT-Untersuchungen an, die einen noch genaueren Blick auf den jeweiligen Bereich und potenzielle krankhafte Veränderungen ermöglichen, wie z.B. eine MRT des Innenohrs, des Kiefers oder der Nasennebenhöhlen.

Anwendungsbereiche der Kopf-MRT

Eine Kopf-MRT ist bei verschiedenen Symptomen und Erkrankungen sinnvoll. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachrichtungen ist dabei selbstverständlich. Einige Beispiele sind:

  • Unklare Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Sehstörungen
  • Abklärung neurologischer Erkrankungen

Der Ablauf einer MRT-Untersuchung und der Befundübermittlung

Nach einer MRT-Untersuchung wird dem Patienten in der Regel vom Radiologen eine erste Vorstellung des Befundes gegeben. Die Aufnahmen werden erläutert und in manchen Fällen wird der Befund direkt über Teleradiologie oder Telefon/Fax an den behandelnden Arzt weitergegeben. Es kann auch eine Folgeuntersuchung empfohlen werden. Manchmal ist das Gespräch mit dem Radiologen sehr kurz, da viele behandelnde und zum Radiologen überweisende Ärzte die Befundbesprechung zusammen mit der Therapieempfehlung für ihre Patienten selbst machen wollen. In den meisten Fällen wird dem Patienten ein kurzer Befund für den überweisenden Arzt mitgegeben.

Die verschiedenen Überweisungsarten und ihre Auswirkungen auf die Befundbesprechung

Die Durchführung der Befundbesprechung ist im Rahmen von Überweisungen eines Vertragsarztes an einen anderen Vertragsarzt davon abhängig, welche Form der Überweisung der überweisende Arzt gewählt hat. Der ausführende Arzt ist grundsätzlich an den Überweisungsschein gebunden (§ 24 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte - BMV-Ä). Grundsätzlich soll der überweisende Vertragsarzt Diagnose, Verdachtsdiagnose oder Befunde mitteilen und ist verpflichtet, auf dem Überweisungsschein zu kennzeichnen, welche Art der Überweisung vorliegt. Eine Überweisung an einen anderen Arzt kann zur Auftragsleistung, zur Konsiliaruntersuchung, zur Mitbehandlung oder zur Weiterbehandlung erfolgen. Nur im Rahmen einer Überweisung zur Mitbehandlung hat der Vertragsarzt, an den überwiesen wurde, den Patienten über erhobene Befunde zu unterrichten.

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Der aufgrund der Überweisung tätig gewordene Vertragsarzt hat den erstbehandelnden Vertragsarzt über die von ihm erhobenen Befunde und die Behandlungsmaßnahmen zu unterrichten, soweit es für die Weiterbehandlung durch den überweisenden Arzt erforderlich ist. Soweit der Patient einen Facharzt direkt beziehungsweise unmittelbar in Anspruch nimmt, übermittelt der Facharzt mit dem Einverständnis des Versicherten die notwendigen medizinischen Informationen an den vom Versicherten benannten Hausarzt.

Die Befundbesprechung beim Neurologen: Was Sie erwartet

Die eigentliche Befundbesprechung findet in der Regel beim überweisenden Arzt, also dem Neurologen, statt. Dieser hat die Ergebnisse des MRT vorliegen und wird diese mit dem Patienten besprechen. Es ist normal, dass der Neurologe den Patienten noch einmal sehen möchte, um die Ergebnisse der Untersuchung zu erläutern.

Inhalt der Befundbesprechung

In der Befundbesprechung wird der Neurologe die MRT-Bilder erläutern und die Diagnose erklären. Er wird auch die möglichen Therapieoptionen besprechen und gemeinsam mit dem Patienten einen Behandlungsplan erstellen. Es ist wichtig, dass der Patient alle Fragen stellt, die er hat, um ein umfassendes Verständnis der Situation zu erlangen.

Die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Radiologen, Neurologen und anderen Fachärzten ist für eine optimale Patientenversorgung unerlässlich. Der Radiologe erstellt den Befund, der Neurologe interpretiert ihn im Kontext der klinischen Symptomatik und gegebenenfalls werden weitere Spezialisten hinzugezogen, um die bestmögliche Therapie zu gewährleisten.

Was tun bei Unsicherheiten oder Zweifeln?

Es ist verständlich, dass Patienten nach einer MRT-Untersuchung und der Befundbesprechung Unsicherheiten oder Zweifel haben können. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Zweitmeinung einzuholen.

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Die Rolle des Neurochirurgen

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Neurochirurg sich bei der Beurteilung von MRT-Aufnahmen nicht ausschließlich auf den schriftlichen Befund des Radiologen verlassen sollte. Um Konsequenzen aus einem Bild zu ziehen, muss man es selber beurteilen und sehen. Einige Neurochirurgen ziehen es vor, sich anhand der MRT-Aufnahmen ein eigenes Urteil zu bilden, anstatt den Radiologiebericht zu lesen.

Umgang mit widersprüchlichen Aussagen

Sollten widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Ärzten vorliegen, ist es wichtig, diese offen anzusprechen und eine Klärung herbeizuführen. Ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und den bestmöglichen Behandlungsweg zu finden.

Patientenrechte und Informationspflichten

Ärzten obliegt die Verpflichtung, eingehende Befundberichte, die von ihnen betreute Patientinnen und Patienten betreffen, nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass die Patienten über die daraus resultierende nötige Diagnostik und Therapie informiert und diese Maßnahmen nach Rücksprache mit den Patienten nach deren Maßgabe veranlasst werden (§ 73 Absatz 1 - 3 SGB V und Patientenrechtegesetz § 630c Abs.).

Was tun, wenn Befunde nicht weiterverfolgt werden?

In einem Fall vor der Gutachterkommission wurde zwei Allgemeinmedizinern ein Behandlungsfehler vorgeworfen, da sie medizinische Befunde, die ihnen in zwei verschiedenen Arztbriefen mitgeteilt wurden, nicht weiterverfolgt haben und sich nicht vergewisserten, dass notwendige Untersuchungen und Behandlungen vorgenommen wurden. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an die Patientenberatung oder eine andere unabhängige Stelle zu wenden, um die eigenen Rechte zu wahren.

Die Bedeutung der Kontinuität in der medizinischen Betreuung

Eine kontinuierliche medizinische Betreuung durch den gleichen Arzt oder ein eingespieltes Team kann von großem Vorteil sein. Wenn der Neurologe mit dem Radiologen zusammenarbeitet und sich mit ihm abstimmt, welche Einstellungen er für die MRT-Aufnahmen benötigt, kann dies die Qualität der Diagnose verbessern. Zudem kann ein Radiologe, der die Bilder der vorhergehenden Jahre gespeichert hat, diese besser vergleichen und Veränderungen frühzeitig erkennen.

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Die Rolle der Telemedizin

Die Telemedizin bietet die Möglichkeit, Spezialisten aus der Ferne hinzuzuziehen. So kann beispielsweise ein Patient in Hamburg von dem Spezialwissen von Ärzten des Universitätsklinikums Heidelberg profitieren, die via Internet in Echtzeit die MRT-Untersuchung sehen und steuern können.

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