Multiple Sklerose, Autofahren und Arbeit: Eine umfassende Betrachtung

Das Führen eines Kraftfahrzeugs birgt Risiken, insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose (MS). Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen MS, Fahrtauglichkeit und den Auswirkungen auf das Berufsleben.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Meldepflicht für Erkrankungen, die die Fahreignung beeinträchtigen. Anders als in anderen Ländern wird der Führerschein nach einer Erkrankung nicht automatisch entzogen. Es gibt auch keine Pflicht zur Selbstanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zur Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachtens.

Dennoch ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen und andere nicht durch körperliche oder geistige Mängel zu gefährden (§ 2 Abs. 2 StVG). Wer trotz relevanter Einschränkungen fährt, riskiert den Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes und sogar Strafverfolgung.

Nähere Bestimmungen zur Beurteilung der Fahreignung finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien (BGL) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese Leitlinien sind jedoch teilweise veraltet und bedürfen dringend einer Überarbeitung, insbesondere im Hinblick auf neurologische Erkrankungen wie MS.

Beurteilung der Fahreignung bei MS

Die Beurteilung der Fahreignung bei MS ist komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob man mit MS Auto fahren darf. Entscheidend sind die Art und Ausprägung der Symptome sowie die Fähigkeit, diese zu kompensieren.

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Drei wesentliche Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:

  1. Bestehen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen, die die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigen?
  2. Wie hoch ist das Gefährdungspotenzial durch einen plötzlichen Kontrollverlust während des Fahrens infolge eines erneuten Krankheitsereignisses (z.B. Schub)?
  3. Ist der Betroffene sich der besonderen Gefahr von schwerwiegenden Unfällen bewusst und verhält er sich entsprechend?

Diese Fragen können nur durch einen Arzt/eine Ärztin beurteilt werden, idealerweise mit der Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizinische Begutachtung", da Selbsteinschätzungen oft fehlerhaft sind.

Körperliche Funktionseinschränkungen

MS kann verschiedene körperliche Einschränkungen verursachen, die die Fahreignung beeinträchtigen können. Dazu gehören:

  • Lähmungen: Die BGL eröffnen Möglichkeiten zur Kompensation von Lähmungen, z.B. durch technische Anpassungen am Fahrzeug.
  • Spastik: Eine erhöhte Muskelspannung kann die Bewegungsfähigkeit einschränken und das Fahren erschweren.
  • Sehstörungen: Eingeschränkte Sehschärfe, Doppelbilder oder Störungen des Farbsehens können die Verkehrssicherheit gefährden.
  • Gleichgewichtsstörungen: Unsicherer Gang oder Zittern können die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen.
  • Müdigkeit und Erschöpfung (Fatigue): Eine ausgeprägte Erschöpfung kann die Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit herabsetzen.

Geistige (psychische) Leistungseinschränkungen

Neben körperlichen Einschränkungen können auch kognitive Störungen die Fahreignung beeinträchtigen. Dazu gehören:

  • Wahrnehmungsstörungen
  • Vergesslichkeit
  • Herabgesetzte Aufmerksamkeit
  • Konzentrationsprobleme
  • Sprachstörungen
  • Orientierungsprobleme
  • Gedächtnisverlust

Die BGL geben im Kapitel 2.5 "Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit" klare Kriterien für die Beurteilung der psychischen Leistungsfähigkeit vor. Kompensationen sind nur bei Minderleistungen in Teilbereichen und nur in begrenztem Maße möglich.

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Ein wichtiges Kompensationsmittel sehen die BGL in psychischen Qualitäten, z. B. besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit, die den Kraftfahrer veranlassen, z. B. am motorisierten Straßenverkehr bei Dämmerung oder Dunkelheit nicht teilzunehmen, oder Leistungsdefizite auszugleichen.

Krankheitsverlauf und Schubrisiko

Viele Erkrankungen, wie z.B. Multiple Sklerose, können sich verschlechtern, so dass ihre Folgen ein Ausmaß erreichen, das mit Fahreignung nicht mehr vereinbar ist. Ein unvorhersehbarer Schub kann zu plötzlichen Ausfällen führen und die Fahrsicherheit gefährden.

Nach einem Schub ist es wichtig, die Fahreignung erneut zu überprüfen. Die BGL schreiben Beobachtungszeiten für Anfallsfreiheit vor, die von 6 Monaten bis zu 2 Jahren reichen.

Verantwortungsbewusstsein und Selbstwahrnehmung

Fahreignung besteht nur, wenn der Betroffene sich der besonderen Gefahr von schwerwiegenden Unfällen bewusst ist und sich entsprechend verhält. Für Menschen mit MS bedeutet dies, dass sie die Krankheitszeichen und die dadurch bedingten Leistungseinschränkungen kennen und berücksichtigen müssen.

Es ist wichtig, sich selbstkritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall das Auto stehen zu lassen.

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Möglichkeiten zur Kompensation und Anpassung

Auch wenn MS die Fahreignung beeinträchtigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Mobilität zu erhalten:

  • Fahrhilfen: Spezielle Fahrhilfen können körperliche Defizite ausgleichen und das Fahren erleichtern. Dazu gehören z.B. Handbedienung für Gas und Bremse, Lenkhilfen oder Automatikgetriebe.
  • Fahrzeugumbauten: Das eigene Fahrzeug kann an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. FachWerkstätten sind auf solche Umbauten spezialisiert.
  • Fahrtraining: In Fahrschulen mit speziellem Angebot können Betroffene den Umgang mit den Fahrhilfen trainieren und ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen.
  • Verkehrsmedizinische Begutachtung: Ein Gutachten durch einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizinische Begutachtung" kann Klarheit über die Fahreignung bringen und Kompensationsmöglichkeiten aufzeigen.

MS und Arbeit

Ein Führerschein ist nicht nur für die private Mobilität wichtig, sondern oft auch für das Berufsleben. Einige Berufe erfordern den Führerschein, sei es, um Kunden zu besuchen, Waren zu transportieren oder um zur Arbeit zu gelangen.

Wenn die MS die Fahreignung beeinträchtigt, kann dies Auswirkungen auf die Berufstätigkeit haben. Es ist wichtig, offen mit dem Arbeitgeber über die Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen zu sprechen. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Unterstützungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit MS im Berufsleben:

  • Kraftfahrzeughilfe: Wenn ein Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Tätigkeit benötigt wird, kann dies nach den Regeln der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gefördert werden.
  • Berufliche Rehabilitation: Die Rentenversicherung oder andere Träger können Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation fördern, z.B. Umschulungen oder Weiterbildungen.
  • Arbeitsplatzanpassung: Der Arbeitsplatz kann an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden, z.B. durch technische Hilfsmittel oder eine ergonomische Gestaltung.

Rechtliche Aspekte und Versicherungsschutz

Wer sich trotz eingeschränkter Fahrtauglichkeit ans Steuer setzt, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheins, sondern auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die MS als Unfallursache festgestellt wird.

Es ist daher ratsam, sich vor Fahrtantritt über die rechtlichen Aspekte und den Versicherungsschutz zu informieren.

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