Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche neurologische Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft. Für Betroffene und ihre Familien stellen sich neben den gesundheitlichen Herausforderungen auch zahlreiche sozialrechtliche Fragen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen finanziellen Leistungen und Unterstützungsangebote, die MS-Patienten in Deutschland in Anspruch nehmen können.
Einleitung
Viele Menschen mit MS können trotz ihrer Erkrankung ein weitgehend selbstständiges Leben führen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche finanziellen Hilfen und Ansprüche bestehen, falls die Erkrankung fortschreitet und die Selbstständigkeit eingeschränkt wird. Ziel ist es, MS-Patienten möglichst lange zu ermöglichen, selbstständig für sich zu sorgen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
Wenn MS-Patienten aufgrund ihrer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, können finanzielle Leistungen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen:
- Krankengeld: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert.
- Arbeitslosengeld: Arbeitslosengeld wird gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht und der Betroffene arbeitslos ist.
- Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsminderungsrente ist ein zentrales Thema im Verlauf von MS. Die strikten Kriterien, die von neurologischen Gutachtern beurteilt werden, machen eine genaue Prognose schwierig.
Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis
Bei Multipler Sklerose kann das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Der GdB muss beantragt werden. Je mehr ein Mensch mit MS in seinen Funktionen und seiner Teilhabe beeinträchtigt ist, desto höher ist der GdB.
Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen sowie nach dem Krankheitsverlauf. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen. Die Feststellung eines GdB muss beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten beantragt werden. Dieses richtet sich bei der Beurteilung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.
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Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen:
- Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B.
- Ab GdB 50:
- Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren zu gehen oder bis zu fünf Jahre früher mit Abschlägen.
- Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
- Merkzeichen: Für MS-Patient*innen sind die Merkzeichen G und AG von besonderer Bedeutung. Das Merkzeichen G (eingeschränktes Gehvermögen) kann bei einer GDB von mindestens 50 für die unteren Gliedmaßen oder die Lendenwirbelsäule zuerkannt werden.
Leistungen zur Teilhabe
In Deutschland gibt es verschiedene Leistungen zur Teilhabe, die MS-Patienten in Anspruch nehmen können, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern:
- Medizinische Rehabilitation: Eine medizinische Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha): Heute häufig auch als „Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet, sollen die Maßnahmen der beruflichen Reha chronisch kranke Menschen wieder in den beruflichen Alltag integrieren und ihre Erwerbsfähigkeit absichern.
- Orthopädische und andere Hilfsmittel: Sie sollen den Erfolg einer Behandlung sichern und krankheitsbedingte Einschränkungen ausgleichen. Für Menschen mit MS bedeutet dies vor allem: Erhaltung und oder Verbesserung der Selbstständigkeit und Mobilität im Alltag.
Anpassung des Arbeitsplatzes
Eine häufig auftretende Frage betrifft die Arbeitsplatzanpassung bei fortschreitender Erkrankung. Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei MS ergeben sich spezifische Ansprüche, darunter die Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung. Die Gleichstellung wird aber nur bewilligt, wenn sie zur Erlangung oder zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes notwendig ist.
Pflegeleistungen
Multiple Sklerose (MS) führt zu vielfältigen neurologischen Störungen, die wiederum Funktionsstörungen in Form einer Behinderung zur Folge haben können. Allerdings nimmt die Multiple Sklerose bei jedem Patienten einen individuellen Verlauf, sodass sich sowohl der Grad der Behinderung als auch der Pflegebedarf stark voneinander unterscheiden können.
Ein Pflegegrad, der 2017 die bisherigen Pflegestufen abgelöst hat, wird von der Pflegeversicherung dann vergeben, wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu gestalten. Dabei geht es immer um den Einzelfall und die konkreten Ausprägungen der Erkrankung. Die jeweilige individuelle Situation bestimmt, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Wird ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) bei Multipler Sklerose bewilligt, ist daher von Pflegegrad 1 bis 5 alles möglich.
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Unabhängig von ihrem schubweisen Erscheinungsbild ist die Multiple Sklerose eine Krankheit, die degenerativ verläuft. In einfachen Worten bedeutet das, dass die Erkrankung in ihrem Verlauf immer schlimmer wird, stärkere Schübe aufweist und nach und nach dazu führen kann, dass sich die Schädigungen des Nervensystems irreversibel verstärken. Für die Pflege und den Pflegegrad (bislang Pflegestufe) bzw. den Bezug von Pflegeleistungen hat das zur Folge, dass Sie immer wieder überprüfen sollten, ob die bewilligten Leistungen (d. h. der bewilligte Pflegegrad) noch der aktuellen Situation entsprechen. In einem neuerlichen Begutachtungsverfahren wird dann entschieden, ob die Pflegeversicherung den Pflegegrad/die Pflegestufe und die zugehörigen Leistungen erhöht.
Obwohl die Multiple Sklerose eine Krankheit ist, die als relevant für die Einstufung in einen Pflegegrad gilt, kann es bei leichten, frühen Erscheinungsformen vorkommen, dass ein Pflegegradantrag (auch Pflegestufenantrag genannt) zunächst abgelehnt wird. Dass Ihr Pflegegradantrag abgelehnt wurde, bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit dieser Entscheidung leben müssen. Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen können Sie durchsetzen, indem Sie einen begründeten Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung einlegen.
Zuzahlungen und Hilfsmittel
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien, Hilfsmitteln und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Der Gesetzgeber definiert den Begriff „Hilfsmittel“ folgendermaßen: Sie sollen den Erfolg einer Behandlung sichern und krankheitsbedingte Einschränkungen ausgleichen. Für Menschen mit MS bedeutet dies vor allem: Erhaltung und oder Verbesserung der Selbstständigkeit und Mobilität im Alltag.
„Heilmittel“ werden beschrieben als ärztlich verordnete Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern sollen. Wenn Sie also beispielsweise aufgrund Ihrer MS-Spastik Physiotherapie oder Ergotherapie in Anspruch nehmen möchten, sprechen wir von einer „Heilmittelverordnung“. Üblicherweise ist in einer Verordnung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes eine feste Anzahl an Behandlungen festgelegt.
Aktuelle Leistungsbeträge und Änderungen (Stand 2024)
AMSEL gibt einen Überblick über Änderungen und aktuelle Leistungsbeträge in verschiedenen Rechtsgebieten, die für Menschen mit Multipler Sklerose von Bedeutung sein können. Sie gelten seit 1. Januar 2024.
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Bürgergeld und Sozialhilfe
Der Bundesrat hat am 20.10.2023 der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“ zugestimmt. Die sich daraus ergebenden Regelbedarfsstufen gelten sowohl für das SGB XII (Sozialhilfe) als auch für das SGB II (Bürgergeld) sowie für Leistungen der Sozialen Entschädigung (SGB XIV) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Die Leistungen dienen der Sicherung des Existenzminimums.
Bei der Berechnung für das Jahr 2024 wurden die Preisentwicklungen, v.a. für steigende Lebenshaltungskosten und Energiepreise, früher berücksichtigt und vorausschauend an Teuerungsraten angepasst.
Verbesserte Leistungen bei der Pflegeversicherung
Alles Wissenswerte zu den verbesserten Leistungen in der Pflegeversicherung finden Sie hier im Text zum neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und in together 04.23.
Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen mit Behinderung erhalten, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind (SGB IX, Teil 2). Das können Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung oder am Arbeitsleben sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sein.
Menschen mit Behinderungen werden mit einem Eigenbetrag an den Kosten von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt, wenn bestimmte Grenzen des Einkommens und Vermögens überschritten werden.
Die Bezugsgröße der Sozialversicherung für 2024 wurde auf 42.420 Euro erhöht. Damit wurden auch die Vermögensfreibeträge, die Einkommensgrenzen und Zuschlagshöhen bei der Eingliederungshilfe angepasst. Der Vermögensfreibetrag ist im Jahr 2024 auf 63.630 Euro gestiegen.
Krankenversicherung - elektronisches Rezept (E-Rezept)
Seit 2024 sind Ärzte dazu verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente zu verwenden. Herkömmliche Rezepte (Muster 16) werden durch diese abgelöst.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert, das Patienten dann in einer Apotheke, auch in Online-Apotheken, einlösen können. Um das E-Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke ebenfalls den E-Rezept-Fachdienst.
Es gibt drei Möglichkeiten, E-Rezepte einzulösen:
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Diese muss in der Apotheke im Kartenterminal erfasst werden. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
- E-Rezept-App der gematik (per Smartphone): Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden.
- Papierausdruck der Arztpraxis (auch „Token“ genannt = Papierausdruck mit Rezeptcode). Durch Scannen dieses Codes kann die Apotheke das Medikament ausgeben.
Das E-Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert, sondern ermöglicht der Apotheke nur den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst. Dort werden alle Rezepte gespeichert. In Situationen, in denen das Ausstellen eines E-Rezeptes nicht möglich ist (z. B. Haus- oder Heimbesuch), darf weiterhin „Muster 16“ verwendet werden. Grüne und blaue Rezepte können für Privatversicherte ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Berufstätige Eltern können sich von ihrer Arbeit freistellen lassen, wenn ihr Kind erkrankt ist und Betreuung benötigt. Gesetzlich versicherte Elternteile können in zeitlich begrenztem Umfang dann Kinderkrankengeld erhalten. Im „Pflegestudiumsstärkungsgesetz“ wurde festgelegt, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 erhöht wird. Ab sofort gilt:
- Elternteile können jeweils 15 Kinderkrankentage pro Kind nehmen (statt 10)
- Alleinerziehende pro Kind erhalten Anspruch auf 30 Kinderkrankentage (statt 20)
- Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
- Alleinerziehende haben insgesamt 70 Anspruchstage pro Jahr (statt 50)
Voraussetzung ist u. a., dass das erkrankte Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist. Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Eltern auch, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden müssen. Hier gibt es keine Höchstanspruchsdauer. Die Tage werden auch nicht auf die Kinderkrankentage angerechnet.
Gestiegene Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit im Rahmen festgelegter Hinzuverdienstgrenzen nachgehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 2024 beträgt beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze 37.117,50 €.
Die Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und kann auch höher ausfallen. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze seit diesem Jahr 18.558,75 €. Tätigkeiten sollten jedoch nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens aufgenommen werden, da sonst die Rente gefährdet ist.
Seit 2019 wird bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst und steigt schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre.
Der Sozialverband VdK
Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Seine föderale Struktur umfasst einen Bundesverband, 13 Landesverbände sowie zahlreiche Kreis- und Ortsverbände. Der VDK, oft als eine Art „Gewerkschaft im Sozialrecht“ beschrieben, bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären.
Insgesamt bietet die Beratung bei MS durch den VDK nicht nur rechtliche Hilfe, sondern auch einen Wegweiser durch den Dschungel der sozialrechtlichen Bestimmungen.
Pflegetagebuch führen
Zwar sprechen viele Multiple-Sklerose-Patienten offen über die Einschränkungen, die ihre Erkrankung im Alltag mit sich bringt. Um den tatsächlichen Pflegeaufwand während eines akuten MS-Schubs nachvollziehbar darlegen zu können, sollten Angehörige in den Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen.
Wo erhalte ich Hilfe?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihnen bei einem bestimmten Problem weiterhelfen kann, wenden Sie sich an eine Reha-Servicestelle vor Ort.